Deutsche Bibelgesellschaft

auspeitschen

Die örtlichen Synagogengerichte (→ Synagoge) konnten bei Verstößen gegen die vom → Gesetz vorgegebene Ordnung die Strafe der Auspeitschung verhängen (Mk 13,9; Apg 5,40; 22,19). Das Höchstmaß war auf vierzig Hiebe begrenzt (Dtn 25,3); um die Grenze nicht aus Unachtsamkeit zu überschreiten, wurden im Höchstfall neununddreißig verabreicht (2 Kor 11,24). – Römische Behörden gebrauchten gegenüber Nichtrömern die Auspeitschung als abschreckende Maßnahme (Lk 23,16; Joh 19,1) und um Geständnisse zu erpressen (Apg 22,24-25).

(Sacherklärungen Gute Nachricht Bibel, durchgesehene Neuausgabe, © 2018 Deutsche Bibelgesellschaft, Stuttgart)

Deutsche Bibelgesellschaftv.4.25.2
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