Deutsche Bibelgesellschaft

(erstellt: Februar 2011)

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→ Israel; → Land

1. Definition

Der Begriff der Grenze hat räumliche, zeitliche und symbolische Bedeutung. Zunächst meint er eine räumliche Trennung von Gebieten, eine künstlich hervorgehobene Unterbrechung und damit, abhängig von der Perspektive, auch immer eine Unterscheidung zwischen „innen“ und „außen“. Grenzen kennzeichnen Nahtstellen zwischen unterschiedlichen Bereichen bzw. definieren diese erst. Grenzen markieren Macht- und Besitzbereiche, ebenso stehen sie zu Rechtsordnungen in Verbindung und stellen deren Gültigkeitsbereich dar.

In solcher Funktion ist der Grenzbegriff nicht allein in geographische Gegebenheiten, sondern ebenso in zeitgeschichtliche kulturelle und soziale Praktiken eingebunden. Durch Grenzen wird → Raum strukturiert. Grenzen können sich an natürlichen Gegebenheiten orientieren. Indem eine „Grenze“ definiert wird, wird in einem kommunikativen Prozess aus einer Vielzahl von geographischen Vorgaben und Siedlungsstrukturen eine bestimmte Menge herausgegriffen und durch eine soziale Setzung zur Grenze gemacht. In diesem Sinne gibt es keine „natürlichen Grenzen“, denn Grenzen sind immer an gemeinschaftliche Definitionen gebunden.

Grenzen werden materiell durch symbolisch aufgeladene Markierungen repräsentiert: Schwellen, Türen, Mauern, Grenzsteine, Grenzlinien. Der Grenzbereich ist immer ein sensibler Bereich, weil er eine Schnittstelle darstellt und Übergänge markiert (Liminalität). Symbolisch dienen Grenzen der Herstellung innerer Kohärenz und der Identitätswahrung der von ihnen umschlossenen Gebiete.

2. Semantik

Wie in den übrigen altorientalischen Sprachen kann das hebräische Lexem גְּבוּל gəvûl je nach Verwendungszusammenhang „Grenze“ oder auch „Gebiet“ heißen. Dies liegt in der semantischen Natur der Sache, denn weil die Grenze die äußere Umrandung eines Gebietes darstellt, bedeutet ihre Überschreitung immer, dass das umgrenzte Gebiet betreten wird.

Wenn das Lexem גְּבוּל gəvûl als Subjekt mit Verben der Bewegung kombiniert ist, meint es den Grenzverlauf einer gedachten Grenzlinie, die sich entweder entlang natürlicher Grenzlinien wie Flüsse oder von Punkt zu Punkt entlang definierter Örtlichkeiten (Dörfer, Städte) bewegt. Auch wenn der Plural auf ein einziges Territorium angewandt wird, steht nicht der Begriff des Gebietes, sondern der Außengrenzen im Vordergrund (vgl. Num 34,2.12b; Jos 18,20). Auch das Verrücken der Grenzen (Hi 24,2) gehört semantisch in diesen Umkreis.

Zum Bereich der Grenzterminologie gehören ebenso die Lexeme קָצָה qāṣāh, קֵצֶה qeṣæh und קֵץ qeṣ, die für das äußere „Ende“ eines Gebietes, den „Rand“ und damit auch für die Grenze stehen. Sie können sich sowohl auf zeitliche als auch räumliche Grenzen beziehen. Sie stehen allein für den Rand einer Erstreckung, aber, im Unterschied zu גְּבוּל gəvûl nicht für das davon umschlossene Gebiet.

Die griechischen Äquivalente sind όριον hórion, mit der gleichen Ambivalenz von „Gebiet“ und „Grenze“ sowie περας péras in der Bedeutung von „Ende“ und „Rand“.

3. Im Alten Orient

Im sumerischen und akkadischen Kulturkreis gibt es rechtliche Sanktionen zur Achtung von privaten Eigentumsgrenzen.

Grenze 1
In Babylonien wurden Grenzsteine (kudurru) gefunden, die als Kopien der Besitzurkunden Göttersymbole sowie eine Beschreibung des Besitzes samt einer Zeugenliste aufweisen. Fluchformeln sollen vom Grenzfrevel abschrecken. Staatsgrenzen werden üblicherweise anhand von Städten entlang ihres Verlaufs definiert. Häufig werden auch Truppen zur Grenzsicherung stationiert. Außerhalb von Krisenzeiten ist der Wechsel zwischen Territorien und damit das freie Überschreiten von Grenzen selbstverständliche Praxis. Bezeichnend ist, dass Zölle nicht an Staatsgrenzen, sondern an den besser zu kontrollierenden Stadttoren erhoben werden.

Auch im Hethitischen kann dasselbe Lexem sowohl die Grenze als auch das von ihr umschlossene Gebiet meinen. Die Bewahrung der Reichsgrenzen ist Aufgabe des Königs, der darin den Auftrag der Reichsgötter vollzieht. Jenseits der Landesgrenzen ist das Verhältnis zu anderen Königreichen vertraglich zu regeln. Grenzen werden durch Späher überwacht und von Provinzgouverneuren geschützt. Daneben gibt es Grenzen der Vasallenstaaten, von Mauern umschlossene Stadtgrenzen sowie das von der Gemeinde bewirtschaftete Gebiet, das ebenfalls noch zum Rechtsbereich der Gemeinde gezählt wurde (Tötungsdelikte); aber auch privatrechtliche Grenzen.

In Ägypten spielt die Grenze eine besondere Rolle im landwirtschaftlichen Kontext und im Zusammenhang der infolge der Nilüberschwemmungen jährlich wiederholten Landvermessung. Dabei gibt es auch den Brauch der aufgestellten Grenzsteine mit inschriftlicher Kennzeichnung. – Einen kosmologisch-symbolischen Bezug hat der Grenzbegriff im ägyptischen Weltbild, wobei insbesondere der Grenze zwischen Ägypten und den Fremdländern eine besondere Bedeutung zukam, weil sie die Unterscheidung zwischen Kosmos und Chaosmächten markierte. Die Sicherung der Grenzen steht im Dienst der Aufrechterhaltung der Weltordnung. Grenzstelen dienten der Kennzeichnung und magischen Sicherung dieser staatlichen Grenzen.

In Griechenland bezeichnet das Wort sowohl die Grenze als auch den Grenzstein. Landes- und private Grenzen stehen unter dem Schutz der Götter, insbesondere von Zeus. Im attischen Recht ist beim Ackerbau ein vorgeschriebener Grenzabstand einzuhalten.

4. Gebietskonzepte Israels

Das Konzept „Israel“ hat neben der ethnischen, religiösen und sozialen auch eine territoriale Dimension, sei es unter Bezug auf Landbesitz oder auch auf Landverlust. Für die Ausdehnung des Territoriums sind innerbiblisch unterschiedliche Konzeptionen belegt, die sich nach Knauf 2008, 9-12 folgendermaßen typisieren lassen

4.1. „Ganz-Groß-Israel“

Nach Gen 15,18 bezieht sich die Landverheißung an Abraham auf das Gebiet „vom Strom Ägyptens bis zum großen Strom, dem Euphratstrom“ (vgl. Jes 19,23-25; Ps 87,4-6). Eine solche maximale Ausdehnung vom Nil bis zum Euphrat spiegelt keinen politischen Besitzanspruch wider, sondern stellt als Idee die Größe „Israel“ in das kulturelle und politische Koordinatensystem des Alten Orients. Das Konzept des großen Raumes symbolisiert den universalen Herrschaftsanspruch Gottes, der wohl frühestens aus exilischer Zeit stammt und einen eschatologischen Horizont aufweist (vgl. Ps 87,4-6).

Ähnlich ist das Landkonzept in Jos 1,4 zu bewerten. Mit den darin genannten Parametern von Meer und Strom, von Wüste und Gebirge, sind nicht allein geographische, sondern ebenso mythische Größen gemeint. Die Wüste ist der Inbegriff des lebensfeindlichen Raumes, das Meer steht in Beziehung zum Urozean, der die Welt umfasst. Der Euphrat ist als Paradiesesstrom bekannt (Gen 2,14), und ebenso hat der Libanon mit seiner Flora eine paradiesische Konnotation (Ez 31; Ps 104,16; Sach 10,10). Hier wird also eine symbolische Geographie errichtet, die das Land „Israel“ nicht primär in geographische Grenzen, sondern in den Schöpfungsraum, den Kosmos, hineinstellt.

4.2. „Groß-Israel“

In Num 34,1-12 wird Mose Land verheißen, das in seinem geschilderten Umfang möglicherweise die ägyptische Provinz Kanaan aus dem 2. Jt. v. Chr. wiedergibt. Es erstreckt sich von Beerscheba bis in den südlichen Teil Syriens. Der Jordan als territoriale Ostgrenze dieses Konzepts spiegelt eine Realität des 7. Jh. v. Chr. wider.

4.3. „Zwölf-Stämme-Israel“

Dieses Gebiet wird mit der Formel „von Dan bis Beerscheba“ umschrieben; es findet sich in den Ortslisten in Jos 15-19 wieder. Dabei stellt es nicht einfach einen festgelegten Besitz dar, sondern ist ein systematisierendes Konstrukt, in dem alle Territorien zusammengestellt sind, die einmal als judäisch oder israelitisch galten. Das territoriale Konzept stellt daher keine historische Momentaufnahme eines bestimmten Landbesitzstandes dar, sondern ist die idealisierende Vereinigung mehrerer historischer Landbesitze und Siedlungsvorstellungen. Der Einbezug des Ostjordanlandes spiegelt beispielsweise Erinnerungen an früheres Siedlungsterritorium aus frühstaatlicher Zeit wider. Dass es Diskrepanzen zwischen gedachten Konzepten und realem Besitz gab, zeigt Jos 13, wo uneingenommenes Land innerhalb des Territoriums aufgezählt wird.

4.4. „Juda-Israel“

Jenes Land, das Abraham laut Gen 13,14-17 vom Berg aus überblickt und das ihm und seinen Nachkommen verheißen ist, stellt ein nicht durch Grenzorte sprachlich fixiertes Territorium dar. Jenes zwischen → Bethel und → Ai im Umkeis sichtbare und im Sinne des Wortes überschaubare Gebiet entspricht der Ausdehnung der persischen Provinz Juda.

4.5. „Juda und Samaria“

Die Vorstellung, dass Juda und Samaria zusammengehören, beruht auf den beiden Traditionen, dass sowohl → Abraham als auch → Jakob Landbesitz verheißen wurde (vgl. Gen 13,14-17; Gen 28,13f.; Gen 48,3f.). Sie kombiniert territoriale Elemente der anderen Gebietskonzepte und findet sich u.a. in Dtn 34,1-3. In ihr spiegelt sich das territoriale Selbstverständnis des nachexilischen Israels im 5. Jh. und 4. Jh. wider.

5. Grenzkonzepte und ihre Funktionen

Die verschiedenen Landkonzeptionen verdeutlichen, dass es nicht das eine, festlegbare Territorium gegeben hat, wenn überhaupt, dann Kerngebiete mit sehr verschiedenen Erweiterungen. Zudem sind die Territorialvorstellungen nicht allein historisch-geographisch voneinander abweichend, sondern ihre Elemente befinden sich auf unterschiedlichen Aussageebenen. Zum einen werden durch literarisches Wachstum von Texten und Landbeschreibungen verschiedene Vorstellungen ineinandergeschrieben und miteinander kombiniert, zum anderen verschiedene Gattungen ineinandergefügt wie Grenzbeschreibungen und Ortslisten. Zudem bleibt offen, ob es sich um Beschreibungen historisch einmal im Besitz Israels befindlicher Gebiete oder die fiktive Reklamation von Gebieten handelt. Listen uneroberter Orte innerhalb des eigenen Gebietes (Jos 13) machen überdies deutlich, dass territorialer Besitz nicht nach heutigen Vorstellungen homogen besiedelt und beherrscht war, sondern Land, gerade in seiner Kleinkammerigkeit mehreren Gesetzmäßigkeiten und Herrschaftssystemen zugleich zugehörig sein konnte. Im neutestamentlichen Kontext spielt diese Frage im Zusammenhang der Hellenismusdebatte und dem Verhältnis der Dekapolis zu ihrem kulturellen Umland eine Rolle.

Die „Realitätsaussagen“ der verschiedenen Grenzkonzepte können sich also auf ganz unterschiedlichen Ebenen befinden. Dass die Größe „Israel“ an ein Territorium gebunden ist, steht außer Frage. Wie aber das Verhältnis zum Land aussieht und in welchem Rahmen „Grenzen“ zu definieren sind, kann sich in den biblischen Texten überaus unterschiedlich niederschlagen. Die Definitionen und Vorstellungen der Grenzen Israels sind daher nicht einfach Beschreibungen territorialer Besitzstände, die allein diachron anzuordnen sind, sondern immer wieder Einfügungen der eigenen Identität in jeweils verschiedene Großkoordinatensysteme. Auch die überraschenden territorialen Großvorstellungen sind in diesem Rahmen zu sehen. Eine solche Geographie mag vor dem Hintergrund eigenen erfahrenen Landesverlustes stehen und ein Versuch sein, sich als Nation nicht aufzugeben, sondern mit seinem eigenen Anspruch in das geographische System der Großmächte hineinzuschreiben.

Für den Begriff der „Grenze“ ist ebenfalls von Bedeutung, dass es nicht allein um die Abgrenzung nach außen geht, sondern ebenso um innerisraelitische Grenzen. Das Konzept des „Zwölf-Stämme- Israels“ basiert auf individuellem, göttlich zugeteiltem territorialen Erbbesitz für jeden Stamm (Jos 13-21) und impliziert so eine territoriale und soziale Binnendifferenzierung. Durch inner-israelitische Grenzen werden Einheit und innere Vielfalt konzeptionell zusammengebracht.

6. Grenzen von Privateigentum

Auch wenn Grenzsteine in Israel / Palästina archäologisch erst aus hellenistischer Zeit belegt sind, wird bereits im → Deuteronomium das Verrücken der Grenze oder des Grenzsteins des Nachbarn zu eigenen Gunsten streng untersagt (Dtn 27,17). Dtn 19,14 wertet das privatrechtliche Vergehen als Vergehen gegen Gottes Landgabe (Dtn 19,14). Entsprechend wird der Rechtsbruch der Obersten Judas mit dem Grenzfrevel verglichen (Hos 5,10). Die rechtliche Sanktionierung der Grenzen von Privateigentum wird wohl deshalb so stark betont, weil immer die Versuchung bestand, die Schwachen zu eigenen Gunsten zu übervorteilen (Spr 15,25; Spr 23,10; Hi 24,10). Laut Lev 25,29-31 gelten unterschiedliche Grundbesitzvorschriften für Häuser in ummauerten Städten und Häuser in Dörfern, wodurch implizit Stadt und Land rechtlich voneinander unterschieden werden.

Literaturverzeichnis

1. Lexikonartikel

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  • Theologische Realenzyklopädie, Berlin / New York 1977-2004
  • Theologisches Handwörterbuch zum Alten Testament, 5. Aufl., München / Zürich 1994-1995
  • Religion in Geschichte und Gegenwart, 4. Aufl., Tübingen 1998-2007
  • Calwer Bibellexikon, Stuttgart 2003

2. Monographien und Aufsätze

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  • Bolte, P., Art. Raum; in: H. Cancik / B. Gladigow / K.-H. Kohl (Hgg.), Handbuch religionswissenschaftlicher Grundbegriffe IV, Stuttgart 1998, 377-398.
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Abbildungsverzeichnis

  • Grenzstein (kudurru) des Melischipak (12. Jh. v. Chr.). Aus: Wikimedia Commons; © Rama, Wikimedia Commons, lizenziert unter CreativeCommons-Lizenz cc-by-2.0 France; Zugriff 30.10.2009
  • Karte: Das Land Kanaan. © Deutsche Bibelgesellschaft, Stuttgart
  • Karte: Israel als Land „von Dan bis Beerscheba“. © Deutsche Bibelgesellschaft, Stuttgart
  • Karte: Die persischen Provinzen Juda und Samaria. © Deutsche Bibelgesellschaft, Stuttgart

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