Deutsche Bibelgesellschaft

Beistand

Ursprünglich der Anwalt vor Gericht. Bei Johannes der Heilige Geist, der an die Stelle von Jesus tritt, bei den Jüngern bleibt und ihnen hilft.

Das griechische Wort für »Beistand« (parákletos) hat die Bedeutung »Helfer, Fürsprecher, Beistand, Anwalt vor Gericht«. Gemeint ist eine Person, die zugunsten eines anderen vor Gericht auftritt.
Die Funktion des Beistands übt zunächst Jesus selbst für seine Jünger aus. In 1. Johannes 2,1 ist Jesus der Anwalt der Christen, der vor Gott für die Glaubenden eintritt. In Johannes 14,16 dagegen verspricht Jesus vor seinem Fortgang den Jüngern, dass Gott ihnen einen »anderen Beistand« schicken wird, der ihnen in den Auseinandersetzungen mit dieser Welt zur Seite steht (Johannes 15,26-27). Dieser Beistand ist der Heilige Geist. Seine Aufgabe wird es sein, nach Ostern die Stelle von Jesus einzunehmen, also sein »Stellvertreter« zu sein. Er wird die Jüngern an alles erinnern, was Jesus gesagt hat, und ihnen helfen zu verstehen, wer Jesus war. Er erschließt ihnen, was die Worte von Jesus für ihre gegenwärtige Situation bedeuten, und macht sie dadurch fähig, die kommenden Zeiten zu bestehen, wie schwierig sie auch sein mögen (Johannes 16,13-14).


(Quelle: ​BasisBibel. Das Neue Testament und die Psalmen, © 2012 Deutsche Bibelgesellschaft, Stuttgart)

Deutsche Bibelgesellschaftv.4.25.2
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