Deutsche Bibelgesellschaft

Investiturstreit

(erstellt: Februar 2017)

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1. Lebensweltliche Verortung

Die Empfehlung, sich in einem zeitgemäßen Religionsunterricht mit dem Investiturstreit zu beschäftigen, mag antiquiert wirken. Vielen erscheint es angebracht, den Blick auf vermeintlich wichtigere Themen zu lenken und Gegenstandsbereiche, die kaum Bezug zur Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler zu haben scheinen, beiseitezuschieben. Es ist ohnehin allzu leicht, in der mittelalterlichen Reichskirche mit ihrer Nähe zu den Herrschenden vorrangig eine Fehlentwicklung zu sehen, die mit den ethischen Forderungen Jesu kaum mehr etwas zu tun hat. Wer so argumentiert, macht es sich zu einfach im Hinblick auf eine differenzierte historische Urteilsbildung.

So stellt sich die Frage, warum der Investiturstreit im Speziellen zu den unerlässlichen Unterrichtsinhalten im Bereich der Kirchengeschichte gehört. Ein Antwortversuch: Ohne Wissen über den Investiturstreit bleiben zentrale historische Entwicklungslinien im Miteinander von Kirche und Staat, die Gegenwartsbezug haben, ebenso unverständlich wie innerkirchliche Reformprozesse der damaligen Zeit. Der Zeitabschnitt zwischen den frühen Phasen des Investiturstreits bis hin zu seiner Lösung ist in seinen Grundzügen ebenso wenig entbehrlich wie die Entwicklungen zur Zeit Karls des Großen und unter den Ottonen oder wie die Bettelorden und die Reformbemühungen der Kirche im Spätmittelalter, wobei die → Reformation sicherlich eine tiefe Zäsur bildet und den Übergang zu einer neuen Epoche markiert. So ist etwa die cluniazensische Reform zu nennen, welche das Bild vom → Mönchstum (→ Mönchstum/Klosterleben) bis heute prägt und die Grundlage bildet für die Gregorianischen Reformen. Diese wiederum markieren eine entscheidende Wende in der Geschichte des Papsttums, weswegen der Dictatus Papae zurecht eine immer wieder abgedruckte Quelle (→ Quellenarbeit, kirchengeschichtsdidaktisch) in den Schulgeschichtsbüchern ist (→ Religionsbuch, evangelisch; → Religionsbuch, katholisch).

Besonderen Widerhall hat in der Neuzeit der vermeintliche Höhepunkt des Investiturstreits gefunden: Heinrichs IV. Gang nach Canossa von Dezember 1076 bis Januar 1077. Am prominentesten ist hier wohl die Rede Otto von Bismarcks vor dem Reichstag am 14. Mai 1872, in der er ausführt: „Seien Sie außer Sorge, nach Kanossa [sic!] gehen wir nicht, weder körperlich noch geistig“ (Bismarck, 1881 [2013], 178). Auf dem Höhepunkt des Kulturkampfes, wo es zu einem Kräftemessen zwischen den verantwortlichen Eliten des neuen deutschen Nationalstaates und dem Katholizismus, dem aufgrund seiner Ausrichtung auf das Papsttum mangelnde Loyalität zum neuen Staatswesen unterstellt wurde, griff Bismarck auf dieses Ereignis zurück, um seine Position zu untermauern. Ohne Zweifel wurden von ihm und seinen Anhängern die Geschehnisse des Jahres 1077 als nationale Erniedrigung empfunden. Dass eine derartige Rückprojektion nationaler Denkweisen anachronistisch ist, hat die mediävistische Forschung längst übereinstimmend herausgearbeitet. Indem Bismarck Canossa in dieser Art und Weise aufgreift, betreibt er Geschichtspolitik: Er holt das Ereignis in seine Gegenwart und gebraucht es als historisches Argument für seine eigene Vorgehensweise. Dass → Schülerinnen und Schüler derartige Zugriffe und auch Missbräuche von Geschichte durchschauen und diese – (kirchen-)geschichtsdidaktisch gesprochen – dekonstruieren können, ist eine wichtige Aufgabe des Religionsunterrichts an den Stellen, wo er sich mit historischen Phänomenen befasst (→ Kirchengeschichtsdidaktik).

Schließlich ist auch die Bedeutung des so genannten Wormser Konkordats (1122) nicht zu unterschätzen, da es das Verhältnis von regnum und sacerdotium in Deutschland bis in die Neuzeit direkt und indirekt beeinflusste, aber auch Orientierungspunkt für andere Länder wurde.

2. Kirchengeschichtliche Klärung

Die Ursachen dafür, dass regnum und sacerdotium in der zweiten Hälfte des 11. Jahrhunderts auf einen Konflikt zuliefen, lagen etliche Jahrzehnte zurück, könnten aber sogar bis in die karolingische oder konstantinische Zeit zurückverfolgt werden, da es hier letztlich um eine grundsätzliche und immer aktuelle Frage, nämlich die Machtbalance zwischen geistlicher und weltlicher Gewalt ging.

Indem die ottonischen Herrscher immer mehr Güter und Rechte als Lehen an die Reichskirche ausgegeben hatten, hatten sie ihre eigene Machtbasis erheblich stabilisiert, denn sie mussten weit weniger fürchten, dass ihnen diese Lehen entfremdet werden, wie es bei einer Verleihung an Adelsfamilien stets drohte. Damit hatten sie die Reichskirche aber auch zu einem noch bedeutenderen politischen Faktor gemacht. Umso wichtiger war es für die Könige, ihnen genehme Geistliche zu Bischöfen und Äbten machen zu können. Diese Ausformungen des Eigenkirchenwesens führten aber schließlich zum Konflikt, als das Papsttum im Laufe des 11. Jahrhunderts seine Stellung in Kirche und Welt neu definierte.

Die ideengeschichtliche Grundlage, auf der sich der Investiturstreit abspielte, bildeten die Cluniazensische und die Gregorianische Reform. Namengebend war für letztere Papst Gregor VII. (1073-1085). Im Zentrum stand hier der Ruf nach einer „Freiheit der Kirche“ (libertas ecclesiae). Das Freiheitsprogramm war eng mit neuen ekklesiologischen Ideen verbunden: Die Kirche sei von Christus gestiftet und sei göttliches Heilswerk, doch sei sie nicht dem Königtum, sondern dem Priestertum anvertraut. In den Bischöfen und dem Papst dauere diese Verbindung von Christus und seiner Kirche (als Bräutigam und Braut) fort, weswegen Bischofsring und -stab geistliche Symbole seien, über welche der König keine Verfügungsgewalt habe. Eng damit verbunden war auch der Kampf gegen die Käuflichkeit geistlicher Ämter, die so genannte Simonie. Dabei ging es vordergründig darum, dass Laien für die Übertragung eines Amtes samt Lehen an einen Kleriker kein Geld erhalten sollten. Bald ging es aber um die Laieninvestitur an sich, also die grundsätzliche Frage, ob Laien Kleriker in Ämter einsetzen dürfen.

Gregor VII. ließ seinen umfassenden Machtanspruch wohl zu Beginn seines Pontifikats im Dictatus Papae zusammenfassen, der u. a. den Jurisdiktionsprimat oder das Recht der Bannung und sogar der Absetzung von Königen und Kaisern enthielt. Dabei handelte es sich zwar zunächst nur um eine Art Positionspapier, das nicht nach außen getragen wurde, doch ließ der Zusammenstoß nicht lange auf sich warten.

Auf weltlicher Seite stand nämlich ein König, der schon in frühen Jahren ein gespaltenes Verhältnis zu geistlichen Würdenträgern hatte: 1062 hatte eine Gruppe von Reichsfürsten, an ihrer Spitze Erzbischof Anno II. von Köln, den noch minderjährigen Heinrich IV. entführt, um so de facto die Regentschaft im Reich zu übernehmen, welche erst mit der Schwertleite des Königs 1065 endete. Zeitlebens behielt Heinrich IV. ein großes Misstrauen gegenüber konkurrierenden Eliten sowie ein starkes Streben nach Selbstständigkeit. Er bemühte sich, Rechte, welche dem Königtum entfremdet worden waren, wieder zurückzuerlangen. Dies musste quasi zwangsläufig zu Konflikten mit den Fürsten, aber auch mit dem erstarkten Papsttum führen.

Zum offenen Streit mit Gregor VII. kam es im Januar 1076, nachdem Heinrich IV. die aufständischen Sachsen besiegt hatte. Zuvor war es zu einem tiefen Zerwürfnis über die Besetzung des Mailänder Erzstuhls gekommen. Die scharf formulierten Forderungen Gregors VII. beantwortete Heinrich IV., indem er durch die Reichssynode in Worms erklären ließ, Gregor VII. habe das Papstamt nicht in kanonischer Weise erlangt, weswegen er vom Papstthron herabsteigen solle. Unklar bleibt, was Heinrich IV. mit diesem Schritt erreichen wollte; denn es war nicht damit zu rechnen, dass Gregor VII. nachgeben würde.

Der Papst reagierte mit der Exkommunikation und Absetzung des Königs. In dieser Situation wurde deutlich, wie wenig sich Heinrich IV. auf seine Unterstützer verlassen konnte: Ein Großteil zog sich von ihm zurück oder wechselte die Seite, die Sachsen erhoben sich erneut und die opponierenden Fürsten berieten über die Möglichkeiten zu einer Absetzung Heinrichs IV. Als die Position des Königs immer schwächer wurde, blieb ihm nichts übrig, als auf die Fürsten zuzugehen. Diese verlangten, er müsse sich binnen Jahresfrist vom Bann befreien, anderenfalls verliere er sein Königtum. Der Papst wurde nach Augsburg eingeladen, wo über den König Gericht gehalten werden sollte; dem König seinerseits wurde verboten, selbst nach Rom zu reisen. Diese Situation war für Heinrich IV. denkbar ungünstig, weswegen er seinen Gegnern zuvorkommen wollte, indem er dem Papst nach Italien entgegenreiste.

Schon die Zeitgenossen Heinrichs IV. und Gregors VII. kamen zu unterschiedlichen Bewertungen, was die Ereignisse von Canossa anbelangt. Auch Generationen von Historikern haben sich damit auseinandergesetzt und kamen zu in ihre Zeit passenden Antworten. So wurde Canossa aus der Perspektive des deutschen Nationalstaats von 1871 als Schmach wahrgenommen. Bismarck verstand es dabei, nationale Befindlichkeiten geschickt für seine politischen Absichten zu nutzen. Ein halbes Jahrhundert später sprach der katholische Philosoph Alois Dempf davon, der Papst habe in Canossa eine schwere Niederlage einstecken müssen.

Die heutige mediävistische Forschung ist sich einig, dass ein differenziertes Urteil zu Canossa verschiedene Aspekte im Blick behalten muss. Sicherlich ist es Heinrich IV. mit seinem Schachzug, sich als reuiger Sünder zu unterwerfen, gelungen, die Allianz seiner Gegner aufzubrechen. Die opponierenden Fürsten sahen sich von Gregor VII. im Stich gelassen und erhoben nun Rudolf von Rheinfelden zum (Gegen-)König. Heinrich IV. verzichtete auch keineswegs auf die Investitur, lediglich bei der Auswahl der Kandidaten ging er vorsichtiger vor.

Canossa markiert einen entscheidenden Punkt, aber keineswegs den Endpunkt des Investiturstreits. Die Frage der Einsetzung der Bischöfe war in Canossa offensichtlich nicht erörtert, schon gar nicht das Miteinander von Papst und Kaiser auf eine tragfähige Grundlage gestellt worden; dem Papst ging es vorrangig um die gebotene Milde mit einem reuigen Sünder, dem Salier um den Erhalt seiner Königskrone.

Eine neuere und sehr provokante These zu Canossa, die hier erwähnt werden muss, stammt von Johannes Fried. Demzufolge sei das dortige Zusammentreffen von Papst und König von der Forschung bislang völlig falsch beurteilt worden. Das gängige Canossa-Bild, wonach Heinrich IV. tagelang bei eisiger Kälte reumütig vor der Burg ausgeharrt hat, bis Gregor VII. den Bann wieder aufhob, decke sich nicht mit den tatsächlichen Abläufen. Die Forschung habe sich bislang zu sehr auf die Geschichtsschreiber gestützt, die Gegner des Saliers waren. Fried rückt die Aussagen Arnulfs von Mailand in den Mittelpunkt seiner Überlegungen und kommt zu dem Ergebnis, dass die in der Forschung vertretene Chronologie nicht stimme, vor allem sei das Treffen wesentlich harmonischer abgelaufen: König und Papst seien von Anfang an auf eine Einigung aus gewesen, hätten auf der Burg von Canossa sogar ein Bündnis geschlossen. Für Fried gab es keinen Bußgang, lediglich ein Treffen zwischen Papst und König (Fried, 2012). Allerdings folgt der überwiegende Teil der Mediävisten dieser neuen Lesart der Quellen nicht, sondern kritisiert diese scharf (Althoff, 2014, 261-276; Patzold, 2013, 5-39; Weinfurter, 2012, 124-140).

Das Reich blieb auch nach Canossa noch tief gespalten. Der Riss ging durch den Episkopat und bisweilen quer durch einzelne Adelsfamilien. Die Kämpfe wurden dabei mit großer Härte ausgetragen; für das Königtum brachten sie Machteinbußen mit sich, von denen es sich nicht mehr erholte, was der Zersplitterung des Reiches – auch in langfristiger Perspektive – Vorschub leistete.

Auch mit Blick auf das Miteinander von König und Papst brachte Canossa lediglich eine Pause. 1080 verhängte Gregor VII. erneut den Bann gegen den Salier. Doch es zeigte sich, dass sich diese Waffe bereits erheblich abgenutzt hatte, denn sie bewirkte kaum etwas. Gregor VII. strebte aber deshalb keineswegs einen Kompromiss an, sondern verschärfte die Lage noch, indem er prophezeite, der falsche König würde binnen Jahresfrist den Tod finden. Doch nicht Heinrich IV., sondern Rudolf von Rheinfelden erlag im Oktober 1080 den Verletzungen aus einer Schlacht. Die Opposition im Reich wählte zwar erneut einen Gegenkönig, doch blieb dieser weitgehend bedeutungslos. Auch was die Unterstützung durch Adel und Episkopat anbelangt, stand es bei diesem neuen Schlagabtausch günstiger für den Salier: Eine Reichsversammlung in Brixen hatte als Antwort auf die erneute Bannung des Saliers den Papst für abgesetzt erklärt. Heinrich IV. zog schließlich mit einem Heer nach Italien und ging ohne größere Schwierigkeiten gegen Mathilde von Tuszien vor. 1084 gelang ihm die Einnahme Roms, Gregor VII. musste in die Engelsburg fliehen. Erzbischof Wibert von Ravenna wurde als Clemens III. zum neuen Papst erhoben, dieser nahm am Ostersonntag 1084 die Kaiserkrönung Heinrichs IV. vor. Zwar musste der Salier rasch wieder aus Rom abrücken, als sich der normannische Herzog Robert Guiskard, der Verbündete Gregors VII., näherte, doch plünderten die Normannen die ewige Stadt so gründlich, dass Gregor VII. der Hass der Bevölkerung entgegenschlug und er sich seines Lebens nicht mehr sicher sein konnte. Er verließ mit den Normannen die Stadt und starb am 25. Mai 1085 im Exil in Salerno.

Aber auch damit war das Ringen zwischen regnum und sacerdotium nicht beendet. Die Jahre nach dem Tod Gregors VII. waren von einem Hin und Her gekennzeichnet, wobei es zeitweise sogar den Anschein hatte, Heinrich IV. habe sich endgültig gegen seine Gegner durchgesetzt. Bei genauerer Betrachtung allerdings wird erkennbar, dass es den Päpsten Urban II. und Paschalis II. durch eine umsichtige Politik gelang, in Italien Stück für Stück wieder Boden gut zu machen, bis das italische regnum quasi gänzlich der Kontrolle Heinrichs IV. entzogen war.

Die Auseinandersetzung schwelte auch nach der Jahrhundertwende weiter. Etwas Bewegung kam in die Sache, als Heinrich V. sich gegen seinen Vater erhob und ihn zwang, der Krone zu entsagen. Heinrich IV. nahm zwar noch kurz darauf den Kampf gegen diesen erzwungenen Verzicht wieder auf, doch starb er im August 1106. Anfangs schien es, Heinrich V. würde dem Papst weitgehende Zugeständnisse machen, doch nahm auch er bald wieder Investituren vor. Als im Februar 1111 Heinrich V. mit einem großen Heer in Mittelitalien erschien, unternahm Paschalis II. einen neuen Lösungsversuch. Das Problem sollte an der Wurzel gelöst werden, nämlich an der engen Verflechtung von geistlicher und weltlicher Gewalt. Die Bischöfe sollten dem König alle Besitzungen und weltlichen Rechte zurückerstatten. Unter diesen Rahmenbedingungen fiel es dem König dann nicht mehr schwer, auf die Investitur zu verzichten. Dies hätte die Entwicklungen der ottonisch-salischen Reichskirche mit einem Schlag umgekehrt, hätte zu einer weitgehenden Entweltlichung der Kirche geführt und wohl auch das Ende der Adelskirche bedeutet.

Bis es schließlich zu einer tragfähigen Einigung kam, dauerte es noch bis zum September 1122. Wiederum nach einem langen Hin und Her und unter einem neuen Papst, Calixt II., brachten Verhandlungen in Worms, die maßgeblich von einflussreichen deutschen Fürsten initiiert worden waren, den Durchbruch. Ergebnis waren zwei Urkunden: In der ersten verzichtete Heinrich V. auf die Investitur mit Ring und Stab und gewährte allen Diözesen im Reich kanonische Wahlen und freie Bischofsweihen. Ferner versprach er, allen Besitz zurückzuerstatten, der den Kirchen im Laufe der Auseinandersetzung entfremdet worden war. In einer zweiten Urkunde gestand der Papst Heinrich V. zu, dass Bischofs- und Abtswahlen in Deutschland in seiner Gegenwart abzuhalten sind. Dadurch war es dem Salier weiterhin möglich, Einfluss auf die Auswahl der Wahlgremien zu nehmen, auch wenn ihm Simonie und Gewalt in dieser Urkunde ausdrücklich verboten wurden. Vor allem durfte er, sollte sich das Wahlgremium nicht einvernehmlich auf einen Kandidaten verständigen, der „verständigeren Partei“, de facto also seinem Wunschkandidaten, zum Amt verhelfen. Für Burgund und Italien gab es abweichende Regelungen. Der Gewählte sollte nun mit dem Zepter, nicht mehr mit Ring und Stab in seine weltlichen Besitzungen eingewiesen werden.

Das so genannte „Wormser Konkordat“, wie es später genannt wurde, erweist sich erst aus der Rückschau als Zäsur – anders als die Ereignisse von Canossa, die bei den Chronisten starken Widerhall fanden. Den Beteiligten war nicht klar, dass dieser eher durchwachsene Kompromiss für die kommenden Jahrhunderte das Miteinander von Kirche und Staat derart prägen sollte und bis in die aktuell gültigen Konkordate hineinwirkte. Die kirchlichen Eliten begrüßten zwar den Verzicht Heinrichs V. auf die Investitur mit Ring und Stab, empfanden aber die Zugeständnisse des Apostolischen Stuhls als viel zu weitreichend. Hier musste der Papst beschwichtigen. Und auf der Seite des Königtums muss man fragen, ob und inwieweit Heinrich V. bei der Suche nach einem Konsens überhaupt frei und nicht ein Getriebener der Fürsten war. Das Wormser Konkordat, das die Fürsten ausdrücklich als Zeugen und damit auch als Garanten der Übereinkunft nennt, zeigt auch deren gewachsene Bedeutung im Reich. Zukünftig sollte der König noch deutlicher als zuvor bei wichtigen Entscheidungen auf deren Konsens angewiesen sein. Zudem zeichnete sich die Tendenz ab, dass Bischöfe nun vor allem aus dem regionalen Adel kamen, der auch die Mehrheiten in den Domkapiteln stellte.

3. Unterrichtspraktische Überlegungen

Mittelalterliche Geschichte ist der heutigen Schülergeneration sehr fern. Dies gilt insbesondere für die Kirchengeschichte des Mittelalters. Religions-, aber auch Geschichtsdidaktik sind gefordert, mit dieser Ferne bzw. Fremdheit sinnvoll umzugehen. Zwei grundsätzliche Wege kommen in Betracht: Zum einen können trotz aller Unterschiede zwischen Mittelalter und Moderne die Kontinuitäten betont werden. Der andere Weg basiert auf dem Gegenteil, nämlich der Betonung der Andersartigkeit des Mittelalters. Demzufolge werden solche mittelalterlichen Stoffe und Themen ausgewählt, die in einem möglichst scharfen Kontrast zur Moderne stehen. Im folgenden Abschnitt werden einige unterrichtspraktische Herangehensweisen im Umgang mit dem Phänomen Investiturstreit skizziert.

Ein fruchtbringender Ansatz wäre die Einordnung in größere Zusammenhänge und längerfristige Abläufe, ein Arbeiten mit Quer- und Längsschnitten. Querschnitt meint eine synchrone, strukturbezogene Betrachtung. Im Zusammenhang mit dem Investiturstreit hieße das beispielsweise, auch die Entwicklung in den europäischen Nachbarländern in den Unterricht einzubeziehen. Ein solcher Zugriff ermöglicht es, mit Hilfe des historischen Vergleichs die Entwicklungen im nordalpinen Reich in Relation zu setzen. Denn eine deutsche Lösung des Investiturstreits wurde auch dadurch forciert, dass bereits in Frankreich und England eine Lösung gefunden worden war. Der französische König verzichtete auf den Handgang und die Investitur mit Ring und Stab, bestand aber auf einem Treueeid. Dies war für beide Seiten ein Kompromiss, doch erwies er sich als tragfähig. Bei einem Vergleich mit dem östlichen Nachbarn und der Frage, warum dort der Ausgleich so lange auf sich warten ließ, müssen die Rahmenbedingungen in den Blick genommen werden; dem französischen König fielen Zugeständnisse auf diesem Feld wesentlich leichter, denn dieser hatte ohnehin nur auf einen Teil der Bischofssitze Zugriff, außerdem waren dort nie Regalien in größerem Umfang an die Kirche ausgegeben worden. Für England wiederum fällt es schwer, überhaupt von einem Investiturstreit zu sprechen, da es dort mehr um Personen als um Sachfragen ging.

Der Längsschnitt ist dagegen eine diachrone Vorgehensweise, wobei Vergangenes auf andere Vergangenheiten bezogen wird. Konkret werden bestimmte historische Phänomene ausgewählt und mit thematisch verwandten Phänomenen verglichen. Kritisch sei hier angemerkt, dass die Auswahl der Themen letztlich willkürlich und in vielen Fällen sowohl fachwissenschaftlich wie auch fachdidaktisch angreifbar ist, weshalb eine Begründung für die Auswahl obligatorisch sein sollte. Davon abgesehen bietet der Längsschnitt hervorragende Möglichkeiten, historische Phänomene in einen größeren Rahmen einzuordnen und längerfristige Prozesse für die Schülerinnen und Schüler anschaulich zu machen. Damit verbindet sich auch die Erwartung, dass die Schülerinnen und Schüler ein tieferes Verständnis der Materie erhalten und die Inhalte länger behalten werden. Für den Investiturstreit würde das bedeuten, dieses Phänomen in die größeren Zusammenhänge des Mit- und Gegeneinanders von Kirche und Staat, regnum bzw. imperium und sacerdotium, einzuordnen. Einzelne Stationen auf diesem Gang durch die Geschichte könnten sein: Religion und Gemeinschaft bei den Römern und den Germanen, die „Konstantinische Wende“ und ihre Folgen, Königtum und Papsttum zur Zeit Chlodwigs und Pippins, die „ottonische Reichskirche“, der Investiturstreit, die geistlichen Reichfürsten im Spätmittelalter und der frühen Neuzeit (ggf. an einem konkreten Beispiel), die Säkularisation, der Kulturkampf etc. Diese Aufzählung kann ins 20. Jahrhundert weitergeführt werden.

Der Lernbereich Investiturstreit bietet gerade auch für die Arbeit mit schriftlichen Quellen reichlich Material. Von den Auseinandersetzungen zwischen Heinrich IV. und Gregor VII. berichten verschiedene Historiographen. Es hat intensiver Anstrengungen seitens der mediävistischen Forschung bedurft, um herauszuarbeiten, wie parteiisch die einzelnen Geschichtsschreiber zum Teil zu Werke gegangen sind, etwa der Mönch Lampert von Hersfeld. Aber auch wichtige Briefe der politisch Handelnden wurden vervielfältigt, nicht zuletzt in der Absicht einer gezielten Einflussnahme. Die jeweiligen Schreiber gingen dabei wenig zimperlich mit ihren politischen Gegnern um. Demzufolge verwundert es nicht, dass der Streit nicht auf die Eliten beschränkt blieb, sondern sogar Teile der Unterschicht und – wie von Beteiligten überrascht vermerkt wurde – auch Frauen daran teilnahmen.

Diese Schriftquellen sind somit hervorragend geeignet, den Konstruktcharakter von Geschichte zu thematisieren und dabei insbesondere auf die Standortgebundenheit des Verfassers und seine Interessen einzugehen. Die Schülerinnen und Schüler können an diesen Texten erkennen, dass es die eine historische Wirklichkeit nicht gibt, sondern sie mit vielen historischen Wirklichkeiten konfrontiert werden, die sich allerdings der Forderung nach intersubjektiver Richtigkeit stellen müssen. Sie lernen Arten kennen, wie Geschichte bzw. Geschichtsschreibung (→ Kirchengeschichte) gezielt als Waffe eingesetzt wird.

Der Investiturstreit bildet auch in anderer Hinsicht einen wichtigen Meilenstein in der Kirchengeschichte. Zum ersten Mal wurde eine theologische Frage nicht allein bzw. vorrangig von Klerikern und geschulten Theologen in kleinen Zirkeln und auf Synoden ausgetragen. Vielmehr wurde die öffentliche Meinung zu einem wichtigen Faktor, indem sich breite, auch theologisch weitgehend ungebildete Bevölkerungsschichten am Streit beteiligten. Hieraus ergeben sich Ansatzpunkte für den Religions- und Geschichtsunterricht. Zudem zeigt sich die Aktualität des Themas, denn in der Folgezeit wurde die öffentliche Meinung wiederholt zu einer Kraft im theologischen bzw. kirchenpolitischen Diskurs, die über Erfolg und Misserfolg entscheidend mitbestimmen konnte. Theologische Fragen ließen sich nicht mehr auf Spezialisten beschränken. In vergleichender Perspektive wäre hier zu denken an die Armutsbewegungen des Mittelalters, die Auseinandersetzungen im Umfeld der Reformation, des Humanismus oder der Aufklärung, in neuerer Zeit an das 1. und 2. Vatikanische Konzil oder die Befreiungstheologie. Scharf und erbittert ausgetragene Konflikte um den Kurs der Kirche haben also eine lange Tradition. Es kann didaktisch ertragreich sein, solche älteren Konflikte – im konkreten Fall den Investiturstreit – mit Blick auf die politische Agitation und die Wirkung auf die öffentliche Meinung zu thematisieren. Ein solcher Vergleich wird Ähnlichkeiten und Unähnlichkeiten zu Tage fördern und helfen, aktuelle Entwicklungen differenzierter einordnen zu können.

„Was wäre gewesen, wenn ...“ ist im Kern eine unhistorische Frage. Dennoch kann es gerade im Religionsunterricht fruchtbringend sein, eine solche Fragestellung aufzugreifen. Geschichtswissenschaftler kritisieren bisweilen, dass sich Historiker viel zu oft wie rückwärtsgewandte Propheten verhalten, sie müssten stärker alternative Entwicklungsmöglichkeiten berücksichtigen, die jeder historischen Situation innewohnten. Der Investiturstreit bietet eine große Bandbreite solcher alternativen Wege, etwa im Jahr 1111, als der Plan verfolgt wurde, den Konflikt radikal zu lösen, indem die geistlichen Fürsten alle weltlichen Besitzungen und Rechte an den König zurückgaben. Dieses Ereignis verfügt über einiges an Potential im Hinblick auf kirchenhistorisches Lernen und über einen hohen Gegenwartsbezug. Unter anderem Papst Benedikt XVI. hat in seiner Freiburger Rede (2011) eine Entweltlichung der Kirche gefordert. Papst Franziskus betont mit sehr griffigen Formulierungen, dass die Kirche Jesu Christi auf die Armen ausgerichtet sein muss. Eine Kirche, die um 1100 mit ihrer vorherigen Entwicklung radikal gebrochen hätte, hätte sich in den folgenden Jahrhunderten völlig anders entwickelt. Im Unterricht könnte diese Idee umgesetzt werden, indem man die Schülerinnen und Schüler auffordert, einen „alternativen Zeitstrahl“ zu entwickeln. Sie könnten auch einen Zeitungsartikel aus einer fiktiven Gegenwart weiterschreiben, der wie folgt beginnen könnte: „Das Jahr 1111 brachte große Veränderungen für die Kirche. Mit einem Schlag musste sie ohne ihre Besitztümer zurechtkommen. Das hatte ohne Zweifel einige Nachteile, doch eröffneten sich auch Chancen, die erfolgreich genutzt wurden ...“.

Rollenspiele eröffnen den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, auch bei Themen der Kirchengeschichte Eigenaktivität bei relativ großer Selbstständigkeit zu entfalten. Sie können beispielsweise in die Rolle von historischen Persönlichkeiten schlüpfen und nach Lösungsmöglichkeiten suchen. Zu denken wäre hier beispielsweise an die Verhandlungen im Vorfeld des Wormser Konkordats. Als Akteure kommen dabei Heinrich V., die Fürsten (in verschiedener Besetzung) und die päpstlichen Legaten in Betracht. Die Schülerinnen und Schüler können eigene Lösungsvorschläge erarbeiten, welche zum historischen Ergebnis in Kontrast gesetzt werden. Ein anderer Vorschlag wäre, die Ereignisse auf der Burg von Canossa (1077) auf der Grundlage einer historischen Quelle nachzuspielen. Rituelle Handlungen und Symbole hatten für die mittelalterliche Gesellschaft eine große Bedeutung, worauf die Forschung wiederholt hingewiesen hat. Das szenische Spiel eignet sich in besonderer Weise, diese Aspekte der mittelalterlichen Geschichte anschaulich und „be-greif-bar“ zu machen. Die Schülerinnen und Schüler können die mit einzelnen Rollen verbundenen Normen der Gesellschaft übernehmen, diese aber auch individuell interpretieren und insofern weiterentwickeln. Damit verbindet sich die Erwartung, dass durch solche Formen des szenischen Spiels sowohl bei den Darstellerinnen und Darstellern als auch bei den Zuschauerinnen und Zuschauern Empathie und Fremdverstehen gefördert werden.

4. Schluss

Canossa ist nach wie vor aktuell. Die Ereignisse und ihre Widerspiegelung in Wissenschaft und Gesellschaft sind exemplarisch für viele historische Entwicklungen, welche das Verhältnis von Staat und Kirche zum Gegenstand haben. Wollen gerade junge Christinnen und Christen in aktuellen gesellschaftlichen, politischen und kirchenpolitischen Diskursen kompetent mitwirken und in der Lage sein, sich ein differenziertes historisches Urteil zu bilden, so sind fundierte historische Kenntnisse in diesem Bereich unerlässlich.

Literaturverzeichnis

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