Deutsche Bibelgesellschaft

4. März 2025

Ökumenischer Leseplan

Bibeltext(e)

Lukas 12

Vom Warten auf das Kommen des Herrn

35Lasst eure Lenden umgürtet sein und eure Lichter brennen 36und seid gleich den Menschen, die auf ihren Herrn warten, wann er aufbrechen wird von der Hochzeit, auf dass, wenn er kommt und anklopft, sie ihm sogleich auftun. 37Selig sind die Knechte, die der Herr, wenn er kommt, wachend findet. Wahrlich, ich sage euch: Er wird sich schürzen und wird sie zu Tisch bitten und kommen und ihnen dienen. 38Und wenn er kommt in der zweiten oder in der dritten Nachtwache und findet’s so: Selig sind sie.

39Das sollt ihr aber wissen: Wenn der Hausherr wüsste, zu welcher Stunde der Dieb kommt, so ließe er nicht in sein Haus einbrechen. 40Seid auch ihr bereit! Denn der Menschensohn kommt zu einer Stunde, da ihr’s nicht meint.

41Petrus aber sprach: Herr, sagst du dies Gleichnis zu uns oder auch zu allen? 42Und der Herr sprach: Wer ist nun der treue und kluge Verwalter, den der Herr über sein Gesinde setzt, dass er ihnen zur rechten Zeit gebe, was ihnen an Getreide zusteht? 43Selig ist der Knecht, den sein Herr, wenn er kommt, solches tun sieht. 44Wahrlich, ich sage euch: Er wird ihn über alle seine Güter setzen. 45Wenn aber jener Knecht in seinem Herzen sagt: Mein Herr lässt sich Zeit zu kommen, und fängt an, die Knechte und Mägde zu schlagen, auch zu essen und zu trinken und sich vollzusaufen, 46dann wird der Herr dieses Knechts kommen an einem Tage, an dem er’s nicht erwartet, und zu einer Stunde, die er nicht kennt, und wird ihn in Stücke hauen lassen und wird ihm sein Teil geben bei den Ungläubigen.

47Der Knecht aber, der den Willen seines Herrn kennt und hat nichts vorbereitet noch nach seinem Willen getan, der wird viel Schläge erleiden. 48Wer ihn aber nicht kennt und getan hat, was Schläge verdient, wird wenig Schläge erleiden.

Wem viel gegeben ist, bei dem wird man viel suchen; und wem viel anvertraut ist, von dem wird man umso mehr fordern.

Lukas 12:35-48LU17Bibelstelle anzeigen
Deutsche Bibelgesellschaftv.4.27.6
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