Weitere Anweisungen für das Sündopfer
121⸂Ein Sündopfer wird auch in folgenden Fällen erforderlich:⸃
Wenn jemand einer öffentlichen Aufforderung, als Zeuge auszusagen, nicht nachkommt, obwohl er etwas gesehen oder anderweitig mitbekommen hat, und dadurch Schuld auf sich lädt;
2wenn jemand versehentlich etwas Unreines berührt, sei es den Kadaver eines wilden Tieres, eines Nutztieres oder eines Kriechtieres, und sich dadurch verunreinigt und schuldig macht;
3wenn jemand unwissentlich einen Menschen berührt, der auf irgendeine Art unrein geworden ist, und davon erfährt und ⸂daher weiß, dass er⸃ sich schuldig gemacht hat;
4wenn jemand vorschnell schwört, etwas Gutes oder etwas Böses zu tun – wie man manchmal eben etwas Unbedachtes sagt – und er seinen Fehler später erkennt und merkt, dass er sich schuldig gemacht hat:
5in allen diesen Fällen muss der Betreffende bekennen, worin seine Schuld besteht. 6Zur Wiedergutmachung soll er dem Herrn ein weibliches Schaf oder eine weibliche Ziege als Sündopfer darbringen. ⸂Mit diesem Opfer⸃ erwirkt der Priester Sühne für die Sünde ⸂dieses Menschen⸃.
7Falls der Betreffende sich ein Schaf oder eine Ziege nicht leisten kann, soll er dem Herrn als Wiedergutmachung für seine Sünde ein anderes Opfer darbringen: zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben, eine als Sündopfer und eine als Brandopfer. 8Er gibt sie dem Priester, der als Erstes die Taube für das Sündopfer darbringt. Der Priester bricht ihr das Genick, ohne den Kopf abzutrennen. 9Dann sprengt er ⸂etwas⸃ von ihrem Blut an die Altarwand. Das restliche Blut presst er am Fuß des Altars aus. So ist es ein Sündopfer. 10Die zweite Taube bringt der Priester als Brandopfer dar, wie es vorgeschrieben ist. Auf diese Weise erwirkt der Priester Sühne für die Sünde ⸂dieses Menschen⸃, und der Herr wird ihm vergeben.
11Falls der Betreffende sich auch zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben nicht leisten kann, soll er als Opfergabe für seine Sünde ein Kilogramm Weizenmehl darbringen. Er darf aber kein Öl darübergießen und keinen Weihrauch dazugeben, denn es handelt sich ⸂nicht um ein Speiseopfer, sondern⸃ um ein Sündopfer. 12Das Mehl bringt er dem Priester. Der nimmt eine Handvoll davon und verbrennt es zusammen mit den anderen Opfern auf dem Altar zum Zeichen, dass die gesamte Gabe dem Herrn geweiht ist. So ist es ein Sündopfer. 13Auf diese Weise erwirkt der Priester Sühne für den Menschen, der eine dieser Sünden begangen hat, und der Herr wird ihm vergeben. Das übrige Mehl soll wie beim Speiseopfer dem Priester gehören.‹«
Das Schuldopfer
14Weiter sagte der Herr zu Mose: 15»Wenn sich jemand ohne böse Absicht an den heiligen Dingen vergreift, die dem Herrn geweiht sind, dann soll er dem Herrn als Schuldopfer einen fehlerlosen Schafbock darbringen. Das Tier muss so viele Silberstücke wert sein, wie es angesichts der Schuld angemessen erscheint. Als Maßeinheit für die Silberstücke gilt das Gewicht, das im Heiligtum verwendet wird. 16Den Schaden, den der Betreffende dem Heiligtum zugefügt hat, muss er ersetzen und ihn mit einem Aufschlag von einem Fünftel beim Priester abliefern. Der Priester erwirkt mithilfe des ⸂geopferten⸃ Schafbocks Sühne für den Schuldigen, und der Herr wird ihm vergeben.
17Wenn jemand unwissentlich sündigt und gegen ein Gebot des Herrn verstößt und später merkt, dass er Schuld auf sich geladen hat, 18dann soll er einen fehlerlosen Schafbock als Schuldopfer zum Priester bringen. Das Tier muss so viel wert sein, wie es angesichts der Schuld angemessen erscheint. Auf diese Weise erwirkt der Priester Sühne für das Vergehen, das der Betreffende unwissentlich begangen hat, und der Herr wird ihm vergeben. 19Der Schafbock gilt als Schuldopfer. Denn der Betreffende ist ⸂trotz seiner Unwissenheit⸃ am Herrn schuldig geworden.«
20Weiter sagte der Herr zu Mose: 21»⸂In folgenden Fällen⸃ sündigt jemand gegen den Herrn und bricht ihm die Treue: Jemand streitet ab, dass ein anderer ihm ⸂einen Wertgegenstand⸃ zur Aufbewahrung gegeben hat, oder gibt ein Pfand nicht zurück. Jemand beraubt oder erpresst einen anderen. 22Oder jemand leugnet, dass er etwas Verlorenes gefunden hat. Dazu bekräftigt er seine Lüge in diesen oder weiteren Fällen auch noch mit einem Meineid.
23Wenn jemand in einem dieser Fälle schuldig geworden ist, muss er zurückerstatten, was er geraubt, erpresst, nicht zurückgegeben oder gefunden hat 24und was er dann mithilfe des Meineids in seinem Besitz behalten hat. Er muss den Schaden in vollem Umfang wiedergutmachen und noch ein Fünftel ⸂des Wertes⸃ dazugeben. Er muss es dem ⸂rechtmäßigen⸃ Besitzer an dem Tag erstatten, an dem er sein Schuldopfer darbringt. 25Für dieses Opfer wählt er einen fehlerlosen Schafbock, der so viel wert ist, wie es ⸂angesichts der Schuld⸃ angemessen erscheint, und bringt ihn zum Priester. 26Dieser erwirkt Sühne für ihn, und der Herr wird ihm alles vergeben, was er getan hat.«