Deutsche Bibelgesellschaft

Disputationswort

(erstellt: September 2010)

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Als „Disputationswort“ (oder auch Diskussionswort) bezeichnet man eine Textgattung (→ Gattung), die eine Disputation, also eine sachorientierte Auseinandersetzung zwischen verschiedenen Parteien, aus der Sicht einer Partei abschließend darstellt.

1. Argumentation, Disputation, Disputationswort

Viele Sachverhalte liegen nicht einfach auf der Hand oder ergeben sich intuitiv, sondern bedürfen der sorgfältigen Ableitung von gesichertem Wissen oder selbstevidenten Sachverhalten, also der Argumentation. Schlussfolgerungsreihen gemäß akzeptierter Logik leisten solche Ableitungen. Ein Beispiel ist die Fragenreihe in Am 3,3-8, die den Addressaten durch die geschickte Aneinanderreihung gleichartiger Vorgänge zu überzeugen sucht.

In vielen Fällen ergeben sich Schlussfolgerungen aber nicht zwingend oder eindeutig aus bestimmten Grundannahmen, sondern es bedarf des Prozesses des Abwägens zwischen verschiedenen Optionen. Erfolgt dieses Abwägen reflektiert und nach logischen Regeln im Wechsel von Rede und Gegenrede, so kann man von einer Disputation sprechen. Das Ziel der Disputation ist, im Unterschied zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, der Erkenntnisgewinn und nicht die Entscheidung der Schuldfrage. Die förmliche und öffentliche Disputation hat an den Universitäten Europas eine lange Geschichte; diesen speziellen, für die Gattung keineswegs notwendigen, Sitz im Leben muss man für das alte Israel jedoch ausblenden.

Häufig sind Abwägungsprozesse so unüberschaubar und unabschließbar, dass es von persönlichen Einschätzungsfragen und Wertprioritäten abhängt, welche Schlussfolgerungen man für angemessen hält und welche nicht. In solchen Fällen sind Meinungsdifferenzen zwischen Personen, die bezüglich der Wertprioritäten und Einschätzungen divergieren, unvermeidlich. Dann kommt es zu kontroversen Diskussionen, innerhalb derer die Parteien sich mit allen rhetorischen Mitteln zu überzeugen suchen, sofern sie daran festhalten, eine gemeinsame Position entwickeln zu wollen. Die Art und Weise, wie man gegnerische Positionen entkräftet, variiert natürlich und ist auch kulturabhängig. Die direkte Konfrontation ist häufig kein erfolgversprechendes Mittel. Häufig kommt deshalb die Frage zum Einsatz, die entweder um Zustimmung wirbt oder Inkonsistenzen des Gegners aufdecken will. Man denke etwa an Sokrates, der seine Gegner durch unbeirrtes Nachfragen zum Nachdenken brachte (Murray 1987, 97).

Es gibt grundsätzlich zwei Perspektiven, aus denen man Disputationen oder Diskussionen darstellen kann. Die eine ist die Perspektive eines Zuschauers, der den Redewechsel als solchen darstellt und eventuell auch eine eigene Bewertung einfließen lässt. Knappe Beispiele sind die Konfrontationen zwischen Zidkija und → Micha ben Jimla in 1Kön 22,24-25 und zwischen → Hananja und → Jeremia in Jer 28, relativ ausführlich wird die Auseinandersetzung zwischen Jeremia und den Verehrerinnen und Verehrern der Himmelsgöttin dargestellt (Jer 44; → Himmelskönigin). Das → Hiobbuch hält als Ganzes die Disputationen zwischen Hiob und seinen Freunden fest, um der Leserschaft am Schluss durch einen Bericht über das Ergehen Hiobs eine Entscheidung nahezulegen. Die andere Perspektive ist die einer beteiligten Partei, wobei die Gegenseite bezugnehmend oder zitierend referiert wird. Nur im letzteren Fall spricht man von einem „Disputationswort“. Unter Disputationswort versteht man also einen Texttyp, der einen Disputationsverlauf aus der Sicht einer Partei abschließend darstellt. Ob die vorausgesetzte Disputation tatsächlich stattgefunden hat oder lediglich literarisch fingiert ist, kann für die Gattungsbestimmung offen bleiben.

2. Die Gattung „Disputationswort“ in der Diskussion

1. In der Forschungsgeschichte ist der Begriff „Disputationswort“ namentlich von Joachim Begrich (1969 [1938]) eingeführt worden, der bei seiner formkritischen Analyse Deuterosajas auf Textabschnitte gestoßen war, in denen der prophetische Autor implizite oder explizite Einwände der Adressaten in direkter Konfrontation von „Behauptung und Gegenbehauptung“ zu entkräften sucht (Begrich, 1969, 49). Beispiele sind für ihn: Jes 40,12-17.18-20.25-26; Jes 40,21-24; Jes 40,27-31; Jes 44,24-28; Jes 45,9-13; Jes 45,18-25; Jes 46,5-11; Jes 48,1-11; Jes 48,12-15; Jes 50,1-3; außerdem etwa Am 3,3-6.7-8; Am 9,7; Jes 10,8-11; Jes 28,23-29; Jer 8,8; Mal 1-3 u.a. (eine tabellarische Übersicht über Textpassagen, die von verschiedenen Autoren als Disputationsworte bestimmt wurden, bietet Graffy, 1984, 14-15). Begrich unterscheidet im Wesentlichen zwei Argumentationsstrategien.

a) Der erste Typ beginnt mit rhetorischen Fragen, wie z.B. in Jes 40,12-17:

Im 1.Abschnitt (Jes 40,12-14) wird dem Adressaten mittels rhetorischer Fragen das Einverständnis in die unvergleichliche, menschliches Maß und Vorstellungsvermögen sprengende Größe JHWHs abgerungen.

„12 Wer misst die Wasser mit der hohlen Hand, und wer bestimmt des Himmels Weite mit der Spanne und fasst den Staub der Erde mit dem Maß und wiegt die Berge mit einem Gewicht und die Hügel mit einer Waage? 13 Wer bestimmt den Geist des HERRN, und welcher Ratgeber unterweist ihn? 14 Wen fragt er um Rat, der ihm Einsicht gebe und lehre ihn den Weg des Rechts und lehre ihn Erkenntnis und weise ihm den Weg des Verstandes?“

Mit dem Aufmerksamkeitserreger „Siehe!“ leitet der Text dann daraus ab, dass wie die Natur in vergleichbarer Weise auch die Völker vor JHWH ohne jegliches Gewicht sind:

„15 Siehe, die Völker sind geachtet wie ein Tropfen am Eimer und wie ein Sandkorn auf der Waage. Siehe, die Inseln sind wie ein Stäublein. 16 Der Libanon wäre zu wenig zum Feuer und seine Tiere zu wenig zum Brandopfer. 17 Alle Völker sind vor ihm wie nichts und gelten ihm als nichtig und eitel.“

b) Der zweite Typ beginnt „mit einer umfassenden Behauptung, die nicht bestritten wird. Daran schließt sich die Aufforderung an die anderen an, doch zusammenzukommen und zu beraten. Und nun kommt das besonders Strittige zur Sprache, ganz ähnlich wie in den Gerichtsreden: Wer hat das getan? Nicht ich, der Sprecher? Die Antwort soll der Angeredete auch hier sich selbst geben. Und er kann das nach der Überzeugung des Sprechers auf Grund der einleitenden unbestreitbaren Behauptung.“ (Begrich, 51). Ein Beispiel für diesen Typ stellt Jes 44,24-28 dar: In Jes 44,24 wird die unvergleichliche Schöpfermacht JHWHs grundsätzlich vor Augen geführt. Daraus werden eine Reihe weiterer Aussagen gefolgert, die schließlich zu der für die Gegner vermutlich am schwierigsten akzeptierbaren Aussage führen, dass der Perserkönig → Kyros JHWHs Bevollmächtigter sei, der Jerusalem wieder aufbauen wird (Jes 44,28).

2. Hans-Eberhard von Waldow (1953) hat dann herausgestellt, dass die Disputationsworte, bei aller rhetorischen Verschiedenheit, logisch gesehen durchgehend in zwei Schritten vorgehen. Zunächst formulieren sie eine Disputationsbasis, die die Gegner nicht bestreiten wollen oder können. Im Idealfall ist die Basis eine „Binsenwahrheit“, also selbstevident (Waldow, 29). Im zweiten Schritt versucht der Autor dann seinen Gegnern vorzuführen, wie sich seine Meinung über Schlussfolgerungsreihen von der Basis ableiten lässt, so dass die Gegner sie akzeptieren müssen.

3. Hans-Jürgen Hermisson (1998 [1971]) hat sowohl die Formanalyse von Waldows als auch dessen Bestimmung des Sitzes im Leben bestritten. Was die Form anlangt, so zeige sich weder ein klar markierter Übergang von einer Basis hin zu Folgerungen noch sei die angebliche Basis selbstevident. Die Formulierung der ersten Behauptung im Text führe keine Sachverhalte an, die von den Gegnern nicht bestritten würden, sondern stelle die Zuhörer / Leser bereits vor eine Entscheidung: „Warum muß Deuterojesaja so eindringlich von Jahwes Schöpferwerk reden, wenn es jedem unproblematisch und geläufig ist? Natürlich ist nicht zu bestreiten, daß er an die theoretisch auch seinen Hörern noch bekannte Tradition anknüpft. Aber es ist für sie keine lebendige Tradition.“ (Hermisson, 171). Den als Disputationsworten ausgegrenzten Texteinheiten fehle „vor allem der eine einheitliche und geschlossene Form prägende Sitz im Leben“, weswegen man nicht von einer eigenständigen Gattung reden könne (Hermisson, 173).

Gegenüber Hermisson ist jedoch festzuhalten, dass die Texte eindeutig um die Einsicht der Angeredeten werben und offensichtlich von wenig problematischen zu kontroversen Aussagen fortschreiten. Daraus lässt sich die Absicht des Autors erschließen, mit solchen Aussagen einzusetzen, denen seine Gegner zustimmen können. Zudem ist die Auseinandersetzung um die richtige Meinung oder das angebrachte Handlungskonzept innerhalb einer Gemeinschaft durchaus ein abgrenzbarer typischer Sozialvollzug, der festgelegte Verhaltensmuster und Redeformen hervorbringt, also einen konkreten „Sitz im Leben“ im Sinne der Gattungsdefinition darstellt. Hermissons Anliegen kann man wohl am besten insofern aufnehmen, als man feststellt, dass die Texte keine strenge Logik im Sinne aufgeklärten philosophischen Denkens oder disziplinierten syllogistischen Schlussfolgerns anwenden, sondern alle Mittel und Wege nutzen, um die Gegner auf ihre Seite zu ziehen.

4. Adrian Graffy (1984) hat eine monographische Untersuchung aller prophetischen Disputationstexte vorgelegt. Dabei geht er von einem strengen, an formalen Merkmalen orientierten Begriff von Disputationswort aus: Ein Disputationswort greift eine gegnerische Meinung auf, stellt sie explizit dar und widerlegt sie. Andere Worte mögen aus Diskussionsprozessen entstanden sein, sofern diese aber im Text nicht explizit dargelegt werden, sind die Worte nicht im strengen Sinn als Disputationswort zu klassifizieren (Garry, 22). So nehme z.B. Amos in Am 5,18-20 auf die Hoffnung bestimmter Adressaten auf den kommenden Tag JHWHs Bezug, zitiere diese aber nicht ausdrücklich und setze ihr die prophetische Strafankündigung entgegen, ohne Argumente vorzubringen. Von dieser Definition ausgehend stuft Graffy die folgenden Worte als Disputationsworte ein: Jes 28,14-19; Jes 40,12-31; Jes 49,14-25; Jer 8,8-9; Jer 31,29-30; Jer 33,23-26; Ez 11,2-12; Ez 11,14-17; Ez 12,21-25; Ez 12,26-28; Ez 18,1-20; Ez 20,32-44; Ez 33,10-20; Ez 33,23-29; Ez 37,11b-13; Hag 1,2.4-11. Graffys Gattungsbestimmung ist sehr zu begrüßen, weil sie streng von der Ausdrucksseite der Texte ausgeht und damit keine Mutmaßungen über die Situation der Gegner heranziehen muss, über welche in den seltensten Fällen irgendetwas Bestimmtes bekannt wird. Auf der anderen Seite macht schon Graffy selbst deutlich, dass es manches Mal keinen allzu gravierenden Unterschied macht, ob eine gegnerische These indirekt referiert oder expliziert zitiert wird. Man wird dem Anliegen Graffys wohl am besten gerecht, wenn man die Disputationsworte mit explizitem Zitat („quotation“) der Gegner als einen eigenen Subtyp der Gattung beschreibt. Es empfiehlt sich auf jeden Fall bei der Frage nach Struktur, Sitz im Leben und Intention der Gattung von diesem auf der Ausdrucksseite klar erkennbaren Subtyp auszugehen.

5. Gegen Graffy besteht D.F. Murray (1987) darauf, dass es für das Verständnis eines Textes wesentlich ist, die semantische Tiefenstruktur zu erheben. Diese bestehe im Falle der Disputation aus den drei Bedeutungselementen „thesis, counter-thesis, dispute“ (Murray, 99). Dies zeigt er z.B. an Jes 49,14-21, wo Jes 49,14 die These der Gegner enthalte, im folgenden Vers der Prophet seine eigene Meinung dagegenstelle und schließlich in Jes 49,16-21 seine eigene Meinung exemplarisch begründe (Murray 104-106). Wendet man diese am Inhalt und nicht an der Ausdrucksseite orientierte Betrachtungweise an, so zählen z.B. auch wieder die Maleachi-Worte zur Gattung hinzu, die Graffy ausgeschieden hatte.

6. Stephan Lauber (2008) versucht eine Gattungsdefinition auf textpragmatischer Grundlage, was ihn ebenfalls, gegen Graffy, dazu führt, der Ausdrucksseite kein entscheidendes Gewicht zuzugestehen, so dass er ebenfalls die Maleachi-Worte der Gattung zurechnet.

3. Der Begriff „Disputationswort“ in der Diskussion

In Abhängigkeit von der Bestimmung des formalen Aufbaus, der semantischen Tiefenstruktur und des kommunikativen Anliegens der Redeeinheiten werden unterschiedliche Gattungsbegriffe gebraucht. Teilweise handelt es sich um reine Bezeichnungsvarianten ohne wirkliche Bedeutungsunterschiede, trotzdem sollte man sich um begriffliche Klarheit bemühen. H.J. Boecker (1966) hat in einem einflussreichen Kurzbeitrag den Begriff „Disputationswort“ dezidiert als irreführend abgelehnt und statt dessen den allgemeineren Begriff „Diskussionswort“ vorgeschlagen. Sein Beispiel ist die Aussage in Mal 3,13 „Ein starkes Stück sind eure Reden wider mich.“ Dieser Satz würde nicht in neutraler Weise eine These über einen Sachverhalt vorstellen und zur Prüfung seiner sachlichen Richtigkeit einladen, sondern: „Dieser Satz will den Hörer provozieren, will ihn aus seiner Reserve herauslocken und seinen Widerstand erregen. Über diesen Satz soll nicht disputiert werden, seine Funktion besteht vielmehr wesentlich darin, die gewünschte Auseinandersetzung in Gang zu bringen.“ (Boecker 1966, 79). Den Redeeinheiten liege also kein „gelehrtes Streitgespräch“ zu Grunde. Viele Exegetinnen und Exegeten sind Boeckers terminologischem Vorschlag gefolgt, andere sind bei der Bezeichnung „Disputationswort“ geblieben. Insbesondere im englischen Sprachraum hat sich der Begriff „Diskussionswort“ (Boecker schlägt im Abstrakt die Übersetzung „speeches of discussion“ vor) nicht durchsetzen können. Schon deshalb empfiehlt es sich, auch im Deutschen beim Begriff „Disputationswort“ zu bleiben. Man wird Boeckers Anliegen insofern berücksichtigen müssen, als man bei Propheten generell keine „gelehrten“, d.h. rein logisch, objektiv, deskriptiv und distanziert vorgehenden Redeformen erwarten darf, sondern emotionale, assertorische Rede aus existentieller Betroffenheit heraus, die beim Gegenüber nicht nur Zustimmung, sondern vor allem Verhaltensänderung erreichen will. Auf der anderen Seite muss auch zum Ausdruck gebracht werden, dass Maleachi ein ungewöhnlich starkes argumentatives Interesse hat.

Einen anderen Begriff schlägt Petersen (1995, 1998) vor. Er möchte den aus der griechischen Rhetorik bekannten Gattungsbegriff „Diatribe“ verwenden, der weitgehend synonym zum lateinischen Begriff „disputatio“ ist, aber zwei Vorteile biete: Zum einen lässt er offen, wie die so bezeichneten Texte strukturiert sind, zum anderen sind Diatriben eindeutig von einem Autor entworfen, der gegnerische Meinungen nur anführt, wenn sie seiner eigenen kommunikativen Absicht dienen oder eingepasst werden können (Petersen 1995, 31). Während der erste Punkt eher als Nachteil anzusehen ist, da die Redeeinheiten nun einmal eine klare Struktur aufweisen und diese auch im Gattungsbegriff reflektiert sein sollte, ist der zweite Punkt bedenkenswert. Andererseits sollte der Begriff auch so gewählt werden, dass die sachliche und formale Kontinuität zwischen den prophetischen Disputationsworten Maleachis und außerhalb Maleachis deutlich wird. Es empfiehlt sich deshalb beim Gattungsbegriff „Disputationswort“ zu bleiben und Petersens Anliegen insofern aufzunehmen, als man den Stil der Redeeinheiten als diatribisch bezeichnet.

4. Disputationsworte in der Maleachischrift

Die → Maleachischrift besteht nach Meinung vieler Exegetinnen und Exegeten nahezu ausschließlich aus Disputations- / Diskussionsworten, wobei deutlich ist, dass diese gegenüber den anderen Exemplaren einen eigenen Charakter aufweisen. Für gewöhnlich zählt man 6 Redeeinheiten: Mal 1,2-5; Mal 1,6-2,9; Mal 2,10-16; Mal 2,17-3,5; Mal 3,6-12; Mal 3,13-21. Der Aufbau der Einheiten umfasst drei Elemente, wie namentlich Pfeiffer (1959; ein instruktiver Überblick über die Forschungsgeschichte findet sich bei Weyde 14-37) herausgearbeitet hat. Sekundäre literarische Zusätze, allgemein anerkannt ist z.B., dass Mal 3,1b-4 ein redaktioneller Zusatz ist, haben die ursprüngliche Form zwar gestört, aber nicht grundsätzlich außer Kraft gesetzt. Generell kann man sagen, dass die in der literarkritischen Diskussion begegnenden verschiedenen Vorschläge zur Ausscheidung sekundärer Zusätze die strukturelle Gleichförmigkeit der Grundschichten der Redeeinheiten in aller Regel besser sichtbar werden lassen, als es der vorliegende Endtext erlaubt (eine die Gleichförmigkeit des Aufbaus stark betonende literarkritische Analyse findet sich etwa bei Wöhrle, 219-263). Die Formelemente werden zum Teil unterschiedlich benannt, aber in ihrer Funktion doch weitgehend ähnlich bestimmt.

4.1. These

Es beginnt mit einer mehr oder weniger umfangreich entfalteten These (Pfeiffer 1959 „hingestellte Behauptung“; Meinhold 2006 „Feststellung“). In Mal 1,2 ist es ein Statement, genauer eine Liebeserklärung JHWHs, in Mal 1,6 der Verweis auf eine innerhalb der Familie gültige Norm, in Mal 2,10 eine rhetorische Frage, in Mal 2,17 und Mal 3,13 ein Vorwurf, in Mal 3,6 kontrastiert JHWH sein Verhalten mit dem der Jakob-Söhne. Inhaltlich geht es in den Thesen um das Wesen JHWHs, und zwar direkt oder indirekt, d.h. vermittelt durch den Propheten, in Form der göttlichen Selbstaussage. Dies unterscheidet die Maleachi-Worte von den anderen prophetischen Disputationsworten, die sich an menschlichen Behauptungen entzünden (Meinhold 2006, XI).

Meinhold (1993, 2006) teilt in Mal 1,6a; Mal 2,10a; Mal 3,6 einen strukturell eigenständigen „theologischen Vorspruch“ von der nachfolgenden These ab, etwa in Mal 3,6 „Wahrlich, ich bin JHWH, ich habe mich nicht geändert.“ Der Ausdruck „theologischer Vorspruch“ ist unglücklich gewählt. Worauf Meinhold jedoch zu Recht hinweist, ist, dass man innerhalb der These Sätze, die einen generellen Sachverhalt ausdrücken wollen, von solchen unterscheiden kann, die indirekt oder direkt Vorwürfe erheben.

4.2. Rückfrage der Gegner

Zweitens wird ein Einspruch der jeweiligen Diskussionspartner angeführt (Pfeiffer: „Einwand der Gesprächspartner“; Meinhold: „Einrede / Widerspruch der Adressaten“; Lauber: „Nachfragezitat“). Er wird jeweils mit einem adversativen „ihr aber sagt“ (Verb im Perfekt) angeschlossen und enthält ein direktes, knappes Zitat der gegnerischen Äußerung. Ob es sich um wirkliche Zitate handelt oder der Prophet die Zitate fingiert, muss offen bleiben; dafür dass der Prophet die Aussagen seiner Gegner in manchen Fällen in eigenen Worten reformuliert, spricht ihre terminologische und rhythmische Eingebundenheit in den literarischen Kontext (Weyde, 9).

Im Unterschied zu anderen Disputationsworten handelt es sich in Maleachi um Rückfragen der Opponenten. Sie bestreiten nicht die Ausgangsthese, sondern wollen erst einmal verstehen, wie sich die in der These enthaltenen Wesensprädikationen JHWHs in ihrem Lebensalltag evident machen lassen. In Mal 1,2aβ wollen die Gegner wissen, worin sich die Liebe JHWHs zeigt, in Mal 1,6bβ was an ihrem gottesdienstlichen Vollzug den Tatbestand der Missachtung des Namens Gottes erfüllt und in Mal 2,17a, Mal 3,7b, Mal 3,13b wird in ähnlicher Weise eine Begründung des Vorwurfs eingefordert. Unklar ist der Befund beim dritten Wort: Nach Mal 2,10b müsste eigentlich die Rückfrage der Gegner zitiert werden, statt dessen erhebt der Prophet einen Vorwurf. Vielfach wird diese Abweichung von der Norm darauf zurückgeführt, dass die Verse Mal 2,11-13 sekundär eingefügt wurden (Wöhrle, 237). Im Sinne des Endtextes muss man wohl annehmen, dass die Rückfrage nonverbal erfolgte, etwa durch Kopfschütteln, oder einfach implizit vorausgesetzt wird. Gelegentlich erfolgt auf die Klärung der ersten Rückfrage noch eine weitere, so in Mal 2,7aβ; Mal 2,14; Mal 3,8aβ.b, so dass die Rückfragen der Opponenten einen bohrenden Charakter annehmen.

Die Rückfragen der Gegner sollte man nicht vorschnell negativ bewerten, wie das oft geschieht. So bestimmt etwa Lauber (2008, 354) die Absicht des Nachfragezitats textpragmatisch als einen indirekten „Vorwurf“. In der Tat ist der Ton, in dem der Prophet auf die Rückfragen reagiert, durchgehend von Eifer und teilweise auch von negativen Bewertungen des Verhaltens der Gegner geprägt, trotzdem sollte nicht übersehen werden, dass sich der Prophet der Rückfrage stellt und sie, vergleicht man seine Redeform mit derjenigen sonstiger prophetischer Rede in anderen Büchern, in eingehender Weise zu klären versucht. Von seinem Klärungsversuch verspricht er sich anscheinend durchaus Erfolg, so dass man schließen kann, dass er die Nachfragen nicht für taktische Ausflüchte hält, sondern für echte Fragen, und er den Gegnern Einsichtsfähigkeit zubilligt. Und mit seinem Hinweis auf das bevorstehende Handeln JHWHs gibt er implizit zu verstehen, dass die Rückfragen, blickt man nur auf die Evidenz der gegenwärtigen Lage, auch von seiner Seite aus nachvollziehbar sind.

4.3. Klärung der Rückfrage

Im dritten Schritt werden die Rückfragen der Gegner geklärt, damit sie die eingangs gemachte Wesensprädikation JHWHs für sich bejahen können (Pfeiffer: „Begründung der Behauptung und Schlußfolgerung“; Meinhold: „Entfaltung der Feststellung und Folgerung[en]“). Der Prophet gibt etwa konkrete Beispiele dafür, wo das Verhalten der Gegner nicht dem von JHWH geforderten entspricht (z.B. Mal 1,8; Mal 1,13-14; Mal 2,11). In vielen Fällen kann er aber den Rückfragen keine Evidenz aus der Analyse des Verhaltens der Opponenten oder der gegenwärtigen soziokulturellen oder ökonomischen Lage entgegensetzen und muss auf ein unmittelbar bevorstehendes Eingreifen JHWHs verweisen: In Mal 1,3b-5 kündigt er ein göttliches Einschreiten gegen Edom an, in Mal 3,1 das Kommen eines Boten, in Mal 3,12 eine respektierte Stellung der Adressaten unter den Völkern und in Mal 3,19 das Kommen des letzten Gerichtstages. Diese Zukunftsansagen, deren Realisierung sich nach Meinung des Propheten schon in der gegenwärtigen Lage abzeichnet, dienen dazu, die Perspektive der Gegner auf JHWHs Kommen hin aufzuweiten und dadurch die Einwände der Gegner zu entkräften.

4.4. Ein viertes Formelement?

Gelegentlich wird vertreten, dass die Redeeinheiten ein viertes Formelement aufweisen. Zenger (2008, 583) etwa nimmt ein Schlusselement „Folgerung“ an, das z.B. eine Zukunftsansage enthalten könne, Meinhold (2000) grenzt ebenfalls die „Folgerung“ von der „Entfaltung“ als eigenständigen Teil ab. Zwar werden im Rahmen der Klärung der Rückfrage verschiedene Arten von Argumenten vorgebracht, aber eine durchgehende logische Bewegung von der Entfaltung zur Folgerung ist kaum zu erkennen. Am ehesten kann man noch rechtlich orientierte Schuldaufweise von Zukunftsansagen unterscheiden. Es ist deshalb angemessener, davon zu sprechen, dass der Prophet verschiedene Argumentationsstrategien verfolgt. Diese Strategien sind nicht gattungstypisch festgelegt, sondern hängen von der Qualität der Rückfragen der Gegner ab. Eine Argumentationsstrategie organisiert verschiedene Argumente so, dass sie sich möglichst gut wechselseitig verstärken. Der Prophet setzt verschiedene Arten von Argumenten ein, neben logischen Ableitungen vor allem auch ethische Vorwürfe und Zukunftsansagen, ohne dass die einzelnen Argumente logisch aufeinander aufbauen (vgl. Lauber 2008, 363).

4.5. Zwei Subtypen innerhalb von Maleachi?

Lauber (2008) hat innerhalb von Maleachi zwei Subtypen unterschieden. Der eine Typ verwende „Satisfaktive als dominantes Strukturmerkmal“, setze also den Einwänden der Adressaten explizit Reaktionen JHWHs gegenüber, so in Mal 2,17-3,5 und Mal 3,13-21, der andere verwende „Konnektive“, also Schlussfolgerungsreihen, so in Mal 1,2-5; Mal 2,10-16 und Mal 3,6-12 (Lauber 2008, 362). Der erste Typ sei dadurch gekennzeichnet, dass der Prophet im Rahmen der Erläuterung der ersten Rückfrage eine weitere Äußerung der Gegner zitiert (Mal 2,17b; Mal 3,14-15) und sich danach nur noch auf diese zweite Äußerung bezieht, wohingegen die erste Rückfrage nicht mehr behandelt wird. Hinzu komme, dass der Prophet in diesen Einheiten „die Behebung der von den Adressaten der JHWH-Rede beklagten Mißstände“ ankündige (Lauber 2008, 354). Der zweite Typ führe innerhalb der Erläuterung zwar auch weitere Zitate der Gegner an, diese hätten aber für die argumentative Struktur des Textes keine Funktion: „In den Perikopen Mal 1,2-5; Mal 2,10-16; Mal 3,6-12 dient dagegen das knappe Nachfragezitat nach der Motivation der Redeeröffnung lediglich als rhetorisches Mittel zur stilistischen Belebung des Redegangs, leistet inhaltlich aber keinen Beitrag – es äußert keine These und wird mit keiner Gegenthese konfrontiert.“ (Lauber 2008, 362). Während der erste Typ zu Recht als „Disputationswort“ einzustufen sei, erläutere der zweite lediglich die eingangs vorgestellte These und sei als „Argumentationswort“ vom ersten Typ zu unterscheiden (Lauber 2008, 364).

Gegen Lauber ist jedoch zu sagen, dass die Unterscheidung von Subtypen unnötig und es statt dessen angemessener ist, verschiedene Argumentationsstrategien zu unterscheiden, deren Einsatz vom Sachgehalt der jeweiligen gegnerischen Argumente abhängt. Wenn die zweite gegnerische Rückfrage keine neuen Argumente einbringt, auf die reagiert werden müsste, sondern die eingehendere Entfaltung des bereits eingeschlagenen Argumentationsganges ausreicht, dann ist der Prophet natürlich nicht genötigt, neue thematische Akzente zu setzen.

5. Zusammenfassung

Überblickt man die Diskussion, so kann man sagen: Es gibt ohne Zweifel Texte, die explizit die Auseinandersetzung mit gegnerischen Meinungen zum Thema machen. Graffy ist insofern zu folgen, als man bei der Gattungsanalyse von denjenigen Texten ausgehen muss, die die gegnerische Meinung explizit zitieren. Es ist aber auch klar, dass Texte sich mit gegnerischen Meinungen auseinandersetzen können, ohne diese direkt zu zitieren, sondern lediglich indirekt zu thematisieren.

Wie namentlich von Waldow gezeigt hat, gehen diese Texte grundsätzlich so vor, dass sie eine mit dem Gegner gemeinsame Verständigungsbasis zu formulieren suchen, von der aus sie über akzeptierte schlussfolgernde Aussage-Verknüpfungen ihre eigene Meinung als die richtige ableiten. Dabei setzen die Autoren nicht nur streng logische Argumentationsstrategien, sondern auch alle möglichen anderen rhetorischen Mittel ein, um den Gegner für die eigene Position zu gewinnen. Viel genutzte Mittel sind z.B. die rhetorische Frage oder die Zitation von hymnischen Prädikationen JHWHs, die der Gegner, wenn er ihnen vielleicht nicht zustimmen mag, angesichts der assertorischen Suggestionskraft hymnischer Sprechakte zumindest nicht zu widersprechen wagt.

Die Disputationsworte in der Maleachischrift stellen einen eigenen Subtyp dar, in denen der Prophet nicht gegnerische Meinungen angreift, sondern Rückfragen zu Wesensprädikationen JHWHs klärt, deren prinzipielle Geltung seine Gegner nicht bestreiten.

Generell ist beachtlich, dass die Prophetenbücher, die ansonsten durch und durch von der intuitiven Gewissheit der Überlieferer geprägt sind, dass sie der Leserschaft unmittelbare JHWH-Worte präsentieren, gelegentlich die Propheten bei dem Bemühen zeigen, diesen Anspruch argumentativ einzulösen. Die originalen mündlichen Auftritte der prophetischen Gestalten werden ohnehin stark umstritten gewesen sein, da erst den Redaktoren deren Beauftragung durch JHWH zweifelsfrei feststand. Dadurch dass das → Zwölfprophetenbuch, das seinerseits wiederum die Sammlung der Prophetenbücher abschließt, mit einer ganzen Sammlung von Disputationsworten endet, wird deutlich gemacht, dass die Leserschaft mit Recht eine argumentative Einlösung des Anspruchs der Propheten verlangen kann, das Wort JHWHs zu verkünden.

Literaturverzeichnis

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