Deutsche Bibelgesellschaft

Pseudepigraphie

(erstellt: Januar 2011)

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1. Pseudepigraphie in der Antike

Unter pseudepigraphischen Schriften versteht man Schriften „mit falscher Überschrift“. Eine Schrift trägt nicht den Namen ihres realen Autors, sondern ist einem bestimmten, fiktiven Autor zugeschrieben. Pseudepigraphie wird oft von Pseudonymität unterschieden, wo ein – meist erfundener – Deckname auf die Verhüllung des realen Autors zielt und die entsprechende Schrift damit in den Bereich der literarischen Anonymität weist. Oft werden beide Begriffe auch synonym gebraucht. Pseudepigraphische Literaturproduktion ist ein in der Antike weit verbreitetes, höchst komplexes Phänomen und prinzipiell für alle Gattungen bezeugt, besonders aber für Briefe, kleine Formen und Gattungen mit einem „Sitz im Leben“ in der mündlichen Überlieferung.

1.1. Mentalitätsgeschichtliche Rahmenbedingungen

Auch wenn die Antike kein Urheberrecht im modernen Sinne kannte, existierte ein ausgeprägtes Bewusstsein von geistigem Eigentum. Allein die zahlreichen Plagiats- und Interpolationsvorwürfe (z.B. Martial 1,29. 38. 52f. 66. 72), die Autorenklagen über die unautorisierte Herausgabe ihrer Werke (z.B. Galen) oder die Quellentransparenz als fester Bestandteil antiker Proömientopik in der Fachliteratur (z.B. Plinius, Historia naturalis, Pr. 21-23) setzen zweifelsohne ein antikes Autorenbewusstsein voraus. Wer sich am geistigen Eigentum anderer verging, musste mit Konsequenzen rechnen (z.B. Vitruv, de architectura 7,3-11; Diogenes Laertius, 2,60; 5,92; 7,34; 8,54-55; Tertullian, de baptismo 17). Die antike Fälschungs- und Plagiatsdiskussion bildete eine eigene differenzierte Terminologie im Hinblick auf die unterschiedlichen Spielarten von Fälschung und Plagiat heraus. Antike Autoren waren sich ihrer individuellen schöpferischen Urhebertat bewusst (z.B. Horaz, Od. 30,1 u.ö.), was sich auch an den unterschiedlichen Metaphern zeigt, mit denen Autoren ihr Werk an sich binden. Ein Buch ist z.B. ein „freigelassener Sklave“ oder „Kind“; (z.B. Ovid, Trist. 1,7; Horaz, Epistulae 1,20; Aristoteles, Ethica Nicomachea 9,7). Wer es raubt und sich selbst zuschreibt, ist ein „Menschenräuber“ (plagiarius; z.B. Martial 1,52). Durch antike Sphragistechnik (letzte Gedichtstrophe oder Zusatz mit Hinweis auf den Verfasser [„Siegel"]) und Stichometrie (Zeilenzählung) wurde das geistige Eigentum gesichert. Vor allem in den Bibliotheken und in der Philologie war man um den authentischen Textbestand (Textkritik), die Trennung von echten und unechten Schriften (Echtheitskritik) und um die Bindung der Autoren an ihr Werk (Biobibliographien) bemüht.

Die antike Echtheitskritik bedient sich dabei philologisch-wissenschaftlicher Argumentationen etwa im Hinblick auf Sprache, Stil und Inhalt (z.B. Vita Apollonia 7,35; Dionysius von Alexandrien [Euseb, Historia ecclesiastica 7,25], Galen, de libriis propriis; Herodot 2,117; Origenes [Euseb, Historia ecclesiastica 6,25,11-14]). Grundelemente einer solchen Kritikfähigkeit wurden bereits in den höheren Schulstufen vermittelt und waren somit zumindest in gebildeten Schichten verbreitet. Doch nicht nur die Aufdeckung von Pseudepigraphie, sondern auch die Voraussetzungen zur Abfassung von Schriften in der Rolle einer anderen Person („Prosopopoiie“) war Gegenstand des Rhetorikunterrichts (z.B. Theon, Progymnasmata 115,11.22). Dies bildete die Grundlage für die Fingierung von Reden historischer Persönlichkeiten z.B. im Rahmen der Historiographie (Lukian, de historia conscribenda 58) oder (Gerichts-)Rhetorik (Quintilian, Institutio oratoria 6,1,25), um Ethos und Pathos zu erzeugen.

Pseudepigraphie stellt nicht den Normalfall antiker Literatur dar, sondern ist ein literarisches Phänomen, das der Erklärung bedarf. Bestimmte Kontexte weisen ein Gefälle zur Pseudepigraphie auf wie z.B. Überlieferungsprozesse in wissenschaftlichen Philosophen- bzw. Medizinerschulen. Dies gilt auch für einige Bereiche der religiösen Literatur, wo die Bindung einer Schrift an eine ganz bestimmte Autorität notwendig erschien. Darüber hinaus förderten mentalitätsgeschichtliche Erscheinungen wie der Klassizismus, die autoritative Norm der Vergangenheit und die Herausbildung von Musterautoren die pseudepigraphische Literaturproduktion.

1.2. Die gezielte Wahl oder Zuweisung an ein Pseudonym

Vergleichbar personalen Exempla oder literarischen Figuren verbindet sich mit fiktiven Autorennamen ein „Programm“ („nomen atque omen“: Plautus, Pers. 4,473). Die Wahl eines bestimmten Autors erfolgt im Rahmen der pseudepigraphischen Literaturproduktion in der Regel gezielt (so auch Salvian, Ep. 9,5; Augustin, de consensu evangelistarum 1,10,15-16; Cicero, Laelius de amicitia Prolog). Namen sind auf unterschiedliche Weise hoch assoziativ besetzt. Sie können in einem spezifischen Referenzfeld identitätsbildend sein und fungieren als „symbolische Identifikationsnamen“ (M. Frenschkowski). Diese Funktion von Pseudonymen ist für die neutestamentlichen → Deuteropaulinen relevant.

Andere Namen verkörpern z.B. einen bestimmten Inhalt bzw. eine Gattung. Bestimme Namen werden so zu „paradigmatischen Repräsentanten“ (M. Hengel) bzw. „typischen Autoren“ (J. Sint). In der Antike repräsentieren bestimmte Autoren bestimmte Inhalte und eignen sich so als typische Fachmänner: Hippokrates verkörpert z.B. die Medizin, Euklid die Mathematik, Aristoxenos die Musik und Aristophanes die Grammatik (Cicero, de oratore 3,132). Schriften entsprechenden Inhalts werden diesen Fachmännern zugeschrieben bzw. unter ihrem Namen geschrieben. Henoch gilt in Folge seiner Entrückung in den Himmel (Gen 5,21-24) als Fachmann für astronomische und kosmogonische Inhalte. → Jeremia avanciert als klagender Prophet (z.B. Jer 11,18-12,6; Jer 15,10-21) zum Verfasser der Klagelieder (2Chr 35,25). Dem nach der Areopagrede bekehrten Dionysius Areopagita (Apg 18) werden entsprechende philosophisch-platonische Schriften zugeschrieben (Corpus [Pseudo-]Dionysiacum). Diese Gesetzmäßigkeit gilt nicht nur für bestimmte Inhalte, sondern auch für Gattungen. → Mose z.B. steht für Gesetze, → Salomo für weisheitliche Stoffe, → David für Psalmen, Äsop für Fabeln (vgl. Phädrus, Fabulae Asopiae 5 prol 1-9), Hesiod für theogonische Werke, Quintilian für Deklamationen, Menander für Spruchgut.

Insgesamt ist eine Wechselwirkung zwischen dem „Programm“ des Pseudonyms und pseudepigraphischen Zuschreibungsprozessen auszumachen. Bestimmte Namen entfalten im Lauf der Zeit eine so hohe Würde und Beliebtheit, so dass die Pseudepigraphieprozesse unspezifisch verlaufen, weil diesen Pseudonymen inhaltlich und formal heterogenes Material zugeschrieben wird (z.B. Homer, Vergil, Petrus). Diese Zuschreibungen können wiederum das Fachgebiet bzw. Image der jeweiligen Referenzgröße verändern bzw. erweitern.

Nicht nur die Wahl eines bestimmten Namens, sondern bereits die Wahl einer Kategorie von Pseudonymen ist gezielt und mit einer spezifischen Wirkabsicht verbunden. Bei anonymen Namen geht es in der Regel um die Verhüllung des realen Autors (literarische Anonymität), symbolische Pseudonyme erscheinen vorwiegend im Bereich der fiktionalen Literatur. Hinter klassifizierenden Namen steht meist eine bestimmte Absicht: So dienen die Pseudgynyme (Namen von Frauen) in den pseudpythagoreischen Briefen dazu, weiblichen Adressaten ethische Sachverhalte „quasi von Frau zu Frau“ nahe zu bringen, während die jüdischen Schriften unter den Namen paganer Offenbarungsgrößen eine Annäherung des Judentums an den Hellenismus verfolgen und somit aus einem Akkulturationsprozess resultieren.

1.3. Spielarten antiker Pseudepigraphie und verwandte Formen

Die Unterscheidung zwischen den einzelnen Formen von Pseudepigraphie und ihre Abgrenzung von verwandten Formen stand stets im Fokus der Pseudepigraphieforschung (z.B. J. Sint, W. Speyer; jetzt aktuell R. Zimmermann). Sowohl auf deskriptiver als auch auf terminologischer Ebene gilt es zwischen den einzelnen Spielarten von Pseudepigraphie zu differenzieren.

1.3.1. Primäre und sekundäre Pseudepigraphie

Eine Grundunterscheidung ist die zwischen primärer (autorseitiger) und sekundärer (rezipientenseitiger) Pseudepigraphie. Gehört im Fall primärer Pseudepigraphie der falsche Verfassername von Anfang an zum Konzept der betreffenden Schrift und ist somit vom Autor bewusst gewählt, so wird im Fall der sekundären Pseudepigraphie die falsche Verfasserangabe erst nachträglich mit einer Schrift verbunden; es handelt sich also um eine sekundäre Pseudonymisierung ursprünglich meist anonymer Schriften im Lauf der Rezeption. Im Neuen Testament finden sich beide Formen: die Deuteropaulinen z.B. sind von Anfang an als Briefe des Paulus konzipiert und die paulinische Verfasserfiktion ist untrennbar mit den Schreiben verbunden (primäre Pseudepigraphie), bei den Evangelien hingegen sind die Titel (kata markon etc.) erst im Lauf der Überlieferung und Kanonisierung hinzugekommen (sekundäre Pseudepigraphie).

1.3.2. Implizite und explizite Verfasserfiktion

In den meisten Fällen von Pseudepigraphie wird der Name des fiktiven Verfassers explizit angeführt (z.B. Brief des Apostels Paulus, Apokalypse des Paulus), mitunter aber wird ein bestimmter Verfasser durch spezifische Textsignale suggeriert ohne namentlich genannt zu werden (implizite Pseudepigraphie). Ein Beispiel für implizite Pseudepigraphie im Neuen Testament stellt der → true dar: Das doppelt anonyme Schreiben ist zwar nicht mit dem Namen des Paulus verbunden, aber paulinische Brieftopik und die Nennung des → Timotheus in Hebr 13,20-25 evozieren Paulus als Autor. Eine weitere Spielart impliziter Pseudepigraphie liegt mit der Sammlung kleiner Formen unter einem bestimmten Pseudonym vor. Einzelne anonyme Sprüche werden durch die Eingliederung in eine Spruchsammlung deren vorgeblichen Urheber in den Mund gelegt.

Im Fall der expliziten Pseudepigraphie gibt es beträchtliche Unterschiede hinsichtlich der Ausgestaltung der Verfasserfiktion. Ist in einigen Fällen die Zuweisung einer Schrift an einen vorgeblichen Autor nur in der Überschrift bzw. im Briefpräskript manifest (z.B. → Jakobusbrief), so kann in anderen Fällen die Verfasserfiktion durch biographische Details bzw. Imitation orthonymer Schriften ausgestaltet und verfestigt werden (z.B. die „persönlichen Notizen“ in den Pastoralbriefen / im ersten Petrusbrief [1Tim 5,23; 2Tim 1,5; 2Tim 4,9-21 u.ö.; 1Petr 5,12ff] oder die Imitation des ersten Thessalonicherbriefes im zweiten Thessalonicherbrief).

1.3.3. Anonyme, symbolische und pseudepigraphische Pseudonymität

Pseudepigraphische Literaturproduktion kann sich ganz unterschiedlicher Kategorien von Pseudonymen bedienen. Die in der antiken Literatur relativ seltene anonyme Pseudonymität bezieht sich auf Namen ohne gezielte Semantisierung, d.h. erfundene Namen (z.B. Xenophon, Hellenika 3,1.2 [Plutarch, Moralia 345E; Diogenes Laertius, 2,6,57]) oder Kryptonyme.

Im Fall der symbolischen Pseudonymität bedient man sich semantisch bedeutsamer Namen; hierzu gehören Etynyme (redende Namen), Phrenonyme und Personifikationen abstrakter Begriffe, klangsymbolische und klassifizierende Namen. Letztgenannten Typen von Namen ist in ihrer Bildhaftigkeit eine sachlich-inhaltliche Verweisfunktion inhärent.

Die größte Gruppe pseudepigraphischer Schriften in der Antike rekurriert indes auf Namen historischer Personen und deren personal verkörpernder Verweisfunktion, wobei noch einmal zwischen historischen und zeitgenössischen Referenzgrößen differenziert werden muss (zu den unterschiedlichen Implikationen siehe z.B. Cicero, Epistulae ad Atticum 13,29[19]3f; Laelius de amicitia 1,4; Cato maior de senectute 1,3 u.ö.). Einen Sonderfall stellen Schriften unter den Namen von göttlichen oder mythischen Figuren dar, z.B. in der Orakelliteratur. Der Rückgriff auf Namen von Göttern oder mythischen Größen kann rein literarisch motiviert sein (z.B. Lukian, Epist. Satur. 3 und 3) oder in Inspirationsvorstellungen wurzeln.

1.3.4. Täuschung und „offene Pseudepigrahie“

Ein weiterer Unterschied ist auf der Ebene der Textpragmatik auszumachen. In einigen Fällen verbindet sich mit der Verfasserfiktion eine Täuschungsabsicht, in anderen nicht. Im ersten Fall spricht man oft von Fälschung; kann keine Täuschungsabsicht ermittelt werden, so resultiert die Pseudepigraphie entweder aus einer falschen Zuschreibung oder die Verfasserfiktion ist „offen“, d.h. sie ist auf Durchschaubarkeit hin angelegt und fungiert gewissermaßen als literarisches Sujet, was die betreffenden Texte in die Nähe fiktionaler Literatur rückt. Mitunter legen textexterne bzw.- interne Fiktionssignale die Verfasserfiktion als solche offen und machen deutlich, dass es sich nicht um eine vorgetäuschte pragmatische Kommunikation, sondern um einen inszenierten fiktionalen Diskurs handelt (z.B. Spannungen in der Pragmatik, metafiktionale Selbstreferentialität). „Offene“ Pseudepigraphie setzt auf Seiten der Rezipienten ein durchschauendes Rezeptionsverhalten voraus. Ist dies nicht gegeben, kommt es zu Fehlinszenierungen des fiktionalen Diskurses: Die Verfasserfiktion wird als solche nicht (mehr) erkannt und der fiktive Autor wird irrtümlicherweise für den realen gehalten. Die Wahrscheinlichkeit einer solchen Fehlrezeption erhöht sich im Lauf sekundärer Rezeptionsprozesse.

Im Fall einer intendierten Rezipiententäuschung wird die Verfasserfiktion durch zahlreiche Strategien gestützt, die eine Aufdeckung der Fälschung verhindern und die Verfasserfiktion plausibilisieren wollen. Zu den in der antiken Literatur bezeugten sogenannten „Echtheitsbeglaubigungen“ gehören persönliche Stilisierung und Stilimitation des angeblichen Verfassers, genaue Angaben, Betonung der Echtheit z.B. durch Unterschrift (z.B. Kol 4,18; 2Thess 3,17), Wahrheitsbeteuerungen, Archaismen, intertextuelle Bezüge, fingierte Mündlichkeit, Augenzeugenberichte und Gewährsmänner, Mischung von echtem mit unechtem Gut, Anknüpfung an Überlieferungslücken, Initiationsgeschichten wie Bücherfunde oder Übersetzungen, Geheimhaltungsgebote, Dedikation. Allerdings fungieren die einzelnen Elemente mitunter auch als literarisches Sujet in fiktionalen Texten bis hin zur ironisch-parodistischen Umkehrung des Beglaubigungsapparats (z.B. Seneca, Apocolocyntosis 1,1-3; Lukian, Wahre Geschichten) und können letztlich nicht als sicherer Indikator für eine bewusste Täuschungsabsicht gelten.

1.3.5. Doppelte Pseudepigraphie

Insbesondere im Bereich der Briefliteratur kann ein pseudepigraphisches Schreiben doppelt fiktiv sein. Nicht nur der Absender, auch der Adressat ist fiktiv. Die genaue Ausgestaltung der Adressatenfiktion variiert indes: Die Adressaten können anonym sein, das Schreiben kann an einen fiktiven Adressatenort oder an eine fiktive Person gerichtet sein. In allen Fällen liegt ein geschlossenes pseudepigraphisches Konzept vor, das meist auch die in den Briefen dargestellte Situation einschließt. Innerhalb der pseudepigraphischen Briefliteratur des Neuen Testaments finden sich alle Spielarten von Adressatenfiktion (anonyme Adressaten: z.B. Hebräerbrief; fiktiver Adressatenort: z.B. Kolosserbrief; oder fiktive Adressatenpersonen: Pastoralbriefe).

1.3.6. Pseudepigraphische Textcorpora

Pseudepigraphie beschränkt sich nicht auf Einzelschriften; viele Schriften sind Bestandteile eines größeren Corpus, das entweder eine vom Autor durchdachte mehrteilige Komposition darstellt oder aus der Zusammenfügung von ursprünglich selbständigen Einzelschriften bzw. Teilsammlungen resultiert. Vor allem im Bereich der pseudepigraphischen Briefsammlungen findet sich häufig eine Mischung aus echten und pseudepigraphischen Briefen. Pseudepigraphische Textcorpora weisen in gattungskritischer Hinsicht eine große Vielfalt auf: z.B. philosophische Lehrtraktate und -dialoge (z.B. Corpus Hermeticum), Biographien (z.B. Historia Augusta, Vitae Prophetarum [anonym]), Testamente (z.B. Testament der Zwölf Patriarchen), Briefe (z.B. Corpus Dionysiacum, Briefromane). Pseudepigraphischen Textcorpora ist eine gewisse Eigendynamik inhärent; es kommt zu Wachstum und Verselbstständigungen. Vereinzelt sind pseudepigraphische Schriften auch Bestandteile narrativer Makroformen, so z.B. der Briefwechsel des Apostels Paulus mit den Korinthern in den Paulusakten, die Briefe in den Pseudoklementinen oder die Alexanderbriefe im antiken Alexanderroman.

1.3.7. „Ghostwriting“

Eine Variante von Pseudepigraphie ist die Auftragsarbeit, eine antike Form des Ghostwritings. Man schreibt im Auftrag eines anderen Schriften unter dessen Namen. So war es z.B. im antiken literarischen Betrieb nicht unüblich, dass arme Dichter Werke schrieben, die andere dann unter ihren Namen verbreiteten (Martial, 2,20 u.ö.; Platon [der Komiker], Peisandros Fragm. 99). Vergleichbare Vorgehensweisen sind im antiken Sekretärsbetrieb bezeugt. Herrscher und Staatsmänner lassen ihre Korrespondenz von Sekretären schreiben (Philostrat, Vit. Soph. 2,24,1; vgl. auch Historia Augusta, Verus 2,8). Einen lebendigen Einblick in diese Art von Pseudepigraphie gibt der Briefwechsel zwischen Cicero und Atticus (z.B. Epistulae ad Atticum 3,15,8; 11,2,4; 11,3,3; 11,6[5],3).

1.3.8. Pseudonymität als literarische Anonymität

Die Abfassung einer Schrift unter falschem Namen kann auf die Verhüllung des Autorennamens zielen. Pseudepigraphie bzw. Pseudonymität dient in diesen Fällen als Spielart der literarischen Anonymisierung. Decknamen sind im Bereich der Herrscherkritik (Sueton, Augustus 51; 55) oder im Rahmen der politischen und wirtschaftlichen Korrespondenz von brisanten Inhalten (Cicero, Epistulae ad Atticum 2,19,5; 2,20,3; 6,6[7],1 u.ö.), aber auch als literarisches Sujet im Bereich der fiktionalen Literatur bezeugt, z.B. in Liebesangelegenheiten (Pseudoklementinische Homilien 5,10,1). Literarische Anonymisierung kann weiter Ausdruck der Bescheidenheit sein (Plinius, Ep. 1,16,6; Salvian, Ep. 9,17) oder eine literarische Strategie darstellen, z.B. um sich anonym selbst zu loben (Historia Augusta, Hadrian 16,1), um mehr Wirkung zu erzielen (Plutarch, Moralia 345E) oder seine literarische Urheberschaft aus Angst vor Kritik zunächst zurückzuhalten (Aristophanes, Vespae 1018-1022).

1.3.9. Interpolation und Fortschreibung

Formen „unselbständiger“ Pseudepigraphie sind Interpolation und Fortschreibung. Einem Autor werden nachträglich fremde Worte „untergeschoben“, indem sie in sein Werk eingetragen werden (Interpolation). Dabei kann es sich um einzelne Sätze handeln oder um ganze Textkomplexe, mit denen eine Schrift „fortgeschrieben“ wird. Letzteres Verfahren bewegt sich an der Grenze zur Pseudepigraphie. So wurden die großen Kompositionen wie → Deuterojesaja und → Tritojesaja als „semi-pseudonym“ bezeichnet (z.B. D.G. Meade). Mitunter verselbständigen sich solche Textkomplexe im Lauf der Überlieferung und werden als in sich abgeschlossene pseudepigraphische Schriften rezipiert.

Gleiches gilt für Reden literarischer Figuren in narrativen Makroformen. Auch in diesen Fällen wird ein spezifischer Inhalt einer bestimmten Person in den Mund gelegt und als deren Gedankengut ausgegeben (z.B. die Abschiedsrede des Paulus in Apg 20,17-35), wobei der Unterschied zur Pseudepigraphie allein darin besteht, dass dies nicht in Form einer selbständigen Schrift geschieht (wie z.B. 2Tim).

1.3.10. Plagiat

Die Kehrseite der Pseudepigraphie ist das Plagiat. Auch hier stimmen realer und vorgeblicher Autor nicht überein. Im Gegensatz zur Pseudepigraphie schreibt man das eigene Werk nicht einem anderen zu, sondern man schreibt sich selbst ein fremdes Werk zu. Wie im Fall der Pseudepigraphie ist auch hier eine pauschale Bewertung unangemessen. Nicht jede Form von Aneignung eines fremden Werkes unter eigenem Namen stellt Diebstahl oder Ideenklau dar, sondern kann auch literarische Kunst sein (Imitatio / Mimesis). Die Nachahmung von Klassikern spielte in der antiken Rhetorik eine große Rolle (vgl. z.B. Quintilian, Institutio oratoria 10,2,14; [Pseudo-]Longinus, de sublimitate 14,2). Im Rahmen des griechisch-römischen Kulturtransfers beziehen sich beispielweise römische Dichter auf griechische Vorbilder und transponieren deren Werke in das lateinisch-römische Referenzsystem (z.B. Properz / Kallimachos; Terenz / Menander; Ennius / Homer). In der Antike gab es insgesamt eine ausgeprägte Diskussion darüber, unter welchen Bedingungen ein Werk als Diebstahl (furtum), als legitime Imitation (imitatio) oder als agonale Variation eines literarischen Vorbilds (aemulatio) galt. Mitunter zog man zur Begründung und Illustration literarischer Imitation Sujets aus dem Bereich der materiellen Inspiration heran (vgl. z.B. [Pseudo-]Longinus, de sublimitate 13,2, oder den Topos der Metempsychosis: Ennius schreibt z.B. im Stil des Homer, weil dessen Seele in ihm wohnt [Scholia ad Persius, Prol. 2f.]).

1.4. Antike Beweggründe für pseudepigraphische Literaturproduktion

Die Erwägungen über Motive, die Autoren dazu bringen, unter einem Pseudonym zu schreiben, sind nicht selten gerade im Fall biblischer Schriften von einem ganz bestimmten erkenntnisleitenden Interesse abhängig, z.B. der moralischen Entlastung (s.u.). Klarheit über die Intention eines unter einem Pseudonym schreibenden Autors zu gewinnen, gestaltet sich insgesamt als schwierig. Es existieren nur vereinzelt antike Selbstaussagen von Autoren über ihre Beweggründe (z.B. der neunte Brief des Salvian oder der Brief des Mithridates).

1.4.1. Pseudepigraphie als fehlerhafte Rezeption

(Sekundäre) Pseudepigraphie kann als Folge der fehlerhaften Rezeption einer Schrift rein zufällig sein. Eine Schrift wird irrtümlicherweise und unabsichtlich einem Menschen zugeschrieben, der nicht der Verfasser ist. Dies ist ein häufiges Phänomen in der Antike, das aus den speziellen buchtechnischen und mentalitätsgeschichtlichen Rahmenbedingungen antiker Literaturproduktion resultiert. Ein Grund für fehlerhafte Zuschreibungen liegt in der Gleichnamigkeit (Homonymität) von Autoren und Buchtiteln (vgl. dazu z.B. die neuplatonischen Aristoteleskommentatoren). Auch die fehlerhafte Rezeption von rhetorischen Übungen (Prosopopoiie) spielt eine Rolle; man verfasste im Kontext des Rhetorikunterrichts Briefe im Namen von speziellen Autoren und imitierte deren Stil und Ethos wie ein „Schauspieler“ (upokritēs) (Philostrat, Vit. Soph. 2,24,1; vgl. auch Theon, Progymnasmata 115,22). Diese Übungen konnten als vermeintlich echte Schriften rezipiert und so als Pseudepigrapha in Umlauf gebracht werden.

1.4.2. Bewusste Fälschung

Pseudepigraphie kann ganz gezielt eine Täuschungsabsicht verfolgen. Beispielsweise setzte man einen falschen Verfassernamen über eine Schrift, um sich finanziell zu bereichern. Gemäß der antiken Überzeugung, dass das Alte das Wahre und Wertvolle ist, standen Schriften von berühmten Männern der Vorzeit und der Geschichte hoch im Kurs. Lukian berichtet z.B. von einer Schrift, die aufgrund des falschen Autorennamens einem ahnungslosen Abnehmer teuer verkauft wurde (Pseudologistes 50). Im Konkurrenzkampf zwischen den Bibliotheken von Alexandria und Pergamon kam es zu regelrechten Fälscherwerkstätten (Galen, In Hippocratis de natura hominis commentarium 2 pr.; neuplatonische Aristoteleskommentatoren). Auch persönliche Feindschaften konnten Beweggrund zur gezielten Fälschung sein. So schrieb Anaximenes von Lampsakos eine Schmähschrift unter dem Namen seines Rivalen Theopomp, um diesen in ein schlechtes Licht zu rücken (Pausanias 2,18,5). Zu vergleichbaren Methoden griff auch der Stoiker Diotimos, der 50 schlüpfrige Briefe unter dem Namen des Epikur in Umlauf brachte (Diogenes Laertius 10,3). Auch im Rahmen von Prozessen erscheinen vergleichbare Fälschungen und Rufschädigungen (Philostrat, Vita Apollonia 7,35; Apuleius, Apologie 87,2-5).

1.4.3. Wirkungswille

Ein weit verbreiteter, gewissermaßen übergeordneter Beweggrund für Pseudepigraphie ist der Wirkungswille. Man versprach sich eine größere Wirkung, wenn man eine Schrift unter dem Namen eines berühmten Mannes verfasste oder berühmte Größen der Vergangenheit als literarische Figuren in Dialogen oder narrativen Makroformen auftreten ließ (vgl. z.B. Cicero, Cato maior de senectute 1,3 u.ö.; Phädrus, Fabulae Aesopiae 5 prol 1-9; Gellius, Noctes Atticae 10,12,8; Tertullian, de baptismo 17,5; Salvian, Ep. 9,9,15; Euseb, h.e. 7,25,2f; Augustin, de consensu evangelistarum 1,10,15f). Die Zuflucht zu einem solchen perfugium nobilitatis auctoritatisque (Gellius, Noctes Atticae 10,12,8) kann ganz unterschiedlich motiviert sein: Man will mehr Wirkung für seine Schrift, z.B. um seine inhaltliche Position zu verbreiten oder um den Inhalt der entsprechen Schrift zu legitimieren.

1.4.4. Pseudepigraphie im Kontext antiker Schulen

Die wissenschaftlichen Schulgemeinschaften in der Antike gelten gemeinhin als „institutioneller Sonderkontext“ für Verfasser- und Urheberfragen. Das Abfassen einer Schrift auf den Namen eines Lehrers gilt nicht als Fälschung, sondern als „edel und gut (kalon)“ (Jamblich, Vita Pythagorica § 198). Schließlich verdankt man dem Lehrer seine eigene Erkenntnis und entwickelt sie in seinem Sinne weiter. Von daher ist es angemessen, wenn Schüler ihre Schriften auch unter den Namen ihrer Lehrer veröffentlichen. Dieser Topos war weit in der Antike verbreitet und findet sich in unterschiedlichen Philosophen- und Grammatikerschulen (z.B. Jamblich, Vita Pythagorica §§ 158; 198; Seneca, Ep. 33,4; Sueton, de grammaticis 7; neuplatonische Aristoteleskommentatoren). Wie sehr dieser Topos indes die Realität abbildet, ist umstritten. Denn auch im alten Schulbetrieb schrieb man unter eigenem Namen (z.B. Jamblich, Vita Pythagorica 25). So muss dieser „institutionelle Sonderkontext“ für Pseudepigraphie in weiten Teilen als Konstruktion und nachträglicher Erklärungsversuch für das Vorhandensein zahlreicher z.B. pseudopythagoreischer Schriften gewertet werden, zumal die zeitliche Distanz zwischen dem historischen Pythagoreismus (6. Jh. v.Chr.) und den neupythagoreischen Schriften (1. / 2. Jh. n.Chr.) groß ist.

1.4.5. Pseudepigraphie im Kontext redaktioneller Prozesse

Oft weisen Sammlungen von Einzelschriften ein Gefälle zu sekundärem, meist pseudepigraphischem Wachstum auf (vgl. z.B. die Ergänzungen von Ovids Heroidenbriefen, auf die Ovid selbst hinweist: Ovid, Amores 2,18,27-34; Epistulae ex Ponti 4,16,13-17). Auch im Zuge von redaktionellen Zusammenstellungen von mehreren Einzelschriften kann es zu pseudepigraphischen Ergänzungen kommen. Ein Beispiel sind die griechischen Brutusbriefe, als deren Herausgeber der König Mithridates fungiert. Er widmet die Briefsammlung seinem Neffen und komponiert eigene Antwortbriefe dazu, wie er selbst in seinem „cover letter“ offen legt (R. Calhoun). Der Gedanke einer „redaktionell“ motivierten Pseudepigraphie spielt auch in der neutestamentlichen Pseudepigraphieforschung eine Rolle und wird mit dem Kanonisierungsprozess verbunden; vgl. z.B. dementsprechende Thesen über die Pastoralbriefe (Corpus Pastorale) als Abschluss des Corpus Paulinum (z.B. P. Trummer), den Epheserbrief als Einleitung zum Corpus Paulinum (z.B. E.J. Goodspeed) oder die katholischen Briefe als Gegengewicht zum Corpus Paulinum (z.B. A. v. Harnack; D. R. Nienhuis).

1.4.6. Literarisch bedingte Pseudepigraphie

Im Fall der ästhetisch-fiktionalen Pseudepigraphie gehört das Pseudonym zum literarischen Spiel: Der reale Autor ist bekannt; die Pseudepigraphie „offen“. Beispiele für literarisch motivierte Pseudepigraphie sind die „Heroiden“ des Ovid: Der lateinische Dichter hat unter den Namen von berühmten Frauen Briefe geschrieben und weist darauf selber in anderen Werken hin (Ovid, Ars amatoria 3,339ff; Amatores 2,18,19-26). Neben solchen expliziten autorseitigen Markierungen der Fiktionalität finden sich in der antiken Literatur auch implizite Fiktionssignale (z.B. Jamblich, de mysteriis 1,1 [„Brief des Abammon“]). Auch anonyme Briefromane wie die Chionbriefe oder Briefeinlagen in fiktionalen narrativen Makroformen (Alexanderroman, Paulusakten, Pseudoklementinen) gehören in den Bereich der literarischen Pseudepigraphie. Darüber hinaus ist für einzelne Gattungen Pseudonymität als Gattungsmerkmal konstitutiv, z.B. für die jüdische Testamentsliteratur oder die Apokalyptik.

1.4.7. Füllen von Überlieferungslücken

Oft führen Lücken im Werk eines Autors oder Situationen in seinem Leben zur Produktion pseudepigraphischer Schriften, um eben diese Lücken zu schließen. Man möchte so entweder das Werk des jeweiligen Autors vervollständigen oder eine Verfasserfiktion durch eine plausible Verortung im Leben des fiktiven Autors stützen. Beispielsweise stilisiert Platon Sokrates als Dichter und Fachmann für äsop’sche Fabeln (Phaidon 60D), was zur Produktion solcher Texte unter dem Namen des Sokrates geführt hat (Diogenes Laertius, 1, 72; 2, 42). Im Bereich der frühchristlichen Literatur spielte das Auffüllen von Überlieferungslücken eine große Rolle. Beispielsweise gab Kol 4,16 den Anlass zur Komposition des Laodicenerbriefes, 2Kor 12,2-4 motivierte zur Abfassung zahlreicher Paulusapokalypsen (z.B. NHC V 2; Epiphanius, haer. 38,2,5; altkirchliche Paulusapokalypse, die explizit auf 2Kor 12,2-4 Bezug nimmt); ebenso regte das Martyrium des Jakobus in Apg 12 die Produktion von entsprechenden Jakobusschriften (NHC V 3.4) an. Notizen wie Apg 1,3 rufen kombiniert mit den Erscheinungen des Auferstanden sogar eine neue apokryphe Gattung hervor („Gespräche des Auferstandenen“).

2. Pseudepigraphie im Neuen Testament

Pseudepigraphische Literaturproduktion betrifft große Teile des Neuen Testaments. Pseudonyme bzw. anonyme Werke sind keine Ausnahmen, sondern die Regel. Nur die orthonymen Paulusbriefe und eventuell die Johannesapokalypse gelten als echt; alle anderen Schriften bewegen sich zwischen anonymen und pseudonymen Verfasserfiktionen. Neutestamentliche Pseudepigraphie bezieht sich dabei stets auf apostolische Referenzgrößen (pseudepigraphische Pseudonymität). Eventuell liegt mit dem fiktiven Adressaten des lukanischen Doppelwerkes (Lk 1,3; Apg 1,1) – Theophilus – ein Etynym („Freund Gottes“) und damit ein Fall symbolischer Adressatenpseudonymität vor (so deutet dies Salvian von Marseille in seinem neunten Brief [9,18-20], um sein eigenes Autorenpseudonym „Timotheus“ zu rechtfertigen); vgl. auch den fiktiven Absenderort des ersten Petrusbriefes (Babylon als möglichen Deckname für Rom [1Petr 5,13]).

2.1. Evangelien und Apostelgeschichte

Die Evangelien sind wie die Apostelgeschichte erst im Zuge der Rezeption mit Titeln versehen und so ihren Verfassern zugeordnet worden (sekundäre Pseudepigraphie); die Zuschreibung der einzelnen Schriften zu den jeweiligen Verfassern erfolgte dabei gezielt (R. Pesch). Ursprünglich liegen im Fall der Evangelien unterschiedliche Spielarten von Anonymität vor. Tritt beispielsweise der Verfasser des Lukasevangeliums durch den Prolog (Lk 1,1-4) und seine Widmung an einen konkreten Adressaten (Theophilus; vgl. auch Apg 1,1) trotz seiner Anonymität als Person hervor (vgl. auch Joh 21,24f), so bleiben die Evangelien nach Markus und Matthäus gänzlich anonym; allenfalls in Notizen wie Mk 14,51f, Mk 16,5 und Mt 9,9 (Mt 10,3) wurde ein indirekter Hinweis auf die Verfasser gesehen. Das Johannesevangelium weist sich in seinem Nachtragskapitel als Werk des namentlich nicht genannten → true aus (Joh 21,24), der später mit dem Apostel Johannes identifiziert wurde.

Innerhalb der Erzählwerke des Neuen Testaments finden sich in der Binnenwelt der Texte zahlreiche pseudepigraphische Zuweisungen von Inhalten an literarische Figuren, z.B. unechte Jesusworte und -reden in den Evangelien und die Apostelreden bzw. das Aposteledikt (Apg 15,23-29) in der Apostelgeschichte.

2.2. Deuteropaulinen

Bereits in den orthonymen Paulusbriefen findet sich „unselbständige“ Pseudepigraphie in Form von Interpolation (z.B. 1Kor 14,34f). Zentral für die Pauluspseudepigraphie sind indes die Briefe auf den Namen des Paulus (Deuteropaulinen). Alle Deuteropaulinen ahmen den Typ des paulinischen Briefes im Sinne imitativer Pseudepigraphie nach (Systemreferenz) und setzen sich in unterschiedlicher Weise mit der Theologie und Person des Paulus auseinander. Allerdings unterscheiden sich die einzelnen pseudepigraphischen Konzepte und inhaltlichen Positionen nicht unerheblich, was von einem lebendigen und kontroversen Rezeptionsprozess paulinischer Theologie zeugt (vgl. auch 2Petr 3,16).

Der zweite Thessalonicherbrief stellt eine fiktive Selbstkorrektur des ersten Thessalonicherbriefes dar. Er lehnt sich im Aufbau eng an den ersten Thessalonicherbrief an und imitiert ihn über weite Strecken (1Thess 1,1 // 2Thess 1,1-2; 1Thess 1,2 // 2Thess 1,3; 1Thess 2,13 // 2Thess 2,13; 1Thess 3,11-13 // 2Thess 2,16-17; 1Thess 5,23 // 2Thess 3,16; 1Thess 5,28 // 2Thess 3,18). Umstritten bleibt, ob damit eine notwendige Aktualisierung (vgl. z.B. die Parusieproblematik in 1Thess 4,15.17 // 2Thess 2,3-12), eine sachgerechte Kommentierung oder eine Ersetzung des ersten Thessalonicherbriefes durch den zweiten intendiert ist. Auch darüber, ob die Adressierung an die Thessalonicher eine Fiktion darstellt oder ob darin die realen Adressaten zu sehen sind, besteht kein Konsens.

Der Kolosser- und Epheserbrief entwickeln die Theologie des Paulus unter Rückgriff auf diverse paulinische Prätexte produktiv weiter („Linkspauliner“). In beiden Fällen liegt neben der paulinischen Autorfiktion eine Adressatenfiktion vor. Sowohl die Adressierung an die Kolosser als auch die an die Epheser (vermutlich ist Eph 1,1 zudem sekundär) sind fiktiv (doppelte Pseudonymität). Die Briefe stehen in einem literarischen Abhängigkeitsverhältnis, wobei der Epheserbrief den Kolosserbrief voraussetzt und in vielerlei Hinsicht dessen weiterführende und korrigierende Neuauflage darstellt (vgl. z.B. Kol 1,24-29 // Eph 3,1-13; Kol 3,18-4,1 // Eph 5,21-6,9). Im Gegensatz zum Kolosserbrief treten im Epheserbrief die brieflichen Elemente und damit verbunden der Bezug auf konkrete Situationen weitgehend zurück.

Die Pastoralbriefe (1Tim, 2Tim, Tit) sind als bewusst komponiertes Briefcorpus verfasst, das sich aus zwei der amtlichen Mandataliteratur verwandten gemeindeleitenden Briefen (1Tim / Tit) und einem testamentarischen Freundschaftsschreiben (2Tim) zusammensetzt. Die Komposition als Corpus könnte bereits eine Referenz auf eine (Teil-)Sammlung paulinischer Briefe sein. Im Gegensatz zu den orthonymen Paulusbriefen, die Paulus an Gemeinden schreibt (vgl. auch Phlm 1f), richten sich die Pastoralbriefe mit der Adressierung an Timotheus bzw. Titus an fiktive Einzelpersonen. Im Zentrum des Corpus Pastorale steht weniger die produktive Weiterentwicklung paulinischer Theologie als die Bewahrung der Tradition gegen die Häresie („Rechtspauliner“). Aufgrund dieses unpaulinisch anmutenden Charakters werden die Pastoralbriefe mitunter auch als „Tritopaulinen“ bezeichnet, um den größeren Abstand zu Paulus zu markieren. Mit dem Epheser- und Kolosserbrief teilen die Pastoralbriefe trotz aller theologischen Unterschiede auch viele Gemeinsamkeiten (idealisiertes Paulusbild, Betonung der Ekklesiologie, weiter Adressatenkreis [Titus und Timotheus als überindividuelle Chiffren für Amtsträger]).

Der doppelt anonyme Hebräerbrief, der durch Hebr 13,20-25 Paulus als Autor suggeriert (implizite Pseudepigraphie), ist ein eigenständiger theologischer Entwurf und kann nur bedingt zur Paulusschule gezählt werden. Im Fall des immer wieder angenommen sekundären Nachtragscharakters von Hebr 13,20-25 läge eine sekundäre Pseudonymisierung vor, die um der größeren Wirkung willen eine paulinische Verfasserschaft evozieren will.

2.3. Corpus Catholicum und Johannesbriefe

Unter der Bezeichnung „Katholische Briefe“ fasst man die beiden Petrusbriefe, den Jakobusbrief und den Judasbrief zusammen. Alle Schreiben richten sich an einen allgemeinen – „katholischen“ – Adressatenkreis. Im Gegensatz zum vom Autor gezielt komponierten Corpus Pastorale sind diese Briefe erst im Zuge der Kanonisierung – vielleicht als Ergänzung bzw. Korrektur zum Corpus Paulinum (so schon Augustin, de fide et operibus 14,21) – zu einem Corpus zusammengeordnet worden, wobei vermutlich Gal 2,9 als Schlüsselstelle fungiert. Die katholischen Briefe und Johannesbriefe unterscheiden sich in vielerlei Hinsicht von den Deuteropaulinen. Sie können nicht auf orthonyme Briefe des Petrus, Jakobus, Judas oder Johannes zurückgreifen, weder in Hinsicht auf die Briefform als Systemreferenz noch in Hinsicht auf orthonyme Prätexte mit dem Ziel der fiktiven Selbstauslegung. Auch ein Schulzusammenhang (z.B. Jakobus- oder Petrusschule) als Entstehungsort scheint sehr unwahrscheinlich. Mitunter ist der Konnex zwischen fiktivem Verfasser und Inhalt nicht offensichtlich; auch die Stilisierung der Schreiben als Briefe fällt oftmals so spärlich aus, dass man angemessener von brieflicher Einkleidung sprechen müsste (z.B. Jak, siehe auch 1Joh). Vereinzelt wurde die Vermutung geäußert, die Verfasserzuweisungen seien erst im Zuge der Zusammenordnung der Schreiben zum Corpus Catholicum erfolgt (sekundäre Pseudepigraphie).

Der Jakobusbrief und der erste Petrusbrief richten sich beide an die „Diaspora“ und sind mit jüdischen Diasporabriefen in Verbindung gebracht worden. Im Gegensatz zum Jakobusbrief, der nur im Präskript (Jak 1,1) auf Jakobus rekurriert und in dem briefphraseologische Topoi nur spärlich vorhanden sind, weist das Pseudepigraphiekonzept des ersten Petrusbriefes einen hohen Grad an Komplexität auf. Die pseudigraphische Rahmung (1Petr 1,1-2; 1Petr 5,1.10-14) stellt den Brief einerseits in die petrinische Tradition, andererseits finden sich etliche briefphraseologische und inhaltliche Paulinismen.

Der zweite Petrusbrief ist – vergleichbar dem zweiten Timotheusbrief und Apg 20,17-35 – ein briefliches Testament. Eventuell ist das Schreiben auf Durchschaubarkeit hin angelegt (s.o.). Die Verfasserfiktion gilt mit dem Rekurs auf die den Inhalt legitimierende Augenzeugenschaft (2Petr 1,16-18), der Referenz auf den ersten Petrusbrief (2Petr 3,1) und der archaisierenden Namensform Symeon (2Petr 1,1) als sehr ausgefeilt. In den zweiten Petrusbrief aufgenommen sind große Teile des Judasbriefes (2Petr 2,1-3,3). Mit dem Pseudonym Judas wird vermutlich auf den gleichnamigen Herrenbruder (Mt 13,55; Mk 6,3) Bezug genommen; eindeutig ist das indes nicht (alternative Identifizierungen zielen auf Judas Barsabbas [Apg 15,22], Judas, den Bischof (Euseb, h.e. 4,5), Judas Thomas oder Judas Jacobi [Lk 6,16; Apg 1,13]).

Die Verfasserfiktion der Johannesbriefe rekurriert auf keine konkret identifizierbare Referenzgröße. Der erste Johannesbrief ist anonym; die anderen beiden stammen von einem namentlich nicht genannten Presbyter (2Joh 1; 3Joh 1), der im Lauf der Überlieferung mit dem Apostel Johannes identifiziert wurde. Durch theologische Topoi, Soziolekt und Stil sind die Briefe untereinander und mit dem → Johannesevangelium verbunden (Corpus Johanneum).

2.4. Christliche Pseudepigraphie in nachneutestamentlicher Zeit

In nachneutestamentlicher Zeit blüht die pseudepigraphische Literaturproduktion auf und entfaltet eine hohe Komplexität hinsichtlich der Gattungen und fiktiven Konzepte. Apokryphe → Evangelien tragen die Namen von → Aposteln (z.B. Evangelium nach Thomas, Maria, Judas, Jakobus, Petrus); weiter bereichern → Apokalypsen z.B. des Paulus, Jakobus, Thomas oder Petrus die urchristliche Literaturgeschichte. Neue Gattungen zwischen Pseudepigraphie und Anonymität entstehen (Dialogevangelien [Gespräche des Auferstanden]; Apostelakten). Man greift wie im Fall der neutestamentlichen Pseudepigraphie auf apostolische Referenzgrößen zurück; in späteren Werken erscheinen auch Apostelschüler und weitere Figuren aus dem Neuen Testament, dem frühen Christentum und der Antike als fiktive Autoren und Adressaten (z.B. Pseudoklementinen, pseudoignatianische Briefe, → Nikodemusevangelium bzw. Pilatusakten, Briefwechsel zwischen Dionysius Areopagita und Timotheus, apokrypher Titusbrief, Briefwechsel zwischen Paulus und Seneca). Insgesamt ist auch hier die Wahl der Pseudonyme gezielt. Eine Kindheitsgeschichte wird z.B. Jesu Bruder Jakobus zugeschrieben (Protevangelium des Jakobus). Die gezielte Wahl gilt auch für Interpolationen. So wird eine Geschichte über Jesu Kindheit in der Ascensio Jesajae verortet (11,2-22), also jenem Propheten zugeschrieben, dessen Prophezeiung (Jes 7,14) schon die neutestamentlichen Kindheitsgeschichten prägt (z.B. Mt 1,23).

Eine Neuerung hinsichtlich nachneutestamentlicher Pseudepigraphiekonzepte liegt darin, dass Jesus selbst zum fiktiven Autor wird. Gibt es im Neuen Testament keine pseudepigraphischen Schriften auf den Namen Jesu, sondern nur unechte Jesusworte und -reden, die er als literarische Figur in den Evangelien spricht, so ändert sich dies in der apokryphen Literatur (z.B. Gespräche Jesu Christi, Briefwechsel zwischen Jesus und Abgar [Euseb, Historia ecclesiastica, 1,13,6-22], Kirchenordnungen [Testamentum Domini], Brief Christi über die Sonntagsheiligung). Weiter erscheint in der apokryphen Literatur ein verstärkter Rekurs auf unterschiedliche Spielarten der symbolischen Pseudonymität, vor allem im gnostischen Schrifttum (z.B. Brontē [NHC VI,1; Dreigestaltige Protennoia [NHC XIII,1], aber auch Eugnostos als fiktiver Briefautor [NHC III,3]). Auch für einige → Thomas zugeschriebene Schriften ist eine symbolische Implikation des Pseudonyms denkbar, die das etymologische Potential des Namens ausschöpft (Thomas = aram. „Zwilling“ [sc. Jesu]; dieser eignet sich als Empfänger von Sonderoffenbarungen; z.B. EvTh 113). Typisch für apokryphe Schriften sind weiter komplexe pseudepigraphische Konzeptionen und Plausibilisierungsstrategien, wie z.B. der Einsatz von beglaubigenden Initiationsgeschichten (z.B. Topos vom Bücherfund: Pilatusakten; altkirchliche Apokalypse des Paulus). Ein Beispiel für eine solche Form fortgeschrittener Pseudepigraphie bietet der fiktive Briefwechsel zwischen den Bischöfen Cromatius und Heliodor und dem aufgrund seiner Bibelübersetzung als philologisch versiert geltenden Hieronymus. Dieser Briefwechsel ist als „Beglaubigungsfälschung“ dem Kindheitsevangelium des Ps.-Matthäus vorangestellt und gibt über die Herkunft dieses Textes Rechenschaft, indem er die lateinische Version als Übersetzung des Hieronymus ausweist und damit als vertrauenswürdig stilisiert.

2.5. Die Erforschung neutestamentlicher Pseudepigraphie

Die Existenz von Pseudepigraphie im Neuen Testament ist lange bekannt. Bereits in der alten Kirche wurden Zweifel an der Echtheit einzelner neutestamentlicher Schriften geäußert, besonders am zweiten Petrusbrief. Das leitende Interesse altkirchlicher Echtheitskritik war indes weniger literarhistorisch als dogmatisch motiviert: Inhaltliche Irrlehre und Fälschungsvorwurf bedingten einander; Fälschung galt dabei als „Epiphänomen der Ketzerei“ (Brox, Verfasserangaben, 79).

Die philologisch orientierte Echtheitskritik an biblischen Schriften ist untrennbar verbunden mit dem Selbstverständnis der Neutestamentlichen Wissenschaft als historisch-kritischer Disziplin. Die wissenschaftliche Echtheitskritik an neutestamentlichen Schriften setzte mit F.D. Schleiermachers Untersuchung zur Unechtheit des ersten Timotheusbriefes ein (1807). Mit der Zeit etablierte sich ein im deutschsprachigen Raum heute weitgehend gültiger einleitungswissenschaftlicher Konsens: Beim zweiten Thessalonicherbrief, Epheserbrief, Kolosserbrief, den Pastoralbriefen (1Tim, 2Tim, Tit), dem Hebräerbrief, den Johannesbriefen und den katholischen Briefen (1Petr, 2Petr, Jak, Jud) handelt es sich um pseudepigraphische Schriften, mitunter in einer abgeschwächten Form (Fragmenten- oder Sekretärshypothese). Darüber hinaus sind auch die mit den Evangelien und der Apostelgeschichte verbundenen Titel und die in ihnen erhaltenen Verfasserangaben sekundär.

Die Echtheitskritik an den neutestamentlichen Schriften war stets um ein Verständnis der Pseudepigraphie und ihre (kanon-)theologische Bewertung bemüht. Die Erklärungsmodelle schwankten. Herrschte in den 30er Jahren eine psychologisierende Herangehensweise an die „Psyche“ des unter einem Pseudonym schreiben biblischen Autors vor (z.B. F. Torm), so kam in den 60er / 70er Jahren Bewegung in die neutestamentliche Pseudepigraphieforschung, Bahnbrechend waren dabei vor allem die Arbeiten von W. Speyer zur gemeinantiken und altkirchlichen Pseudepigraphie, die N. Brox für das Neue Testament ausgewertet hat. Unterschiedliche methodische Ansätze standen in der neutestamentlichen Pseudepigraphieforschung nebeneinander, flankierend analysierte man die mentalitätsgeschichtlichen Rahmenbedingungen und versuchte, neutestamentliche Pseudepigraphie im Kontext antik-paganer Schriften zu deuten. Leitende Fragen waren: Unterscheidet sich christlich-jüdische Pseudepigraphie prinzipiell von antik-paganer? Gibt es darüber hinaus Sonderbedingungen für neutestamentliche Pseudepigraphie? Wie ist zwischen den einzelnen Formen und Intentionen von Pseudepigraphie zu unterscheiden? Wie kann pseudepigraphische Literaturproduktion innerhalb des Kanons verstanden und bewertet werden? Oftmals war das erkenntnisleitende Interesse indes ein apologetisches und die Deutung neutestamentlicher Pseudepigraphie blieb pauschal und undifferenziert: In Zeiten eines mangelnden Begriffs vom geistigen Eigentum und eines Autoritätsvakuums seien die pseudepigraphischen Schriften eine legitime literarische Form der Traditionsaktualisierung des Apostolischen.

In der neueren Forschung werden die neutestamentlichen Pseudepigraphen als eigenständige theologische Entwürfe wahrgenommen, wobei gerade dem pseudepigraphischen Konzept eine Schlüsselfunktion zukommt. Damit ist Pseudepigraphie nicht länger auf einen Gegenstand apologetischer Bemühungen reduziert, sondern wird in ihrer Eigenart wahrgenommen. Durch neue methodische Zugänge gelingt es, zu einem tieferen Verständnis des jeweiligen pseudepigraphischen Konzeptes und der mit ihm verbundenen Schrift vorzudringen.

Wissenssoziologische-konstruktivistische Ansätze gehen z.B. der identitätsstiftenden und -sichernden Funktion des Pseudonyms nach. So ist nach R. Börschel der zweite Thessalonicherbrief die literarische Fortsetzung der „materialisierten Form des signifikanten Gesprächs der Gemeinde von Thessalonich mit ihrem Gründer“, das seine Grundlegung im ersten Thessalonicherbrief hat. Ein weiterer wichtiger Ansatz besteht in der Anwendung der literaturwissenschaftlichen Intertextualitätsforschung auf die neutestamentlichen Pseudepigraphen (z.B. A. Merz [Pastoralbriefe], N. Frank [Kolosserbrief]; aber auch C. Rothschild [Hebräerbrief als Leseanweisung für den Römerbrief]). Im Sinn der literarischen Fiktion fungiert Paulus als sein eigener Interpret („fiktive Selbstauslegung des Paulus“). Durch diese Fiktion kann der Sinngehalt der orthonymen paulinischen Prätexte angesichts konkurrierender Deutungen im Namen des Paulus aktualisiert, neu akzentuiert und korrigiert werden. Kommunikationstheoretisch-hermeneutische Herangehensweisen (z.B. E. Reinmuth) deuten neutestamentliche Pseudepigraphie als „Spezialfall fiktionaler Literatur“, für die ein Wechselspiel von aufschlüsselnden und verdeckenden Textsignalen charakteristisch ist. Im Fall der Deuteropaulinen geht es daher nicht in erster Linie um die Erweiterung des Paulusbriefcorpus durch fingierte Paulusbriefe, sondern um Paulusrezeption. Komparatistisch ausgerichtete Ansätze wiederum binden die neutestamentlichen Pseudepigraphen in den Kontext antiker Fiktionalitätstheorien ein und erschließen zudem narratologische Zugänge (K.M. Schmidt, T. Glaser). So entwickelt T. Glaser eine neue Lesestrategie für die Pastoralbriefe auf dem Hintergrund antiker Briefromane: Das Corpus Pastorale stellt eine fragmentierte Biographie des Paulus dar, die in Momentaufnahmen die Entwicklung des Paulus vom Gemeindeorganisator (1Tim / Tit) zum Märtyrer (2Tim) erzählt.

Nach wie vor ist in der neutestamentlichen Pseudepigraphieforschung auch die (moralische) Bewertung und damit zusammenhängend das Ringen um eine kanontheologische Bewertung aktuell und verläuft durchaus kontrovers. Während einige Forscher (z.B. A. D. Baum) für die Kanonunfähigkeit pseudepigraphischer Schriften – verstanden als Fälschungen – plädieren, versucht man von anderer Seite aus einen positiven Zugang zur biblischen Pseudepigraphie zu finden (z.B. R. Zimmermann; H.J. Riedl). Die unterschiedlichen kanontheologischen Zugänge korrespondieren meist mit einer spezifischen Bewertung von neutestamentlicher Pseudepigraphie, deren Spektrum sich von „Fälschung“ (M. Frenschkowski, A.D. Baum) über „Verfasserangaben als Leseanweisung“ (M. Klinghardt) bis hin zu „entliehenen Verfasserangaben“ als „Instrument ökumenischer Verantwortung“ (U. Schnelle) auffächert.

Nicht nur die Pseudepigraphiekonzepte neutestamentlicher Schriften und ihre (kanontheologische) Hermeneutik beschäftigen die neue Forschung. Auch Fragen der Echtheitskritik brechen für einzelne Schriften neu auf und der – trotz evangelikaler und angloamerikanischer Einwände – etablierte einleitungswissenschaftliche Konsens im deutschsprachigen Raum gerät ins Wanken. In Bezug auf den zweiten Thessalonicherbrief ist die Diskussion vor allem im nordamerikanischen Raum seit langem fließend (vgl. auch Niebuhr, S. 286f mit S. 376f); gleiches gilt eingeschränkt für den Kolosserbrief. Darüber hinaus steht z.B. aktuell die Unechtheit aller drei Pastoralbriefe (J. Herzer), aber auch die Echtheit des ersten Thessalonicherbriefes (M. Crüsemann) auf dem Prüfstand. Neu aufbrechende Echtheitsdiskussionen gibt es auch in weiteren Bereichen frühchristlicher Literatur (vgl. die Datierung des Corpus Ignatianum; siehe z.B. die Diskussion in ZAC 1/2 [1997/1998]).

Schließlich gehen auch von der verstärkten Erforschung der apokryphen und altkirchlichen, jüdisch-alttestamentlichen und antik-paganen Literatur mit ihren Pseudepigraphiekonzepten weiterführende Impulse für die neutestamentliche Pseudepigraphieforschung aus.

2.6. Das theologische Problem neutestamentlicher Pseudepigraphie

Das Abfassen einer Schrift unter falschem Namen wurde oft als Fälschung verstanden und erschien ethisch anrüchig. Dies verschärft sich im Fall der biblischen Pseudepigraphie und mündet in das kanontheologische Problem, ob bzw. wie eine Fälschung als Teil der Heiligen Schrift verstanden werden kann. Die Unvereinbarkeit von „Fälschung“ und „Heiliger Schrift“ bzw. christlichem Wahrheitsethos führte gerade in den Anfängen der historisch-kritischen Echtheitskritik am Neuen Testament zu Widerstand und zur Verteidigung der Echtheit aller Schriften, die bis heute in Teilen der apologetisch orientierten evangelikalen Bibelwissenschaft andauert. Aber auch die kritische Wissenschaft war und ist um ein angemessenes (kanon-)theologisches Verständnis pseudepigraphischer Schriften im Neuen Testament bemüht: Sind unechte Schriften kanonfähig oder nicht (A.D. Baum)? Neben terminologischen Entschärfungen, die auf eine Ersetzung des anrüchig erscheinenden Begriffs pseudepigraph zielen (heteronym, allonym, deutero- und tritopaulinisch, allepigraph, deuteronym) oder eine Sonderform von Pseudepigraphie suggerieren (z.B. „legitime Pseudepigraphie“: R. Zimmermann; „Pseudepigraphie des guten Gewissens“: G. Theißen), existieren unterschiedliche Deutungsmodelle biblischer Pseudepigraphie.

Pseudepigraphie als gemeinantike Konvention. Eine moralische Entlastung pseudepigraphischer Schriften zielt auf den speziellen mentalitätsgeschichtlichen Kontext: In der Antike sei der Begriff vom geistigen Eigentum unterentwickelt gewesen. Das in vielen Bereichen antiker Literaturproduktion breit bezeugte Abfassen von Schriften unter falschen Namen stelle eine literarische Konvention dar, der keine explizite Täuschungsabsicht unterstellt werden kann. Diese pauschale Annahme eines nicht vorhandenen bzw. unterentwickelten Begriffs vom geistigen Eigentum in der Antike gilt als überholt. Die Analyse des antiken Materials offenbart ein klares und differenziertes Bild vom (Un-)Echtheitsbewusstsein in der Antike (s.o.); auch im Neuen Testament (2Thess 2,2) und vor allem in der altkirchlichen Literatur (z.B. Kyrill von Jerusalem, Cath. 4,36; Apostolische Konstitutionen 6,16,1f.; Cyprian, Ep. 9,2; Canon Muratori, 63-71) ist die Existenz von unechten Schriften und Fälschungen bekannt.

Der jüdische Traditionsbegriff. Oft wird eigens für den jüdisch-christlichen Kulturraum ein besonders Verständnis von geistigem Eigentum angenommen (z.B. M. Hengel, D.G. Meade), das auch die neutestamentlichen Pseudepigraphen prägt. In diesem soziokulturellen Ausnahmeraum versteht sich der Autor nicht als individueller Urheber einer Schrift, sondern als Teil eines kollektiven Überlieferungsprozesses. Traditions- bzw. Kanonbewusstsein und Vergegenwärtigung stehen in einer Spannung, die sich literarisch in der Form der Pseudepigraphie manifestiert. Literaturproduktion ist transsubjektiv; damit fungiert der Autorenname nicht als Verfasserangabe im literarhistorischen Sinn, sondern als Zuweisung einer Schrift zu einer literarischen oder theologischen Tradition.

„Offene“ Pseudepigraphie. Für einige neutestamentliche Pseudepigraphen wird eine „offene“ Pseudepigraphie angenommen, womit die moralisch anrüchige und kanontheologisch als problematisch empfundene Täuschungsabsicht wegfällt. Autor und Leser schließen einen „hermeneutischen Kontrakt" (E. Reinmuth). Die Verfasserfiktion ist somit durchschaubar, wovon auch Fiktionssignale zeugen, z.B. 2Petr 3,4: Die Irrlehrer sprechen davon, dass die Väter – zu denen der fiktive Autor Petrus selbst gehört – gestorben sind. Dies legt die Verfasserfiktion offen. Abgesehen vom zweiten Petrusbrief wird eine durchschaubare Verfasserfiktion zunehmend auch für die Pastoralbriefe angenommen. Mitunter findet eine Differenzierung im Hinblick auf die Rezipienten statt: Ein Teil sollte und konnte die Verfasserfiktion durchschauen, ein anderer Teil nicht (z.B. H.-J. Klauck).

„Echte religiöse Pseudepigraphie“. Der Verfasser schafft „aus einem Zwang aus einem transzendenten Bereich“ heraus eine pseudepigraphische Schrift. Damit wurzelt Pseudepigraphie im religiösen Empfinden und ist somit als „echte religiöse Pseudepigraphie“ frei von jeder Täuschungsabsicht (W. Speyer). Der Autor fungiert nicht als individueller, sich seines Schaffensprozesses bewusster Urheber eines Werkes, sondern als Instrument und „Werkzeug, das vom Geist bewegt wird (K. Aland).“ Von solchen inspirationstheologischen Deutungen neutestamentlicher Pseudepigraphie nimmt man in der gegenwärtigen Bibelwissenschaft zunehmend Abstand. Inspirationsmetaphorik findet sich zwar häufig in antiken Texten (z.B. Philo, SpecLeg 4,49; Epiphanius, haer. 48,4,1), ist aber in der Regel nicht mit pseudepigraphischer Literaturproduktion verbunden (allenfalls Aristophanes, Vespae 1018-1022, greift zur Illustration seiner pseudonymen Literaturproduktion auf eine Spielart materieller Inspiration zurück [Bauchrednerkunst]).

Schulpseudepigraphie. Vor allem die deuteropaulinischen Schriften werden als legitime Dokumente der Paulusschule gedeutet. Deuteropaulinismus avanciert geradezu zum Synonym für „Paulusschule“. Die Rolle der Paulusschüler etwa als Mitabsender (z.B. Phil 1,1) und Stellvertreter bereits zu Lebzeiten des Apostels (z.B. 1Kor 4,17; Phil 2,20) fügt sich in dieses Bild ein. Es erscheint plausibel und legitim, dass sie auch in seinem Namen literarisch wirken, sei es als Verfasser von Briefen auf den Namen des Paulus nach seinem Tod (Pseudepigraphie), sei es als Sekretär des Paulus nach dessen Vorgaben (Sekretärshypothese) oder sei es in der Verarbeitung von echten Paulusbriefen (Fragmentenhypothese). Analog zu den antik-paganen Zeugnissen bildet die „(Paulus-)Schule“ somit einen mentalitätsgeschichtlichen Sonderkontext, in dem Pseudepigraphie als angemessenes und legitimes Mittel angesehen wird. Auch für die petrinischen Schriften (inklusive des literarisch eng mit dem zweiten Petrusbrief verbundenen Judasbriefes) (M.L. Soards; P. Chatelion) und für die Johannesbriefe (zusammen mit dem Johannesevangelium und [bedingt] mit der Johannesapokalypse) wurde ein Schulhintergrund vermutet.

Pseudepigraphie als eigene Epoche. Neutestamentliche Pseudepigraphie wird als legitime Ausdrucksform innerhalb einer bestimmten Epoche angesehen, in der andere Gesetzmäßigkeiten und Bewertungsmaßstäbe gelten als allgemein in der (christlichen) Antike. In diesem chronologischen Sonderkontext des „Zeitalter(s) der neutestamentlichen Pseudepigraphie“ (K.M. Fischer), das durch ein Autoritätsvakuum, Umbrüche und notwendige Neuorientierungen (z.B. Parusieproblematik) geprägt ist, galt der Rückgriff auf „entliehene Verfasserangaben“ (U. Schnelle) als einzig angemessene und authentische Form frühchristlicher Literaturproduktion („Zeit der echten Pseudonymität“ [K. Aland]). Die „pseudepigraphische Phase der fiktiven Selbstauslegung des Jesus und Paulus“ fungiert dabei als Scharnier zwischen der „charismatischen Phase“ und der „funktionalen und kanonischen Phase“ (G. Theißen).

Theologische Rechtfertigung von Fälschung. Andere theologische Deutungen erkennen in pseudepigraphischer Literaturproduktion durchaus ein moralisch anrüchiges Verfahren, das sich jedoch theologisch rechtfertigen lässt. Auch Fälschung kann ein Offenbarungsmittel sein, da sie in Gottes Gnade entschuldigt wird (z.B. P. Pokorný: „Sola gratia für den Fälscher!“). Gott bedient sich zur Weitergabe der Wahrheit des Evangeliums aller menschlicher Literaturformen, eben auch der moralisch zweifelhaften.

Medizinerlüge. Mitunter wird biblische Pseudepigraphie durch den Rekurs auf den in der antiken und altkirchlichen Literatur weit verbreiteten Topos der Medizinerlüge bzw. Nutzlüge moralisch entlastet (z.B. Platon, Res publica II 382a-383c; Xenophon, Memorabilia 4,2,15-18; Cicero, Brutus 1,42; vgl. für den altkirchlichen Bereich z.B. Clemens Alexandrinus, Johannes Chrysostomos, Cassian). Im Fall der neutestamentlichen Schriften unter falschem Namen heiligt der Zweck die Mittel; der Betrug ist ein frommer (pia fraus) (vgl. z.B. auch Jos 2,1-7). Die Autoren greifen nicht aus niederen Gründen zur Fälschung, sondern aus theologischen: Um die apostolische Norm auch in der Gegenwart zu Gehör zu bringen, muss man sie vortäuschen, muss man letztlich „lügen für die Wahrheit“ (R. Zimmermann).

Anamnese und literarische Stellvertretung als apostolische Sukzession. In einer der jüngsten kanontheologischen Herangehensweisen an neutestamentliche Pseudepigraphie (2005) deutet H.J. Riedl diese am Beispiel des zweiten Petrusbriefes als „Ausdruck anamnetischer Apostolizität“: Der Autor z.B. des zweiten Petrusbriefes tritt anamnetisch an die Stelle des Petrus. Verstanden als literarische Stellvertretung ist Pseudepigraphie auch in kanontheologischer Hinsicht legitim. Mit diesem Ansatz knüpft Riedl an die Erwägungen von J. Zmijewski an, für den der in apostolischer Sukzession stehende und sich an die unverfälschte apostolische Tradition erinnernde pseudonyme Autor als „Werkzeug, durch das der eigentliche Verkünder redet“, fungiert.

Literaturverzeichnis

1. Lexikonartikel

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  • Lexikon der Bibelhermeneutik, Berlin / New York 2009, 467-468
  • Lexikon der antiken christlichen Literatur, 3. Auflage 2003, 603
  • Lexikon für Theologie und Kirche, 2. Aufl., Freiburg i.Br. 1957-1968, Bd. 8, 1963, 867
  • Lexikon für Theologie und Kirche, 3. Aufl., Freiburg i.Br. 1993-2001, Bd. 8, 1999, 706f
  • Der Neue Pauly, Stuttgart / Weimar 1996-2003, Bd. 13, 1999, 509-512
  • Evangelisches Kirchenlexikon Bd. 3, 1992, 1381-1383
  • Religion in Geschichte und Gegenwart, 4. Aufl., Tübingen 1998-2005, Bd. 6, 2003, 1786-1788
  • Reallexikon für Antike und Christentum, Stuttgart 1950ff, Bd. 7, 1969, 236-277 (Fälschung)

2. Allgemeine Literatur zur Pseudepigraphie (in Auswahl)

  • Aland, K., 1967, Das Problem der Anonymität und Pseudonymität in der christlichen Literatur der ersten beiden Jahrhunderte, in: ders., Studien zur Überlieferung des Neuen Testaments und seines Textes, ANTT 2, Berlin, 24-34
  • Aland, K., 1979, Falsche Verfasserangaben? Zur Pseudonymität im frühchristlichen Schrifttum, ThRv 75, 1-10
  • Aland, K., 1980, Noch einmal - Das Problem der Anonymität und Pseudonymität in der christlichen Literatur der ersten beiden Jahrhunderte, in: E. Dassmann/K.S. Frank (Hgg.), Pietas (FS Kötting), JAC.E 8, Münster, 121-139
  • Balz, H.R., 1969, Anonymität und Pseudepigraphie im Urchristentum. Überlegungen zum literarischen und theologischen Problem der urchristlichen und gemeinantiken Pseudepigraphie, ZThK 66, 403-436
  • Bardy, G., 1936, Faux et fraudes littéraires dans l’antiquité chrétienne, RHE 32, 5-23.275-302 (=ders., Betrug und Fälschungen in der Literatur der christlichen Antike, in: Brox, N. (Hg.), 1977, Pseudepigraphie in der heidischen und jüdisch-christlichen Antike, WdF 484, Darmstadt, 163-184 [Auszüge])
  • Bauckham, R., 1988, Pseudo-Apostolic Letters, JBL 107, 469-494
  • Bauer, W., 1964, Rechtgläubigkeit und Ketzerei im ältesten Christentum, Tübingen
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  • Crüsemann, M., 2010, Die pseudepigraphen Briefe an die Gemeinde in Thessaloniki, BWANT 191, Stuttgart
  • Frank, N., 2009, Der Kolosserbrief im Kontext des paulinischen Erbes, WUNT II 271, Tübingen
  • Frey, J. / Herzer, J. / Janßen, M. / Rothschild, C. (Hgg.), 2009, Pseudepigraphie und Verfasserfiktion in frühchristlichen Briefen, WUNT 246, Tübingen
  • Gemünden, P. von / Konradt, M. / Theißen, G. (Hgg.), 2003, Der Jakobusbrief. Beiträge zur Rehabilitierung einer „strohernen“ Epistel, Beiträge zum Verstehen der Bibel 3, Münster
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  • Heininger, B., 2006, Die Rezeption des Paulus im 1. Jahrhundert. Deutero- und Tritopaulinen sowie das Paulusbild der Apostelgeschichte in: Wischmeyer, O. (Hg.), Paulus. Leben – Umwelt – Werk – Briefe, Tübingen, 309–340
  • Herzer, J., 2004, Abschied vom Konsens? – Die Pseudepigraphie der Pastoralbriefe als Herausforderung an die neutestamentliche Wissenschaft, ThLZ 129, 1267-1282
  • Kertegle, K. / Lohfink, G. (Hg.), 1981, Paulus in den neutestamentlichen Spätschriften. Zur Paulusrezeption im Neuen Testament, Quaestiones disputatae 89, Freiburg im Breisgau
  • Merz, A., 2004, Die fiktive Selbstauslegung des Paulus. Intertextuelle Studien zur Intention und Rezeption der Pastoralbriefe, NTOA, Göttingen / Freiburg (CH)
  • Müller, P., 1988, Anfänge der Paulusschule. Dargestellt am zweiten Thessalonicherbrief und am Kolosserbrief, AThANT 74, Zürich
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  • Schröter, J., 2007, Kirche im Anschluss an Paulus. Aspekte der Paulusrezeption in der Apostelgeschichte und in den Pastoralbriefen, ZNW 98, 77-104
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  • Zimmermann, R., 2000, Lügen für die Wahrheit? Das Phänomen der neutestamentlichen Pseudepigrafie am Beispiel des Kolosserbriefes, in: O. Hochadel / U. Kocher (Hgg.), Lügen und Betrügen. Das Falsche in der Geschichte von der Antike bis zur Moderne, Köln, 257-272

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