Gute Nachrichten: 25/50
„Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“ So formuliert das Tierschutzgesetz, das Verhältnis des Menschen gegenüber seinen tierischen Gefährten. Tiere als schützenswerte Geschöpfe zu sehen und nicht als bloße Nutz-Objekte, ist eine Perspektive, die bereits tausende Jahre zurückreicht. So wird bereits von Adam im Garten Eden erzählt, dass er in den Tieren ein Gegenüber sucht und ihnen ihre Namen gibt. Ein Idealbild. Der Kontrast zur Lebenswirklichkeit vieler Haus- und Nutz-Tiere ist hart. Erst 1972 werden in Deutschland gesetzliche Tierschutz-Richtlinien verabschiedet. Mittlerweile ist das Tierschutzgesetz Teil des Grundgesetzes und wird immer wieder den aktuellen Entwicklungen angepasst. Zweifellos: Paradiesische Zustände sind damit nicht zu erreichen, aber der Weg zu einem wirksamen und umfassenden Tierschutz ist mit dem Tierschutzgesetz eingeschlagen.
Ein guter Mensch kümmert sich um das Wohl seiner Tiere; ein böser hat kein Herz für sie. (Spr 12,10, Gute Nachricht Bibel)