Bestimmungen für das Heer
1Wenn ihr gegen eure Feinde in den Krieg zieht und seht, dass sie zahlreicher sind als ihr und Pferde und Streitwagen besitzen, dann fürchtet euch nicht vor ihnen! Denn der Herr, euer Gott, der euch aus Ägypten geführt hat, steht euch bei. 2Bevor ihr zum Kampf ausrückt, soll der Priester vor die Truppen treten und zu ihnen sprechen. 3Er soll sie ermutigen: »Hört, ⸂ihr Männer von⸃ Israel! Ihr zieht jetzt in den Kampf gegen eure Feinde. Seid mutig und fürchtet euch nicht vor ihnen. Lasst euch nicht einschüchtern und weicht nicht vor ihnen zurück. 4Denn der Herr, euer Gott, zieht mit euch. Er selbst wird gegen eure Feinde kämpfen und euch den Sieg geben.«
5Danach sollen die Heerführer die Truppen fragen: »Hat jemand unter euch gerade ein neues Haus gebaut und noch nicht eingeweiht? Er soll nach Hause zurückkehren, damit er nicht im Kampf fällt und ein anderer sein Haus einweiht. 6Oder hat jemand gerade einen Weinberg neu angelegt und noch nichts davon geerntet? Auch er soll nach Hause gehen, damit er nicht im Kampf fällt und ein anderer die Ernte bekommt. 7Oder ist jemand verlobt, aber noch nicht verheiratet? Er soll nach Hause gehen, damit er nicht im Kampf stirbt und ein anderer seine Verlobte heiratet.« 8Weiter sollen die Heerführer die Kämpfer fragen: »Ist jemand da, dem der Mut fehlt und der sich fürchtet? Auch er soll nach Hause gehen. Sonst könnte er die anderen noch mit seiner Mutlosigkeit anstecken.«
9Wenn die Heerführer ihre Ansprache beendet haben, sollen sie Truppenführer ⸂ernennen und⸃ an die Spitze der einzelnen Abteilungen setzen.
Bestimmungen für die Kriegsführung
10Wenn ihr eine Stadt angreift, sollt ihr die Bewohner zunächst zur kampflosen Übergabe auffordern. 11Gehen sie darauf ein und öffnen euch die Tore, dann müssen sie sich euch unterwerfen und Zwangsarbeit leisten. 12Wollen sie aber das Friedensangebot nicht annehmen, sondern kämpfen, dann belagert sie. 13Wenn der Herr, euer Gott, sie in eure Hand gibt, dann tötet alle männlichen Bewohner mit dem Schwert! 14Die Frauen und Kinder, das Vieh und alle übrige Beute könnt ihr behalten. Über das gesamte Beutegut, das der Herr in eure Hände fallen lässt, könnt ihr frei verfügen. 15Verfahrt auf diese Weise mit allen Städten, die weit entfernt sind und nicht in dem euch zugeteilten Land liegen.
16Anders ist es bei den Städten der ⸂kanaanitischen⸃ Völker, ⸂deren Gebiet⸃ der Herr, euer Gott, euch zum bleibenden Besitz geben will. Dort dürft ihr weder Menschen noch Tiere am Leben lassen. 17An all diesen Völkern – den Hetitern, Amoritern, Kanaanitern, Perisitern, Hiwitern und Jebusitern – müsst ihr den Bann vollstrecken und sie vernichten, wie der Herr es befohlen hat. 18Sonst bringen sie euch all die abscheulichen Dinge bei, die sie zu Ehren ihrer Götter treiben, ⸂und verführen euch dazu⸃, dem Herrn untreu zu werden.
19Wenn ihr eine Stadt längere Zeit belagern müsst, bevor ihr sie einnehmen könnt, dann fällt nicht die Obstbäume in der Umgebung, sondern lasst sie stehen; ihr könnt davon essen. Die Bäume auf dem Feld sind keine Feinde, die ihr bekämpfen müsst. 20Fällt nur Bäume, von denen ihr wisst, dass sie keine essbaren Früchte tragen. ⸂Aus ihrem Holz⸃ könnt ihr die Belagerungsanlagen bauen, ⸂die ihr braucht⸃, um die Stadt eurer Feinde einzunehmen.