Deutsche Bibelgesellschaft

Kerncurriculum

(erstellt: Februar 2019)

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1. Begriff

Als Kernlehrplan oder Kerncurriculum wird ein → Lehrplan, bezeichnet, in dem für ein Unterrichtsfach jene Kompetenzen benannt werden, die in einem Lernzeitraum – in der Regel im Umfang von zwei Jahren – von Schülerinnen und Schülern in ausgewählten Inhaltsfeldern zu erwerben und zu entwickeln sind (Sajak, 2012, 15f.). Diese Konzentration auf zentrale Kompetenzen und Inhalte eines Fachs soll den einzelnen Schulen bzw. den verschiedenen Fachschaften einer Schule die Möglichkeit geben, aus den verbindlichen Themenbereichen mit Blick auf die vorgeschriebenen Standards (→ Bildungsstandards) die für ihre Schülerinnen und Schülern geeigneten Themen auszuwählen und in sogenannten schuleigenen Arbeitsplänen oder Schulcurricula (Sajak, 2012, 16) zusammenzustellen. Kernlehrpläne sind also die aktuelle Form des Lehrplans im Kontext eines an Bildungsstandards orientierten Bildungssystems.

2. Beispiel

Zur Veranschaulichung soll im Folgenden der Kernlehrplan für das Fach

Katholische Religionslehre an Gesamtschulen in Nordrhein-Westfalen vorgestellt werden. Dieses Kerncurriculum gewinnt im Folgenden seine Struktur aus der Einführung von Kompetenzbereichen, Inhaltsfeldern und konkreten Kompetenzerwartungen. Dabei werden hier als Kompetenzbereiche vier Gattungen von Kompetenzen bezeichnet, die auf unterschiedliche Tätigkeits- und Fertigkeitskategorien zielen:

  • Sachkompetenz zeigt sich in der Fähigkeit, religiös bedeutsame Inhalte wahrzunehmen, zu beschreiben, einzuordnen und zu deuten. Grundlegend dafür ist die Fähigkeit, religiöse Sprach- und Ausdrucksformen sowie zentrale theologische Fachbegriffe zu verstehen und in elementarisierter Form anzuwenden. Diese Kompetenz schließt die Aneignung grundlegender, strukturierter Kenntnisse des christlichen Glaubens und seiner Herkunft, anderer Religionen und religiöser Zeugnisse sowie den Umgang mit ihnen ein“ (Ministerium für Schule und Weiterbildung, 2013, 14).
  • Methodenkompetenz meint die Fähigkeiten und Fertigkeiten, die für die Auseinandersetzung mit religiösen Inhalten benötigt werden. Wesentlich dafür ist die Fähigkeit, religiös relevante Texte, Bilder, Räume, Filme und Musikstücke kriteriengeleitet zu erschließen sowie sich mit anderen argumentativ über religiöse Fragen und Überzeugungen zu verständigen“ (Ministerium für Schule und Weiterbildung, 2013, 14).
  • Urteilskompetenz meint die Fähigkeit, in religiösen Fragen – gemäß dem jeweiligen Lern- und Entwicklungsstand der Schülerinnen und Schüler – einen eigenen Standpunkt zu entwickeln. Das schließt ein, andere Positionen und Überzeugungen zu reflektieren und abzuwägen, um einen eigenen, ethischen Standpunkt im biblisch-christlichen Horizont einzunehmen und dabei auch den prägenden Einfluss des biblisch-christlichen Zeugnisses in Geschichte und Gegenwart bewerten zu können“ (Ministerium für Schule und Weiterbildung, 2013, 14).
  • Handlungskompetenz erwächst aus Sach-, Methoden- und Urteilskompetenz. Sie wird im Unterricht angebahnt, weist jedoch über den schulischen Kontext hinaus. Sie zeigt sich einerseits in der Entdeckung und Gestaltung der eigenen Religiosität und des gelebten Glaubens. Andererseits äußert sie sich in der Teilnahme am religiösen und interreligiösen Dialog, in der Mitgestaltung religiöser, kirchlicher und gesellschaftlicher Prozesse sowie im Handeln auf der Basis der eigenen religiösen und moralischen Einsicht. Handlungskompetenz zeigt sich in der Fähigkeit, Einsichten und Erkenntnisse projekt-, produkt- und handlungsorientiert umzusetzen. Zur Handlungskompetenz gehört auch, Sprach- und Ausdrucksformen des Glaubens zu erproben, zu gestalten und ihren Gebrauch zu reflektieren“ (Ministerium für Schule und Weiterbildung, 2013, 15).

In den Inhaltsfeldern kommen dagegen „elementare Gegenstände des christlichen Glaubens exemplarisch zur Sprache. Ihre Auswahl orientiert sich an ihrer Stellung in der ‚Hierarchie der Wahrheiten‘ sowie an ihrer Relevanz für die Schülerinnen und Schüler. In der Erschließung und Auseinandersetzung mit den im Folgenden ausgewiesenen Inhaltsfeldern gewinnen die Schülerinnen und Schüler religiöses Grundwissen“ (Ministerium für Schule und Weiterbildung, 2013, 15f.). Dabei lehnt sich die Gestaltung der Inhaltsfelder eng an die „Kirchliche[n] Richtlinien zu Bildungsstandards für den katholischen Religionsunterricht in der Jahrgangsstufe 5-10/Sekundarstufe I“ (Sekretariat der deutschen Bischofskonferenz, 2004) an. Entsprechend lauten die Inhaltsfelder:

  • Inhaltsfeld 1: Menschsein in Freiheit und Verantwortung
  • Inhaltsfeld 2: Sprechen von und mit Gott
  • Inhaltsfeld 3: Die Bibel als „Ur-kunde“ des Glaubens
  • Inhaltsfeld 4: Jesus der Christus
  • Inhaltsfeld 5: Kirche als Nachfolgegemeinschaft
  • Inhaltsfeld 6: Weltreligionen und andere Wege der Sinn- und Heilssuche

In jedem der sechs Inhaltsfelder werden im Folgenden die

prozessbezogenen Kompetenzen nun auf die entsprechenden Inhalte appliziert:

Kerncurriculum 1

Dabei sieht der Kernlehrplan NRW eine Gliederung in zwei große Lernzeiträume, nämlich die Jahrgangsstufen 5/6 und die Jahrgangsstufen 7-10 vor. In beiden Lernabschnitten der Sekundarstufe I werden folglich nun die sechs Inhaltsfelder aufgeführt und mit konkreten inhaltsbezogenen Kompetenzbeschreibungen gefüllt. Dabei werden die Handlungs- und Methodenkompetenzen wegen ihres themenübergreifenden Charakters nur an den Beginn des Lernzeitraums vor die Inhaltsfelder gestellt. Sie lauten für die Unterstufe der Klassen 5/6 z.B.:

Methodenkompetenz

„Die Schülerinnen und Schüler können

  • zu religiös relevanten Themen unter Anleitung innerhalb der Schule Informationen beschaffen,
  • religiös relevante Sachverhalte im Unterricht unter Zuhilfenahme von in Inhalt und Struktur klar vorgegebenen Medienprodukten verständlich und in sprachlich angemessener Form präsentieren,
  • sich in der Bibel orientieren,
  • einen religiös relevanten Text durch angemessene Zugänge erschließen (z. B. Rollenlesen, Text als Bild bearbeiten),
  • Bilder, religiöse Räume und Symbole beschreiben“ (Ministerium für Schule und Weiterbildung, 2013, 17f.).

Handlungskompetenz

„Die Schülerinnen und Schüler können

  • ihre persönlichen religiösen Einstellungen wahrnehmen und darüber sprechen, wie der Glaube in Familie, Schule und Gemeinde praktisch gelebt werden kann,
  • ihre Stärken und Schwächen in der Kenntnis wahrnehmen und äußern, dass sie von Gott angenommen sind,
  • religiöse Überzeugungen anderer wahrnehmen und achten,
  • sich auf eigene Erfahrungen und praktische Übungen von Stille und Meditation einlassen und angeleitet meditieren,
  • altersgemäß und respektvoll Elemente liturgischer Praxis mitgestalten (z. B. im Kontext von Gebet, Wort-, Schulgottesdienst),
  • unter Anleitung Projekte zu religiös relevanten Themen durchführen“ (Ministerium für Schule und Weiterbildung, 2013, 18).

Die Sach- und Urteilskompetenzen werden dagegen zusammenfassend an den Beginn des Lernzeitraums gestellt und dann noch einmal in den einzelnen Inhaltsfeldern präzisiert. So heißt es dort im Inhaltsfeld 3 – Die Bibel als „Ur-kunde“ des Glaubens wie folgt:

Sachkompetenz

„Die Schülerinnen und Schüler können

  • erklären, inwiefern die biblischen Erzählungen Erfahrungen ausdrücken, die Menschen mit Gott gemacht haben,
  • exemplarisch Glaubensgeschichten des Alten und Neuen Testamentes wiedergeben,
  • erläutern, inwiefern das Volk Israel seine Glaubenserfahrungen in biblischen Geschichten erzählt,
  • an Beispielen die Bedeutung der Bibel im Leben der Kirche nachweisen (u. a. im Gottesdienst),
  • begründen, warum die Bibel für die Christen als ‚Heilige Schrift‘ eine besondere Bedeutung hat“ (Ministerium für Schule und Weiterbildung, 2013, 20).

Urteilskompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

  • ansatzweise die Relevanz biblischer Glaubenserzählungen für Menschen heute beurteilen, indem sie auch Beispiele gegenwärtigen menschlichen Verhaltens mit Hilfe ausgewählter biblischer Erzählungen beurteilen“ (Ministerium für Schule und Weiterbildung, 2013, 20).

Die anderen fünf Inhaltsfelder sind analog gestaltet.

Der Kernlehrplan für das Fach Katholische Religionslehre an der Gesamtschule in NRW enthält ein weiteres Kapitel, in dem Lehrerinnen und Lehrer Anregungen und Hilfen zum Thema „Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbewertung“ finden sollen. Neben den üblichen pädagogischen und schulrechtlichen Ausführungen zu Notenlehre und Notengebung finden sich dort auch wichtige Hinweise zur Beurteilung und Bewertung von Fähigkeiten und Fertigkeiten im Fach Katholische Religionslehre: „Erfolgreiches Lernen ist kumulativ. Entsprechend sind die Kompetenzerwartungen im Lehrplan zumeist in ansteigender Progression und Komplexität formuliert. Dies bedingt, dass Unterricht und Lernerfolgsüberprüfungen darauf ausgerichtet sein müssen, Schülerinnen und Schülern Gelegenheit zu geben, grundlegende Kompetenzen, die sie in den vorangegangenen Jahren erworben haben, wiederholt und in wechselnden Kontexten anzuwenden. Für Lehrerinnen und Lehrer sind die Ergebnisse der Lernerfolgsüberprüfungen Anlass, die Zielsetzungen und die Methoden ihres Unterrichts zu überprüfen und ggf. zu modifizieren. Für die Schülerinnen und Schüler sollen die Rückmeldungen zu den erreichten Lernständen eine Hilfe für das weitere Lernen darstellen“ (Ministerium für Schule und Weiterbildung, 2013, 30).

3. Funktion

Die Kernlehrpläne des Landes Nordrhein-Westfalens stehen einzeln für sich und bedürfen nicht eines bildungs- oder schultheoretischen Rahmenplanes. Trotzdem sind die verschiedenen Kerncurricula nicht isoliert zu sehen, sondern als Teil eines landespolitischen Gesamtkonzepts. Aus den in den Präambeln aller Kernlehrpläne aufgeführten Intentionen lassen sich ihre verschiedenen Funktionen anschaulich machen: Kerncurricula

  • sind curriculare Vorgaben, bei denen die erwarteten Lernergebnisse im Mittelpunkt stehen,
  • beschreiben die erwarteten Lernergebnisse in Form von fachbezogenen Kompetenzen, fachdidaktisch begründeten Kompetenzbereichen sowie zugeordneten Inhaltsfeldern,
  • zeigen, in welchen Stufungen diese Kompetenzen im Unterricht in der Sekundarstufe I erreicht werden können, indem sie die erwarteten Kompetenzen am Ende ausgewählter Klassenstufen näher beschreiben,
  • beschränken sich dabei auf zentrale kognitive Prozesse sowie die mit ihnen verbundenen Gegenstände, die für den weiteren Bildungsweg unverzichtbar sind,
  • bestimmen durch die Ausweisung von verbindlichen Erwartungen die Bezugspunkte für die Überprüfung der Lernergebnisse und Leistungsstände in der schulischen Leistungsbewertung und
  • schaffen so die Voraussetzungen, um definierte Anspruchsniveaus an der Einzelschule sowie im Land zu sichern (Ministerium für Schule und Weiterbildung, 2013, 7).

Jeder Kernlehrplan muss entsprechend von der Fachschaft einer Schule in einem schulinternen Lehrplan konkretisiert werden. Dazu müssen Lehrerinnen und Lehrer mit Blick auf den Religionsunterricht bedenken, welche lokalen Rahmenbedingungen ihre Arbeit bestimmen, anhand welcher Unterrichtsvorhaben Inhalte und Kompetenzen erschlossen werden sollen, welche Grundsätze der gemeinsamen fachdidaktischen Arbeit zugrunde liegen, wie die Leistungsbewertung organisiert und standardisiert werden kann und welche Lehr- und Lernmittel an der Schule zur Verfügung stehen.

Literaturverzeichnis

  • Kraft, Friedhelm, Lehrpläne/Kerncurricula, in: Rothgangel, Martin/Adam, Gottfried/Lachmann, Rainer (Hg.), Religionspädagogisches Kompendium, Göttingen 7. Aufl. 2012, 310-323.
  • Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalens, Kernlehrplan für die Gesamtschule in Nordrhein-Westfalen. Katholische Religionslehre, Düsseldorf 2013.
  • Sajak, Clauß P., Vom Lehrplan zu Bildungsstandards. Lehrbrief 7 zum Religionspädagogisch-Katechetischen Kurs – Theologie im Fernkurs, Würzburg 2012.
  • Scholl, Daniel, Sind die traditionellen Lehrpläne überflüssig? Zur lehrplantheoretischen Problematik von Bildungsstandards und Kernlehrplänen, Wiesbaden 2009.
  • Sekretariat der deutschen Bischofskonferenz (Hg.), Kirchliche Richtlinien zu Bildungsstandards für den katholischen Religionsunterricht in den Jahrgangsstufen 5-10/Sekundarstufe I (Mittlerer Schulabschluss), Die deutschen Bischöfe 78, Bonn 2004.

Abbildungsverzeichnis

  • Applikation der Kompetenzen auf Inhalte (Ministerium für Schule und Weiterbildung, 2013, 13).

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