Deutsche Bibelgesellschaft

Religiöse Erziehung, Islam

(erstellt: Februar 2017)

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1. Erziehung im Islam

1.1. Erziehung als Aufgabe der Familie

Das islamische Verständnis von Familie entspricht dem traditionell orientierten Familienkonzept. Konstitutive Bestandteile sind die heterosexuelle Partnerschaft auf der Grundlage religiöser Normen und rechtlicher Vereinbarungen sowie die aus dieser Verbindung hervorgehenden Kinder als weitere Mitglieder der kleinsten gesellschaftlichen Keimzelle, d.h. der Familie (Ceylan, 2014, 137). Das islamische Recht kennt daher viele Gesetze und Regelungen, die den Schutz der Familie bis in den privaten Bereich hinein regeln, wie Eheschließung, Erbrecht, Scheidungsrecht.

Neben der elementaren Aufgabe der materiellen Versorgung fällt der Familie die Verantwortung für die frühe religiöse Erziehung des Kindes zu, zu der die Glaubensvermittlung und die Einführung in die islamische Orthopraxie gehören.

Auch wenn die → religiöse Bildung durch die stetig zunehmende Institutionalisierung und Errichtung muslimischer Einrichtungen auch in Deutschland in der → Moschee oder → Schule stattfindet, bleibt die Glaubensvermittlung eine elterliche Pflicht. Während der Aufgabenschwerpunkt der religiösen Erziehung in der Familie als religiöse Sozialisation verstanden wird, findet die religiöse Unterweisung bzw. Glaubensunterweisung meist im Moscheeunterricht statt. Der in den letzten Jahren immer weiter ausgebaute islamische Religionsunterricht in der Schule ist konzeptionell der Ort der religiösen Mündigkeit (Kernlehrpläne islamischer Religionsunterricht, NRW).

1.2. Quellen der religiösen Erziehung

Muslimische Gelehrte ziehen auch bei der Frage der religiösen Erziehung als erste Quelle den Koran heran, der als zentrale Richtschnur gilt. Als zweite Quelle dienen Überlieferungen des Propheten Muhammad.

Wenn man in islamisch-kulturellen Kreisen über die Erziehung spricht, findet man die Verwendung des arabischen Begriffs tarbīya, der Prozesse wie Wachstum, Entwicklung oder Pflege konnotiert. Damit bezieht sich tarbīya nicht nur auf die moralische Erziehung, sondern impliziert die Bildung des Individuums als einen lebenslangen Prozess. Zahlreiche Überlieferungen betonen diese Verantwortung der Eltern: „Das beste Erbe für die eigenen Kinder ist eine gute Erziehung“ (At-Tirmiḏī, zitiert nach Siddiqi Trust, o.J., 227).

Der Koran geht nur spärlich auf dieses Thema ein, wobei die Verse auch hermeneutisch gedeutet werden müssen. Als ein besonderer Referenzrahmen gilt eine längere Passage aus dem Koran (31: 13-19) zwischen Luqmān, der symbolisch die Vaterrolle übernimmt und als religiöser Erzieher seinem Sohn Ratschläge gibt, und seinem Sohn. Diese religiös-erzieherischen Handlungsnormen sind:

  • die Einheit und die Einzigartigkeit Gottes anerkennen und internalisieren (Vers 13);
  • die Eltern ehren (Vers 14);
  • das Gebot des Gehorsams gilt nicht bei Anweisungen der Eltern, die gegen den Glauben verstoßen (Vers 15);
  • Gutes tun (Vers 16);
  • das rituelle Gebet verrichten, das Rechte gebieten und das Unrecht verbieten (Vers 17);
  • im Umgang mit anderen nicht überheblich sein (Vers 18);
  • bescheiden sein und die Stimme nicht erheben (Vers 19).

Die exemplarisch erwähnten Verse machen deutlich, dass die religiöse Erziehung sich theozentrisch an göttlichen Geboten ausrichtet. Die Einordnung in dieses religiöse System von Pflichten und Vorschriften wird mit Gehorsam in Verbindung gebracht. Gehorsam gegenüber den Eltern, gegenüber Gott, dem Schöpfer, ist eine ethische Dimension, die mit Dankbarkeit einhergeht (Uslucan, 2008, 44). Die traditionell-islamische Erziehung entwickelte daraus positive Seiten wie den hohen Wert der Familie, soziale Nähe, die ausgeprägte Solidarität, Hilfe und Fürsorge für die Angehörigen, den Respekt vor dem Alter, die bindende und identitätsstiftende Kraft der religiösen Rituale.

In der Moderne stehen Muslime auch durch die starke Individualisierung in der säkularen Gesellschaft vor dem Problem, diese Werte nicht aufzugeben und zugleich die Zwänge und Bevormundungen in Richtung eines freieren Erziehungsstils aufzulösen, in dem Religion zwar ein Bezugssystem bildet – allerdings mehr aus Rechten als aus Pflichten.

Während Überlieferungen des Propheten und der Koran keine Unterscheidung nach dem Geschlecht machen und die Benachteiligung der Mädchen in der vorislamischen Gesellschaft aufheben, scheinen muslimische Gesellschaften die Bevorzugung der Jungen nicht überwunden zu haben (Işık/Tatari, 2011, 256).

2. Koranische Lebensabschnitte

Der Prophet Muhammad spricht in zahlreichen Überlieferungen von der Erziehungsverantwortung der Eltern und den Entfaltungsmöglichkeiten des Kindes und dass das Kind befähigt werden solle, mit zunehmendem Alter selbstständig die Verantwortung für sich zu übernehmen: „Die ersten sieben Jahre ist das Kind eine Zierde [es entdeckt die Welt und sich selbst, lernt auf spielerische Weise und hat kindliche Freude daran], die zweiten sieben Jahre ist es dein Lehrling [es übernimmt Pflichten und lernt systematisch], danach ist es dein Freund oder dein Feind [je nachdem, was für ein Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Kindern entstehen konnte]“ (At-Tirmiḏī, zitiert nach Işık/Tatari, 2011, 255).

Der Koran unterteilt die Lebensabschnitte des Menschen in vier Phasen: Kindheit (→ Kinder/Kindheit), Jugend, Erwachsenenalter (→ Erwachsene) und hohes Alter. Auch wenn die religiöse Verantwortlichkeit des Muslims erst mit der Pubertät beginnt, soll das Kind durch eine zielgerichtete religiöse Sozialisation befähigt werden, durch bereits erworbene Kenntnisse seinen Pflichten nachzukommen.

Von Gelehrten wird den Eltern die Empfehlung ausgesprochen, mit alltagsbegleitenden Elementen religiöser Erziehung so früh wie möglich zu beginnen. Ausgehend von einigen Versen aus dem Koran haben muslimische Gelehrte ein Entwicklungsphasenmodell entwickelt, in dem bestimmte religiöse Elemente vermittelt werden sollen. Diese Phasen sind das Säuglingsalter (0-2 Jahre), frühe Kindheit (2-7 Jahre), späte Kindheit (7-10 Jahre) und die Geschlechtsreife (bulūġ) (Canan, 1977, 72f.).

2.1. Säuglingsalter (0 bis 2 Jahre)

Für die Zeit nach der Geburt eines Kindes sind in der Sunna des Propheten Muhammad einige Rituale vorgesehen, die gleichzeitig auch als Rechte des Kindes definiert sind. Die unten beschriebenen Rituale dienen der (vorpädagogischen) schrittweisen Aufnahme des Kindes in die sozioreligiöse Gemeinschaft. Darunter zählen die Namensgebung, der Taḥnik, die ʿAqīqa, die Beschneidung der Jungen und das Scheren der Haare. Diese Lebensphase ist geprägt von dem Akt des Stillens, der auch im Koran verankert ist.

2.1.1. Taḥnik

Bereits kurz nach der Geburt wird der Gaumen des Neugeborenen mit einer Art Dattelbrei einmassiert, um die Mundmuskulatur zu stimulieren und auf das Stillen vorzubereiten. Diese Handlung geht nach einer Überlieferung auf den Propheten zurück, wo Abu Musa, ein Gefährte des Propheten, berichtete: „Ein Junge wurde mir geboren und ich brachte ihn zum Propheten, Allahs Segen und Frieden auf ihm. Der Prophet gab ihm den Namen Ibrāhīm, massierte seine Mundhöhle mit Dattelbrei, sprach für ihn ein Bittgebet um Segen und gab ihn mir zurück“ (al-Buḫārī, zitiert nach Siddiqi Trust, o.J., 226).

2.1.2. Namensgebung

Für muslimische Eltern ist oft nicht nur der Klang des Namens wichtig, sondern auch die Bedeutung. Namen spielen nicht nur im diesseitigen Leben eine Rolle, sondern auch darüber hinaus. In einem Hadith heißt es dazu: „Am Tag des Jüngsten Gerichts werdet ihr bei euren Namen gerufen werden und bei denen eurer Väter. Wählt daher schöne Namen aus“ (Abū Dawūd, zitiert nach Schommer, 2013, 33).

Neben der Empfehlung, den Kindern bestimmte Namen zu geben, da sie Einfluss auf den Charakter haben, appelliert der Prophet Muhammad an die Eltern, Namen mit negativen Konnotationen wie z.B. Ḥarb („Krieg“) zu vermeiden. Daher favorisieren muslimische Eltern bei der Namensgebung Namen (zum Folgenden: Schommer, 2013, 32-35):

  1. 1.von Propheten wie ‛Isā, Mūsā, Yūsuf oder Yūnus, da sie als Auserwählte Gottes eine besondere Beziehung zu Gott hatten und den Gläubigen als Vorbilder dienen.
  2. 2.von Persönlichkeiten aus dem Umfeld der Propheten, z.B. Hāğar (die Ehefrau des Propheten Ibrahim, arabische Form von Hagar) oder Maryam (arabische Form von Maria).
  3. 3.von bekannten Persönlichkeiten aus der islamischen Geschichte, die eine besondere Beziehung zum Propheten hatten wie Fāṭima (Tochter des Propheten), ‛Ā’ischa (Ehefrau des Propheten) oder Ḥasan (Enkel des Propheten).
  4. 4.von Gott, die zu seinen 99 schönsten Namen gehören. Da diese Namen Bezeichnungen für Eigenschaften Gottes sind, wird z.B. die Eigenschaft Raḥīm (der Barmherzige) mit dem Zusatz ‛Abd (der Diener) zum Jungennamen ‛Abdurrahīm (der Diener des Barmherzigen).
  5. 5.von Dingen, die im Koran erwähnt werden, z.B. Firdaws (eine Bezeichnung für das Paradies), Nūr (Licht) oder Ramaḍān (der Fastenmonat der Muslime).
  6. 6.von schönen Dingen aus der Natur, z.B. Jasmin oder Gül (Rose).

Daher ist in Deutschland und weltweit Muhammad der Name, der von Muslimen am meisten präferiert wird (www.migazin.de).

Die Namensgebung erfolgt nach einer festgelegten Zeremonie, wobei dem Neugeborenen der Aḏān, der islamische Gebetsruf, in das rechte Ohr und die Iqāma, der unmittelbare Aufruf zum Gebet, in das linke Ohr gesprochen wird. Danach wird der Name des Säuglings ausgesprochen (Dawoud, 2010, 32).

2.1.3. Scheren des Kopfes

Am siebten Tag nach der Entbindung wird der Kopf des Säuglings geschoren und das Gewicht der Haare entsprechend einem Betrag in Silberwert an Bedürftige gespendet, sofern die Familie finanziell dazu in der Lage ist. Dieses Ritual wird von vielen muslimischen Familien oft auch später praktiziert oder es wird nur eine geschätzte Summe gespendet.

2.1.4. ʿAqīqa

Die ʿAqīqa, das Schlachten eines Opfertiers zur Geburt eines Kindes, war als vorislamisches Ritual bekannt. Jedoch wurde sie nur bei der Geburt eines Sohnes vollzogen, da in der mekkanischen Gesellschaft Frauen benachteiligt und die Geburt einer Tochter als Schmach empfunden wurde (siehe Verse 16: 57-59; 81: 8-9).

Die ʿAqīqa geht auf die Empfehlung des Propheten selbst zurück, der gesagt hat: „Für das [neugeborene] Kind soll eine ʿAqīqa vorgenommen werden. Also schlachtet in seinem Namen und entfernt von ihm den Schaden“ (al-Buḫārī). Nach Überlieferungen soll der Prophet die ʿAqīqa bei der Geburt seiner Enkelkinder Hasan und Hussein am siebten Tag praktiziert haben.

Als Ausdruck der Dankbarkeit gegenüber Gott und der Freude über die Ankunft des neuen Familienmitgliedes schlachten Muslime oft ein Schaf und bereiten ein Festessen für Freunde, Bekannte und Verwandte zu. Auch wenn die Feier in Deutschland nicht am siebten Tag, sondern erst später organisiert wird, hat sie insbesondere für arabischstämmige Muslime eine große Bedeutung, während türkischstämmige es bevorzugen, eine festgelegte Summe an eine Hilfsorganisation zu spenden (Kamcili-Yildiz/Kammeyer/Tombrink/Biricik, 2014, 39).

2.1.5. Beschneidung

Das Ritual der Beschneidung der Jungen geht auf den Propheten Ibrahim zurück, der nach den Überlieferungen die Beschneidung in einem sehr hohen Alter vollzog. Während der Koran diese Thematik nicht erwähnt, greifen Hadīṭhe sie auf, wodurch sie einen bindenden Charakter erhält: „Zur ursprünglichen Natur der Menschen gehören fünf Handlungen: die Beschneidung, das Abrasieren der Schamhaare, das Kurzschneiden des Schnurrbarts, das Schneiden der [Finger- und Fuß-)Nägel und das Auszupfen der Achselhaare“ (al-Buḫārī, überliefert von Abū Hureira).

In Deutschland wird die Beschneidung von den Muslimen in unterschiedlichen Lebensphasen durchgeführt. Während arabischstämmige Muslime die Beschneidung eher im Säuglingsalter vorziehen, vollziehen türkischstämmige Muslime dieses Ritual im Kleinkind- bzw. Grundschulalter und feiern ein großes Fest.

Mittlerweile gibt es viele Chirurgen, sogar Beschneidungszentren, die sich auf diesen Eingriff spezialisiert haben und die Entfernung der Vorhaut mit unterschiedlichen Beschneidungsmethoden anbieten.

2.1.6. Stillen

Das Stillen gehört nach dem Koran zu den Grundrechten eines Kindes: „Die Mütter haben ihre neugeborenen Kinder zwei volle Jahre zu stillen, wenn sie das Stillen zu Ende führen wollen. Der Vater hat die stillende Mutter – auch wenn sie geschieden ist – mit Nahrung und Kleidung angemessen zu versorgen. Unmögliches sollte von keinem verlangt werden. Keine Mutter soll durch die Sorge für ihr Kind zu Schaden kommen, und kein Vater soll durch die Sorge für sein Kind Schaden erleiden“ (Koran 2: 233).

2.2. Frühe Kindheit (2 bis 7 Jahre)

Bereits im Vorschulalter versuchen Eltern, ihren Kindern erste Gebetsuren, aber auch Tisch- und Alltagsgebete beizubringen; insbesondere wird gelehrt, jede wichtige Handlung mit „Bismillahirrahmanirrahim“ („Im Namen des gnädigen Gottes“) zu beginnen und Absichten in der nahen Zukunft mit „Inschallah“ („So Gott es will“) anzukündigen. Dadurch wird die Unterwerfung unter Gott immer wieder vergegenwärtigt. Der Einzelne vergewissert sich, dass er sich in der unverfügbaren Macht Gottes befindet. Es ist die zentrale Aufgabe der Familie, Kinder erst ab dem siebten Lebensjahr in die religiöse Praxis einzuführen, gemäß der prophetischen Empfehlung. Daher ist diese Lebensphase frei von religiösen Pflichten. So können die Kinder zwar am rituellen Gebet teilnehmen oder fasten, müssen es jedoch nicht, womit die intentionale religiöse Erziehung erst in der späten Kindheit beginnt (Dodurgali, 1996, 224). Die funktionalen Elemente religiöser Erziehung stehen hier im Vordergrund. Theologen empfehlen Eltern, Kindern in dieser Lebensphase die Biographie des Propheten Muhammad (Sῑra) vorzulesen, ihnen von Propheten und ihrem Handeln zu erzählen (Dodurgalı, 1996, 253).

2.3. Späte Kindheit (7 bis 10 Jahre)

In der späten Kindheitsphase beginnt die Phase der Gewöhnung an und der Einübung in das Fasten und das rituelle Gebet.

Das erste Fasten eines Kindes fällt meist in diese Zeit. Neben dem rituellen Gebet ist das Fasten im Monat Ramadan eine der fünf Säulen des Islams, die der Koran allen Gläubigen vorschreibt: „Es war der Monat Ramadan, in dem der Koran [zuerst] von oben zuteilwurde […]. Darum, wer immer von euch diesen Monat erlebt, soll ihn durchweg fasten“ (Koran 2: 185). Während des Fastenmonats ist von der Morgendämmerung bis zum Sonnenuntergang auf jegliche Nahrungszunahme, Getränke, Geschlechtsverkehr, Rauchen etc. zu verzichten. Obwohl Kinder noch nicht verpflichtend fasten müssen, werden sie an die religiöse Tradition nach und nach herangeführt. Aus der Zeit des Propheten wird berichtet, dass Eltern gerade in den späten Nachmittagsstunden ihre Kinder mit Spielen unterhalten haben, um sie von den Gedanken an das Essen abzulenken. In vielen muslimischen Familien haben sich verschiedene Traditionen etabliert, um die Kinder an diese spätere Aufgabe heranzuführen. Oft fasten Kinder nur am Wochenende oder wenige Stunden oder einen halben Tag. Wenn der Ramadan in die Wintermonate fällt, ist es selbst für Kinder keine Schwierigkeit, ca. 8 Stunden auf Essen und Trinken zu verzichten. In den Sommermonaten mit langen Tagen hingegen ist es für Kinder weniger angemessen, 18 Stunden Verzicht zu üben (Kamçılı-Yıldız/Kammeyer/Tombrink/Biricik, 2014, 21).

Nach einem Hadith des Propheten Muhammad sollen die Kinder mit sieben Jahren an das rituelle Gebet herangeführt werden (Abū Dawūd). Dabei nimmt das Gebet nach Aussagen des Korans eine besondere Stellung ein. Auch wenn die Abläufe dieses Ritus formalisiert sind und ihm äußerlich bestimmte Bewegungsabläufe zugrunde liegen, haben diese Handlungen nach Aussagen des Korans eine ethische und erzieherische Komponente. In zahlreichen Versen wird auf ethische Maximen in Verbindung mit dem Gebet hingewiesen. So soll das Gebet den Gläubigen u.a. vor Schamlosigkeit und Übel bewahren (Vers 29: 45), in Geduld üben (Vers 2: 43-46), in seiner Bereitschaft für das Gute festigen (Vers 11: 114-115). Als eine der der fünf Säulen des Islams ist sie eine bedeutende Möglichkeit, mit Gott „in Berührung“ zu kommen, ihn sich ganz bewusst zu vergegenwärtigen (Işık, 2012, 184).

Bei der Verrichtung des Gebetes werden Suren aus dem Koran rezitiert, die die Kinder in dieser Lebensphase erlernen. Das Memorieren geschieht meist in der Koranschule in einer Moschee, die die Kinder ab dem siebten Lebensjahr besuchen.

2.3.1. Erziehungsmilieu Moschee

Moscheen (→ Moschee, im konfessionellen Religionsunterricht) in Deutschland haben neben ihrer religiösen Bedeutung als Versammlungsort auch eine pädagogische Funktion. In den Herkunftsländern der in Deutschland lebenden Muslime treffen sich dort Gläubige, um gemeinsam das rituelle Gebet zu verrichten. In der Diasporasituation gibt es in fast allen Moscheen sogenannte Koranschulen, in denen Kinder und Jugendliche eine religiöse Unterweisung bekommen.

Auch wenn die Dachverbände bislang keine einheitlichen Lehrpläne für den Moscheeunterricht entwickelt haben, sind die Inhalte in fast allen Moscheen relativ ähnlich, da das Hauptziel des Unterrichts die Vermittlung der zentralen Glaubensinhalte ist, was eine Art Unterweisung darstellt.

Der Unterricht liegt inhaltlich wie pädagogisch in der Verantwortung des dort angestellten Imams, der je nach Anzahl der Kinder von weiteren ehrenamtlich tätigen Personen unterstützt wird. Die Unterrichtssprache ist meist die Muttersprache der Moscheemitglieder, selten wird in deutscher Sprache unterrichtet, da der Imam oft aus dem Herkunftsland stammt und des Deutschen nicht mächtig ist.

Eine wichtige Aufgabe des Unterrichts ist das phonetisch korrekte Lesen-Lernen des Korans in arabischer Sprache. Begonnen wird mit dem Erlernen des arabischen Alphabets. Dem folgen einzelne Silben, Wörter aus dem Koran, wobei die Regeln der richtigen Aussprache im Vordergrund stehen. Der Unterricht ähnelt einem Privatunterricht, in dem jedes Kind einzeln vor der Lehrperson sitzt und die zu erlernende Textstelle mündlich vorträgt. Um die korrekte Wiedergabe zu gewährleisten, liest manchmal die Lehrperson auch vor und der Lernende spricht den Abschnitt nach.

Dabei verweilt der Lernende so lange an einer Passage, bis der zu lernende Abschnitt fehlerfrei gelesen werden kann. Daneben werden Koranverse auswendig gelernt, die für das rituelle Gebet von Bedeutung sind. Sowohl beim Rezitieren als auch beim Memorieren geht es nicht um die Entwicklung der Fähigkeit, den Koran auszulegen oder zu deuten, sondern um eine reine Textwiedergabe, ohne den Inhalt semantisch oder rational zu durchdringen (Uslucan, 2008, 32).

Weitere wichtige Inhalte der Moscheeunterweisung sind das Erlernen der sechs Glaubensartikel (arkān al-īmān). Diese sind der Glaube an Allah, Glaube an seine Engel, Glaube an seine Gesandten, Glaube an alle Offenbarungsschriften, Glaube an das Jenseits und Glaube an das Schicksal. Ein weiterer wichtiger Baustein ist das Erlernen der glaubenspraktischen Handlungen, die als fünf Säulen des Islams gelten. Dazu zählt das Glaubensbekenntnis (šahāda), das rituelle Pflichtgebet (ṣalā), das Fasten im Monat Ramadan (sawm), die soziale Pflichtabgabe (zakāt) und die Pilgerfahrt nach Mekka (ḥağğ).

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Moscheeunterweisung auf das Rezitieren und Memorieren des Korans in arabischer Sprache und das Erlernen von religiösen Ritualen zielt, die nach erfolgreichem Erlernen den Jugendlichen befähigen sollen, am Gemeindeleben teilzunehmen sowie die Rituale und das Gebet zu praktizieren. Damit zielt sie auf eine einfache Frömmigkeit, bei der es darum geht, elementare Inhalte und Rituale zu kennen, ohne tiefergehend darüber reflektieren und urteilen zu können (Ceylan, 2010, 252f.).

2.3.2. Erziehungsmilieu schulischer Religionsunterricht

Neben der Moschee ist die Schule ein weiterer Ort religiöser Vermittlung. Auch wenn die Inhalte der Moscheeunterweisung und des schulischen Religionsunterrichtes beieinanderliegen, unterscheiden sie sich in dem Wie, der Art und Weise, wie die Religion vermittelt wird. Nach dem Bundesverfassungsgericht ist „sein Gegenstand [...] vielmehr der Bekenntnisinhalt, nämlich die Glaubenssätze der jeweiligen Religionsgemeinschaft. Diese als bestehende Wahrheiten zu vermitteln ist seine Aufgabe […]. Andererseits kann das Verlangen, der Unterricht müsse ein ‚dogmatischer‘ sein, zumindest heute nicht mehr so verstanden werden, dass er ausschließlich der Verkündigung und Glaubensunterweisung diene. Er wird vielmehr auch als auf Wissensvermittlung gerichtetes, an den höheren Schulen sogar wissenschaftliches Fach angesehen, das in die Lehre eines Bekenntnisses einführt, vergleichenden Hinweisen offenbleibt und zugleich Gelegenheit bietet, mit dem Schüler grundsätzliche Lebensfragen zu erörtern […]“ (Heinig, 2014, 340f.).

Dieses Leitziel findet sich im Lehrplan des islamischen Religionsunterrichtes in der Schule. Er „ermutigt die Schülerinnen und Schüler zu einer eigenen Stellungnahme. In ihm wird deutlich, dass Religion zur reflektierenden Auseinandersetzung herausfordert und dass Orientierung im eigenen Leben nur vor dem Hintergrund einer begründeten Entscheidung entstehen kann“ (Kernlehrplan für die Sekundarstufe I in NRW, Islamischer Religionsunterricht, 8-9). Dieses letztere Erziehungsziel ist emanzipatorisch. Da der schulische Religionsunterricht nicht alle Aufgaben der Moscheeunterweisung, z.B. die Alphabetisierung oder das Memorieren nicht übernehmen kann und darf, wird der Moscheeunterricht weiterhin seine Bedeutung und Daseinsberechtigung behalten. Ob sich der Moscheeunterricht durch die Konkurrenz moderneren und subjektorientierten Unterrichtsmethoden (→ Subjekt/Subjektorientierung) öffnet, wird sich in der Zukunft zeigen. Eine Möglichkeit wäre, dass die in der Moschee auswendig gelernten Verse, die im rituellen Gebet rezitiert werden, zum Unterrichtsgegenstand in der Schule gemacht werden, wo ein reflektierter Zugang zu den Inhalten ermöglicht wird.

2.4. Vorpubertät/Pubertät (bulūġ-Phase)

Nach islamischer Auffassung markiert die Pubertät für den Heranwachsenden die Zeit, Verantwortung für sein Handeln zu übernehmen. Damit geht die körperliche Reife mit der seelischen Reife einher. Bei Mädchen ist die erste Regelblutung und bei Jungen die erste (unbeabsichtigte) Ejakulation der Eintritt in die bulūġ-Phase. Das Kind bzw. der Jugendliche ist dann im religiösen Sinne mündig und vor Gott verantwortlich für all seine Handlungen. Dazu zählen neben den Ge- und Verboten auch die Ausführungen der rituellen Handlungen. Mit der Geschlechtsreife kommen auf die Jugendlichen auch die zu beachtenden Reinigungsvorschriften hinzu, nach denen die rituelle Reinheit nach der Ganzkörperwaschung wieder erreicht wird. Diese ist auch im Rahmen der Sexualerziehung von Bedeutung, da der Islam die → Sexualität des Menschen bejaht und in zahlreichen Koranversen und Hadithen dies auch als ein Grundbedürfnis des Menschen ansieht (z.B. Vers 2: 222 oder 3: 14). Das Stillen dieses Bedürfnisses soll in der Ehe erfolgen, womit außereheliche Beziehungen nicht legitimiert sind (Vers 24: 30; 30: 21).

3. Religiöse Erziehung in Deutschland

Ob und inwieweit die aufgestellten koranischen Erziehungskriterien von muslimischen Familien in Deutschland in der religiösen Erziehung zur Anwendung kommen, ist nicht erforscht, da es dazu keine empirischen Arbeiten gibt. Fragen, etwa wie die Glaubensvermittlung erfolgt, mit welchen Methoden an die religiöse Glaubenspraxis herangeführt wird, bleiben offen. Generell ist festzuhalten, dass der Zugehörigkeit zum Islam (→ Islam, als Thema christlich verantworteter Bildung) bzw. generell der religiösen Zugehörigkeit als Bestandteil der kulturellen Identität in der Migrationssituation eine besondere Bedeutung bekommt: Sie kann sowohl ein Ausdruck der Selbstausgrenzung (von der Mehrheitsgesellschaft) und Differenzierung, zugleich aber auch ein eher individuell biografisches Merkmal religiöser Bindung sein; auch kann sie als Begründung der Verschiedenheit von der Mehrheitsgesellschaft instrumentalisiert werden (Defensivkultur und Distinktionsbemühung) (Uslucan, 2008, 30).

Wie groß der Anteil der Kinder ist, die die sogenannten Koranschulen in Deutschland besuchen, ist bislang nicht erforscht. Ausgehend von der Tatsache, dass ca. 25 % der Muslime Mitglieder eines Moscheevereins sind, kann man davon ausgehen, dass deren Kinder auch am Moscheeunterricht teilnehmen. Inwieweit die Etablierung des schulischen Religionsunterrichtes zu einer Veränderung des Moscheeunterrichtes führen wird oder kann, bleibt abzuwarten.

Literaturverzeichnis

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