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Klagen des Ipuwer

Andere Schreibweise: Klagen des Ipu-wer

(erstellt: Dezember 2011)

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1. Einleitung

Die Klagen des Ipuwer (Gardiner 1909; Enmarch 2005; ders. 2008) – auch als Mahnworte des Ipuwer oder Admonitions bezeichnet – sind ein prominentes Stück der sog. „Auseinandersetzungsliteratur“ (Blumenthal 1996) bzw. der „reflective discourses“ (Parkinson 2002, 109) aus dem pharaonischen Ägypten, deren Belegungszeitraum nach klassischer Lehrmeinung auf das Mittlere Reich beschränkt ist. Ein ägyptischer Titel des Werkes ist – aufgrund des fragmentarischen Zustandes des einzigen Textzeugen, von dem an Anfang und Ende Passagen unbekannter Länge verloren sind – nicht erhalten. Aufgebaut ist der Text als Dialog zwischen dem für die moderne Bezeichnung des Textes Namen gebenden Ipuwer und seinem als „Weltherrn“ bezeichneten Gegenüber (sehr wahrscheinlich der König), dem der beklagenswerte Zustand einer Welt geschildert wird, die so gar nichts mit ägyptischen Idealvorstellungen zu tun hat und die durch sozialen Aufruhr, unerwünschte Fremdkontakte auf eigenem Territorium und ein schwaches Königtum geprägt ist.

2. Textzeugen und Textentstehung

Die Klagen des Ipuwer sind exklusiv auf einem fragmentarischen und – zumindest aus klassischer editionsphilologischer Perspektive – textkritisch durchaus mittelmäßigem Manuskript aus der Ramessidenzeit erhalten. Der hieratische P. Leiden I 344 recto datiert paläographisch in die späte 19. Dynastie und stammt aus einem Grab in Saqqara. Grund für die Provenienz des Manuskriptes aus einem Grab mögen die auf dem verso des Papyrus erhaltenen Hymnen sein (Enmarch 2008, 25). Morenz’ (1996, 87-88) Vermutung, dass der Papyrus aus demselben Grab stammt wie das sog. Fragment Daressy (eine ramessidische Bilderliste mit Darstellungen ägyptischer Kultur- und Literaturheroen, vgl. Parkinson 2002, 31-32), ist nicht zu belegen.

Der Text der teils stark zerstörten Handschrift verteilt sich auf 17 Kolumnen (am Beginn des Textes ist mindestens eine weitere Kolumne verloren, wie viel vom Ende fehlt, ist unklar) mit insgesamt mindestens 236 Zeilen, die sich in Fechtscher Metrik (Fecht 1982) in mindestens 660 Verse umrechnen lassen (Enmarch 2008, 3). Damit ist der Text das wahrscheinlich längste literarische Werk des Mittleren Reiches (Enmarch 2008, 46).

Die Entstehung des Textes wird generell früher angesetzt als seine singuläre Bezeugung, die infolgedessen gern als „Kopie“ bezeichnet wird, sofern die Bearbeiter von einem einheitlichen Werk ausgehen. Literal-historisierende Lesarten interpretieren die im Text entworfene Welt als direkten Reflex geschichtlicher Ereignisse, die in Abhängigkeit vom ägyptologischen Geschichtsbild (welches sich durchaus aus Quellen wie den Klagen des Ipuwer speist) für charakteristische Erscheinungen so genannter Zwischenzeiten gehalten werden. Dementsprechend wird der Text inhaltlich in der Regel auf den Zerfall des Alten Reiches und die 1. Zwischenzeit oder das Ende des Mittleren Reiches und die 2. Zwischenzeit bezogen und die Komposition des Werkes kurz darauf angesetzt (1. Zwischenzeit: z.B. Gundlach 1992; Mittleres Reich: z.B. Gardiner 1909; 2. Zwischenzeit: z.B. van Seters 1964; s.a. Quack 1997, 353). Ein Blick in die ägyptische Ereignisgeschichte zeigt demgegenüber, dass die generell sehr vage gehaltenen Ausführungen im Text ebenso leicht auf andere – ägyptologisch gemeinhin für stabiler gehaltene – Perioden der ägyptischen Geschichte bezogen werden können (Enmarch 2008, 19). Parallel zur historisierenden Lesart wurden vor allem von Herrmann (1957) und Fecht (1972) sowie dann auch von Helck (1995, 72-77) und Morenz (1996, 104) redaktionsgeschichtlich orientierte Erklärungen vorgetragen, die die Einheit der Werkentstehung zugunsten einer Vielzahl von thematisch (so vor allem Herrmann 1957) und historisch different gelagerten Quellentexten auflösen, aus denen die Klagen des Ipuwer sekundär kompiliert sein sollen (so vor allem Fecht 1972, der die Entstehungsstraten des Textes von der 1. Zwischenzeit bis in die 19. Dynastie datiert). Mit Parkinson (2002, 204-216) und Enmarch (2008, 17-18) lässt sich allerdings von der synchronen Einheit des Textes ausgehen, dessen Entstehung aufgrund linguistischer (Vernus 1990, 190) und institutionengeschichtlicher Indizien (Quirke 1988, 94-97) aller Wahrscheinlichkeit nach für die Zeit zwischen Sesostris III. und dem Ende der 2. Zwischenzeit zu datieren ist (Enmarch 2008, 20-24).

3. Gattung

Der Text gehört innerhalb der sog. „Auseinandersetzungsliteratur“ (Blumenthal 1996) zur Untergruppe der Dialoge (Parkinson 2002, 109.204-205). Wie für die meisten Lehr- und Klagetexte ist auch für die Klagen des Ipuwer ein zumindest kurzer erzählender Rahmen anzusetzen. Darauf verweisen auch die beiden diegetischen Erzähleinleitungen vor der jeweils letzten Rede von Ipuwer (15,13) und seinem Gegenüber (16,10), die intertextuell zwar an Verwaltungs- und Rechtsdokumente erinnern und offensichtlich gattungstypisch sind (Enmarch 2008, 28), ansonsten aber genau die diegetische Vermitteltheit und damit die kulturelle Kontrolliertheit der Klagen Ipuwers indiziert, die vom Eindruck ihrer mono- und dialogischen Unmittelbarkeit ansonsten verdeckt werden.

In für die ägyptische Literatur typischer Art (Parkinson 2002, 35-36) sind auch in den Klagen des Ipuwer unterhalb der Ebene des dominanten Genres eine Vielzahl anderer Texttypen verarbeitet (Enmarch 2008, 36-42). Neben zu erwartenden Anleihen bei Erzählung, Lehre und Klage sind dabei Listen in besonderer Weise prominent (Morenz 1999, 119; Enmarch 2008, 40-41). Typisches formales Merkmal der Reflexionsliteratur und damit auch der Subgattung der klagenden Dialoge ist ein ausgeprägter Hang zur Schilderung von Gegebenheiten im sog. „Einst-Jetzt“-Schema, einem syntaktisch und semantisch straff organisierten Versverbund zum Thema „Verkehrte Welt“ (Seibert 1967, 20-24; Junge 1977, 278-280; Schenkel 1984; Westendorf 1986).

4. Struktur und Inhalt

Die Klagen des Ipuwer stellen mit ihren gut 660 erhaltenen Versen wahrscheinlich das längste Werk der Literatur des Mittleren Reiches dar (s.o. 2.). Formal handelt es sich um einen Dialog mit ungleich langen Beiträgen der Gesprächspartner (Enmarch 2008, 31-33), deren Zuordnung zum einen oder anderen Redner aufgrund einiger Lacunae zumindest technisch als nicht endgültig geklärt angesehen werden muss. Der bei weitem größere Redeanteil (Kolumnen 1,1-14,8 und 15,13-16,10) liegt bei dem für die ägyptologische Bezeichnung des Werkes Namen gebenden Ipuwer. Dieser trägt in den erhaltenen Teilen des Werkes zwar keinen Titel, gemeinhin wird er aber mit dem aus dem Fragment Daressy (s.o. 2.) bekannten „Sängervorsteher“ gleichen Namens identifiziert (Parkinson 2002, 205; Enmarch 2008, 48). Sein Gegenüber (Sprecher in den Kolumnen 14,8-15,13 und 16,10-17,3) wird von Ipuwer in der zweiten Person angesprochen und als „Weltherr“ bezeichnet (so auch schon der Wörterbuchzettel DZA 24.868.140; die gängige Übersetzung „Allherr“ für äg. nb-r-ḏr, wörtlich „Herr bis zur Grenze“, d.h. „Herr der von Menschen imaginierbaren Welt“, was auch für Götter gut belegt ist, trägt den Spezifika ägyptischer Welt- und Grenzvorstellungen nur unzureichend Rechnung) und ist aufgrund seiner lexikographischen Unterscheidbarkeit vom in der dritten Person als „Herrn des All“ (12,11 nb-tm) bezeichneten Schöpfergott mit großer Sicherheit als der ägyptische König zu identifizieren (Parkinson 2002, 205-206; Enmarch 2008, 30-31, 188-189; anders v.a. Schott 1951 und Fecht 1972, was notwendigerweise zu einer Verlagerung der Sprechsituation in eine Welt führen würde, in der Ipuwer nach seinem Tode direkt mit dem Schöpfergott kommuniziert, vgl. Fecht 1972, 47-48). Thema des Textes ist im weitesten Sinn die Klage über eine aus den Fugen geratene Welt – sozialer Aufruhr, unerwünschter Fremdkontakt, zusammengenommen das, was Seibert (1967, 42-44) die „Todesbefallenheit“ der Welt nannte – sowie die Ohnmacht des Königtums, dieser Zustände Herr zu werden.

Der Text lässt sich vor allem im (eher monologischen) ersten Redeteil Ipuwers aufgrund seiner oft strophischen Form recht gut in verschiedene Teile gliedern (mit Parkinson 2002, 213-214). Er beginnt mit einer listenartigen Inversion klassischer Berufstypologien voll von Schilderungen von Arbeitern, die ihrem typischen Arbeitsauftrag diametral entgegenhandeln. Besonders diese initiale Liste (es gibt weitere im Text z.B. von Edelsteinen und Kulturgütern mit ähnlicher Funktion, s.o. 3.) dient im Gegensatz zum Gebrauch von Listen in anderen literarischen Texten des Mittleren Reiches (vgl. etwa Parkinson 1992, 168) nicht als den Text inhaltlich retardierende Wohlfühloase, die die implizite Rezipientenschaft zum kontemplativen Schwelgen in einer satten und vollen und wohleingerichteten Welt einladen, sondern bringt im Gegenteil den substantiellen Mangel einer sich sozial zersetzenden Welt auf den Punkt.

Als sog. 1. Klage folgen 67 anaphorische Strophen, die sämtlich durch eine Partikelverbindung eingeleitet sind, über die etwas gegen generelle Erwartbarkeiten Verstoßendes („Man sollte es nicht glauben, aber …“) zum Ausdruck gebracht wird (Enmarch 2008, 123-124). Entworfen wird in dieser 1. Klage ein Panorama (Renaud 1988, 74) des Verfalls und des Niedergangs (2,12, „Das ist der Untergang des Landes“) als Rechtfertigungstableau für Ipuwers spätere Vorwürfe an den „Weltherrn“ (Enmarch 2008, 137). Die sog. 2. Klage besteht ebenfalls aus einer Reihe von 50 identisch („Schaut!“ im Plural) eingeleiteten Strophen. Die ersten zwölf dieser präsentativen Strophen beklagen den Niedergang des Königtums, die letzten 38 den daraus resultierenden sozialen Verfall.

Den beiden Eingangsklagen folgen zwei Adressen an die implizite (erneut pluralische) Zuhörerschaft. Zunächst fordert Ipuwer, basierend auf einem Spiel mit verschiedenen Formen der Wurzel ḥḏj „in Mitleidenschaft ziehen“ in sieben Strophen zur aktiven Vernichtung (ḥḏ) des in seinen zerstörerischen (ḥḏ) Folgen beschriebenen Übels auf („Macht kaputt, was Euch kaputt macht!“; diese „injunction I“ bei Parkinson 2002, 213 ist bei Enmarch 2008, 3, 156-70 aufgeteilt in „lament III“ sowie „injunction I“ und „injunction II“; eine gänzlich andere Interpretation bieten Quack 1992, 88 und Morenz 2003, 112-115, die den in den betreffenden Passagen prominent figurierenden Begriff ḫft.jw, eigentlich „Feind“, als positiven Euphemismus verstehen; demnach wären nicht die „Feinde der Residenz zu zerstören“, sondern beklagt würde die „Zerstörung der regalen Residenz“), darauf folgt ein zehnstrophiger Aufruf zur aktiven Erinnerung an die Routine des identitäts- und kulturgenerierenden Rituals („Bedenkt …!“) als Metapher für das verlorene bessere Einst („injunction II“ bei Parkinson 2002, 213, „injunction III“ bei Enmarch 2008, 171-179).

Nach zerstörtem Übergang beginnt Ipuwers erster „Vorwurf“ („discursive complaint“ bei Parkinson 2002, 213, „reproach I“ bei Enmarch 2008, 180-196), eine eher diskursive denn strophische Klage über die unzulängliche Schöpfung Gottes, seine Verantwortung für die Uneingerichtetheit der Welt und die Schlechtigkeit der Menschen. Der Weltherr aber, der das gottgegebene Desaster gerade als dessen Stellvertreter auf Erden (12,11-13; genannt sind hier die auch dem Weltherrn zur Verfügung stehenden Schöpfungskräfte Hu / Sprachfähigkeit, Sia / Wahrnehmungsfähigkeit und Maat / Gerechtigkeit) mildern sollte, ist ebenso untätig und schafft stattdessen Chaos. Auf den expressiven und sprachlich komplexen Theodizeegedanken folgen in kontrastiver Funktion erneut einige anaphorische Strophen („mediation“, Enmarch 2008, 196-203) mit im Ton eher sanft-elegischen Beschreibungen verlorener paradiesischer Normalitäten („Es ist gut, wenn …“), die den Vorwurf zusammen mit dem diesem vorausgehenden Erinnerungsaufruf klammern (Parkinson 2002, 211).

Darauf folgt die erste Antwort des Weltherrn, deren Beginn aufgrund der Zerstörung des Textes nicht klar ausgemacht werden kann und die überhaupt nur daran erkennbar ist, dass ein die diegetische Ebene des Textes anzeigender Erzählereinschub (15,13, s.o. 3.) Ipuwers Reaktion auf die Erwiderung des Weltherrn einleitet. In dieser Ipuwers Pessimismus durchaus bestätigenden Einlassung („rebuke I“ bei Parkinson 2002, 214, „reply I“ bei Enmarch 2008, 203-210, „kriegerischer Abschnitt“ bei Fecht 1972, 35) negiert der Weltherr die Verantwortung für den Zustand des Landes und weist sie wieder den Menschen zu (15,3: „[Man] wird Euch in der Zukunft bezeichnen [als eine Generation], die sich selbst zer[stört] hat“).

Mit Hilfe einer Parabel von einem unschuldig am Tod des Vaters leidenden Kind weist Ipuwer die Ansicht des Weltherrn von der Schuld der Menschen am Zustand des Landes zurück und macht letztendlich erneut diesen selbst dafür verantwortlich („reply and parable“ bei Parkinson 2002, 214, „reproach II“ bei Enmarch 2008, 211-216).

Der erhaltene Text endet mit der erneuten Zurückweisung dieser Verantwortung durch den Weltherrn („rebuke II“ bei Parkinson 2002, 214, „reply II“ bei Enmarch 2008, 216-218), der vielmehr auf die Verantwortungslosigkeit der Menschen verweist, die ihre Zerstörungswut an eben jenen Sakrallandschaften auslassen, die Ipuwer in den Strophen der „injuction II“ („Bedenkt …!“) als Inbegriff sozialer Ordnung ins Spiel gebracht hatte.

5. Interpretationen

Wie kaum ein anderer Text offenbaren die Klagen des Ipuwer den ägyptologischen Zirkelschluss zwischen der Datierung und der historisierenden Interpretation literarischer Texte (zur Struktur des Arguments Vernus 1990, 190, Anm. 93). Nach frühen missverständlichen Ansichten zum angeblich Spruchsammlungshaften Charakter des Werkes (Literatur bei Enmarch 2008, 4; wiederbelebt zuletzt von Helck 1995, 72-77) lassen sich die Grundzüge der Standardinterpretation der Klagen des Ipuwer (konzise Zusammenfassung bei Enmarch 2008, 4-8) bis zum Beginn des letzten Jahrhunderts zurückverfolgen, als Lange (1903) die Einheit des Textes, seinen historischen Bezug zur Ersten Zwischenzeit und seine Zugehörigkeit zur Auseinandersetzungsliteratur etablierte. Seine Ansicht, es handele sich um eine Prophezeiung, wurde von Gardiner (1909) korrigiert, der auch der erste war, der zwischen dem in der zweiten Person angesprochenen „Weltherrn“ (König) und dem in der dritten Person adressierten „Allherrn“ (Schöpfergott) unterschied (s.o. 3.). Es handelt sich bei Ipuwers erstem Vorwurf (reproach I, s.o.) also durchaus um einen „Vorwurf an Gott“ (so der Titel von Eberhard Ottos einflussreicher Studie, vgl. Otto 1951), dieser wird aber gegenüber dem König als dessen verantwortlichem Stellvertreter geäußert. Bis heute erfreut sich der historisierende Ansatz, der das Werk mehr oder weniger direkt auf die historische Gemengelage „Ende des Alten Reiches – Erste Zwischenzeit – frühes Mittleres Reich“ bezieht und diese Epoche gleichzeitig aus den Klagetexten rekonstruiert, als Grundlage verschiedenster Interpretationen (u.a. Spiegel 1950: Anklage der Aristokratie des untergegangenen Alten Reiches an einen „wohlmeinend schwachen“ Reformkönig der ersten Zwischenzeit; Otto 1951: direkter „Vorwurf an Gott“ im Zusammenhang neuer religiöser Entwicklungen als Folge des Untergangs des Alten Reiches; Gundlach 1992: Rechtfertigung für den Sturz der 8. Dynastie) sehr großer Beliebtheit. Eine Variante des historisierenden Ansatzes stellt einerseits van Seters (1964) dar, der das Werk v.a. aufgrund kulturgeschichtlicher Überlegungen in die 13. Dynastie / 2. Zwischenzeit datiert. Andererseits setzt auch die Analyse von Quack (1997), der das Werk in den Kontext positiv endender altorientalischer Städteklagen stellt und es in bester Posener’scher Tradition (Posener 1956) als „königlich geförderte Literatur“ und damit als politische Propaganda ansieht, „die zugunsten der herrschenden Dynastie mobilisieren soll“, einen direkten historischen Bezug („basismäßig ein tatsächliches Ereignis“) zum „Kontrastbild“ der 1. oder 2. Zwischenzeit voraus, obwohl er die Schwierigkeiten einer solchen Historisierung zu Recht betont (alle nicht anders gekennzeichneten Zitate im letzten Satz aus Quack 1997, 353-354).

Daneben lässt sich seit gut 80 Jahren (Luria 1929) eine zweite Lesart des Textes nachweisen, die seine historisch-politische Beziehbarkeit massiv in Frage stellt und in seinen Chaosbeschreibungen nicht in erster Linie Reflexe realer Ereignisse einer Zwischenzeit sieht, sondern eine „literarische Stilform“ (Junge 1977, 280 mit Bezug auf Lichtheim 1973, 149-150), mit deren Hilfe mehr oder weniger abstrakt über das als offensichtlich problematisch empfundene Phänomen sozialer Umschichtung sinniert (Junge) bzw. dieses im Festgeschehen ausagiert (Luria) wird. Mit dieser Interpretation verschiebt sich in der Regel auch die angesetzte Entstehungszeit des Werkes in das hohe Mittlere Reich. Eine Zwischenstellung zwischen der streng historisierenden und der frühen literarischen Lesart nehmen Studien ein, die die 1. Zwischenzeit als den bildgebenden Subtext des Werkes wieder erkennen, welches das dargestellte Chaos aber bereits zum Topos abstrahiert hat (Assmann 1983, 349; Blumenthal 1996, 133; Morenz 1999, bes. 135-138). In den letzten gut 20 Jahren sind nun vermehrt Bearbeitungen zu verzeichnen, die auf die literarische Lesart aufbauen und vor allem die selbstbewusst-literarisch-performativen Aspekte des Werkes betonen (Renaud 1988; zur Organisation der thematischen Progression der strophischen Teile des Werkes über Stichwortassoziationen und modulierende Wiederholung jetzt auch Enmarch 2008, 22, 45-49), welches bei Festlichkeiten aufgeführt (so schon Luria 1929) bzw. intoniert wurde (Morenz 1999, 131). Für Parkinson (2002, 204-216) schließlich sind die Klagen des Ipuwer als poetisches Werk („poem“) geradezu der Inbegriff literarischer Dialogizität, insofern als hier in paradigmatischer Weise potentiell problematische Aspekte von Kultur in Form zweier konfligierender Stimmen zur Verhandlung gebracht werden (Parkinson 2002, 204.216), die den „gap between ideology and the imperfection of lived experience“ (Enmarch 2008, 64) in der Aktualität einer im Werk fingierten oder einer realen Aufführung des Werkes konsequenzentlastet (s.o. die Ausführungen zur Funktion der Erzählerkommentare als Indiz kultureller Kontrolliertheit) erfahrbar und beherrschbar macht.

Literaturverzeichnis

1. Texteditionen (chronologisch)

  • Gardiner, A.H., 1909, The Admonitions of an Egyptian Sage, from a Hieratic Papyrus in Leiden (Pap. Leiden 344 recto), Leipzig.
  • Helck, W., 1995, Die „Admonitions“: Pap. Leiden I 344 recto. Kleine Ägyptische Texte 11, Wiesbaden (unzuverlässig).
  • Enmarch, R., 2005, The Dialogue of Ipuwer and the Lord of All (Griffith Institute Publications), Oxford.

2. Bearbeitungen

  • Enmarch, R., 2008, A World Upturned. Commentary and Analysis of The Dialogue of Ipuwer and the Lord of All (Griffith Institute Publications), Oxford.
  • Fecht, G., 1972, Der Vorwurf an Gott in den „Mahnworten des Ipu-wer“ (Pap. Leiden I 344 recto, 11,11-13,8; 15,13-17,3). Zur geistigen Krise der 1. Zwischenzeit und ihrer Bewältigung (Abhandlungen der Heidelberger Akademie der Wissenschaften 1972/1), Berlin.
  • Gardiner, A.H., 1909, The Admonitions of an Egyptian Sage, from a Hieratic Papyrus in Leiden (Pap. Leiden 344 recto), Leipzig.
  • Otto, E. 1951, Der Vorwurf an Gott: Zur Entstehung der ägyptischen Auseinandersetzungsliteratur (Vorträge der orientalistischen Tagung in Marburg, Ägyptologie), Hildesheim.

3. Übersetzungen

  • Hornung, E. 1990, Gesänge vom Nil. Dichtung am Hofe der Pharaonen, Zürich, 83-100.
  • Enmarch, R., 2008, A World Upturned. Commentary and Analysis of The Dialogue of Ipuwer and the Lord of All (Griffith Institute Publications), Oxford, 221-240.
  • Lichtheim, M., 1973, Ancient Egyptian Literature. A Book of Readings I. The Old and Middle Kingdoms, 149-163.
  • Parkinson, R.B., 1997, The Tale of Sinuhe and Other Ancient Egyptian Poems 1940-1640 BC. Translated with Introduction and Notes, Oxford, 166-199.

4. Weitere Literatur

  • Assmann, J., 1983, Königsdogma und Heilserwartung. Politische und kultische Chaosbeschreibungen in ägyptischen Texten, in: D. Hellholm (Hg.), Apocalypticism in the Mediterranean World and the Near East. Proceedings of the International Colloquium on Apocalypticism, Uppsala, August 12-17, 1979, Tübingen, 345-377.
  • Blumenthal, E., 1996, Die literarische Verarbeitung der Übergangszeit zwischen Altem und Mittlerem Reich, in: A. Loprieno (Hg.), Ancient Egyptian Literature. History and Forms (Probleme der Ägyptologie 10), Leiden / New York / Köln, 105-135.
  • Fecht, G., 1982, Prosodie, in: Lexikon der Ägyptologie IV, Wiesbaden, 1127-1154.
  • Gundlach, R., 1992, Die religiöse Rechtfertigung des Sturzes der 8. Dynastie, in: U. Luft (Hg.), The Intellectual Heritage of Egypt (FS L. Kakosy; Studia Aegyptiaca 14), Budapest, 245-264.
  • Herrmann, S.,1957, Untersuchungen zur Überlieferungsgestalt mittelägyptischer Literaturwerke (Veröffentlichungen des Instituts für Orientforschungen 33), Berlin.
  • Junge, F., 1977, Die Welt der Klagen, in: J. Assmann / E. Feucht / R. Grieshammer (Hgg.), Fragen an die altägyptische Literatur (Studien zum Gedenken an Eberhard Otto), Wiesbaden, 275-288.
  • Lange, H.O., 1903, Prophezeiungen eines altägyptischen Weisen aus dem Papyrus I, 344 in Leiden: Vorläufige Mitteilung (Sitzungsberichte der Preußischen Akademie der Wissenschaften), Berlin, 601-610.
  • Luria, S., 1929, Die ersten werden die Letzten sein (zur „sozialen Revolution“ im Altertum), Klio 22, 405-431.
  • Morenz, L., 1996, Beiträge zur Schriftlichkeitskultur des Mittleren Reiches und der 2. Zwischenzeit (Ägypten und Altes Testament 29), Wiesbaden.
  • Morenz, L., 1999, Geschichte als Literatur. Reflexe der Ersten Zwischenzeit in den Mahnworten, in: J. Assmann / E. Blumenthal (Hgg.), Literatur und Politik im pharaonischen und ptolemäischen Ägypten (Vorträge der Tagung zum Gedenken an Georges Posener 5.-10. September 1996 in Leipzig; Bibliothéque d’Étude 127), 111-138.
  • Morenz, L., 2003, Literature as a Construction of the Past in the Middle Kingdom, in: J. Tait (Hg.), „Never had the Like Occurred“. Egypt’s view of its Past. Encounters with Ancient Egypt, London.
  • Parkinson, R.B., 1992, Literary Form and the Tale of the Eloquent Peasant, JEA 78, 163-178.
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  • Quack, J.F., 1992, Studien zur Lehre für Merikare (Göttinger Orientforschungen. Reihe IV: Ägypten, Band 23), Göttingen.
  • Quack, J.F., 1997, Die Klage über die Zerstörung Ägyptens. Versuch einer Neudeutung der „Admonitions“ im Vergleich zu den altorientalischen Städteklagen, in: B. Pongratz-Leisten / H. Kühne / P. Xella (Hgg.), Ana šadi labanāni lū allik. Beiträge zu altorientalischen und mittelmeerischen Kulturen (FS W. Röllig), Kevelaer / Neukirchen Vluyn, 345-354.
  • Quirke, St., 1988, State and Labour in the Middle Kingdom: A Reconsideration of the Term ḫnrt, RdÉ 39, 83-106.
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  • Seibert, P., 1967, Die Charakteristik. Untersuchungen zu einer altägyptischen Sprechsitte und ihrer Ausprägung in Folklore und Literatur. 1: Philologische Bearbeitung der Bezeugungen (Ägyptologische Abhandlungen 17), Wiesbaden.
  • Spiegel, J., 1950, Soziale und weltanschauliche Reformbewegungen im Alten Ägypten, Heidelberg.
  • Van Seters, J., 1964, A Date for the “Admonitions” in the Second Intermediate Period, JEA 50, 13-23.
  • Vernus, P., 1990, Future at Issue. Tense, Mood, and Aspect in Middle Egyptian: Studies in Syntax and Semantics (Yale Egyptological Studies 4), New Haven.
  • Westendorf, W., 1986, Einst-Jetzt-Einst oder: Die Rückkehr zum Ursprung, WdO 17, 5-8.

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