Städte für die Leviten
1Im moabitischen Steppengebiet in der Jordanebene gegenüber von Jericho sagte der Herr zu Mose: 2»Befiehl den Israeliten, den Leviten von ihrem Stammesgebiet Städte zu überlassen, in denen sie wohnen können. Auch das Weideland ringsum soll den Leviten gehören. 3Sie sollen sich in den Städten niederlassen und die Weiden für ihre Rinder-, Schaf- und Ziegenherden und all ihre anderen Tiere nutzen. 4Die Weidefläche soll sich von der Stadtmauer aus in alle Richtungen fünfhundert Meter weit erstrecken. 5Wenn man also die Weidefläche auf einer Seite der Stadt mit der Weidefläche auf der gegenüberliegenden Seite zusammenzählt, dann ist das Weideland insgesamt tausend Meter breit – das gilt in alle Richtungen.
6Von den Städten, die ihr den Leviten gebt, sollen sechs als Zufluchtsstädte dienen. Dorthin kann jeder fliehen, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. Darüber hinaus sollt ihr ihnen 42 weitere Städte zuweisen, 7sodass die Leviten von euch insgesamt 48 Städte mit dem dazugehörigen Weideland erhalten. 8Dabei soll die Anzahl der Städte, die jeder Stamm abgibt, der Größe seines Gebiets entsprechen: Die Stämme mit einem großen Gebiet müssen mehr Städte an die Leviten abtreten als die Stämme mit einem kleinen Gebiet.«
Zufluchtsstädte zum Schutz vor Blutrache
9Weiter sagte der Herr zu Mose: 10»Richte den Israeliten Folgendes aus: ›Wenn ihr den Jordan überquert und in das Land Kanaan kommt, 11dann sollt ihr Zufluchtsstädte bestimmen. Dorthin kann jeder fliehen, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat, 12um Schutz vor dem Bluträcher zu finden. Er darf nicht getötet werden, bevor sein Fall in einer öffentlichen Gerichtsverhandlung untersucht wurde. 13Insgesamt sollt ihr sechs Zufluchtsstädte aussuchen – 14drei auf der Ostseite des Jordans und drei ⸂auf der Westseite⸃ im Land Kanaan. 15Sie sollen jedem, der in eurem Land lebt, Schutz bieten, wenn er unbeabsichtigt einen Menschen getötet hat – den Ausländern, die bei euch Zuflucht gesucht oder sich bei euch niedergelassen haben, genauso wie euch Israeliten.
16Wenn aber jemand einen Menschen mit einem Gegenstand aus Eisen erschlägt, dann ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 17Auch wer einen Stein als Waffe benutzt und jemand damit erschlägt, ist ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 18Dasselbe gilt bei einem tödlichen Hieb mit einem Gegenstand aus Holz. 19Der nächste Verwandte des Opfers soll den Mörder töten, sobald er ihn findet. 20Auch wer einen anderen tötet, indem er ihn aus Hass umstößt, in böser Absicht einen Gegenstand nach ihm wirft 21oder ihm aus Feindschaft einen Faustschlag versetzt, muss mit dem Tod bestraft werden. Er ist ein Mörder, und der nächste Verwandte des Opfers soll ihn töten, sobald er ihn findet.
22Anders sieht es aus, wenn jemand versehentlich und ohne feindliche Absicht einen anderen umstößt, ihn mit einem Wurfgeschoss trifft 23oder einen großen Stein auf ihn fallen lässt, ohne ihn bemerkt zu haben. Wenn der Täter ⸂allem Anschein nach⸃ mit dem Getöteten nicht verfeindet war und ihm keinen Schaden zufügen wollte, 24dann sollen die führenden Männer aus seiner Stadt in einer öffentlichen Gerichtsverhandlung den Anspruch des Bluträchers prüfen und darüber urteilen, ob der Täter schuldig ist oder nicht. ⸂Wird seine Unschuld festgestellt⸃, muss Folgendes Gesetz angewandt werden: 25Die führenden Männer der Stadt müssen den Totschläger vor dem Bluträcher schützen und ihn zurück in die Zufluchtsstadt bringen, in die er geflohen war. Dort soll er bleiben bis zum Tod des amtierenden Hohenpriesters. 26Verlässt der Totschläger jedoch das Gebiet der Zufluchtsstadt, in die er geflohen ist, 27und der Bluträcher findet und tötet ihn, dann ⸂gilt seine Rache nicht als Mord und⸃ er lädt keine Blutschuld auf sich. 28Denn der Totschläger muss bis zum Tod des amtierenden Hohenpriesters in seiner Zufluchtsstadt bleiben. Erst danach darf er zu seinem Grund und Boden zurückkehren. 29Diese Ordnung gilt für euch in allen Generationen, wo immer ihr auch wohnt.
30Ein Mörder muss zum Tod verurteilt werden. Das ist aber nur dann möglich, wenn mindestens zwei Zeugen gegen ihn aussagen. Ein einzelner Zeuge reicht nicht aus, um ein Todesurteil zu fällen. 31Ein Mörder, der schuldig gesprochen wurde, kann sich nicht freikaufen. Ihr dürft kein Lösegeld von ihm annehmen. Er muss hingerichtet werden! 32Auch von jemand, der in eine Zufluchtsstadt geflohen ist, dürft ihr kein Lösegeld dafür annehmen, dass er bereits vor dem Tod des amtierenden Hohenpriesters nach Hause zurückkehren kann.
33Entweiht nicht das Land, in dem ihr lebt! Entweiht wird es durch das Blut eines Ermordeten, und es kann nur wieder rein werden durch das Blut dessen, der den Mord begangen hat. 34Lasst also nicht zu, dass das Land, in dem ihr wohnt, unrein wird. Denn ich, der Herr, wohne mitten unter euch Israeliten.‹«