Herrschaft
(erstellt: März 2011)
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1. Der Begriff und seine Bedeutungen
Das im Althochdeutschen belegte Wort herscaph bezeichnet sozialgeschichtlich seit dem 13. Jh. allgemein die Dominanz eines Einzelnen über Menschen, Sachen und Gebiete, hatte aber schon vorher den König und Gott als „Herren“ im Blick. Erst als in der Neuzeit „Herrschaft“ zu einem juristischen und soziologischen Universalbegriff geworden war und auf den Staat als Referenzrahmen bezogen wurde, verlor der Begriff immer mehr seine personale Bedeutung, bis er in unserer Zeit zum politischen Schlagwort wurde, das gern kritisiert und tabuisiert wird. Eine besonders subtile Weise der (Re)personalisierung ist die moderne Auffassung der Herrschaft von anonymen politischen, wirtschaftlichen und bürokratischen Sachzwängen (Koselleck, 1982, 1-4).
Die Skepsis gegenüber allen Formen von Herrschaft speist sich angesichts des Bedeutungsumfangs vor allem aus den Assoziationen von Macht, Gewalt und Unterdrückung. Das beginnt, oft unbewusst, bei der Dominanz von Gewohnheiten und Traditionen, setzt sich sehr bewusst fort bei der Herrschaft von Personen (Vorgesetzte) und Gruppen („Klassenherrschaft“) und erstreckt sich über die Hegemonie von anonymen Bürokratien bis hin zu meinungsdominierenden Massenmedien.
Terminologisch präziser sind die antiken Äquivalenzbegriffe: So war ἀρχή archē ein Allgemeinbegriff, der weiter differenzierbar war, sofern Gewalt (βία bia und ἰσχύϛ ischys), Vermögen (δύναμιϛ dynamis) und Vollmacht (ἐξουσία exousia) voneinander abgesetzt und selbst die größtmögliche Machtkonzentration (κράτοϛ kratos) bzw. Entscheidungshoheit (κύροϛ kyros) noch terminologisch unterschieden wurden. Diesem Befund entsprechen die lateinischen Termini, die ein ähnliches Spektrum abdecken. So fächerte sich das grundlegende dominium in die Aspekte der Regierungsgewalt (imperium) und deren Legitimation (auctoritas und dignitas) sowie in die Perspektive des Zwangs (vis), der Verfügungsmöglichkeit (potestas) und der Machtmittel (opes) auf (Stockmeier, 1988, 878f).
Besonders nachdrücklich und weit über die Sozialwissenschaft hinaus rezipiert wurde „Herrschaft“ als politisch-soziologischer Grundbegriff von Max Weber, der im Rahmen staatlicher Organisationsabläufe von einer Machtausübung ausgeht, die er als „Chance, innerhalb einer sozialen Beziehung seinen Willen auch gegen Widerstreben durchzusetzen“ (Weber, 1921, 28), verstand und im Herrschaftsbegriff als „Chance, für einen Befehl bestimmten Inhalts bei angebbaren Personen Gehorsam zu finden“ (Weber, 1921, 28), präzisierte. Für die Gehorsamsbegründungen entwickelte er eine Herrschaftstypologie, die „drei reine Typen legitimer Herrschaft“ unterschied: die rationale, die traditionale und die charismatische Herrschaft (Weber, 1921, 124). Selbstverständlich war sich Max Weber bewusst, dass es sich um drei idealtypische Kategorien handelte, deren Grenzen fließend sind, dennoch können sie helfen, die altisraelitischen Verhältnisse zu ordnen, zumindest was die charismatische Herrschaft betrifft, die von exponierten Fähigkeiten des Herrschers ausgeht, und die traditionale Herrschaft, die bewährt-stabile Ordnungen im Blick hat. Aber selbst die legale Herrschaft als sach- und rechtmäßig begründetes Ordnungsgefüge dürfte im Alten Israel geschichtsbildend gewesen sein. Wenn sich heute weitgehend der rationale Typ durchgesetzt hat, dann wegen seiner bürokratischen Möglichkeiten bei kollektiven Aufgaben und Notwendigkeiten. Und wenn heute eine Distanz gegenüber Herrschaft als soziologischem Universalbegriff besteht, dann resultiert das vor allem aus der Unterscheidung zwischen Herrschaft und Autorität, lateinisch formuliert: zwischen potestas und auctoritas: „Bei der potestas handelt es sich um die verfassungsgemäße, gesetzlich geregelte Amtsgewalt des beamteten Amtsträgers, der seine Herrschaftsbefugnisse legal bevollmächtigt und begrenzt wahrnimmt. Auctoritas wird demgegenüber nicht verliehen, sondern – mit oder ohne potestas – gewonnen. Sie beruht auf der praktischen und überzeugenden Einsicht in das Gute, Wahre und Schöne, das zum Wohl aller Menschen Gültige und Dienliche“ (Gunneweg / Schmithals, 1980,13f).
2. Hebräische Lexeme und ihre Semantik
Als Abstraktnomen zur Bezeichnung von Herrschaft sind nur מֹשֶׁל mošæl II in Sach 9,10
Andere Verben sind seltener, lassen allerdings eher negative Modifikationen erkennen. Dazu gehören die Wurzel נגשׁ ngš, die mit ihrer Bedeutung „drängen / treiben / antreiben“ im Partizip den Herrscher bezeichnen kann (Jes 3,12
Mehrere Male wird sowohl verbal als auch nominal die herausgehobene Stellung des Herrschers zum Ausdruck gebracht: Das hebräische Verbum für „sitzen / sich setzen“, ישׁב jšb, kann als qualifizierte Handlung das Thronen und damit das Regieren des Herrschers im Blick haben (1Kön 1,46
3. Gestalten und Legitimationen von Herrschaft
3.1. Alter Orient
Wenn man von späteren griechischen und römischen Verhältnissen absieht, in denen zeitweise Herrschaftsverhältnisse stärker diversifiziert wurden (Eder, 1998, 491-493), haben in der Zeit und dem Raum, an denen das Alte Israel Anteil hatte, in Stadtstaaten und Territorialreichen im Wesentlichen monarchische Herrschaftsstrukturen die Grundlage der gesellschaftlichen Ordnung gebildet. In Babylonien und Assyrien setzte sich im Laufe des 3. und 2. Jahrtausends v. Chr. eine Zentralisierung von Herrschaft durch, die genau wie die in Ägypten im Grunde genommen keiner Begründung und Legitimation bedurfte, weil für die → Sumerer
Im 1. Jahrtausend v. Chr., der Zeit des Alten Israel, wurde in Assyrien das Königtum in die uranfängliche Schöpfungs- und Weltordnung eingebunden und göttlich mit dem Auftrag legitimiert, die kosmische Ordnung innen- und außenpolitisch aufrechtzuerhalten (Maul, 1998; → König / Königtum
Als monarchisches System grundlegend in der gesamten Geschichte des Alten Orients war die Königsherrschaft. Als „König“ wurde allerdings in Keilschrifttexten selbst das Oberhaupt nomadisierender Stämme bezeichnet. Als jeweilige Begriffe finden sich, ohne Rücksicht auf Größe und Bedeutung des Herrschaftsgebietes sumerisch LUGAL „großer Mann“, akkadisch wiedergegeben mit šarru und malku „Ratgeber“ (vgl. hebr. מֶלֶךְ mælækh „König“). Darüber hinaus kommen sumerisch NUN und akkadisch rubā‘um „Vornehmster“ sowie sumerisch EN und akkadisch bēlu „Herr“ vor. Diese Bezeichnungen konnten zeitspezifisch variieren bzw. mit Abstufungen ergänzt werden, etwa durch waklum „Beauftragter“ als Herrscher einer Stadt oder iššiakum „Statthalter“ als Verwalter des Gottes Assur (Cancik-Kirschbaum, 1998, 493f).
Wie eng Königtum und Religion verbunden waren, wird in Mesopotamien besonders durch die Verbindung von Kosmogonien und Kratogonien (Entstehung der Welt und der Herrschaft), von Königshof und Staatskult und von Königtum und Tempel- bzw. Kultpflege deutlich (Cancik-Kirschbaum, 1998, 493-495). Das gilt ebenso für Ägypten, wo seit Mitte des 2. Jahrtausends v. Chr. der Herrscher die Bezeichnung pr ‘3 „großes Haus“ (davon leitet sich „Pharao“ ab) trug und seit dem Alten Reich mit einer fünfgliedrigen, z.T. regierungsprogrammatischen Titulatur (vgl. Jes 9,5f
Da ein Großteil der Schriften des Alten Testaments in der Perserzeit (etwa 520-333 v. Chr.) entstand, ist die Herrschaftsorganisation und Herrscherauffassung der Perser besonders beachtenswert. Schon bald nach den Mederkönigen und föderalen Herrschaftsstrukturen bildete sich eine persische Ideologie heraus, die Herrscher und Beherrschte diametral entgegensetzte, aber angesichts der persischen Weltreichsverhältnisse (→ Weltreiche
3.2. Das Alte Israel
Das Alte Testament entwirft in seiner theologischen → Geschichtsschreibung
Politische (Philister), wirtschaftliche (Zusammenbruch des internationalen Handels, Überbevölkerung) und gesellschaftliche (soziale Komplexität) Faktoren beschleunigten am Anfang der Eisenzeit nach 1200 v. Chr. individuelle Herrschaftsformen, zunächst chiefdoms bzw. Häuptlingstümer (→ Gideon
Ein dynastisches Prinzip, das später hoftheologisch sanktioniert wurde (2Sam 7
In Mesopotamien und Syrien war das Königtum Gottes eine ordnungsstiftende Basis, nicht anders in Israel. Auch wenn der erste sichere Beleg für das Königtum JHWHs im Alten Testament Jes 6,5
Die Erzähltradition lässt den Übergang von der Richter- zur Königszeit durch Kontinuität und Diskontinuität geprägt sein. In der Richterzeit werden → Otniël
Neu beim Königtum gegenüber den Richtern ist die → Salbung
Zugespitzt formuliert, liegt in der ersten Schöpfungserzählung (Gen 1,1-2,4
Die Herrschermacht wurde nicht nur über literarische Kommunikationswege vermittelt. Für die Zeit, als sich das Königtum als staatliche Herrschaftsform durchsetzte, finden sich im palästinischen Kunsthandwerk vor allem ägyptische Herrschaftssymbole, zum Teil mit vorderasiatischen Elementen vermischt. Sie sind aber auch im öffentlichen Bereich vorhanden, bei Palästen, Verwaltungsgebäuden, Befestigungen und Monumentalbauten, die zwar Verteidigungsaufgaben hatten, aber auch der Machtdemonstration dienten (Weippert, 1988, 507-559). Schon vorher, als sich „Israel“ am Ende der Spätbronzezeit im Raum Syrien-Palästina entwickelte, „beherrschten“ auf Siegeln im menschlichen Bereich Legitimations-, Loyalitäts- und Kampfszenen die Bildträger (Keel / Uehlinger, 55-108). Und auch in der Eisenzeit I, noch vor dem israelitischen Königtum, war der Herrscher, der über seine Feinde triumphiert, ein beliebtes Motiv (Keel / Uehlinger, 134-138).
Auffällig ist, dass in der Eisenzeit II, als die Assyrer ikonographisch ihre Siege und Legitimation durch göttliche Auftraggeber sowie ihre Verbundenheit mit den Gottheiten darstellten (Magen, 1986), die Könige sogar „gottlos“ agieren konnten (Uehlinger, 1985, 167f). In jener Zeit – es kam nur wenig assyrisches Propagandamaterial nach Syrien-Palästina – wurde die Bildsprache assyrischer Herrschaftssymbolik in alttestamentlichen Texten aufgenommen (Jes 5,26-28
Es existieren viele Beamtensiegel, bei denen eins auf der einen Seite den Beamten, dessen Name šbnjw ist, mit Herrscherstab zeigt und auf der anderen Seite noch einmal, von jeweils mit dem Königtum eng verbundenen geflügelten Sonnenscheiben gerahmt (Keel / Uehlinger, 1993, 314-317), seinen Namen, Titel und Dienstherrn nennt. Danach handelt es sich um šbnjw ‘bd ‘zjw. Die Legende ist möglicherweise als „Schebnajahu, der Minister / Diener des Usija“ (773-735 v. Chr.) zu lesen. Insgesamt weist das Symbolsystem der Siegel auf eine starke Beeinflussung durch ägyptische Königs- und Loyalitätsvorstellungen hin, wenn Kartuschen, Falken, schreitende Löwen, Skarabäen und geflügelte Sonnenscheiben zum Bildprogramm gehören (Keel / Uehlinger, 298-317).
So wie es in alttestamentlichen Texten zur Aufnahme fremder Herrschaftsideologie kam, so auch in persischer Zeit, aus der ebenfalls kaum Monumental- oder Miniaturkunst-Belege in Palästina vorhanden sind, obwohl vor allem die Programme Darius‘ I. durch Texte, Stelen und Reliefs auf loyale Weltherrschaftsansprüche weisen. Schon vorher hatte sich → Kyros II.
4. Herrschaft – ihre Wirkungen und Folgen
In zwei entgegengesetzten Richtungen sind im Alten Testament Bedeutung und Ertrag von Herrschaft reflektiert worden.
Legitimierende und stabilisierende Faktoren fand das Königtum in Jerusalem (Gründung [des Gottes] Šalem) vor. Dort konnte im Rückgriff auf die Tradition vom Priesterkönig Melchisedek (Gen 14,18
In den sog. Königspsalmen wird der Herrscher von den Hoftheologen sehr dicht an Gott herangerückt (Ps 21,4-7
Die Tradition hat aber auch ein ganz anderes Urteil fällen können (Müller, 2004) und die Herrschaft Gottes und die des Königs zum eigentlichen Gegensatz erklärt, schließlich auch → Königskritik
Wenn Herrschaft und Heil keine unlösbare Einheit bilden, die Durchsetzung des Rechts letzten Endes auf JHWH zurückgeführt wird, der König kein unmittelbarer Segensmittler ist und seine Gottesbeziehung über die Tora vermittelt wird, wie bei allen Menschen in Israel (Dtn 17,14-20
Literaturverzeichnis
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Abbildungsverzeichnis
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- Der Pharao hält den Feind am Schopf und schlägt mit der Keule auf ihn ein (Pylon des Totentempels Ramses’ III.; 1184-1153 v. Chr.; Medinet Habu). © public domain (Foto: Rüdiger Liwak, 2006)
- Der assyrische König Asarhaddon als Herrscher über andere Könige (Siegesstele aus Samal / Zincirli). © Deutsche Bibelgesellschaft, Stuttgart
- Vorder- und Rückseite eines Beamtensiegels mit Herrschaftssymbolen (Eisenzeit IIB). Aus: O. Keel / Chr. Uehlinger, Götter, Göttinnen und Gottessymbole (QD 134), Freiburg, 5. Aufl. 2001, Abb. 263a+b; © Stiftung BIBEL+ORIENT, Freiburg / Schweiz
- Der Thron des persischen Großkönigs wird unter göttlicher Präsenz von den anderen Völkern gestützt (Persepolis: Türlaibung im Tripylon). © public domain (Foto: Wiebke Liwak, 2010)
- „Ich, Napoleon, Kaiser und Gott“. Napoleon I. im Krönungsornat auf dem Herrscherthron (1806; Bild des französischen Malers Jean-Auguste-Dominique Ingres).
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