Dekalog / Zehn Gebote (AT)
(erstellt: Mai 2007; letzte Änderung: August 2012)
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1. Altes Testament
1.1. Bezeichnung, Bezeugung und Ort im biblischen Kontext
(1) Dekalog („Zehn Worte“) heißt seit Irenäus (Adverses Haereses 4, 15; Bibliothek der Kirchenväter
(2) Die älteste handschriftliche Bezeugung des Dekalogstextes findet sich auf dem Papyrus Nash aus dem 2./1. Jh. v. Chr., der – leicht beschädigt – einen Mischtext beider Fassungen von Ex 20 und Dtn 5 mit zahlreichen orthographischen Varianten sowie das Schema Jisrael (Dtn 6,4-5
(3) Der Dekalog erscheint in Ex 20 als erstes Gotteswort am → Sinai
1.2. Form und Funktion
Schon immer ist die formale Unausgeglichenheit und Vielfalt des Dekalogs aufgefallen. Neben Verboten (Prohibitive) stehen Gebote (Injunktive: Elternehrung und Sabbat), neben langen Satzgebilden mit Erläuterungen (Ex 20,4b
Die im Dekalog gebrauchten Formen stammen nicht aus dem Rechtsleben. Er enthält weder Rechtssätze noch Tat-Folge-Bestimmungen. Mit dem Dekalog in der Hand kann kein Richter Recht sprechen. Er gehört deshalb nicht zum Recht, sondern zum Ethos und zur Gesittung. Er begründet das, was allem → Recht
Der Prohibitiv (lo’ + Indikativ „du sollst nicht …“) stellt im Hebräischen die stärkste Form der Verneinung dar. Er verbietet, was auf gar keinen Fall sein soll. Deshalb wird eine indikativische Übersetzung mit „du wirst nicht …“ seiner Intention nicht gerecht.
Thematisch verwandte Reihenbildungen finden sich auch anderwärts im Alten Orient, so als „Negatives Sündenbekenntnis“ (mit vornehmlich magischer Funktion) im ägyptischen → Totenbuch
1.3. Zehnzahl und Tafeln
Die Bezeichnung als Zehnwort und das Motiv, dass der Dekalog auf zwei Tafeln geschrieben ist, stammen aus Dtn 4,13
Die Masoreten haben in Ex 20 nur nach dem Verbot des Missbrauchs des Gottesnamens und am Schluss eine → Parasche
Das rabbinische Judentum und der Talmud verteilen Ex 20,2-12
Das hellenistische Judentum, → Philo
→ Origenes
1.4. Komposition
Beide Dekalogfassungen unterscheiden sich durch kleine Besonderheiten, welche die weitgehend parallelen Texte sehr unterschiedlich strukturieren.
In der Fassung Ex 20 heben sich Ex 20,2-6
Ex 20,7-17
Ex 20,7-11
Der Dekalog in der Ex-Fassung lässt also ein theologisches Gefälle erkennen: Aus Gottes Heilstat im Exodus erwächst sein Anspruch auf ausschließliche Bindung, die sich im Halten der Gebote gegenüber Gott und (!) dem Nächsten realisiert (vgl. Kratz 1994, 211).
Ganz andere Akzente setzt die Fassung in Dtn 5 (Lohfink 1990, 17-32).
(1) Am stärksten unterscheiden sich beide Fassungen in der Begründung des Sabbatgebotes. Dtn 5,15
(2) Sodann weitet Dtn 5,14
(3) Überdies unterstreichen Stichwortbezüge zu den Nahkontexten die Zentralstellung des Sabbatgebots noch stärker. Es beginnt im Dtn 5,12
(4) Schließlich stehen alle Prohibitive ab Dtn 5,17
Diese kleinen, aber höchst wirkungsvollen Eingriffe präsentieren einen im Wortlaut nicht wesentlich verschiedenen, aber in der Anlage völlig anderen Dekalog. Bildet die Ex-Fassung eine lineare Komposition mit herausgehobenem Kopfstück, so stellt sich die Dtn-Fassung als eine Zentralkomposition mit dem Sabbatgebot als Zentrum dar. Zwei kurze Gebote bilden einen inneren Rahmen (Missbrauch des Gottesnamens und Ehrung der Eltern), die beiden großen Blöcke, die Gott (v6-10) und den Nächsten (v17-21) betreffen, den äußeren.
Eine weitere Akzentverschiebung bringen die Abweichungen in der Reihenfolge der Kurzprohibitive nach Sabbatheiligung und Elternehrung in der Septuaginta. Im masoretischen Text schützt die Reihe Mord, Ehebruch, Diebstahl zuerst das Leben, dann die Familie und zuletzt den Besitz. Die Septuaginta stellt dagegen in beiden Fassungen den Ehebruch voran und lässt in Dtn 5 sodann Mord und Diebstahl (vgl. den Papyrus Nash und im Neuen Testament Lk 18,20
1.5. Doppelüberlieferung und deren Abweichungen
Beide Fassungen des Dekalogs weichen an ungefähr 20 Stellen voneinander ab. Diese Abweichungen sind bis auf die im Sabbatgebot sachlich nur von begrenztem Gewicht. Jedoch verlangen sie schon angesichts der Doppelüberlieferung eine Erklärung. In der Forschungsgeschichte sind alle denkbaren Varianten durchgespielt worden. Man kann die Bemühungen stark vereinfacht auf drei Grundmodelle reduzieren.
Modell A: Die vor allem in der älteren Forschung sehr beliebten Versuche, durch Reduktion der formalen Unterschiede einen Urdekalog zu rekonstruieren (zuletzt Lemaire 1981; Weinfeld 1991, 247), aus dem sich beide Fassungen entwickelt haben sollen, finden heute kaum noch Gefolgschaft, weil die bei diesem Verfahren entstehenden Gebilde den Nachteil haben, reine Phantasieprodukte zu sein.
Modell B: Der Dekalog ist zuerst in Dtn eingestellt (so schon Eerdmans 1910, 146, und von den Neueren Perlitt 1969, 77ff), wenn nicht sogar dort entstanden (Hossfeld 1982, u.v.a.), und dann von dort in die Sinaiperikope (Ex 20) gebracht worden.
Modell C: Gegen die Priorität der Dtn-Fassung und für deren literarische Abhängigkeit von Ex 20 (Graupner 1987) sprechen folgende Gründe:
(1) Dtn 5 bietet in den Geboten der Elternehrung und der Sabbatheiligung sowie im Verbot des Begehrens einen längeren Text.
(2) Diese Textüberschüsse verdanken sich spezifisch deuteronomistischen Interessen bzw. kompositorischen Absichten (→ Deuteronomismus
(3) Die Hinweise auf eine bereits ergangene Gebotsmitteilung („wie Jahwe, dein Gott, dir geboten hat“) in Dtn 5,12
(4) Während Ex 20,16
(5) Die Dtn-Fassung bringt bei jedem der auf Dtn 5,17
(6) Die Formulierung des X. Gebots in Dtn 5,21
(7) Schließlich stellt Dtn 5,21
Allerdings enthält auch die Ex-Fassung jüngere Elemente, die auf eine kompliziertere Literargeschichte verweisen. Das betrifft vor allem das Bilderverbot und das Sabbatgebot (s.u. 1.6.).
1.6. Zur Literargeschichte des Dekalogs
Schon die Differenz zwischen der wohl von Anfang an beabsichtigten Zehnzahl und den tatsächlich vorhandenen (zwölf?) „Worten“ weist auf eine längere Entstehungsgeschichte der älteren Ex-Reihe. Hinzu kommen weitere Beobachtungen.
(1) Die Objektsuffixe bei den Verben in Ex 20,5a
(2) Im Sabbatgebot ist (auch abgesehen von Ex 20,11
(3) In der Forschung umstritten geblieben ist die Entstehungsgeschichte der Verbote des Begehrens in beiden Fassungen. Geht man von der oben begründeten Priorität der Ex-Fassung aus, liegt folgende (vereinfachte) Lösung nahe (vgl. Veijola 2004, 150f; anders Hossfeld 1982). Am Anfang standen die noch unerläuterten einfachen Prohibitive von Ex 20,17
(4) Die ältere Gestalt des Dekalogs ohne die Erweiterungen durch Bilderverbot und Sabbatgebot stellt mit dem Prolog als erstem Wort in der Tat ein Zehnwort dar. Sein ursprünglicher Ort ist die Sinaiperikope in Ex 20. Dafür sprechen die Differenzen zwischen beiden Fassungen, die sich zum allergrößten Teil als Erweiterungen in Dtn 5, noch dazu in dem dort zu erwartenden deuteronomistischen Geist, herausgestellt haben. Dafür spricht weiter die Logik von Dtn 5 als Rekapitulation der Sinaiereignisse mit den bei einem Erstvorkommen befremdlichen erzählerischen Lücken in Dtn 5,2-4
(5) Was hat zu seiner Bildung genötigt? Der Dekalog macht generelle Vorgaben und setzt grundsätzliche Grenzen. Er ist damit aller Kasuistik entnommen, bedarf jedoch stets neuer Konkretisierung. In dieser Differenz zwischen Grundsatz im Dekalog und konkreten Rechtssätzen im Bundesbuch, Ex 20,22ff
1.7. Biographie des Dekalogs
(1) Ex 20. Der Dekalog (noch ohne Bilderverbot und Sabbatgebot) entstand zuerst in Ex 20. Er trägt jedoch mindestens in seinem als Gottesrede stilisierten Kopfstück (Prolog und Fremdgötterverbot Ex 20,2-3
(2) Dtn 5. Das deuteronomische Gesetz (Dtn 12-26) ist als Novellierung des Bundesbuches (Ex 20,22ff
(3) Bilderverbot. Eine jüngere, besonders am Gesetz orientierte Gruppe mit weisheitlich-lehrhaften Interessen (nomistische Deuteronomisten [DtrN]) schaltet Dtn 4* als Einführung in den Dekalog (Dtn 5) und das deuteronomistische Dtn vor. Ihre bundestheologische Bearbeitung (DtrB: Veijola 2000, 153-175; Levin 2003, 88-95) begründet das Verbot jeder bildlichen Darstellung Gottes (Dtn 4,12b
(4) Sabbatgebot. In nachexilischer Zeit wurde, erstmals wohl in Ex 20,8-10
(5) Begründung des Sabbatgebots. Eine sehr späte Redaktion, die an thematisch wichtigen Stellen in Dtn 15,15
1.8. Zu den Einzelgeboten
(Lit. zuletzt: Veijola 2004, 153-173; Köckert 2004, 266-289)
1.8.1. Prolog, Fremdgötter- und Bilderverbot
Das Kopfstück erinnert an hethitische (und neuassyrische) Vasallenverträge, in denen der Großkönig mit seinen bereits erwiesenen Wohltaten das exklusive Verhältnis zu seinen Vasallen begründet (TUAT I, 131ff; 177). Im Prolog stellt sich Gott als Befreier aus Knechtschaft vor, der sich damit als „dein Gott“ erwiesen hat. Die vorab gewährte Freiheit kann nur in der Bindung an den Befreier bewahrt werden, die sich in der Erfüllung der Gebote vollzieht. Deshalb ist vor jedem Einzelgebot mit seinem „Du sollst (nicht)!“ der Prolog mit seinem „Ich … dein Gott“ mitzudenken (Crüsemann 1983, 41f, vgl. aber schon Luther, s.u. 4.).
Das ohne konkrete Verben (vgl. mit Ex 22,19
Der Begriff pæsæl „Bild“ im Bilderverbot (Dohmen 1985, 41-48) bezeichnet eine Skulptur unterschiedlicher Materialien. Er begegnet nur in kultisch-religiösen, nie in künstlerischen Kontexten. Bilder von Gottheiten sind in der Antike deren sichtbare und wirkmächtige Repräsentationen. Sie müssen deshalb von besonders befähigten Spezialisten rituell hergestellt und durch Mundöffnung und Mundwaschung belebt werden (Berlejung 1998). Das Bilderverbot verbietet also nicht bildliche Darstellungen überhaupt, sondern die Herstellung eines Kultbildes, und zwar Jahwes; denn die anderer Gottheiten sind schon durch das Fremdgötterverbot ausgeschlossen. Der Begriff təmûnāh „Gestalt“ bezeichnet die äußere Form und sichtbare Gestalt. Die damit verbundenen Relativsätze beschreiben mit Himmel, Erde und Unterwelt alle Bereiche der Welt. Sie schärfen ein, dass Jahwe durch nichts in der Welt angemessen repräsentiert werden kann. Das Verbot schließt also nicht nur eine Darstellung Jahwes als Mischwesen (B.B. Schmidt 1995, 79-82), sondern jedes Kultbild Jahwes aus. Die Deutung einer vermuteten älteren Gestalt von Fremdgötter- und Bilderverbot als Paar, das sich gegen Ahnenbilder richte (Loretz 1994), scheitert an der Einsicht in die erst späte Entstehung des Bilderverbots (s.o. 1.6.1.).
1.8.2. Verbot des Missbrauchs des Gottesnamens
Das im Alten Testament analogielose Verbot, Gottes Namen zu Nichtigem zu „erheben“ (nś’), ist in seiner vorliegenden Gestalt erst für den Dekalog geschaffen worden (Elssner 1999, 149). Es verbietet nicht, den Gottesnamen (das Tetragramm jhwh) auszusprechen. Der entsprechende jüdische Brauch wird auch nicht mit dem Dekalog begründet (Rösel 2000). Im Gefälle des Dekalogs sichern die ersten drei Prohibitive Gottes Gegenwart: Gott ist für Israel nicht als einer von vielen, sondern als einziger (I), nicht im Kultbild (II), sondern in seinem Namen (III) gegenwärtig. Die Formulierung „den Namen erheben“ bezieht sich wahrscheinlich auf den Schwurgestus (vgl. Dtn 32,40
1.8.3. Sabbatgebot
Das Arbeitstabu am siebten Tag gehört ursprünglich nicht zum Kultus und zu den Festen (zur Entstehung des Sabbatgebots und zu seiner biblischen Nachgeschichte s.o. 1.6.2.; Köckert 2004, 111-151; → Sabbat
1.8.4. Elterngebot
Das Gebot, die Eltern zu ehren, richtet sich (wie der gesamte Dekalog) an erwachsene Kinder, die in der Regel selber Eltern sind (→ Eltern / Elterngebot
1.8.5. Tötungsverbot
Die folgenden Kurzprohibitive stellen vor besondere Probleme, weil ihnen jede Näherbestimmung fehlt. Deshalb muss man die von ihnen betroffenen Bereiche den Kontexten der Verben außerhalb des Dekalogs entnehmen. Das Verb rṣch „töten“ bezeichnet stets eine „Handlung gegen Mitmenschen … mit Todesfolge“ (Hossfeld 2003, 18). Es wird im Alten Testament jedoch weder für das Töten aus Notwehr (Ex 22,1
1.8.6. Ehebruchverbot
Dtn 22,22
1.8.7. Diebstahlverbot
„Stehlen“ (gnb) heißt: Fremdes bewegliches Eigentum, das einen bestimmten Mindestwert hat (gegenüber dem Mundraub Dtn 23,25f
1.8.8. Falschaussagenverbot
Die letzten drei Prohibitive sind miteinander dadurch verbunden, dass sie ausdrücklich „deinen Nächsten“ als Grundrelation nennen. Das Verbot, als Lügenzeuge gegen seinen Nächsten auszusagen, verbietet sowenig das Lügen überhaupt, wie es im Alten Testament ein allgemeines Gebot gibt, die Wahrheit zu sagen. Der Lebensbereich des Verbots ist das Gerichtsverfahren (dazu Niehr 1987; Gertz 1994). Aus ihm stammen die Formulierungen „aussagen gegen“ und „Lügenzeuge“. Als „Lügenzeuge“ (zur Formulierung in Dtn 5,20
1.8.9. Begehrensverbot I
Vom Verbot des Diebstahls unterscheiden sich die beiden letzten Verbote (zur Entstehung s.o. 1.6.3., anders Schunck 1984) durch das Verb, das andere Akzente setzt, und durch die Objekte. Das Verb hmd meint nicht nur ein innerliches Wünschen, wie die Septuaginta mit epithymeín („begehren / sich gelüsten lassen“) suggeriert und wie Augustin mit der lateinischen Übersetzung concupiscere („begehren“) die Rezeptionsgeschichte dieses Gebots nachhaltig geprägt hat, sondern „das Begehren, sofern es die Handlungen nach sich zieht“ (Herrmann 1927, 74). Das Verb umgreift den Wunsch sowie die Handlungen der Planung und Ausführung, so dass man es besser mit „trachten / verlangen nach“ übersetzen sollte, um so Gesinnung, Streben und Tat zusammenzuhalten. Das Verbot schließt immobilen Besitz sowie die legalen Möglichkeiten ein, den Nächsten um Haus und Hof und damit um seine Existenz als freien Bürger (rea‘ „Nächster“) zu bringen (vgl. Mi 2,2
1.8.10. Begehrensverbot II
Das letzte Verbot unterscheidet sich von dem des Ehebruchs dadurch, dass es alle Machenschaften untersagt, die verheiratete Frau eines Mitmenschen an sich zu bringen (2 Sam 11). Anders als das Verbot des Stehlens schließt das letzte alle – auch formal legale – Weisen ein, sich das anzueignen und sich unrechtmäßig dessen zu bedienen, was dem Nächsten gehört. Es lässt sich nicht auf herrenloses Gut beschränken (gegen Lang 1981).
1.9. Rezeption des Dekalogs im Alten Testament
Der Dekalog hat schon im Alten Testament selbst ein – wenn auch nur geringes – Echo ausgelöst.
(1) Hatte schon die deuteronomistische Schule den Dekalog als erstes Wort des Gotteswillens vom Sinai zitiert und als Summe der deuteronomischen Gesetzessammlung (Dtn 12-26) vorangestellt, so bringen ihn spätpriesterliche Kreise im Herzstück der Eröffnung des letzten Gotteswortes am Sinai im sog. Heiligkeitsgesetz zur Geltung (Köckert 2004, 155-166; → Heiligkeitsgesetz
(2) Erheblich unsicherer ist das Fundament für die These, das deuteronomische Gesetz (Dtn 12-26) sei in der Exilszeit vom Dekalog her systematisiert worden, entweder schon von der „dtr. Hauptredaktion“ (Otto 2000, 110ff) oder erst von einer Hand, die bereits das Heiligkeitsgesetz voraussetzt (Braulik 1997). In den allermeisten Fällen fehlt den behaupteten Sachbezügen zwischen Rechtsmaterialien und Geboten des Dekalogs die Überzeugungskraft: Was haben Dtn 13,1-15,23
(3) Zu den Fernwirkungen des Dekalogs zählen manche auch den Reinigungseid Hi 31 (Oeming 1994). Allerdings fehlen terminologische Berührungen mit dem Dekalog. Die Reihenfolge ist insofern an ihm orientiert, als Hi 31,1-12
(4) Zuweilen sieht man in der Anklage von „stehlen“ (ohne Objekt) und „mit meinem Namen falsch schwören“ in Sach 5,1-4
2. Antikes Judentum
Der Dekalog hat als Zusammenfassung der → Tora
2.1. Samaritaner
Die → Samaritaner
2.2. Septuaginta
Die in der Mitte des 3. Jh. v. Chr. in Alexandrien entstandene griechische Übersetzung der Tora setzt im Dekalog die schon im hebräischen Text erkennbare Tendenz zur Verallgemeinerung, Ausweitung und Systematisierung fort, so dass „der Dekalog nunmehr einen Katalog von Kapitalvergehen darstellt“ (Berger 1972, 264).
(1) Im Bilderverbot wird pæsæl „Bild“ durch eídōlon „Götzenbild“ übersetzt und damit die Anfertigung eines Kultbildes nicht mehr für Jahwe, sondern für eine fremde Gottheit verboten. Fremdgötter- und Bilderverbot sind jetzt zwei Seiten einer Sache. Das ältere Verständnis hatte seinen Lebensbezug verloren, weil sich der Ausschluss eines Kultbildes im Jahwekult der nachexilischen Zeit durchgesetzt hatte. Anderseits verbietet das Bilderverbot in der LXX weder anthropomorphe noch andere bildliche Darstellungen zu dekorativen Zwecken. (2) Die Kurzprohibitive erscheinen in unterschiedlicher Reihenfolge, aber gegen den masoretischen Text stets mit dem Verbot des Ehebruchs am Anfang. Der Schutz der Familie in der ersten Trias (Sabbat, Eltern und Ehe) geht dem der Gesellschaft in der zweiten (Mord, Diebstahl und Begehren) voran.
(3) Im letzten Gebot erläutert die LXX das Rind als Zugtier und fügt an Stelle des Esels ein: „… noch irgendein anderes Haustier“. Darin wie auch in der Umstellung von Haus und Frau in den beiden Verboten des Begehrens folgt die Ex-Fassung exakt der von Dtn 5. Die Tendenz zur Angleichung an Dtn 5 lässt sich auch an anderen Stellen beobachten, z.B. im Finalsatz bei der Ehrung der Eltern. Diese Tendenz spiegelt den Aufstieg des Dekalogs zu einem normativen Text wider und entspricht der gewachsenen Stellung des Dekalogs als Summe jüdischer Lebensordnung, der seinen Sitz im Leben offenbar in der Unterweisung innerhalb der Familie hatte („Familienkatechumenat“: Kellermann 2001, 155).
2.3. Übriges hellenistisches Judentum
Der Dekalog hat in großen Teilen der jüdischen Literatur in hellenistisch-römischer Zeit kaum Spuren hinterlassen. Zwar begegnen in einer begrenzten Anzahl von Texten (Weish 14,24-27
Eine ausführliche Aufnahme und z.T. detaillierte Erörterung erfährt der Dekalog im hellenistischen Judentum lediglich bei → Philo
2.4. Der Dekalog in Frömmigkeit und Liturgie
Die im Dekalog erfolgte Elementarisierung und Systematisierung macht ihn als überschaubare Zusammenfassung der Tora nicht nur für die eigene jüdische Unterweisung, sondern auch zur Darstellung jüdischer Identität besonders geeignet. Deshalb begegnet er – z.T. in Verbindung mit dem Schema Jisrael – auf dem Papyrus Nash (s.o. 1.1.), in den Tefillin und Mesusot (→ Mesusa
3. Neues Testament und frühes Christentum
Das Neue Testament zitiert den Dekalog nie vollständig. Zitate und Anspielungen finden sich nur selten und betreffen lediglich Einzelgebote und Teilreihen. In der Hauptsache handelt es sich um: Mk 7,10a
(1) Das Fehlen der Gebote der ersten Tafel und des Prologs im Neuen Testament deuten manche als Ausdruck der Schwierigkeiten, die Christologie mit dem Monotheismus zu verbinden (Hübner 1981). Da die christlichen Gemeinden schon sehr früh Jesus als Kyrios anrufen, die Septuaginta mit Kyrios aber das Tetragramm übersetzt, mache das Fremdgötterverbot den Christen Probleme. Immerhin hält sich der Jesus der Logienquelle selbst an das erste Gebot (Mt 4,10
(2) Die Zitate sind selten wörtlich; und die Reihenfolge variiert, weil sie offenbar aus unterschiedlichen liturgisch-katechetischen Überlieferungen stammen. Diesen Sitz im Leben kann ein Brief des Statthalters Plinius an Kaiser Trajan erhellen (Sänger 2001, 122). Dort berichtet Plinius von Verhören, in denen die Christen bestreiten, Verbrechen begangen zu haben. Sie hätten sich lediglich im Gottesdienst eidlich verpflichtet, „keinen Diebstahl, Raubüberfall oder Ehebruch zu begehen, ein gegebenes Wort nicht zu brechen, eine angemahnte Schuld nicht abzuleugnen“ (Epistula X 96, 7; Text gr. und lat. Autoren
(3) Wie im zeitgenössischen Judentum genießt der Dekalog auch in der frühen christlichen Gemeinde besondere Wertschätzung. Er erscheint in Mt 15,4
(3.1.) Das geschieht schon durch Jesus selbst in den Antithesen der Bergpredigt. Jesus setzt die in Mt 5,21ff
(3.2.) Eine grundlegende Reflexion christlicher Ethik findet sich in Mk 10,17-27
(3.3.) Paulus zitiert in Röm 13,9
(4) Wo hatte der Dekalog in der frühchristlichen Gemeinde seinen Sitz im Leben? Die Didache (eine frühchristliche Kompilation aus der Mitte des 2. Jh. n. Chr.), der in Didache 1 - 6 eine jüdische Schrift von den zwei Wegen im Stile eines Proselytenkatechismus zugrunde liegt, zielt in ihrem ersten Teil auf Taufe und Eucharistie (Didache 7 - 10). Nach dem Doppelgebot der Liebe und der negativ formulierten Goldenen Regel (mit Entfaltung in der Feindesliebe) bringen 2,2-7 als „zweites Gebot der Lehre“ eine Reihe von Verboten, die denen der zweiten Tafel des Dekalogs entsprechen, aber verschiedentlich erweitert sind. Es spricht viel dafür, dass der Dekalog in der Taufunterweisung der christlichen Gemeinde eine wichtige Rolle gespielt hat.
(5) Erstmals vollständig zitiert wird er bei den Apostolischen Vätern (Barnabasbrief 15,1) und im Brief des Ptolemäus an Flora (3,2). Zwei Impulse haben das Verständnis des Dekalogs im Christentum bleibend bestimmt. Die Apologeten knüpfen an Philo und Paulus (Röm 2,14ff
4. Luthers Katechismen
Der Dekalog spielt in der Kirchengeschichte zunächst keine besondere Rolle. Erst seit dem 13. Jh. macht er im Rahmen der Beichtpraxis Karriere. Seine große Popularität in den Kirchen der Reformation und in der Kulturgeschichte der Neuzeit verdankt er vor allem Martin Luther. Als der 1529 beide Katechismen (dazu bes. Meyer 1929; Peters 1990; Wenz 1996) zum Druck brachte, lagen zahlreiche Vorarbeiten in Gestalt von Traktaten, exegetischen Vorlesungen und mehreren Predigtreihen hinter ihm. Noch während der Arbeit am „Deudsch Catechismus“, den man seit 1544 den „Großen“ nennt, begann Luther – veranlasst durch die unerfreulichen Erfahrungen als Visitator der Gemeinden in Kursachsen – mit der Ausarbeitung des Kleinen Katechismus. Es handelt sich bei ihm nicht um einen Auszug aus dem Großen, sondern um einen eigenständigen Text. Er richtet sich mit seinen einprägsamen Formulierungen an die Hausväter, um ihnen bei der täglichen Unterweisung der Familie und des Gesindes zu helfen. Erst nachträglich wurde er den ungelehrten Pfarrern gewidmet. Den Großen Katechismus hat Luther von vornherein als „Predigthilfe“ konzipiert, um die Prediger zur Unterweisung der Jugend zu befähigen.
(1) Mit der Auswahl der Hauptstücke knüpft Luther an die mittelalterliche Tradition an. Aber er streicht aus dem traditionellen vierteiligen Lehrbestand das Avemaria und stellt den Dekalog mit Bedacht an die Spitze vor das Credo und das Vaterunser. Die Zehn Gebote lehren, was der Mensch tun soll; der Glaube sagt, was Gott tut und gibt; und das Vaterunser zeigt, wie der Mensch die Gnade Gottes „begehren, holen und zu sich bringen soll“ (Martin Luther, Werke. Kritische Gesamtausgabe, Weimar 1883ff [=WA], 7, 204f). Weil die Gebote, für sich allein genommen, unerfüllbar sind, bedarf es des Glaubens. Im Credo aber steht der zweite Artikel im Zentrum: „Gottes Barmherzigkeit, in Christus erzeigt und angeboten“.
(2) Die Bedeutung des Dekalogs beruht für Luther darin, dass mit ihm Gott selbst an das allen Menschen mit der Schöpfung ins Herz gesenkte natürliche Gesetz (die lex naturae) erinnert („Was nun Moses geschrieben hat in den Zehn Geboten, das fühlen wir natürlich in unserem Gewissen [Röm 2]“ WA 16, 431, 28f). Im Blick auf die speziell nur auf Israel bezogenen Aussagen ist er jedoch nichts anderes als „der Juden Sachsenspiegel“ (WA 18, 81; 24, 9) und geht uns nichts an; denn wir sind nicht aus Ägypten herausgeführt worden. Bleibende Bedeutung kann der Dekalog nur haben, sofern er mit dem natürlichen Gesetz identisch ist. Luther ehrt also durchaus den Literalsinn des Textes und gewinnt daraus einen erstaunlich freien Umgang mit ihm: So streicht er alles, was lediglich zur Kult- und Rechtsordnung Israels gehört (die Herausführung Israels aus Ägypten im Prolog, das Bilderverbot); er deutet das Sabbatgebot auf den Feiertag und ersetzt die Verheißung langen Lebens im Lande Kanaan durch ein langes Leben auf Erden. Mit diesen Verlusten an Konkretion gibt er dem Dekalog universale Bedeutung.
(3) Im Verständnis der Anlage des Dekalogs folgt Luther wesentlich Augustin, indem er das Doppelgebot der Liebe auf die beiden Tafeln bezieht. Er steht damit der Fassung von Ex 20 näher als der von Dtn 5. Allerdings hat für ihn die erste Tafel eine besondere Bedeutung, weil allein in jenen Geboten Gott mit uns handelt und wir mit ihm „ohne Vermittlung irgendeiner Kreatur“ (WA 6, 229). Das Bilderverbot ordnet er ganz dem ersten Gebot als dessen Spezialfall unter und führt es im Kleinen Katechismus gar nicht, im Großen Katechismus nur noch in einem Nebensatz auf. Deshalb muss er, um auf die Zehnzahl zu kommen, das Begehren auf zwei Gebote verteilen, obwohl er beide stets gemeinsam behandelt (WA 16, 525). Die Gebote I – III entfaltet er nach dem anthropologischen Schema Herz – Mund – Leib. Die Gebote der zweiten Tafel schützen je ein besonderes Gut des Nächsten: Leib und Leben (V), Weib und Kind (VI), Geld und Gut (VII), Ehre und guten Ruf (VIII), IX und X „fassen die Welt des Nächsten noch einmal zusammen unter dem Symbol des Hauses“ (Peters 1990, 90f). Die Gebote sind also Schutzmauern, mit denen Gott den Nächsten vor uns schützen will.
(4) Alle Gebote außer dem ersten werden in beiden Katechismen in den Erklärungen nicht nur negativ (das unterbleibt nur beim VI. mit Bedacht), sondern auch positiv entfaltet. Damit nimmt er biblische Tradition auf, z.B. die sieben Seligkeiten (Mt 5,3-9
(5) Größte Bedeutung hat für Luther das erste Gebot; denn es verbindet Verheißung („Ich bin der Herr, dein Gott“) und Verbot („Du sollst keine anderen Götter haben neben mir“). Deshalb bezieht er es im Großen Katechismus auf alle anderen: „Es ist das Haupt und die Quelle, die durch alle andern hindurchgeht“ (Die Bekenntnisschriften der evangelisch-lutherischen Kirche, Göttingen 1930, 614, 17-19). Im Kleinen Katechismus hebt er es durch die singuläre Erklärung „Wir sollen Gott über alle Dinge fürchten, lieben und vertrauen“ hervor und beginnt die Erklärung jedes einzelnen Gebots des Dekalogs mit dem Zitat daraus: „Wir sollen Gott fürchten und lieben, dass wir …“ Außerdem verwendet er das gesamte Kopfstück Ex 20,2-6
(6) In den Erklärungen zu jedem Gebot erweist sich Luther als ein feinsinniger Exeget mit sicherem Gespür für die ursprüngliche Intention der einzelnen Gebote und für die in ihnen geronnenen Lebenssituationen. Aus dem schon mit der Anlage des Dekalogs gegebenen Gegenüber von Gott und Mitmensch erwächst die Nächstenliebe als ethische Grundregel. Mit ihr gelingt es Luther, den Dekalog auf die neuen Lebenssituationen seiner veränderten Welt so elementar wie überzeugend auszulegen.
Literaturverzeichnis
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c) Neues Testament und frühes Christentum
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d) Luther
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- Wenz, G., 1996, Theologie der Bekenntnisschriften der ev.-luth. Kirche, Bd. I, Berlin
Abbildungsverzeichnis
- Mose erhält die Zehn Gebote (Mosaik im Katharinenkloster auf dem Sinai; 6. Jh.).
- Die Zehn Gebote; Gemälde von Lucas Cranach, geschaffen für die Gerichtsstube im Rathaus zu Wittenberg (1516; heute im Refektorium des Lutherhauses).
- Das 1. Gebot (Gemälde von Lucas Cranach; Detail von Abb. 2).
- Das 2. Gebot (Gemälde von Lucas Cranach; Detail von Abb. 2).
- Das 3. Gebot (Gemälde von Lucas Cranach; Detail von Abb. 2).
- Das 4. Gebot (Gemälde von Lucas Cranach; Detail von Abb. 2).
- Das 5. Gebot (Gemälde von Lucas Cranach; Detail von Abb. 2).
- Das 6. Gebot (Gemälde von Lucas Cranach; Detail von Abb. 2).
- Das 7. Gebot (Gemälde von Lucas Cranach; Detail von Abb. 2).
- Das 8. Gebot (Gemälde von Lucas Cranach; Detail von Abb. 2).
- Das 9. Gebot (Gemälde von Lucas Cranach; Detail von Abb. 2).
- Das 10. Gebot (Gemälde von Lucas Cranach; Detail von Abb. 2).
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