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Älteste

Die Stellung der Ältesten gründete ursprünglich in der Würde des Alters: In Familie und Sippe gilt die Autorität der Alten. Obwohl im Grundsatz alle Familienoberhäupter den gleichen Rang hatten, übten im größeren Verband des Stammes die Häupter der mächtigsten Familien die Autorität aus, im Krieg als Anführer und im Frieden durch Rechtsprechung. Sie bildeten eine Art Adel.

Aus Vertretern dieser Stammesältesten bildete sich vermutlich das gesamtisraelitische Gremium der »Ältesten Israels« (2 Sam 5,3; 1 Kön 8,1). In den Städten entwickelte sich aus der Ältestenverfassung eine Art Stadtaristokratie, die als lokale Behörde die Ortschaft verwaltete und Recht sprach. Unter dem Königtum verloren die Ältesten an Einfluss, gewannen ihn aber neu im babylonischen → Exil (Jer 29,1) und nach der Rückkehr (→ Ältestenrat). In den jüdischen Gemeinden außerhalb Palästinas war die Verwaltung zumindest der → Synagoge einem Ältestenrat unterstellt.

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