Chol ha-Mo‘ed
(erstellt: Februar 2014)
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1. Begriffserklärung
„Chol ha-Mo‘ed“ (von hebr. חֹל ḥol „Werktag“ und מוֹעֵד mô‘ed „Festtag“) ist die Bezeichnung für die Zwischenfeiertage oder Halbfeiertage in den Wochen von → Pessach
Sowohl während der Pessach-, als auch in der Sukkotwoche sind jeweils der erste und der siebte Tag (in der Diaspora: der erste und zweite sowie der siebte und achte Tag) volle Feiertage, mit halachischen (religionsrechtlichen) Vorschriften, die dem Schabbatgebot gleichen, d.h. beispielsweise einem strikten Arbeitsverbot. Die Tage zwischen den jeweiligen vollgültigen Festtagen zu Beginn und zum Ende von Pessach bzw. Sukkot nennt man Chol ha-Mo‘ed. Diese Tage sind weder reguläre Werktage noch sind sie normale Feiertage; der Schabbat, der in diese Woche fällt, ist dessen ungeachtet ein regulär einzuhaltender Schabbat.
2. Vorschriften für Chol ha-Mo‘ed
2.1. Chol ha-Mo‘ed am Werktag
Zwar ist es allgemein untersagt zu arbeiten; dieses Verbot gilt jedoch in weniger strikter Form. Das bedeutet, dass man alles tun darf, was für das Fest notwendig ist, z.B. auch kochen. Ebenso darf man alles tun, was notwendig ist, um zu verhindern, dass durch das Liegenlassen der Arbeit etwas zu Schaden kommt. So darf man reife Früchte ernten, wenn sie sonst verderben würden, oder etwa geerntete Früchte weiterverarbeiten, wenn man sie nicht bis nach dem Fest lagern kann, obwohl sie erst nach den Feiertagen vertilgt werden sollen (z.B. bei Marmelade oder Obstkonserven).
Erlaubt sind auch unerlässliche Hausarbeiten, wie z.B. das Waschen von Windeln. Allerdings sollte man dies, wie der Kizzur Schulchan Aruch sagt, „im Geheimen“, also nicht für die Öffentlichkeit wahrnehmbar, tun. So sollte man beispielsweise die gewaschenen Windeln nicht im Freien aufhängen, wo sie von Nachbarn und Passanten gesehen werden können. Ebenso ist das Sammeln von Holz für den persönlichen Bedarf in der Festwoche erlaubt; auch das Futterholen für Vieh und Haustiere.
Besondere Vorschriften gelten auch für Einkaufen und Verkaufen. Einkäufe von Produkten, die man für das Fest benötigt, sind erlaubt, sogar in aller Öffentlichkeit. Auch „Saisonwaren“, also Dinge, die für die Zeit nach den Feiertagen benötigt werden, aber lediglich in der Festtagswoche zu erhalten sind, darf man kaufen. Dies gilt allerdings nur für den persönlichen Bedarf, nicht, um sie später weiterzuverkaufen. Auch das Verkaufen von Waren, die entweder für das Fest benötigt werden oder nur innerhalb dieser speziellen Woche verkauft werden (z.B. anlässlich eines Markttages, der nur einmal jährlich stattfindet), ist gestattet. Andere Dinge darf man nicht kaufen oder verkaufen.
In jedem Fall ist darauf zu achten, dass man Tätigkeiten, die man durchaus zuvor erledigen könnte, nicht in die Zeit von Chol ha-Mo‘ed verschiebt, um sie dann „dringlich“ in der Festtagswoche auszuführen.
Keinesfalls ist es gestattet, an Chol ha-Mo‘ed Arbeiten für Nicht-Juden zu verrichten, auch nicht die nach der Halacha in dieser Zeit eigentlich erlaubten Arbeiten. Die Tätigkeiten haben jeweils dem persönlichen Bedarf bzw. dem Bedarf der Familie sowie dem Fördern der Festtagsfreude zu dienen.
Alles, was der Heilung von Mensch und Tier dient, ist ohne Einschränkung erlaubt, entsprechend der Regel von Pikuach Nefesch (→ Pikuach Nefesch
2.2. Schabbat Chol ha-Mo‘ed
Für den → Schabbat
Da sowohl Pessach als auch Sukkot jeweils um die Zeit des Vollmonds beginnen, fällt in die Chol ha-Mo‘ed-Periode kein Rosch Chodesch, d.h. kein jüdischer Neumondstag, für den eigene Vorschriften gelten würden.
3. Liturgische Besonderheiten
3.1. Werktagsgebet für Chol ha-Mo‘ed
Im Schacharit (Morgengebet), im Nachmittags- oder Mincha-Gebet sowie im Ma‘ariv (Abendgebet) wird in der → Amida
An jedem Tag von Chol ha-Mo‘ed wird zudem Mussaf (zusätzliche Amida) gebetet. Täglich wird auch aus der Tora gelesen. An Chol ha-Mo‘ed Pessach werden jeweils zwei Torarollen ausgehoben und vier Personen zu den Alijot (Tora-Aufrufen) aufgerufen, drei für die erste Rolle und eine für die Lesung aus der zweiten Rolle. An Chol ha-Mo‘ed Sukkot wird jeweils nur eine Torarolle ausgehoben; es erfolgen jedoch ebenfalls vier Aufrufe zur Tora.
3.2. Gebet am Schabbat Chol ha-Mo‘ed
Wiederum enthält die Amida im Kabbalat-Schabbat-G’ttesdienst (d.h. am Freitag-Abend), im Schacharit- und im Mincha-Gebet den Einschub Ja‘ale we-javo; die Mussaf-Amida weist einen zusätzlichen Einschub auf, der an den Tempel und die dort dargebrachten Opfer erinnert und speziell auf das jeweilige Fest (Pessach bzw. Sukkot) Bezug nimmt.
Zudem werden am Schabbat Chol ha-Mo‘ed Pessach und am Schabbat Chol ha-Mo‘ed Sukkot im G’ttesdienst je eine Megilla („kleine Rolle“) gelesen (→ Megillot
Das Judentum kennt fünf Megillot, die an speziellen Feiertagen gelesen werden; diese sind → Rut
Literaturverzeichnis
1. Lexikonartikel
- Ozar Dinim u-Minhagim, New York 1938
- Encyclopaedia Judaica, Jerusalem 1971-1996
2. Weitere Literatur
- Davis, Menachem, Siddur Simchat Jehoshua for the Sabbath and Festivals, New York 2006
- Ganzfried, Schelomo, Kizzur Schulchan Aruch, Band II, Basel 1988
- Hammer, Reuven, Entering Jewish Prayer, New York 1994
- Nachama, Andreas / Sievers, Jonah, Jüdisches Gebetbuch. Pessach, Schawuot, Sukkot, Gütersloh 2011
- Sacks, Jonathan, The Koren Siddur, Jerusalem 2009
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