Deutsche Bibelgesellschaft

(erstellt: Februar 2019)

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1. Annäherungen

Das christliche Glaubensbekenntnis verbindet die Hoffnung auf die → Auferstehung der Toten und die Wiederkunft Jesu Christi mit der Erwartung des Gerichts. Nicht nur hier, aber an dieser Stelle mit besonderem Nachdruck wird deutlich, dass die Botschaft vom Gericht ein integraler Bestandteil der christlichen → Eschatologie, aber auch der Eschatologie vieler anderer Religionen ist. In den letzten Jahrzehnten hat die Angst vor dem Weltgericht ihre Wirkung in vielerlei Hinsicht eingebüßt; die Drohung damit hat als Mittel schwarzer Pädagogik ausgedient. Ist damit auch die Einsicht in die Verantwortlichkeit für das eigene Tun im Schwinden begriffen? Die Gerichtsbotschaft jedenfalls appelliert unmissverständlich an diese Verantwortlichkeit. Angesichts dessen erscheint eine theologisch und religionspädagogisch angemessene Rede vom Gericht nur möglich als Gratwanderung zwischen der Skylla angstbesetzter Drohung und der Charybdis des Entzugs aus der Verantwortung.

2. Biblische Perspektiven

2.1. Altes Testament

Die Ansage von Gottes Gericht hat ihren festen Ort im Alten Testament und ist dort untrennbar verbunden mit der Verheißung von Heil. Die Gerichtsaussagen haben einen zweifachen Ursprung: Die eine Wurzel ist die in frühen Schichten des Alten Testaments verankerte und dann besonders von den Propheten seit Amos akzentuierte Ansage des Strafgerichtes am “Tage Jahwes” (Gen 18,20-19; Jes 2,12; 13,6;65,6f; Ez 30,3; Joel 2,1; Zef 1,14-16; 3,9-20; Ps 62,13; Sir 5,5.7; Spr 24,12). An diesem Tag wird Jahwe seine Herrschaft in voller Herrlichkeit erweisen. Zugleich ist dieser Tag der Tag des Gerichts, das vor allem die “Ruchlosen” in Israel, die Israel bedrängenden Völker und schließlich alle Menschen treffen wird.

Die zweite Wurzel ist die Überzeugung, dass jeder und jede vor → Gott über sein Handeln und über seine Entscheidung für oder gegen Gott Rechenschaft abzulegen hat. Diese Überzeugung begegnet vor allem im weisheitlichen und apokalyptischen Denken.

2.2. Neues Testament

Die Gerichtsbotschaft des Neuen Testaments knüpft an die alttestamentlichen Aussagen an und führt sie weiter. In diesem Sinne haben die Worte vom Gericht ihren festen Ort sowohl in der Botschaft Jesu als auch in der urchristlichen Verkündigung. Neu ist, dass die Erwartung des Gerichts nunmehr mit der Wiederkunft Jesu Christi verknüpft wird (Joh 5,27; 12,48; Apg 10,42; 17,31; Hebr 9,27). Aus dem “Tag Jahwes” wird jetzt der “Tag Christi” (Phil 1,6; 1Kor 1,8; 2Kor 1,13f). Das Gericht durch → Jesus Christus ist freilich kein anderes als das Gericht Gottes (Röm 14,10; 2Kor 5,10). Denn Gott richtet in und durch Jesus Christus, der zugleich Maßstab für das Gericht ist (Lk 12,8f.; Joh 5,24f.; Röm 8,1).

So wie die Ansage des Gerichts im Alten Testament mit der des Heils verbunden ist, so verfolgen auch die Worte vom Gericht im Neuen Testament eine zweifache Zielrichtung: Für die Glaubenden, die sich an Jesus Christus halten und ihm nachfolgen, die umkehren und mit der Gottesherrschaft Ernst machen, ist das Gericht Anlass zur Hoffnung (1Kor 1,8; 6,11; 2Kor 1,13f.; Phil 1,6.10). Für die Verweigerung des Glaubens an das Reich Gottes bzw. die Verweigerung des Bekenntnisses zu Jesus als dem Christus ist die Aussicht auf das Gericht dagegen Anlass für Klagen und Weherufe (Mt 10,15; 1,20-23; Röm 2,5; Jak 1,13).

3. Theologische Perspektiven

3.1. Systematisch

3.1.1. „Scheidung“ und „Entscheidung“

Sind die neutestamentlichen Gerichtsworte Bestandteil der ureigenen Botschaft Jesu? Oder verdanken sie sich der Perspektive einzelner neutestamentlicher Autoren bzw. Evangelisten? Diese Diskussion wurde und wird innerhalb der neutestamentlichen Exegese intensiv geführt. Kein Zweifel besteht: Die Botschaft Jesu ist keine Droh-, sondern Frohbotschaft: Heilung für die Kranken, Zuwendung zu den Ausgestoßenen, Integration der Randgruppen, Befreiung von der Last des Gesetzes, Vergebung von Schuld. Diese Heilsbotschaft zieht allerdings keinen Heilsautomatismus nach sich. Denn die Gottesherrschaft ist zwar Gottes Gabe, doch sie bricht nicht „von selbst” an, ist nicht unabhängig davon, ob Menschen sie als Option bejahen und sie in ihrem Handeln realisieren. Verheißung von Heil macht nur dann Sinn, wenn es zugleich auch andere Möglichkeiten gibt, nämlich die Möglichkeit von Unheil. In diesem Sinne ist die Heilsgeschichte keine einseitige Initiative Gottes, sondern Zusammenspiel und Dialog von Gott und Mensch.

Das Heilsangebot Gottes stellt Menschen vor eine grundsätzliche Entscheidung: Lassen sie sich darauf ein, mit ihrer ganzen Existenz – oder lässt es sie gleichgültig? Die Rede vom Gericht bringt zum Ausdruck, dass es gerade nicht “gleichgültig” ist, wie und wofür sich ein Mensch entscheidet. Diese “Entscheidung” des Menschen führt zur krisis, griechisch Scheidung, und damit zur Unterscheidung: Das Gericht ist für diejenigen, die sich Gottes Heil zusagen lassen und selbst heilvoll handeln, nichts, wovor sie sich fürchten müssten. Umgekehrt ist es für diejenigen, denen das Heilsangebot Gottes gleichgültig bleibt oder die es gar ablehnen, Anlass zum Wehklagen. Eine Vielzahl von Gleichnissen bringen das Motiv der Unterscheidung mit Hilfe von Bildern aus dem Alltagsleben zum Ausdruck: Da ist die Rede von Spreu und Weizen (Lk 3,17 parr); von Unkraut und Weizen (Mt 13,24-30 parr); von der Saat, die aufgeht und der Saat, die zugrunde geht (Mt 13,1-9 parr); vom Haus auf dem Fels, das nicht einstürzen kann, und vom Haus, das auf Sand gebaut ist und vom Sturm zerstört wird (Mt 7,24-27 parr); von unvergänglichen Schätzen im Himmel und vergänglichen Schätzen hier auf Erden (Mt 6,19-21); vom Sohn, der in den Weinberg geht und arbeitet, und vom Sohn, der nicht geht (Mt 21,28-32); vom treuen Knecht und vom schlechten Knecht (Lk 12,37-46); vom guten Hirten und vom Tagelöhner, der die Schafe im Stich lässt (Joh 10,11-18); nicht zuletzt von den Böcken und den Schafen (Mt 25,31-33).

3.1.2. Das zukünftige Gericht – grundgelegt in diesem Leben

Das Bekenntnis zu Jesus Christus, das entscheidend ist für das Bestehen des Menschen im Gericht, erschöpft sich nicht in Worten (Mt 7,21; Lk 12,8f.), sondern erweist sich im Handeln. Darum ist der wahre Glaube nach neutestamentlichem Verständnis “tätiger Glaube” und niemals ohne Werke (Mt 27,21-23; Gal 5,6; Jak). In diesem Sinne kennt das Neue Testament ein “Gericht nach den Werken” (Mt 5,21; Mt 7,2; Joh 5,29; Röm 2,5; Jak 1,13): Sie sind Früchten vergleichbar, die bei der Ernte eingeholt werden; wenn sie schlecht geraten sind, werden sie vernichtet (Mt 3,10). Der Ausgang des Gerichts ist daher kein von außen verhängtes Urteil Gottes, sondern im Leben verankert und innere Konsequenz menschlichen Handelns. Allein auf diesem Hintergrund erhält die neutestamentliche Rede von “Vergeltung”, “Verdienst” und “Lohn” ihren Sinn (2Thess 1,6f.; Röm 2,6-8; 2Kor 5,10).

Eben weil das Gericht im Leben des Menschen hier und jetzt grundgelegt ist, begegnen im Neuen Testament eine Reihe von präsentischen Gerichtsaussagen (Joh 3,1; 1Kor 6,11; 2Tim 4,8).

3.2. Ethisch

3.2.1. Appell an das menschliche Handeln

Als Appell an das Handeln der Menschen ist den Gerichtsworten zugleich eine zutiefst ethische Dimension zu Eigen: Sie geben Impulse zu einem ethisch verantwortlichen Handeln am Nächsten und an der Welt. Sie treiben an zum Einsatz für soziale → Gerechtigkeit hier und jetzt, zum Vorgehen gegen Missstände in Wirtschaft und Politik, zum Kampf gegen Unterdrückung und Diskriminierung. So ist Mt 25,31-36, ein zentraler Text über das Weltgericht, zugleich Grundlage christlicher → Ethik. Die Botschaft vom Gericht entspricht der Hoffnung, dass es nicht gleich-gültig ist, welches Leben ein Mensch führt, ob er Gutes tut oder Böses, ob er Täter oder Opfer ist, ob er sich für seine Nächsten einsetzt oder nur um seine eigenen Bedürfnisse kreist, ob er seine Mitmenschen ausbeutet oder Gerechtigkeit wahrt, ob er auf Kosten anderer lebt oder seinen Teil für die Gemeinschaft einsetzt.

Als problematisch erweist es sich allerdings, wenn die Angst vor dem Gericht zum wesentlichen Motiv für gutes Handeln wird. Wo die Angst vor jenseitiger Vergeltung und Bestrafung zur einzigen Triebfeder wird, wird die Botschaft Jesu pervertiert.

3.2.2. Ruf in die Verantwortung

Als Aufruf zur Entscheidung ist die Gerichtsbotschaft zugleich ein Ruf in die Verantwortung. Die Botschaft vom Gericht nimmt den Menschen in die Pflicht: Er kann diese Verantwortung nicht an andere abwälzen oder sich verweigern, sondern er hat Rechenschaft abzulegen (Mt 12,36; Röm 14,12; 1Petr 4,5), hat mit seinem Leben auf den Anruf Gottes zu antworten – und auch die Verweigerung dieser Antwort ist eine Antwort. Die Botschaft vom Gericht zeugt damit von einem unbedingten Ernstnehmen des Menschen und dessen, was er tut. In diesem Sinne ist das Gericht die konsequente Fortsetzung des Schöpfungshandelns: Gott nimmt den Menschen ernst als sein Abbild.

3.3. Individual- und Weltgericht

3.3.1. Im Tod oder am Ende der Zeit?

So wie das Neue Testament keine eindeutige Aussage zum Zeitpunkt der Auferweckung macht, kennt es auch in Bezug auf das Gericht zwei verschiedene Aussagereihen.

Manche Texte bezeugen das Gericht als Geschehen unmittelbar im Tod (Hebr 9,27; Lk 16,19-31), andere am Ende der Zeit (Joh 12,48; Mt 25,31; Röm 2,5). Die ältere Theologie interpretierte diese Spannung mit Hilfe der Unterscheidung von Einzel- und Weltgericht: Während das erste unmittelbar im Tod angesetzt wurde, wurde das Weltgericht am Jüngsten Tag verortet. Mit der Einsicht, dass es bei Gott keine Zeitlichkeit gibt und damit die Dimensionen des Vorher und Nachher aufgehoben sind, hat sich dieser Diskurs relativiert. Während manche von einem klaren Ende von Zeit und Geschichte ausgehen, das sich mit dem Begriff Jüngster Tag verbindet, sehen andere darin keine Denknotwendigkeit, sondern setzen auch das Universalgericht im Augenblick des Todes an.

Unabhängig davon macht die inhaltliche Unterscheidung zwischen dem Individualgericht über den einzelnen Menschen und dem Universalgericht, das sich über die ganze Welt erstreckt, Sinn. Zwar ist beides eng miteinander verbunden, insofern das Leben und Handeln des einzelnen mit der Geschichte und der Welt in Verbindung steht, diese prägt und selbst davon geprägt wird. Und doch ist die Unterscheidung von Einzel- und Weltgericht theologisch berechtigt, denn sie bezeichnet verschiedene Aspekte des einen Gerichtsgeschehens: Im Einzelgericht geht es nicht um die Welt und Geschichte der Menschheit, sondern um die unvertretbare Verantwortung der Einzelnen für ihr persönliches Leben und Handeln vor Gott.

3.3.2. Das Individualgericht: Klarheit über das eigene Leben

Insofern das Gericht die innere Konsequenz des menschlichen Handelns ist, so richtet sich der Mensch durch sein Tun und Handeln letztlich selbst. Allerdings wären Menschen hoffnungslos überfordert, selbst das Urteil über ihr Leben sprechen zu müssen. In vielerlei Hinsicht sind sie sich zu ihren Lebzeiten der Konsequenzen ihres Tuns nicht bewusst, können die Folgen und Verwicklungen ihres Handelns – positiv wie negativ – nicht überschauen. Wer weiß immer schon, was er oder sie mit einer scheinbar harmlosen Äußerung anrichtet? Wer kann ermessen, wie tragisch es war, nicht geholfen zu haben? Aber auch: Wie viele guten “Früchte” des eigenen Tuns bleiben verborgen?

Das Urteil über das Leben bleibt Gott überlassen. In der Begegnung mit ihm begegnen Menschen zugleich ihren Taten und Unterlassungen und damit der Summe und der Grundausrichtung ihres Lebens. Darum ist das Gericht Offenbarung und Enthüllung (Mt 10,26; 2Kor 5,10; Röm 2,5; Lk 8,17): Es enthüllt, was im Leben verborgen bleibt, deckt Gutes wie Böses, Gelingen wie Scheitern auf und bringt so die Wahrheit des Menschen über sich selbst an den Tag. Auf diese Weise führt es zu einer Selbsterkenntnis, wie sie zu Lebzeiten gar nicht oder allenfalls fragmentarisch möglich ist (1Kor 13,12). In der Begegnung mit Gott erkennen Menschen sich selbst und die Konsequenzen ihrer Taten; im Blick auf Jesus Christus wird die Ausrichtung ihrer Lebensentscheidung klar, geht endgültig auf, was vor Gott Bestand hat und was nicht. Diese Erkenntnis ist ambivalent: Sie ist befreiend wie bedrückend, belastend wie entlastend, verurteilend wie freisprechend.

3.3.3. Das Weltgericht: Universale Gerechtigkeit

Im Unterschied zum Individualgericht nimmt das Weltgericht nicht nur das Leben des einzelnen, sondern die gesamte Geschichte der Menschheit mit allen ihren Verflechtungen in den Blick. Sie ist mehr als die Addition vieler Einzelgeschichten und das Weltgericht mehr als die Summe der Einzelgerichte. Denn die Verflechtung der Einzelschicksale und -geschichten bringt eine eigene Dynamik hervor, Folgen, die gar nicht beabsichtigt waren, Zusammenhänge, die nicht vorhersehbar waren, Verstärkungen durch die Koinzidenz von Ereignissen. Vermag ein Mensch schon seine eigene Lebensgeschichte nur fragmentarisch zu durchschauen, gelingt dies umso weniger für die Geschichte der Menschheit und der Welt: Vielfach erscheint sie chaotisch und verworren, ohne Sinn, ein undurchdringliches Konglomerat von scheinbar beliebigen Ereignissen. Das Universalgericht schafft Klarheit über diese undurchschaubare Geschichte von Welt und Menschheit. Es erweist, was unwahr war, was Täuschung und Lüge, was Ausrede und trickreiche Strategie war.

Die Hoffnung, die sich mit dem Gericht über die Welt verbindet, richtet sich über die persönliche Gerechtigkeit hinaus auf universale Gerechtigkeit: auf Recht und Gerechtigkeit für die Unterdrückten, auf die Aufhebung ungerechter Urteile, auf die Rehabilitierung der Opfer, auf die Richtigstellung einer pervertierten Welt, auf “Gerechtigkeit, Friede und Freude im Heiligen Geist” (Röm 14,17). Damit enthält die Botschaft vom Weltgericht eine geradezu revolutionäre Verheißung: dass all denen, die hier auf Erden benachteiligt, unterdrückt, diskriminiert worden sind, einmal Gerechtigkeit widerfahren wird.

4. Perspektiven aus der Kinder- und Jugendtheologie

4.1. Kinder: Gutes muss belohnt, Böses bestraft werden

Im schulischen Religionsunterricht sind das Thema Tod und die damit verbundenen eschatologischen Fragen über die verschiedenen Schulstufen hinweg zwar von großer Relevanz und stoßen auf existentielles Interesse auf Seiten der Schülerinnen und Schülern. Das Thema Gericht wird jedoch, ebenso wie Hölle, in den Bildungsplänen so gut wie ausgeklammert. Zu stark sind offenbar die Nachwirkungen einer schwarzen Pädagogik, die mit einem strafenden Gott drohte, der alles sieht und alles Böse in seinem Buch verzeichnet, und die Gerichtsvorstellungen pädagogisch und moralisch zu funktionalisieren versuchte. Es sind die Kinder und Jugendlichen selbst, keineswegs nur diejenigen aus evangelikal-freikirchlichen oder katholisch-traditionalistischen Kontexten, die Gerichtsvorstellungen einbringen. Sie reichen von den klassischen Weltgerichtstopoi, wie dem Buch, in dem Gott alles verzeichnet – „wenn der Mensch in den Himmel kommt, guckt er im Buch, wie er war und dann sagt er, wohin er kommen muss“ (Pemsel-Maier, 2011, 76) oder dem Tor, durch das man treten muss – „dann kommt so ein Engel und sagt, er war ein guter Mensch oder ein böser Mensch“ (Pemsel-Maier, 2011, 78) bis hin zu eigenständig-kreativen Konstruktionen (Kropac, 2007). Das Interesse richtet sich dabei vor allem auf das universale Gericht am Weltende, weniger auf das Individualgericht.

Deutlich tritt bei Kindern ein ausgeprägtes Bedürfnis nach ausgleichender Gerechtigkeit zutage: Gutes muss von Gott belohnt, Böses bestraft werden, so wie auch im Märchen die Guten belohnt und die Bösen bestraft werden und das Gleichnis vom barmherzigen Vater auf wenig Zustimmung stößt (Pemsel-Maier, 2011, 80). Entwicklungspsychologisch (→ Entwicklungspsychologie) entspricht dies dem Prinzip des do ut des, nach dem Gottes Liebe an Bedingungen geknüpft ist.

4.2. Jugendliche: Letzte Verantwortung

Ebenso wie bei Kindern begegnet auch bei Jugendlichen das Bedürfnis nach ausgleichender Gerechtigkeit. So bejahten 44% der befragten – nicht nur christlichen – Jugendlichen in der Shell-Jugendstudie von 2000 die Aussage: „Es gibt eine höhere Gerechtigkeit, alles was man im Leben getan hat, wird einem später einmal angerechnet“ (Fuchs-Heinritz, 2000; auch Kuld/Rendle/Sauter, 2000). Zu ähnlichen Ergebnissen gelangt Gennerich (2015; auch 2010, 252-265) im Zuge seiner Erhebung der Endzeitvorstellungen von Jugendlichen, die die Daten mehrerer vorliegender Untersuchungen von 1998 bis 2011 von Hauptschülerinnen und -schülern bis zu Studierenden zugrunde legt und auf gemeinsame Items hin systematisiert. Demnach stimmen die Befragten „deutlich der Idee einer letzten Verantwortung zu“ (Gennerich, 2015, 136). „Dagegen findet die theologisch fundierte Vorstellung vom Gericht als ein Ereignis der Selbsterkenntnis eine wesentlich geringere Zustimmung von 24%. Offenbar wird hier die Vorstellung der Verantwortlichkeit bevorzugt“ (Gennerich, 2015, 136f.). Während Kinder stärker auf der Notwendigkeit der Bestrafung von Fehlverhalten insistieren, zeigt sich bei Jugendlichen, dass trotz ihres Festhaltens an der Idee der Verantwortlichkeit „jedoch beim Thema des Gerichts eine wohlwollende Perspektive Gottes präferiert wird“ (Gennerich, 2015, 138; auch Gramzow, 2008, 117).

5. Didaktische Perspektiven

5.1. Impulse für Religionsunterricht und Jugendarbeit

Insofern das Thema Gericht religionsdidaktisch lange Zeit verpönt war, liegen kaum didaktische Materialien und Unterrichtsvorschläge dazu vor; in den einschlägigen religionspädagogischen Zeitschriften herrscht in Bezug auf dieses Stichwort Fehlanzeige. Wo einzelne es doch aufgreifen, möchte niemand zurück zur Droh-Botschaft der Vergangenheit; wohl aber ist das Interesse wahrnehmbar, den Aspekt der Verantwortung für das eigene Handeln zu schärfen. Sabine Pemsel-Maier (2004) sucht mit Grundschulkindern diesen Zugang über die Verbindung von Gerichtsbotschaft und den Werken der Barmherzigkeit im Gleichnis vom Weltgericht (Mt 25,31-36). Regina Radlbeck-Ossmann (2017) entfaltet zum Stichwort Jüngstes Gericht eine differenzierte Theologie für ältere Kinder, in der sie das Unzureichende weltlicher Gerichtsbarkeit herausstellt. Hanna Roose bearbeitet mit Siebtklässlern die Darstellung des Endgerichts in Offb 20,11-15 (Roose, 2006).

Auf jeden Fall bietet die bei Kindern wie bei Jugendlichen ausgeprägte Sehnsucht nach Gerechtigkeit eine Folie, um Zugänge zur Thematik zu entfalten. Dass volle Gerechtigkeit auf dieser Welt nicht herstellbar ist, ist eine Erfahrung, die nicht nur an fremden Beispielen erworben wird, sondern auch in der eigenen Biographie. Das Gleiche gilt für die Hoffnung, dass am Ende die Täter nicht einfach über die Opfer triumphieren.

Ein weiterer Zugang ist über das Bewusstsein der eigenen Verantwortlichkeit anzubahnen. Kinder wie Jugendliche machen die Erfahrung, dass sie in verschiedenen Zusammenhängen Rechenschaft für ihr Tun ablegen müssen. Auf dieser Folie lässt sich vor allem die präsentisch-ethische Dimension der Gerichtsbotschaft erschließen, die den Fokus auf die Tragweite des Handelns in dieser Welt legt, und dort, wo es sinnvoll erscheint, die Rede von der → Sünde/Schuld einspielen. Das Gleichnis vom Weltgericht eignet sich insofern zur Bearbeitung, als es beide Dimensionen miteinander verklammert.

Hanna Roose (2006, 242) macht auf das eschatologische bzw. soteriologische Defizit von Jugendlichen aufmerksam, das Gericht als Heilsbotschaft zu deuten: Die betreffenden Schülerinnen und Schüler blieben der Vorstellung von einem Gericht „nach den Werken“ verhaftet, obwohl sie die Spannung zwischen den „Büchern“, die die guten und bösen Taten der Menschen verzeichnen, und dem „Buch des Lebens“ (Offb 20,12) mit seiner Verheißung durchaus wahrnahmen. Roose plädiert daher dafür, folgende Denkanstöße ins Spiel zu bringen: „Wo liegen die Grenzen unserer Verantwortlichkeit? Welche Rolle spielt Vergebung (Gnade)?“ (Roose, 2006, 242).

5.2. Offene Fragen

Vor allem die zuletzt genannte Frage nimmt Bezug auf ein noch weitgehend ungeklärtes Feld. Einerseits erscheint besonders für Kinder die Vorstellung, dass Gott bestraft – religionspädagogisch ein eher vermintes Gebiet – wenig problematisch. Andererseits dominiert bei Kindern wie bei Jugendlichen ein Bild von Gott, nach dem der „liebe Gott alles verzeiht“. Sowenig wie in ihren Vorstellungen das Verhältnis von Gottes Barmherzigkeit und Gerechtigkeit austariert ist, sowenig lässt es sich religionsdidaktisch austarieren. Denn die Spannung zwischen beiden Polen ist den biblischen Texten selbst immanent (Kowalski, 2010): Gott ist gerecht, doch seine Gerechtigkeit ist „kreative, schöpferische Gerechtigkeit. So steht sie zwar über der eisernen Logik von Schuld und Strafe, aber sie widerspricht der Gerechtigkeit nicht […]“ (Kasper, 2012, 61). Daraus erwächst die didaktische Forderung, diese Spannung nicht aufzulösen, sondern sie aufrecht zu erhalten, weil in ihr eine Grundstruktur des Christlichen zum Ausdruck kommt.

Literaturverzeichnis

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  • Gennerich, Carsten, Empirische Dogmatik des Jugendalters. Werte und Einstellungen Heranwachsender als Bezugsgrößen für religionsdidaktische Reflexionen, Stuttgart 2010.
  • Gramzow, Christoph, „Er sitzt zur Rechten Gottes, des allmächtigen Vaters, von dort wird er kommen, zu richten die Lebenden und die Toten – Jugendliche bedenken Wiederkunft und Gericht Jesu Christi, in: Büttner, Gerhard/Schreiner, Martin (Hg.), „Manche Sachen glaube ich nicht“. Mit Kindern das Glaubensbekenntnis erschließen – Jahrbuch für Kindertheologie. Sonderband, Stuttgart 2008, 108-122.
  • Jakobs, Monika, Jüngste Überlegungen zu letzten Fragen, in: Katechetische Blätter 136 (2011) 2, 104-109.
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  • Kasper, Walter, Barmherzigkeit. Grundbegriff des Evangeliums – Schlüssel christlichen Lebens, Freiburg i. Br. 2012.
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  • Kropac, Ulrich, „Wenn ein Mensch stirbt, kommt der Staubsauger-Engel und saugt die Gedanken und die Seele aus – aber nur die guten“: Ein Projekt zur thanatologischen Kompetenz von Kindern, in: Bucher, Anton A. (Hg. u.a.), „Man kann Gott alles erzählen, auch kleine Geheimnisse“. Kinder erfahren und gestalten Spiritualität – Jahrbuch für Kindertheologie 6, Stuttgart 2007, 178-192.
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