Das 45. Kapitel 45
Das 45. Kapitel
Besonderes Land für das Heiligtum, die Priester, die Leviten und den Fürsten. Maß und Gewicht für die Hebopfer des Fürsten. Gesetz der Opfer.
1Wenn ihr nun das Land durchs Los austeilt, so sollt ihr ein Hebopfer vom Lande absondern, das dem Herrn heilig sein soll, 25.000 Ruten lang und 10.000 breit; der Platz soll heilig sein, soweit er reicht. 2Und von diesem sollen zum Heiligtum kommen je 500 Ruten ins Gevierte und dazu ein freier Raum umher fünfzig Ellen. 3Und auf dem Platz der 25.000 Ruten lang und 10.000 breit ist, soll das Heiligtum stehen, das Allerheiligste. 4Das übrige aber vom geheiligten Lande soll den Priestern gehören, die im Heiligtum dienen und vor den Herrn treten, ihm zu dienen, daß sie Raum zu Häusern haben, und soll auch heilig sein. 5Aber die Leviten, so vor dem Hause dienen, sollen auch 25.000 Ruten lang und 10.000 breit haben zu ihrem Teil, daß sie da wohnen. 6Und der Stadt sollt ihr auch einen Platz lassen für das ganze Haus Israel, 5000 Ruten breit und 25.000 lang, neben dem geheiligten Lande. 7Dem Fürsten aber sollt ihr auch einen Platz geben zu beiden Seiten, neben dem geheiligten Lande und neben dem Platz der Stadt, und soll der Platz gegen Abend und gegen Morgen so weit reichen als die Teile der Stämme. 8Das soll sein eigen Teil sein in Israel, damit meine Fürsten nicht mehr meinem Volk das Ihre nehmen, sondern sollen das Land dem Haus Israel lassen für ihre Stämme.
9Denn so spricht der Herr Herr: Ihr habt’s lange genug gemacht, ihr Fürsten Israels; lasset ab von Frevel und Gewalt und tut, was recht und gut ist, und tut ab von meinem Volk euer Austreiben, spricht der Herr Herr. 10Ihr sollt rechtes Gewicht und rechte Scheffel und rechtes Maß haben. 11Epha und Bath sollen gleich sein, daß ein Bath den zehnten Teil vom Homer habe und das Epha auch den zehnten Teil vom Homer; denn nach dem Homer soll man sie beide messen. 12Aber ein Lot soll zwanzig Gera haben; und eine Mina macht zwanzig Lot, fünfundzwanzig Lot und fünfzehn Lot. 13Das soll nun das Hebopfer sein, das ihr heben sollt, nämlich den sechsten Teil eines Epha von einem Homer Weizen und den sechsten Teil eines Epha von einem Homer Gerste. 14Und vom Öl sollt ihr geben je den zehnten Teil eines Bath vom Kor, welches zehn Bath oder ein Homer ist; denn zehn Bath machen einen Homer. 15Und je ein Lamm von zweihundert Schafen aus der Herde auf der Weide Israels zum Speisopfer und Brandopfer und Dankopfer, zur Versöhnung für sie, spricht der Herr Herr. 16Alles Volk im Lande soll solches Hebopfer zum Fürsten in Israel bringen. 17Und der Fürst soll die Brandopfer, Speisopfer und Trankopfer ausrichten auf die Feste, Neumonde und Sabbate, auf alle Feiertage des Hauses Israel; er soll die Sündopfer und Speisopfer, Brandopfer und Dankopfer tun zur Versöhnung für das Haus Israel.
18So spricht der Herr Herr: Am ersten Tage des ersten Monats sollst du nehmen einen jungen Farren, der ohne Fehl sei, und das Heiligtum entsündigen. 19Und der Priester soll von dem Blut des Sündopfers nehmen und die Pfosten am Hause damit besprengen und die vier Ecken des Absatzes am Altar samt den Pfosten am Tor des innern Vorhofs. 20Also sollst du auch tun am siebenten Tage des Monats wegen derer, die geirrt haben oder verführt worden sind, daß ihr das Haus entsündiget. 21Am vierzehnten Tage des ersten Monats sollt ihr das Passah halten und sieben Tage feiern und ungesäuertes Brot essen. 22Und am selben Tage soll der Fürst für sich und für alles Volk im Lande einen Farren zum Sündopfer opfern. 23Aber die sieben Tage des Festes soll er dem Herrn täglich ein Brandopfer tun: je sieben Farren und sieben Widder, die ohne Fehl seien; und je einen Ziegenbock zum Sündopfer. 24Zum Speisopfer aber soll er je ein Epha zu einem Farren und ein Epha zu einem Widder opfern und je ein Hin Öl zu einem Epha. 25Am fünfzehnten Tage des siebenten Monats soll er sieben Tage nacheinander feiern, gleichwie jene sieben Tage, und es ebenso halten mit Sündopfer, Brandopfer, Speisopfer samt dem Öl.
Die Bibel oder die ganze Heilige Schrift des Alten und Neuen Testaments nach der deutschen Übersetzung Martin Luthers. Neu durchgesehen nach dem vom Deutschen Evangelischen Kirchenausschuss genehmigten Text (1912). © der digitalen Ausgabe 1999, 2018 Deutsche Bibelgesellschaft Stuttgart