Weitere Schutzbestimmungen
1Wenn eine Streitsache zwischen Männern ist und sie vor Gericht kommen und man sie richtet, so soll man den, der im Recht ist, gerecht sprechen und den Schuldigen schuldig sprechen. 2Und wenn der Schuldige Schläge verdient hat, soll ihn der Richter hinlegen lassen, und man soll ihm vor dem Richter eine Anzahl Schläge geben nach dem Maß seiner Schuld. 3Wenn man ihm vierzig Schläge gegeben hat, soll man nicht weiterschlagen, damit, wenn man mehr Schläge gibt, er nicht zu viel geschlagen werde und dein Bruder entehrt werde in deinen Augen.
4Du sollst dem Ochsen, der da drischt, nicht das Maul verbinden.
5Wenn Brüder beieinanderwohnen und einer stirbt ohne Söhne, so soll die Frau des Verstorbenen nicht die Frau eines Mannes aus einer andern Sippe werden, sondern ihr Schwager soll zu ihr gehen und sie zur Frau nehmen und mit ihr die Schwagerehe schließen. 6Und der erste Sohn, den sie gebiert, soll gelten als der Sohn seines verstorbenen Bruders, dass dessen Name nicht ausgetilgt werde aus Israel. 7Gefällt es aber dem Mann nicht, seine Schwägerin zu nehmen, so soll sie, seine Schwägerin, hingehen ins Tor vor die Ältesten und sagen: Mein Schwager weigert sich, seinem Bruder seinen Namen zu erhalten in Israel, und will mich nicht ehelichen. 8Dann sollen ihn die Ältesten der Stadt zu sich rufen und mit ihm reden. Wenn er aber darauf besteht und spricht: Es gefällt mir nicht, sie zu nehmen –, 9so soll seine Schwägerin zu ihm treten vor den Ältesten und ihm den Schuh vom Fuß ziehen und ihm ins Gesicht speien und soll antworten und sprechen: So soll man tun einem jeden Mann, der seines Bruders Haus nicht erbauen will! 10Und sein Name soll in Israel heißen »des Barfüßers Haus«.
11Wenn zwei Männer gegeneinander handgreiflich werden und des einen Frau läuft hinzu, um ihren Mann zu erretten von der Hand dessen, der ihn schlägt, und sie streckt ihre Hand aus und ergreift ihn bei seiner Scham, 12so sollst du ihr die Hand abhauen, und dein Auge soll sie nicht schonen.
13Du sollst nicht zweierlei Gewicht, groß und klein, in deinem Beutel haben, 14und in deinem Hause soll nicht zweierlei Maß, groß und klein, sein. 15Du sollst ein volles und rechtes Gewicht und ein volles und rechtes Maß haben, auf dass dein Leben lange währe in dem Lande, das dir der Herr, dein Gott, geben wird. 16Denn wer das tut, der ist dem Herrn, deinem Gott, ein Gräuel, ein jeder, der übel tut.
Amaleks Schuld darf nicht vergessen werden
17Denke daran, was dir Amalek tat auf dem Wege, als ihr aus Ägypten zogt: 18wie sie dich unterwegs angriffen und deine Nachzügler erschlugen, alle die Schwachen, die hinter dir zurückgeblieben waren, als du müde und matt warst, und dass sie Gott nicht fürchteten. 19Wenn nun der Herr, dein Gott, dich vor allen deinen Feinden ringsumher zur Ruhe bringt im Lande, das dir der Herr, dein Gott, zum Erbe gibt, es einzunehmen, so sollst du die Erinnerung an Amalek austilgen unter dem Himmel. Das vergiss nicht!