Deutsche Bibelgesellschaft

Beschneidung (AT)

(erstellt: Januar 2009; letzte Änderung: Mai 2022)

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1. Ein alter Brauch in Israel und seiner Umwelt

Die Beschneidung von Männern (die von Frauen wurde nicht praktiziert) als operative Entfernung der männlichen Vorhaut (hebr. Verb mûl – Substantiv mûlot nur in Ex 4,26 –, griech. peritomē, lat. circumcisio) ist im alttestamentlichen Israel offenbar ein uralter Brauch, der in Palästina schon praktiziert wurde, bevor Israel dem Glauben an JHWH als seinen Gott anhing. Darauf deuten vor allem die steinzeitlichen Werkzeuge, die auch in späterer Zeit noch verwendet werden (Ex 4,25; Jos 5,2f). Auch Nachbarvölker Israels wie → Ägypter, → Edomiter, → Ammoniter und → Moabiter übten die Beschneidung (Jer 9,24f). Hingegen galten die indogermanischen → Philister später im Alten Testament als die Unbeschnittenen schlechthin (Ri 14,3; Ri 15,18; 1Sam 17,26; 1Sam 31,4 u.ö.).

Dass die Beschneidung auch in Israel (wie in anderen Kulturen) ursprünglich ein Mannbarkeits- bzw. Hochzeitsritus gewesen sei, der an Heranwachsenden bzw. Erwachsenen vollzogen wurde, kann aus keinem der hierfür häufig angeführten Texte (Gen 34; Ex 4,24-26; 1Sam 18,20-27; Jos 5,2-9) erwiesen werden. Ob hygienisches Erfahrungswissen bei der Entstehung und Tradierung der Beschneidung eine Rolle gespielt hat, lässt sich nicht rekonstruieren. Die biblischen wie außerbiblischen Quellen erwähnen davon zumindest nichts. Insofern könnte es sich bei solchen Begründungen der Beschneidung, wie sie sich bei Herodot (Historien 2,37; Text gr. und lat. Geschichtsschreiber) oder → Philo (De Specialibus Legibus 1,4f; Text Philo) finden, um sekundäre Deutungen handeln.

2. Neubesinnung zur Zeit des babylonischen Exils

In Gen 17 (→ Priesterschrift) wird die Beschneidung am achten Tag nach der → Geburt im Zusammenhang mit dem Abrahambund ausdrücklich eingeführt (→ Bund). Dieser Text greift offensichtlich ein älteres Beschneidungsgebot auf (Gen 17,10-14*) und schreibt eine bereits bestehende Praxis fest. Die Kinderbeschneidung ist auch daher kaum erst eine Neueinführung aus der Zeit des babylonischen Exils. Jedoch erhält sie in dieser Zeit eine vertiefte theologische und praktische Bedeutung als Identitätsmerkmal Israels, das sich auch außerhalb des verheißenen Landes und ohne Tempel aufrechterhalten ließ – zumal die Babylonier die Beschneidung nicht übten. Im Sinaigesetz wird die Beschneidung nur am Rande erwähnt (Lev 12,3). Bei der Festlegung des Beschneidungstermins auf den achten Lebenstag könnte außer den genannten medizinischen Gründen eine Rolle gespielt haben, dass das Alte Testament auch in anderen Bereichen eine Tabufrist von acht Tagen kennt, so z.B. bei Erstlingsopfertieren (Ex 22,29; Lev 22,27) oder bei den Reinigungsfristen für Wöchnerinnen (Lev 12,2f; → Geburt) und Aussätzige (Lev 14,8-10). Analog hierzu sollten vielleicht auch Kinder erst am achten Tag durch die Beschneidung JHWH zugeführt werden.

Stellen wie Ez 28,8-10; Ez 31,18; Ez 32,17-32 lassen möglicherweise darauf schließen, dass die Beschneidung im Exil durch die prophetische Verkündigung als Bedingung für eine bessere Existenz in der Totenwelt verstanden wurde; dies könnte in Verbindung mit der hohen Kindersterblichkeit zur verstärkten Übung der Kinderbeschneidung beigetragen haben.

3. Beschneidung in hellenistischer Zeit

Nach der Hellenisierung Palästinas in alexandrinischer Zeit wurde die Beschneidung vollends zu dem Kennzeichen des Judentums schlechthin; die Treue zu ihr galt als Treue zum jüdischen Glauben. Im hellenistischen Judentum stieg der soziale Druck auf beschnittene Männer, da z.B. der Sport im Rahmen religiöser und politischer Rituale nackt betrieben wurde. Dies führte vermehrt zu Versuchen, die Beschneidung rückgängig zu machen (Epispasmos, vgl. 1Kor 7,18). In jüdischen Schriften jener Zeit wird dies als Abfall vom heiligen Bund (1Makk 1,15 [Lutherbibel: 1Makk 1,16]) bzw. apokalyptisch als Zeichen der Endzeit gedeutet (Ass 8,1-3; Jub 15,33f [Text Pseudepigraphen]).

Unter → Antiochus IV. Epiphanes kam es sogar zu einem Verbot der Beschneidung (1Makk 1,48 [Lutherbibel: 1Makk 1,51]); wer es übertrat, hatte die Todesstrafe zu gewärtigen (1Makk 1,60f [Lutherbibel: 1Makk 1,63f]; 2Makk 6,9f) und wurde hierfür später als Märtyrer bewundert (4Makk 4,25). In 1Makk 1,61 [Lutherbibel: 1Makk 1,64] sind für das Judentum erstmals spezielle Beschneider erwähnt.

Möglicherweise führten später die politischen Erfolge der makkabäischen Erhebung zu einem verstärkten Proselytentum (→ Makkabäer). Wer den jüdischen Glauben annehmen und zum Volk Israel gehören wollte, musste sich selbstverständlich beschneiden lassen, wie es sich in Jdt 14,6-10 [Lutherbibel: Jdt 14,10] widerspiegelt. Dass hier mit → Achior im klaren Gegensatz zu Dtn 23,4 ein → Ammoniter Proselyt wird, zeigt eine theologische Weite wie auch schon in Jes 56,1-8.

4. Theologische Bedeutungsaspekte

In der Beschneidung drückt sich spätestens seit der Exilszeit theologisch die unumkehrbare Zugehörigkeit des Beschnittenen zum Gott Israels und zu seinem Volk aus (Gen 17,7.10; Gen 34; Ex 4,24-26). Die Beschneidung ist im Sinne des göttlichen Gebotes an → Abraham das sakramentale Zeichen seines bedingungslosen Gnadenbundes mit dem Einzelnen und seinem Volk Israel; dass sie bereits dem acht Tage alten Säugling als Bundeszeichen gewährt wird, ist im Verständnis der so genannten → Priesterschrift ein reiner Gnadenakt ohne menschliche Gegenleistung (Gen 17,12f). Die Beschneidung begründet die religiöse Kultgemeinschaft der Familie, die Kinder und Erwachsene, Sklaven und Freie umfasst (Gen 17; Ex 4,24-26; Ex 12,26f.43-50). Das Familienoberhaupt trägt die Verantwortung, die Kinder nicht durch Unterlassung der Beschneidung außerhalb der Bundes- und Kultgemeinschaft zu stellen (Gen 17,14). Die Mehrungsverheißung wird am betreffenden Körperteil sichtbar gemacht, um die versprochene zahlreiche Nachkommenschaft bereits dem Neugeborenen zuzusichern (Gen 17,6f.10). Die Beschneidung wendet JHWHs Strafgericht ab (Ex 4,24-26). Durch die Beschneidung erlangen bereits Kinder die Kultfähigkeit, konkret die Teilnahmeberechtigung am Passamahl (Ex 12,26f.43-50). In den deuteronomisch-deuteronomistisch geprägten Schriften (→ Deuteronomismus) soll die im Kindesalter durchgeführte Beschneidung im Erwachsenenalter in der Beschneidung des Herzens ihren gelebten Nachvollzug finden (Dtn 10,12-22; Dtn 30,1-10; Jer 4,4). Diese übertragene Deutung der Beschneidung findet sich dann auch in der Priesterschrift (Lev 26,41). In Ex 6,12 deutet sie die (anfängliche) Weigerung Moses, bei der Befreiung Israels aus Ägypten mitzuwirken, die den Beginn der Einlösung von Gottes Bundesversprechen wie der Landgabe und der exklusiven Beziehung zwischen Israel und seinem Gott darstellt, mit dem Bild der vorhautigen Lippen. Bei Ezechiel verbindet sich mit der Beschneidung offenbar die Hoffnung auf ein besseres Schicksal nach dem Tod (Ez 28,8-10; Ez 31,18; Ez 32,17-32). In der Makkabäerzeit wird die Beschneidung zum Zeichen des Judentums schlechthin und zum Grund für das Martyrium (1Makk 1,60f; 2Makk 6,9f; 4Makk 4,25); ihre Unterlassung bzw. ihre (spätestens in hellenistischer Zeit operativ mögliche) Rückgängigmachung ist Zeichen des Abfalls (1Makk 1,15; Ass 8,1-3; Jub 15,33f). Die Beschneidung ist unerlässliche Bedingung für den Übertritt zum Judentum; im Gegensatz zu Dtn 23,4 können nun sogar Ammoniter beschnitten werden (Jdt 14,6-10 [Lutherbibel: Jdt 14,10]; vgl. Jes 56,1-8).

Literaturverzeichnis

1. Lexikonartikel

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  • Calwer Bibellexikon, Stuttgart 2003

2. Monographien und Aufsätze

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  • Zimmermann, U., Kinderbeschneidung und Kindertaufe. Exegetische, dogmengeschichtliche und biblisch-theologische Betrachtungen zu einem alten Begründungszusammenhang (Beiträge zum Verstehen der Bibel 15), Hamburg 2006

Abbildungsverzeichnis

  • Altägyptische Beschneidungsszene (Relief aus dem Grab des Ankh-ma-Hor, Sakkarah, 6. Dynastie, 2350-2000 v. Chr.). © Deutsche Bibelgesellschaft, Stuttgart

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