Weitere Anweisungen für das Schuldopfer
1Folgende Anweisungen gelten für das Schuldopfer: Das Fleisch des Opfertieres ist besonders heilig. 2Das Schuldopfer soll an derselben Stelle geschlachtet werden wie das Brandopfer. Dies geschieht vor dem Herrn. Der Priester sprengt das Blut ⸂des Tieres⸃ von allen Seiten an den Altar. 3Alles Fett bringt er ⸂dem Herrn⸃ dar: den Fettschwanz, das Fett, das die Eingeweide umschließt, und das Fett an den Eingeweiden selbst, 4die beiden Nieren mit ihren Fetthüllen, das Fett an den Lenden sowie den Fettlappen über der Leber, den man dort abtrennen soll, wo er an den Nieren ansetzt. 5Der Priester verbrennt diese Fettstücke auf dem Altar als Gabe für den Herrn. Es ist ein Schuldopfer. 6Alle männlichen Mitglieder einer Priesterfamilie dürfen vom Fleisch des Opfertieres essen. Sie sollen es im ⸂Hof vor dem⸃ Heiligtum verzehren, denn es ist besonders heilig.
Der Anteil der Priester an verschiedenen Opfern
7Für das ⸂Fleisch des⸃ Sündopfers und des Schuldopfers gilt das Gleiche: Es steht dem Priester zu, der mit diesen Opfern Sühne erwirkt.
8Bringt der Priester für einen Einzelnen ein Brandopfer dar, dann bekommt er das Fell des Opfertieres.
9Auch alle ⸂verarbeiteten⸃ Speiseopfer, die im Ofen gebacken oder in einer Pfanne oder ⸂über dem Feuer⸃ auf einer Metallplatte zubereitet wurden, gehören dem Priester, der sie darbringt. 10Die übrigen Speiseopfer jedoch, ⸂bei denen nur Mehl dargebracht wird⸃, ob mit oder ohne Öl, werden unter allen Priestern aufgeteilt.
Weitere Anweisungen für das Gemeinschaftsopfer
11Folgende Anweisungen gelten für das Gemeinschaftsopfer, das dem Herrn dargebracht wird:
12Handelt es sich dabei um ein Dankopfer, dann soll man dem Opfertier ⸂drei verschiedene Arten von⸃ ungesäuerten Broten beilegen: mit Olivenöl zubereitete Ringbrote, mit Olivenöl bestrichene Fladenbrote sowie aus öldurchtränktem Weizenmehl hergestellte Ringbrote. 13Zusätzlich können bei diesem Gemeinschaftsopfer, das zugleich ein Dankopfer ist, auch Brote aus Sauerteig dargebracht werden. 14Von jeder Art Brot wird dem Herrn je ein Laib als heilige Gabe dargebracht. Sie fallen dem ⸂diensthabenden⸃ Priester zu, der das Blut des Opfertieres versprengt. 15Das Fleisch des Dankopfers muss noch am selben Tag gegessen werden, an dem das Tier geschlachtet wird. Nichts davon darf bis zum nächsten Morgen übrig bleiben.
16Handelt es sich bei dem Gemeinschaftsopfer um die Erfüllung eines Gelübdes oder um eine Gabe aus freien Stücken, soll man das Fleisch ebenso ⸂möglichst⸃ am selben Tag verzehren. Bleibt aber etwas übrig, darf man es auch am folgenden Tag noch essen. 17Am dritten Tag jedoch müssen alle Fleischreste verbrannt werden. 18Isst jemand am dritten Tag noch etwas von dem Fleisch, dann findet ⸂der Herr⸃ keinen Gefallen mehr an seinem Opfer, und es wird ihm nicht angerechnet. Das Fleisch wird unrein, und wer davon isst, lädt Schuld auf sich. 19Kommt das Opferfleisch mit etwas Unreinem in Berührung, darf es nicht verzehrt werden. Man muss es verbrennen.
Grundsätzlich gilt: Jeder, der rein ist, darf vom Fleisch des Opfertieres essen.
20Wenn jemand unrein ist und Fleisch vom Gemeinschaftsopfer, das dem Herrn geweiht wurde, verzehrt, soll er aus dem Volk verstoßen werden und sterben. 21Dasselbe gilt, wenn jemand etwas Unreines berührt – sei es einen Menschen, ein Tier oder sonst etwas Unreines: Isst er Fleisch vom Gemeinschaftsopfer, das dem Herrn geweiht wurde, soll er aus dem Volk verstoßen werden und sterben.«
Verbot von Fett- und Blutgenuss
22Weiter sagte der Herr zu Mose: 23»Richte den Israeliten Folgendes aus: ›Ihr dürft keinerlei Fett essen, weder von Rindern noch von Schafen noch von Ziegen. 24Das Fett eines verendeten oder ⸂von wilden Tieren⸃ gerissenen Tieres könnt ihr für alle möglichen Zwecke verwenden, aber ihr dürft es auf keinen Fall verzehren! 25Wer das Fett einer Tierart isst, die man dem Herrn als Opfergabe darbringen kann, soll aus dem Volk verstoßen werden und sterben.
26Ihr dürft kein Blut verzehren, weder von Vögeln noch von anderen Tieren. ⸂Das gilt für euch⸃, wo immer ihr wohnt. 27Jeder, der Blut verzehrt, soll aus dem Volk verstoßen werden und sterben.‹«
Der Anteil der Priester am Gemeinschaftsopfer
28Der Herr sagte zu Mose: 29»Richte den Israeliten Folgendes aus: ›Wer dem Herrn ein Gemeinschaftsopfer darbringt, muss einen Teil des Opfertiers an ihn abgeben, 30nämlich die Fettstücke und das Bruststück. Er soll diese Gaben eigenhändig zum ⸂Altar des⸃ Herrn bringen. Das Bruststück bietet er dem Herrn als Schwingopfer dar, 31und die Fettstücke verbrennt der Priester auf dem Altar. Anschließend wird das Bruststück der Priesterschaft übergeben. Es ist ihr Anteil ⸂am Gemeinschaftsopfer⸃. 32Die rechte Hinterkeule soll man dem ⸂diensthabenden⸃ Priester als Abgabe überlassen, 33denn sie steht dem zu, der das Blut und das Fett des Gemeinschaftsopfers darbringt. 34Das Bruststück, das als Schwingopfer dargeboten wird, und die rechte Hinterkeule, die dem ⸂diensthabenden⸃ Priester überlassen wird, hat der Herr für Aaron und seine Nachkommen bestimmt. Wann immer die Israeliten ein Gemeinschaftsopfer darbringen, müssen sie diese beiden Stücke an die Priester abgeben. Das gilt für alle Zeit. 35Seit Aaron und seine Nachkommen als Priester eingesetzt wurden, stehen ihnen diese beiden Fleischstücke zu. Es ist ihr Anteil an den Opfergaben, die dem Herrn dargebracht werden. 36Der Herr hat den Israeliten befohlen, diesen Anteil den Priestern zu geben, sobald sie in ihren Dienst eingesetzt sind. Das ist eine bleibende Ordnung für alle Generationen.‹«
37Dies sind die Anweisungen für Brandopfer, Speiseopfer, Sündopfer, Schuldopfer, Einsetzungsopfer und Gemeinschaftsopfer. 38Der Herr gab sie Mose in der Wüste auf dem Berg Sinai. Damals forderte er die Israeliten auf, ihm ihre Gaben darzubringen.