Disputationswort
(erstellt: September 2010)
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Als „Disputationswort“ (oder auch Diskussionswort) bezeichnet man eine Textgattung (→ Gattung
1. Argumentation, Disputation, Disputationswort
Viele Sachverhalte liegen nicht einfach auf der Hand oder ergeben sich intuitiv, sondern bedürfen der sorgfältigen Ableitung von gesichertem Wissen oder selbstevidenten Sachverhalten, also der Argumentation. Schlussfolgerungsreihen gemäß akzeptierter Logik leisten solche Ableitungen. Ein Beispiel ist die Fragenreihe in Am 3,3-8
In vielen Fällen ergeben sich Schlussfolgerungen aber nicht zwingend oder eindeutig aus bestimmten Grundannahmen, sondern es bedarf des Prozesses des Abwägens zwischen verschiedenen Optionen. Erfolgt dieses Abwägen reflektiert und nach logischen Regeln im Wechsel von Rede und Gegenrede, so kann man von einer Disputation sprechen. Das Ziel der Disputation ist, im Unterschied zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, der Erkenntnisgewinn und nicht die Entscheidung der Schuldfrage. Die förmliche und öffentliche Disputation hat an den Universitäten Europas eine lange Geschichte; diesen speziellen, für die Gattung keineswegs notwendigen, Sitz im Leben muss man für das alte Israel jedoch ausblenden.
Häufig sind Abwägungsprozesse so unüberschaubar und unabschließbar, dass es von persönlichen Einschätzungsfragen und Wertprioritäten abhängt, welche Schlussfolgerungen man für angemessen hält und welche nicht. In solchen Fällen sind Meinungsdifferenzen zwischen Personen, die bezüglich der Wertprioritäten und Einschätzungen divergieren, unvermeidlich. Dann kommt es zu kontroversen Diskussionen, innerhalb derer die Parteien sich mit allen rhetorischen Mitteln zu überzeugen suchen, sofern sie daran festhalten, eine gemeinsame Position entwickeln zu wollen. Die Art und Weise, wie man gegnerische Positionen entkräftet, variiert natürlich und ist auch kulturabhängig. Die direkte Konfrontation ist häufig kein erfolgversprechendes Mittel. Häufig kommt deshalb die Frage zum Einsatz, die entweder um Zustimmung wirbt oder Inkonsistenzen des Gegners aufdecken will. Man denke etwa an Sokrates, der seine Gegner durch unbeirrtes Nachfragen zum Nachdenken brachte (Murray 1987, 97).
Es gibt grundsätzlich zwei Perspektiven, aus denen man Disputationen oder Diskussionen darstellen kann. Die eine ist die Perspektive eines Zuschauers, der den Redewechsel als solchen darstellt und eventuell auch eine eigene Bewertung einfließen lässt. Knappe Beispiele sind die Konfrontationen zwischen Zidkija und → Micha ben Jimla
2. Die Gattung „Disputationswort“ in der Diskussion
1. In der Forschungsgeschichte ist der Begriff „Disputationswort“ namentlich von Joachim Begrich (1969 [1938]) eingeführt worden, der bei seiner formkritischen Analyse Deuterosajas auf Textabschnitte gestoßen war, in denen der prophetische Autor implizite oder explizite Einwände der Adressaten in direkter Konfrontation von „Behauptung und Gegenbehauptung“ zu entkräften sucht (Begrich, 1969, 49). Beispiele sind für ihn: Jes 40,12-17
a) Der erste Typ beginnt mit rhetorischen Fragen, wie z.B. in Jes 40,12-17
Im 1.Abschnitt (Jes 40,12-14
„12 Wer misst die Wasser mit der hohlen Hand, und wer bestimmt des Himmels Weite mit der Spanne und fasst den Staub der Erde mit dem Maß und wiegt die Berge mit einem Gewicht und die Hügel mit einer Waage? 13 Wer bestimmt den Geist des HERRN, und welcher Ratgeber unterweist ihn? 14 Wen fragt er um Rat, der ihm Einsicht gebe und lehre ihn den Weg des Rechts und lehre ihn Erkenntnis und weise ihm den Weg des Verstandes?“
Mit dem Aufmerksamkeitserreger „Siehe!“ leitet der Text dann daraus ab, dass wie die Natur in vergleichbarer Weise auch die Völker vor JHWH ohne jegliches Gewicht sind:
„15 Siehe, die Völker sind geachtet wie ein Tropfen am Eimer und wie ein Sandkorn auf der Waage. Siehe, die Inseln sind wie ein Stäublein. 16 Der Libanon wäre zu wenig zum Feuer und seine Tiere zu wenig zum Brandopfer. 17 Alle Völker sind vor ihm wie nichts und gelten ihm als nichtig und eitel.“
b) Der zweite Typ beginnt „mit einer umfassenden Behauptung, die nicht bestritten wird. Daran schließt sich die Aufforderung an die anderen an, doch zusammenzukommen und zu beraten. Und nun kommt das besonders Strittige zur Sprache, ganz ähnlich wie in den Gerichtsreden: Wer hat das getan? Nicht ich, der Sprecher? Die Antwort soll der Angeredete auch hier sich selbst geben. Und er kann das nach der Überzeugung des Sprechers auf Grund der einleitenden unbestreitbaren Behauptung.“ (Begrich, 51). Ein Beispiel für diesen Typ stellt Jes 44,24-28
2. Hans-Eberhard von Waldow (1953) hat dann herausgestellt, dass die Disputationsworte, bei aller rhetorischen Verschiedenheit, logisch gesehen durchgehend in zwei Schritten vorgehen. Zunächst formulieren sie eine Disputationsbasis, die die Gegner nicht bestreiten wollen oder können. Im Idealfall ist die Basis eine „Binsenwahrheit“, also selbstevident (Waldow, 29). Im zweiten Schritt versucht der Autor dann seinen Gegnern vorzuführen, wie sich seine Meinung über Schlussfolgerungsreihen von der Basis ableiten lässt, so dass die Gegner sie akzeptieren müssen.
3. Hans-Jürgen Hermisson (1998 [1971]) hat sowohl die Formanalyse von Waldows als auch dessen Bestimmung des Sitzes im Leben bestritten. Was die Form anlangt, so zeige sich weder ein klar markierter Übergang von einer Basis hin zu Folgerungen noch sei die angebliche Basis selbstevident. Die Formulierung der ersten Behauptung im Text führe keine Sachverhalte an, die von den Gegnern nicht bestritten würden, sondern stelle die Zuhörer / Leser bereits vor eine Entscheidung: „Warum muß Deuterojesaja so eindringlich von Jahwes Schöpferwerk reden, wenn es jedem unproblematisch und geläufig ist? Natürlich ist nicht zu bestreiten, daß er an die theoretisch auch seinen Hörern noch bekannte Tradition anknüpft. Aber es ist für sie keine lebendige Tradition.“ (Hermisson, 171). Den als Disputationsworten ausgegrenzten Texteinheiten fehle „vor allem der eine einheitliche und geschlossene Form prägende Sitz im Leben“, weswegen man nicht von einer eigenständigen Gattung reden könne (Hermisson, 173).
Gegenüber Hermisson ist jedoch festzuhalten, dass die Texte eindeutig um die Einsicht der Angeredeten werben und offensichtlich von wenig problematischen zu kontroversen Aussagen fortschreiten. Daraus lässt sich die Absicht des Autors erschließen, mit solchen Aussagen einzusetzen, denen seine Gegner zustimmen können. Zudem ist die Auseinandersetzung um die richtige Meinung oder das angebrachte Handlungskonzept innerhalb einer Gemeinschaft durchaus ein abgrenzbarer typischer Sozialvollzug, der festgelegte Verhaltensmuster und Redeformen hervorbringt, also einen konkreten „Sitz im Leben“ im Sinne der Gattungsdefinition darstellt. Hermissons Anliegen kann man wohl am besten insofern aufnehmen, als man feststellt, dass die Texte keine strenge Logik im Sinne aufgeklärten philosophischen Denkens oder disziplinierten syllogistischen Schlussfolgerns anwenden, sondern alle Mittel und Wege nutzen, um die Gegner auf ihre Seite zu ziehen.
4. Adrian Graffy (1984) hat eine monographische Untersuchung aller prophetischen Disputationstexte vorgelegt. Dabei geht er von einem strengen, an formalen Merkmalen orientierten Begriff von Disputationswort aus: Ein Disputationswort greift eine gegnerische Meinung auf, stellt sie explizit dar und widerlegt sie. Andere Worte mögen aus Diskussionsprozessen entstanden sein, sofern diese aber im Text nicht explizit dargelegt werden, sind die Worte nicht im strengen Sinn als Disputationswort zu klassifizieren (Garry, 22). So nehme z.B. Amos in Am 5,18-20
5. Gegen Graffy besteht D.F. Murray (1987) darauf, dass es für das Verständnis eines Textes wesentlich ist, die semantische Tiefenstruktur zu erheben. Diese bestehe im Falle der Disputation aus den drei Bedeutungselementen „thesis, counter-thesis, dispute“ (Murray, 99). Dies zeigt er z.B. an Jes 49,14-21
6. Stephan Lauber (2008) versucht eine Gattungsdefinition auf textpragmatischer Grundlage, was ihn ebenfalls, gegen Graffy, dazu führt, der Ausdrucksseite kein entscheidendes Gewicht zuzugestehen, so dass er ebenfalls die Maleachi-Worte der Gattung zurechnet.
3. Der Begriff „Disputationswort“ in der Diskussion
In Abhängigkeit von der Bestimmung des formalen Aufbaus, der semantischen Tiefenstruktur und des kommunikativen Anliegens der Redeeinheiten werden unterschiedliche Gattungsbegriffe gebraucht. Teilweise handelt es sich um reine Bezeichnungsvarianten ohne wirkliche Bedeutungsunterschiede, trotzdem sollte man sich um begriffliche Klarheit bemühen. H.J. Boecker (1966) hat in einem einflussreichen Kurzbeitrag den Begriff „Disputationswort“ dezidiert als irreführend abgelehnt und statt dessen den allgemeineren Begriff „Diskussionswort“ vorgeschlagen. Sein Beispiel ist die Aussage in Mal 3,13
Einen anderen Begriff schlägt Petersen (1995, 1998) vor. Er möchte den aus der griechischen Rhetorik bekannten Gattungsbegriff „Diatribe“ verwenden, der weitgehend synonym zum lateinischen Begriff „disputatio“ ist, aber zwei Vorteile biete: Zum einen lässt er offen, wie die so bezeichneten Texte strukturiert sind, zum anderen sind Diatriben eindeutig von einem Autor entworfen, der gegnerische Meinungen nur anführt, wenn sie seiner eigenen kommunikativen Absicht dienen oder eingepasst werden können (Petersen 1995, 31). Während der erste Punkt eher als Nachteil anzusehen ist, da die Redeeinheiten nun einmal eine klare Struktur aufweisen und diese auch im Gattungsbegriff reflektiert sein sollte, ist der zweite Punkt bedenkenswert. Andererseits sollte der Begriff auch so gewählt werden, dass die sachliche und formale Kontinuität zwischen den prophetischen Disputationsworten Maleachis und außerhalb Maleachis deutlich wird. Es empfiehlt sich deshalb beim Gattungsbegriff „Disputationswort“ zu bleiben und Petersens Anliegen insofern aufzunehmen, als man den Stil der Redeeinheiten als diatribisch bezeichnet.
4. Disputationsworte in der Maleachischrift
Die → Maleachischrift
4.1. These
Es beginnt mit einer mehr oder weniger umfangreich entfalteten These (Pfeiffer 1959 „hingestellte Behauptung“; Meinhold 2006 „Feststellung“). In Mal 1,2
Meinhold (1993, 2006) teilt in Mal 1,6
4.2. Rückfrage der Gegner
Zweitens wird ein Einspruch der jeweiligen Diskussionspartner angeführt (Pfeiffer: „Einwand der Gesprächspartner“; Meinhold: „Einrede / Widerspruch der Adressaten“; Lauber: „Nachfragezitat“). Er wird jeweils mit einem adversativen „ihr aber sagt“ (Verb im Perfekt) angeschlossen und enthält ein direktes, knappes Zitat der gegnerischen Äußerung. Ob es sich um wirkliche Zitate handelt oder der Prophet die Zitate fingiert, muss offen bleiben; dafür dass der Prophet die Aussagen seiner Gegner in manchen Fällen in eigenen Worten reformuliert, spricht ihre terminologische und rhythmische Eingebundenheit in den literarischen Kontext (Weyde, 9).
Im Unterschied zu anderen Disputationsworten handelt es sich in Maleachi um Rückfragen der Opponenten. Sie bestreiten nicht die Ausgangsthese, sondern wollen erst einmal verstehen, wie sich die in der These enthaltenen Wesensprädikationen JHWHs in ihrem Lebensalltag evident machen lassen. In Mal 1,2
Die Rückfragen der Gegner sollte man nicht vorschnell negativ bewerten, wie das oft geschieht. So bestimmt etwa Lauber (2008, 354) die Absicht des Nachfragezitats textpragmatisch als einen indirekten „Vorwurf“. In der Tat ist der Ton, in dem der Prophet auf die Rückfragen reagiert, durchgehend von Eifer und teilweise auch von negativen Bewertungen des Verhaltens der Gegner geprägt, trotzdem sollte nicht übersehen werden, dass sich der Prophet der Rückfrage stellt und sie, vergleicht man seine Redeform mit derjenigen sonstiger prophetischer Rede in anderen Büchern, in eingehender Weise zu klären versucht. Von seinem Klärungsversuch verspricht er sich anscheinend durchaus Erfolg, so dass man schließen kann, dass er die Nachfragen nicht für taktische Ausflüchte hält, sondern für echte Fragen, und er den Gegnern Einsichtsfähigkeit zubilligt. Und mit seinem Hinweis auf das bevorstehende Handeln JHWHs gibt er implizit zu verstehen, dass die Rückfragen, blickt man nur auf die Evidenz der gegenwärtigen Lage, auch von seiner Seite aus nachvollziehbar sind.
4.3. Klärung der Rückfrage
Im dritten Schritt werden die Rückfragen der Gegner geklärt, damit sie die eingangs gemachte Wesensprädikation JHWHs für sich bejahen können (Pfeiffer: „Begründung der Behauptung und Schlußfolgerung“; Meinhold: „Entfaltung der Feststellung und Folgerung[en]“). Der Prophet gibt etwa konkrete Beispiele dafür, wo das Verhalten der Gegner nicht dem von JHWH geforderten entspricht (z.B. Mal 1,8
4.4. Ein viertes Formelement?
Gelegentlich wird vertreten, dass die Redeeinheiten ein viertes Formelement aufweisen. Zenger (2008, 583) etwa nimmt ein Schlusselement „Folgerung“ an, das z.B. eine Zukunftsansage enthalten könne, Meinhold (2000) grenzt ebenfalls die „Folgerung“ von der „Entfaltung“ als eigenständigen Teil ab. Zwar werden im Rahmen der Klärung der Rückfrage verschiedene Arten von Argumenten vorgebracht, aber eine durchgehende logische Bewegung von der Entfaltung zur Folgerung ist kaum zu erkennen. Am ehesten kann man noch rechtlich orientierte Schuldaufweise von Zukunftsansagen unterscheiden. Es ist deshalb angemessener, davon zu sprechen, dass der Prophet verschiedene Argumentationsstrategien verfolgt. Diese Strategien sind nicht gattungstypisch festgelegt, sondern hängen von der Qualität der Rückfragen der Gegner ab. Eine Argumentationsstrategie organisiert verschiedene Argumente so, dass sie sich möglichst gut wechselseitig verstärken. Der Prophet setzt verschiedene Arten von Argumenten ein, neben logischen Ableitungen vor allem auch ethische Vorwürfe und Zukunftsansagen, ohne dass die einzelnen Argumente logisch aufeinander aufbauen (vgl. Lauber 2008, 363).
4.5. Zwei Subtypen innerhalb von Maleachi?
Lauber (2008) hat innerhalb von Maleachi zwei Subtypen unterschieden. Der eine Typ verwende „Satisfaktive als dominantes Strukturmerkmal“, setze also den Einwänden der Adressaten explizit Reaktionen JHWHs gegenüber, so in Mal 2,17-3,5
Gegen Lauber ist jedoch zu sagen, dass die Unterscheidung von Subtypen unnötig und es statt dessen angemessener ist, verschiedene Argumentationsstrategien zu unterscheiden, deren Einsatz vom Sachgehalt der jeweiligen gegnerischen Argumente abhängt. Wenn die zweite gegnerische Rückfrage keine neuen Argumente einbringt, auf die reagiert werden müsste, sondern die eingehendere Entfaltung des bereits eingeschlagenen Argumentationsganges ausreicht, dann ist der Prophet natürlich nicht genötigt, neue thematische Akzente zu setzen.
5. Zusammenfassung
Überblickt man die Diskussion, so kann man sagen: Es gibt ohne Zweifel Texte, die explizit die Auseinandersetzung mit gegnerischen Meinungen zum Thema machen. Graffy ist insofern zu folgen, als man bei der Gattungsanalyse von denjenigen Texten ausgehen muss, die die gegnerische Meinung explizit zitieren. Es ist aber auch klar, dass Texte sich mit gegnerischen Meinungen auseinandersetzen können, ohne diese direkt zu zitieren, sondern lediglich indirekt zu thematisieren.
Wie namentlich von Waldow gezeigt hat, gehen diese Texte grundsätzlich so vor, dass sie eine mit dem Gegner gemeinsame Verständigungsbasis zu formulieren suchen, von der aus sie über akzeptierte schlussfolgernde Aussage-Verknüpfungen ihre eigene Meinung als die richtige ableiten. Dabei setzen die Autoren nicht nur streng logische Argumentationsstrategien, sondern auch alle möglichen anderen rhetorischen Mittel ein, um den Gegner für die eigene Position zu gewinnen. Viel genutzte Mittel sind z.B. die rhetorische Frage oder die Zitation von hymnischen Prädikationen JHWHs, die der Gegner, wenn er ihnen vielleicht nicht zustimmen mag, angesichts der assertorischen Suggestionskraft hymnischer Sprechakte zumindest nicht zu widersprechen wagt.
Die Disputationsworte in der Maleachischrift stellen einen eigenen Subtyp dar, in denen der Prophet nicht gegnerische Meinungen angreift, sondern Rückfragen zu Wesensprädikationen JHWHs klärt, deren prinzipielle Geltung seine Gegner nicht bestreiten.
Generell ist beachtlich, dass die Prophetenbücher, die ansonsten durch und durch von der intuitiven Gewissheit der Überlieferer geprägt sind, dass sie der Leserschaft unmittelbare JHWH-Worte präsentieren, gelegentlich die Propheten bei dem Bemühen zeigen, diesen Anspruch argumentativ einzulösen. Die originalen mündlichen Auftritte der prophetischen Gestalten werden ohnehin stark umstritten gewesen sein, da erst den Redaktoren deren Beauftragung durch JHWH zweifelsfrei feststand. Dadurch dass das → Zwölfprophetenbuch
Literaturverzeichnis
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