Lebensgestaltung – Ethik – Religionskunde
Schlagworte: LER
(erstellt: Januar 2015)
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Digital Object Identifier: https://doi.org/10.23768/wirelex.Lebensgestaltung_Ethik_Religionskunde.100095
1. Geschichte des Fachs
1.1. Die Anfänge
Die Vorläufer des Fachs Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde (LER) liegen in der Zeit der DDR. In den 1980er Jahren gründeten sich in der DDR Initiativgruppen (z.B. „Unabhängiger Interessenverband für eine demokratische Bildung und Erziehung“), deren Ziel eine „Bildungsreform von unten“ war. Nach der Friedlichen Revolution und der Gründung des Landes Brandenburg veröffentlichte das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) am 15.10.1991 ein „Grundsatzpapier für die öffentliche Diskussion“ mit dem Titel „Gemeinsam leben lernen“. Darin enthalten sind zum einen die Abkehr von einer ideologisch geprägten Bildung und Erziehung wie sie in der Schule der DDR üblich war und die Hoffnung, dass mit der Einführung eines neuen Fachs auch eine demokratische Veränderung der Schule einhergeht. Die „weltanschauliche Trennung“ der Lernenden in einem Wahlpflichtbereich wird darin abgelehnt. Verständnis und Toleranz, so die Überzeugung des MBJS, können nur dann entstehen, wenn gemeinsam gelernt wird.
1.2. Der Modellversuch
Mit Beginn des Schuljahres 1992/93 beginnt (bis zum Ende des Schuljahres 1994/95) an 44 Schulen des Landes Brandenburg in den Jahrgangsstufen 7-10 der Modellversuch „Lebensgestaltung-Ethik-Religion“. Die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg beteiligt sich am Modellversuch, hingegen lehnt das Erzbistum Berlin eine Beteiligung ab. Der Unterricht wird zunächst in Integrations- und Differenzierungsphasen erteilt. Während der Integrationsphase nehmen alle Schülerinnen und Schüler am Unterricht gemeinsam teil und während der Differenzierungsphase können sie zwischen Lebensgestaltung-Ethik (staatliche Lehrkraft) und Religion (kirchliche Lehrkraft) wählen. Allerdings kommt es von Beginn an zu Problemen, insbesondere deshalb, weil die inhaltliche Bezogenheit von Integrations- und Differenzierungsphase nicht gelingt und weil die kirchlichen Lehrkräfte den staatlichen nicht gleichgestellt sind.
Der Modellversuch wird wissenschaftlich begleitet und im Abschlussbericht wird insbesondere kritisiert, dass der Bereich „Lebensgestaltung“ in der unterrichtlichen Umsetzung im Vergleich zu den anderen Bereichen zu stark gewichtet wird. Zudem wird bemängelt, dass die gewünschte Neutralität des Fachs durch die Lehrkräfte zu oft nicht gewährleistet werden konnte.
1.3. LER als Pflichtfach
Der Modellversuch endet mit dem Schuljahr 1994/95 und wird im Schuljahr 1995/96 in einen Schulversuch überführt. Nach dem Entwurf des Schulgesetzes für das Land Brandenburg von 1995 soll das Fach „Lebensgestaltung-Ethik-Religionen“ als Pflichtfach im Land Brandenburg eingeführt werden, mit der Möglichkeit zur Befreiung für Schülerinnen und Schüler, die am konfessionellen Religionsunterricht (→ Religionsunterricht, evangelisch
1.4. Der Vergleich
Das Land Brandenburg berief sich bei seiner Regelung auf die Gültigkeit der „Bremer Klausel“ (Art. 141 GG), wogegen jedoch die beiden Kirchen, Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag beim Bundesverfassungsgericht geklagt haben. Das Bundesverfassungsgericht hat am 11. Dezember 2001 einen Vergleich vorgeschlagen, bei dem zwar einerseits die bestehenden Regelungen zu LER im Wesentlichen bestätigt wurden, gleichzeitig aber eine Verbesserung für den konfessionellen Religionsunterricht angeregt wurde. Aufgrund des Vergleichs, der von den Beteiligten angenommen wurde, ist die Frage, ob die „Bremer Klausel“ auch im Land Brandenburg Anwendung finden kann, bis heute nicht geklärt.
1.5. Gegenwärtige Situation
LER ist nunmehr flächendeckend im Land Brandenburg eingeführt und wird in den Jahrgangsstufen 5-10 unterrichtet. Aus organisatorischen Gründen findet der Unterricht an Gymnasien allerdings nur bis zur 9. Jahrgangsstufe statt, in Gesamt- und Oberschulen bis zur 10. Klasse. In der gymnasialen Oberstufe kann das Fach nicht belegt werden. Das Fach wird in den Jahrgangsstufen 5/6 sowie 9/10 einstündig unterrichtet, in den Jahrgangsstufen 7 und 8 (sowie an Gymnasien in Jahrgangsstufe 9) zweistündig.
Im Landesdurchschnitt liegt die Befreiung von LER für Schülerinnen und Schüler, die den konfessionellen Religionsunterricht besuchen, bei ca. 10 %, wobei es die meisten Befreiungen an Gymnasien (ca. 20 %) und die wenigsten an Oberschulen (ca. 2 %) gibt. Konfessioneller Religionsunterricht wird jedoch nicht an allen Schulen des Landes Brandenburg erteilt.
Die geringen Befreiungen von LER verdeutlichen, dass das Fach im Wesentlichen an den Schulen (→ Schule, öffentlich/staatlich
Problematisch ist auch der geringe Einsatz von Fachlehrkräften, insbesondere in den Grundschulen. Hier unterrichten ca. 55 % fachfremde Lehrkräfte (an Gymnasien sind es ca. 25 %). Diese Entwicklung ist zwar einerseits dadurch bedingt, dass es immer noch wenige Fachlehrkräfte für LER gibt, andererseits deutet sich dadurch jedoch auch an, dass an den Schulen der Einsatz anderer Fachlehrer Priorität hat.
2. Inhaltliches
Im Schulgesetz des Landes Brandenburg finden sich, neben Festlegungen zur formalen Gestaltung des Faches LER, in § 11 auch einige inhaltliche Bestimmungen. So soll das Fach dazu dienen, dass die Schülerinnen und Schüler „ihr Leben selbstbestimmt und verantwortlich“ (§ 11 Abs. 2 BbgSchulG) gestalten können und es soll „ihnen helfen, sich in einer demokratischen und pluralistischen Gesellschaft mit ihren vielfältigen Wertvorstellungen und Sinnangeboten zunehmend eigenständig und urteilsfähig“ (§ 11 Abs. 2 BbgSchulG) orientieren zu können (→ Pluralisierung
2.1. Basisstrukturen
Ein wesentliches Grundelement der inhaltlichen Konzeption des Faches LER bilden die sogenannten „Basisstrukturen“ und eine „dichotome Grundstruktur“. Unter Basisstrukturen wird in diesem Zusammenhang zumeist verstanden, dass es „plausible Netze von grundlegenden Inhalten bzw. Handlungsweisen“ sind, „die einen Wissensbereich bestimmen“ (Edelstein u.a., 2001, 77). Damit sind jedoch keine fachwissenschaftlichen Disziplinen gemeint, sondern Basisstrukturen meinen vielmehr Denkrichtungen, sie sind Orientierungspunkte bei Erkenntnisprozessen und lassen sich nicht in eine spezifische Fachwissenschaft zwängen.
Die Basisstrukturen L(ebensgestaltung), E(thik) und R(eligionskunde) zeichnen sich jeweils durch eine „dichotome Grundstruktur“ aus. Mit dieser Dichotomie wird das spezifische Spektrum der einzelnen Basisstrukturen deutlich. Die Dichotomie der Basisstruktur „Lebensgestaltung“ besteht in „Konstruktion und Verfolgung eines Lebensziels versus Flucht, Scheitern, Sinnlosigkeit und Ekel“ (Edelstein u.a., 2001, 93). Die Dichotomie der Basisstruktur „Ethik“ besteht in „Moralität als inneres oder äußeres Regelsystem versus Un-Moralität als innere oder gesellschaftliche Anomie“ (Edelstein u.a., 2001, 86). Die Dichotomie von „Religionskunde“: Aufgeschlossenheit/Interesse für Religionen und Religiosität versus Gleichgültigkeit gegenüber und Abscheu vor allem Religiösem (Edelstein u.a., 2001, 85-95).
Zwar soll mit der Dichotomie die Bandbreite der jeweiligen Basisstrukturen deutlich werden, doch bleibt die Differenzierung von L und E vage.
Die Basisstrukturen und deren Dichotomie bilden die Grundlage für die inhaltliche Ausgestaltung des Faches LER, wie sie sich insbesondere in den Rahmenlehrplänen ausdrückt.
2.2. Rahmenlehrpläne
Derzeit gibt es zwei Rahmenlehrpläne, die vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) herausgegeben wurden. Da im Land Brandenburg die Grundschule bis zur 6. Jahrgangsstufe geht, gibt es einen Rahmenlehrplan für die Grundschule (Jg. 5/6) und einen für die Sekundarstufe I. Beide Rahmenlehrpläne sind gültig seit dem 01.08.2008. Derzeit findet eine Überarbeitung der Rahmenlehrpläne statt. Zum Schuljahr 2016/17 soll es einen einheitlichen → Lehrplan
Entsprechend den Rahmenlehrplänen geht es in LER um Themen der Lebensgestaltung, ausgehend von den Vorerfahrungen der Lernenden. Beschrieben werden drei Dimension: L(ebensgestaltung), E(thik) und R(eligionskunde). „Die L-Dimension richtet den Blick auf anthropologische und soziale sowie psychologische Aspekte und Zusammenhänge. Die E-Dimension entwickelt ethisch-moralisches Denken, Argumentieren und Urteilen und fragt nach Kriterien und Maßstäben dafür. Die R-Dimension untersucht religionskundliche Aspekte, die inhaltlich von bestimmten Religionen bzw. Weltanschauungen determiniert sind“ (MBJS, Rahmenlehrplan Grundschule, 2008a, 17).
Beide Rahmenlehrpläne formulieren allgemeine Standards (fachspezifische Methoden) sowie Standards für sechs Themenfelder: Soziale Beziehungen, Existenzielle Erfahrungen, Individuelle Entwicklungsaufgaben, Welt-Natur-Mensch, Weltbilder-Kulturen-Interkulturalität sowie Frieden und Gerechtigkeit – Hoffnung für die Welt.
Die themenfeldbezogenen Standards sind an mehreren Stellen problematisch, weil sie deutlich über unterrichtliche Zusammenhänge hinausweisen, was insbesondere für die Themenfelder Soziale Beziehungen, Existenzielle Erfahrungen und Individuelle Entwicklungsaufgaben gilt.
Ein Standard im Rahmenlehrplan für die Grundschule lautet beispielsweise: „Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die eigene Rolle in ausgewählten sozialen Beziehungen“ (MBJS, Rahmenlehrplan Grundschule, 2008a, 20). Die vorgegebenen sozialen Beziehungen sind hierfür „Freundschaft“ sowie „Klasse und Schule“. Die mit dem Standard beschriebene Förderung zur Selbstreflexion ist wichtig und hat auch in unterrichtlichen Zusammenhängen ihren Platz, kann jedoch leicht übergriffig werden. Die im Fach LER angestrebte Orientierung an den Themen der Schülerinnen und Schüler geht didaktisch zu weit, wenn die Schülerinnen und Schüler ihre eigenen Rollen beschreiben sollen. Schule muss auch einen Schutzraum bieten, der gerade hierdurch nicht gewährleistet werden kann.
Deutlich wird dies an einem Standard aus dem Themenfeld Existenzielle Erfahrungen: Die Schülerinnen und Schüler „gehen differenziert und situationsbezogen mit den Gefühlen und Empfindungen anderer um“ (MBJS, Rahmenlehrplan Sek I, 2008b, 17). Problematisch an diesem Standard ist insbesondere, dass Gefühle und Empfindungen „anderer“ didaktisch inszeniert werden sollen. Solange dies exemplarisch geschieht (anhand einer Geschichte, eines Bildes etc.), ist dagegen schwerlich etwas einzuwenden. Geschieht dies realiter, d.h. anhand der Gefühle der Schülerinnen und Schüler, ist es übergriffig und jenseits dessen, was unterrichtlich zu verantworten ist. Zudem suggeriert ein solcher Standard, dass unterrichtlich ein bestimmtes Verhalten generiert werden kann. Schließlich bleibt auch die Differenzierung dieser drei Themenfelder vage und der Zusammenhang zwischen ihnen geht verloren.
Klarer sind die drei anderen Themenfelder, mit denen deutlich thematische Schwerpunkte gesetzt werden: Das Verhältnis von Mensch und Natur, die Gemeinsamkeiten unterschiedlicher Kulturen (Interkulturalität) und Fragen nach Frieden und → Gerechtigkeit
2.3. Kompetenzen
Die jeweils zugrunde gelegten Kompetenzbegriffe der beiden Rahmenlehrpläne für LER unterscheiden sich markant. Während im Rahmenlehrplan für die Grundschule noch kein domänenspezifischer Kompetenzbegriff vorhanden ist (hier wird allgemein von „Handlungskompetenz“ gesprochen), ist im Rahmenlehrplan für die Sek I von der „Lebensgestaltungskompetenz“ die Rede. Darunter wird verstanden, dass die Schülerinnen und Schüler „ihr Leben auf der Grundlage moralischer Urteilskompetenz verantwortungsbewusst und reflexiv in einer pluralistischen Gesellschaft“ gestalten können (Rahmenlehrplan Sek I, 2008, 13). Diese unterschiedlichen Kompetenzbegriffe der Rahmenlehrpläne werfen Fragen auf. Zum einen muss gefragt werden, ob der Begriff der „Lebensgestaltungskompetenz“ aus Sek I mit der „Handlungskompetenz“ in der Grundschule identisch ist. Wenn ja, dann erschließt sich der zusätzlich eingeführte Begriff nicht. Wenn nein, dann wird die Bezogenheit dieser Begriffe nicht erläutert und das System ist inkonsistent. Ferner erschließt sich nicht, warum einerseits von „Lebensgestaltungskompetenz“ (Singular) und andererseits von „allgemeinen Lebensgestaltungskompetenzen“ (Plural) die Rede ist. Handelt es sich um eine Kompetenz (im Sinne einer Handlungskompetenz) mit unterschiedlichen Teilkompetenzen? Warum diese dann aber „allgemein“ sein sollen, ist dann immer noch nicht klar.
Ein klares und eindeutiges Kompetenzmodell, das den Lehrkräften eine Orientierung bietet, liegt dem Rahmenlehrplan nicht zugrunde. Stattdessen wird alles als Lebensgestaltungskompetenz beschrieben, ohne Zuordnungen deutlich zu machen. Hinzu kommt, dass zu den Lebensgestaltungskompetenzen Orientierungswissen gehört, das den Dimensionen L, E und R zugeordnet wird. Wie sich dieses Orientierungswissen nun zu den Standards verhält, bleibt unklar. Es wird nicht deutlich, ob die Standards Orientierungswissen spezifizieren oder umgekehrt.
An der Universität Potsdam wurde ausgehend von Überlegungen von Eva-Maria Kenngott ein Kompetenzmodell entwickelt, das für L, E und R jeweils „Partizipationskompetenz“ vorsieht. Entsprechend ist von lebensgestalterischer, ethischer und religiöser Partizipationskompetenz die Rede. Unter Partizipationskompetenz wird die Fähigkeit verstanden, „Handlungsmöglichkeiten aufgrund erworbenen Orientierungswissens zu erkennen und umzusetzen“ (Hafner/Lenz, 2014, 92f.). Den drei Partizipationskompetenzen werden jeweils Kompetenzbereiche zugeordnet: wahrnehmen und beschreiben, deuten, argumentieren und urteilen, kommunizieren und interagieren, sowie „Orientierungswissen als inhaltlicher Kern der Kompetenz“ (Hafner/Lenz, 2014, 92f.). Zu diskutieren wäre, ob nicht mit der Rede von „Orientierungswissen“ das Modell von Kompetenzen und Standards grundsätzlich übereinstimmt. Zudem ist zu fragen, ob Partizipationskompetenz wirklich für alle drei Bereiche ein sinnvoller Begriff ist, da die „lebensgestalterische Partizipationskompetenz“ kaum zu füllen ist. Zudem ist unklar, wie dieses Kompetenzmodell mit dem der Rahmenlehrpläne korrespondiert.
Mit einem solchen Modell hat das Fach LER Anschluss an den fachdidaktischen Diskurs gehalten, wobei eine Evaluation noch aussteht.
2.4. Der Studiengang LER
Seit dem Wintersemester 2003/2004 gibt es an der Universität Potsdam den Lehramtsstudiengang LER, zuvor gab es LER nur als Weiterbildungsstudium. Das Bachelorstudium gliedert sich in zwei Grundmodule (Philosophie/Religionswissenschaft und Fachdidaktik/Psychologie/Soziologie) und zwei Aufbaumodule (philosophische und religionswissenschaftliche Kernkompetenzen) sowie in berufsbezogene Module. Im Bachelorstudium werden inklusive Bachelorarbeit 78 Leistungspunkte erworben (Sekundarstufe I) und 9 Leistungspunkte im Studium für die Primarstufe. Im Masterstudiengang für das Lehramt in der Sekundarstufe I sind 4 Module zu belegen: themenzentriertes Grundmodul, Vertiefungsmodul sowie die Aufbaumodule Philosophie und → Religionswissenschaft
Der inhaltliche Schwerpunkt bei den religionswissenschaftlichen Lehrveranstaltungen liegt auf den drei abrahamitischen Religionen.
Die Immatrikulationen erfolgen jeweils zum Wintersemester. Pro Jahr stehen 50 Studienplätze zur Verfügung, wobei die Nachfrage meist größer ist.
3. Fazit
Das Fach LER ist nach den Jahren der Auseinandersetzung in der Schulwirklichkeit des Landes Brandenburg angekommen. Gleichwohl bleiben einige offene Fragen:
- Ob sich das Land Brandenburg zurecht auf die sogenannte „Bremer Klausel“ bezieht, ist durch den Vergleichsvorschlag des BVG nicht geklärt. Am derzeitigen Status quo wird jedoch weder vom Land Brandenburg noch von den Kirchen gerüttelt.
- Der hohe Einsatz von fachfremden Lehrkräften ist unbefriedigend und wird dem Anspruch des Faches nicht gerecht.
- Es ist ein Kompetenzmodell zu entwickeln, das sowohl in den Rahmenlehrplänen als auch in der Ausbildung kompatibel ist. Als Vorlage könnte der Entwurf der Universität Potsdam dienen.
- Mit der Entscheidung des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport, das Fach nicht in der Sekundarstufe II zu unterrichten, wird die Möglichkeit vertan, Jugendlichen auf ihrem Weg ins Erwachsensein eine Orientierung zu geben. Es wäre daher sinnvoll, LER auch in der gymnasialen Oberstufe anzubieten.
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