Das 5. Kapitel 5
Das 5. Kapitel
Vorschriften für die Aufsicht über Ältere und Jüngere, über Witwen und Vorsteher der Gemeinde.
1Einen Alten schilt nicht, sondern ermahne ihn als einen Vater, die Jungen als Brüder, 2die alten Weiber als Mütter, die jungen als Schwestern mit aller Keuschheit.
3Ehre die Witwen, welche rechte Witwen sind. 4So aber eine Witwe Kinder oder Enkel hat, solche laß zuvor lernen, ihre eigenen Häuser göttlich regieren und den Eltern Gleiches vergelten; denn das ist wohl getan und angenehm vor Gott. 5Das ist aber eine rechte Witwe, die einsam ist, die ihre Hoffnung auf Gott stellt und bleibt am Gebet und Flehen Tag und Nacht. 6Welche aber in Wollüsten lebt, die ist lebendig tot. 7Solches gebiete, auf daß sie untadelig seien. 8So aber jemand die Seinen, sonderlich seine Hausgenossen, nicht versorgt, der hat den Glauben verleugnet und ist ärger denn ein Heide. 9Laß keine Witwe erwählt werden unter sechzig Jahren, und die da gewesen sei eines Mannes Weib, 10und die ein Zeugnis habe guter Werke: so sie Kinder aufgezogen hat, so sie gastfrei gewesen ist, so sie der Heiligen Füße gewaschen hat, so sie den Trübseligen Handreichung getan hat, so sie allem guten Werk nachgekommen ist. 11Der jungen Witwen aber entschlage dich; denn wenn sie geil geworden sind wider Christum, so wollen sie freien 12und haben ihr Urteil, daß sie den ersten Glauben gebrochen haben. 13Daneben sind sie faul und lernen umlaufen durch die Häuser; nicht allein aber sind sie faul sondern auch geschwätzig und vorwitzig und reden, was nicht sein soll. 14So will ich nun, daß die jungen Witwen freien, Kinder zeugen, haushalten, dem Widersacher keine Ursache geben zu schelten. 15Denn es sind schon etliche umgewandt dem Satan nach. 16So aber ein Gläubiger oder Gläubige Witwen hat, der versorge sie und lasse die Gemeinde nicht beschwert werden, auf daß die, so rechte Witwen sind, mögen genug haben.
17Die Ältesten, die wohl vorstehen, die halte man zwiefacher Ehre wert, sonderlich die da arbeiten im Wort und in der Lehre. 18Denn es spricht die Schrift: »Du sollst nicht dem Ochsen das Maul verbinden, der da drischt«; und: »Ein Arbeiter ist seines Lohnes wert.« 19Wider einen Ältesten nimm keine Klage an ohne zwei oder drei Zeugen. 20Die da sündigen, die strafe vor allen, auf daß sich auch die andern fürchten. 21Ich bezeuge vor Gott und dem Herrn Jesus Christus und den auserwählten Engeln, daß du solches haltest ohne eigenes Gutdünken und nichts tust nach Gunst. 22Die Hände lege niemand zu bald auf; mache dich auch nicht teilhaftig fremder Sünden. Halte dich selber keusch. 23Trinke nicht mehr Wasser, sondern brauche ein wenig Wein um deines Magens willen und weil du oft krank bist. 24Etlicher Menschen Sünden sind offenbar, daß man sie zuvor richten kann; bei etlichen aber werden sie hernach offenbar. 25Desgleichen auch etlicher gute Werke sind zuvor offenbar, und die andern bleiben auch nicht verborgen.
Die Bibel oder die ganze Heilige Schrift des Alten und Neuen Testaments nach der deutschen Übersetzung Martin Luthers. Neu durchgesehen nach dem vom Deutschen Evangelischen Kirchenausschuss genehmigten Text (1912). © der digitalen Ausgabe 1999, 2018 Deutsche Bibelgesellschaft Stuttgart