Deutsche Bibelgesellschaft

Multireligiöse Schulandachten

Andere Schreibweise: Schulgottesdienste mit mehreren Religionen; interreligiöse Gottesdienste

(erstellt: Februar 2020)

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Seit den 1990er-Jahren werden vermehrt multireligiöse Schulandachten gefeiert, z.B. am Anfang und am Ende der Schulzeit, aber auch bei aktuellen Geschehnissen. Diese Entwicklung geht einher mit einer generellen Zunahme von Schulgottesdiensten (→ Schulgottesdienst).

Im vorliegenden Artikel wird diese Entwicklung in einem ersten Schritt nachgezeichnet (1). Es folgt eine Darstellung christlich-theologischer Klärungen in offiziellen Verlautbarungen (2.1-2.3) sowie in jüdischen und muslimischen Statements (2.4) und ein Blick auf die (mögliche) Thematisierung im Unterricht (3.).

Für das gesamte deutschsprachige Gebiet ist die Praxis sehr uneinheitlich. Mancherorts gibt es gar keine Andachten oder Vergleichbares an staatlichen Schulen, andernorts finden jährliche Besinnungen zur Adventszeit, zum Schulanfang usw. statt. In den neuen Bundesländern wird dergleichen an staatlichen Schulen eher vermieden; dafür hat hier die Zahl kirchlicher Schulen mit regelmäßigen Schulgottesdiensten zugenommen. In allen anderen Regionen hängt viel von der Schulleitung, einiges von den Eltern und lokalen Traditionen ab, so dass sich keine übergreifenden Aussagen zu einem mehr oder weniger verbreiteten Vorgehen machen lassen.

1. Entwicklungen

Zwei Entwicklungsstränge wirkten bei der Frage nach multireligiösen Schulfeiern zusammen. Seit Ende der 1980er-, Anfang der 1990er-Jahre nahmen Schulgottesdienste an staatlichen Schulen stetig zu. Gleichzeitig wurden auf gemeindlicher und kommunaler Ebene vermehrt Gebetsfeiern mit mehreren Religionsgemeinschaften veranstaltet. Beiden Entwicklungen ist hier nachzugehen. Zunächst zu den Schulgottesdiensten:

1.1. Zunahme von Schulgottesdiensten generell

Noch in den 1970er- und 1980er-Jahren waren Schulgottesdienste (→ Schulgottesdienst) an staatlichen Schulen in weiten Teilen der Bundesrepublik eher ungewöhnlich. Dies änderte sich Anfang der 1990er-Jahre allmählich. Gründe dafür sind nicht eindeutig auszumachen. Zu vermuten ist allerdings, dass mit der fortschreitenden Entkirchlichung gleichsam als Gegenbewegung ein stärkeres rituelles Bewusstsein in Teilen der Bevölkerung einherging, das sich auch in religionspädagogischen Konzeptionen zunehmend niederschlug, zunächst bei Hubertus Halbfas, dem späten Peter Biehl und dann in den performativen Ansätzen (→ Symboldidaktik, → performative Religionsdidaktik).

1.2. Der allgemeine kirchliche Kontext

In Bezug auf gemeinsame Gebete der Religionen in Gemeinden und Kommunen ist eine längerfristige Entwicklung ins Auge zu fassen: In den sechziger Jahren wurde im Vaticanum II in der Erklärung Nostra Aetate (NA) formuliert, dass Jüdinnen und Juden, Musliminnen und Muslime und Christinnen und Christen an denselben Gott glauben (→ Dialog der Religionen, katholisch). Evangelischerseits wurden Anfang der 1970er-Jahre im Ökumenischen Rat der Kirchen (ÖRK) ein eigenes Programm zum Dialog mit Menschen anderer Religionen und Ideologien institutionalisiert (→ Dialog der Religionen, evangelisch) und 1979 eigene Leitlinien zum Dialog (Ökumenischer Rat der Kirchen, 2010) veröffentlicht, jedoch blieben dort übergreifende Aussagen wie im Vaticanum II (z.B. gemeinsames Bekennen zum alleinigen Gott) aus.

Einen neuen und nachhaltigen Impuls ermöglichte 1986 Papst Johannes Paul II. mit einem Gebetstreffen aller großen Religionen in Assisi. Die Gemeinschaften sprachen dort in einer gemeinsamen Feier nacheinander je ihre Gebete. Der Evangelische Deutsche Kirchentag nahm diese Idee in entsprechenden Veranstaltungen 1989 auf. Vermehrt wurden auch regional multireligiöse Andachtstreffen durchgeführt; diese erhielten in Friedensgebeten anlässlich des zweiten Golfkrieges weitere Impulse. Die Terrorakte vom 11. September 2001 verstärkten auf kommunaler und landespolitischer Ebene die Einsicht, Musliminnen und Muslime in entsprechende Abläufe (auch in der Schule) einzubinden; trotz oder wegen der Schrecken der Anschläge arbeiteten nun einzelne Bundesländer auf einen islamischen Religionsunterricht und islamisch-theologische Lehrstühle an den Universitäten hin, auch um Fundamentalismen vorzubeugen. Im Zuge dieser Entwicklungen wurden auch vermehrt konzeptionelle Überlegungen zu Andachtsvarianten mit mehreren Religionen angestellt; in evangelischen und katholischen Gremien entstanden 2003 (Deutsche Bischofskonferenz) und 2006 (Liturgische Konferenz der EKD) Orientierungshilfen für gemeinsame gottesdienstliche Veranstaltungen. Auch wenn es in den Folgejahren zu Verschiebungen in der Stimmung kam (Stichwort Flüchtlingskrise), blieb vielfach (vor allem in Westdeutschland) der Wunsch erhalten, Andachten in Schulen gemeinsam mit allen Religionsgemeinschaften vor Ort auszurichten.

1.3. Die religiöse Problematik

Die grundlegende Frage bei gemeinsamen Gebetsveranstaltungen lautete und lautet, wieweit gemeinsam formulierte Gebete mindestens der abrahamischen Traditionen statthaft sind oder aber gerade gegenüber Schülerinnen und Schülern verschleiern, dass das Gottesverständnis in den Gemeinschaften höchst unterschiedliche Ausprägungen hat (z.B. Gott als dreifaltiger), und damit das (oftmals irrtümliche) Gefühl erzeugen, ein gemeinsames Gottesbild zu teilen.

Die Sorge, dass Unterschiede verschleiert werden könnten, kann psychologisch, pädagogisch oder gemeinschaftsdisziplinierende Hintergründe haben. Faktisch ist das Feld sehr heterogen und voller Graubereiche; so mögen Mystikerinnen und Mystiker aller abrahamischen Religionen die Gemeinsamkeiten im Gottesbild weit vor partiellen Unterschieden ansiedeln. Hardliner sehen vor allem die Differenzen und ihre Notwendigkeit, sind sich aber psychologisch gesehen gerade darin sehr ähnlich; in der Realität christlicher Gemeinden in Deutschland glauben viele (gerade junge Menschen) an Jesus eher als eine Art Prophet und sind dabei offiziellen muslimischen Vorstellungen gar nicht unähnlich (Meyer, 2019, 280). Auf praktischer Ebene macht es wiederum einen Unterschied, ob gemeinsame Formulierungen aus langanhaltenden Gesprächen im Wissen um Unterschiede beruhen oder ad hoc und etwas nonchalant Differenzen überspielen. Die im folgenden Abschnitt beschriebene Nomenklatur und Bewertung, die in den letzten Jahrzehnten von kirchlichen Gremien entwickelt wurde, kann daher nur erste, eher pauschale Hilfestellungen geben. Sie enthebt nicht der Aufgabe, sich mit dem eigenen Gottesbild und dem damit verbunden Verhältnis zu anderen Gemeinschaften mit deren Gottesbild auseinanderzusetzen (Dahling-Sander, 2016; eine gute Zusammenfassung von systematisch-theologischen Argumenten für gemeinsame Gebete findet sich bei Bernhardt, 2011, 11-23). Bei aller systematischer Klärung sind jedoch auch immer psychologisch motivierte Ängste ernst zu nehmen, durch die je andere Seite das eigene Profil zu verlieren oder Wesentliches verschweigen zu müssen. Auf Fremdheitserfahrungen werden wir im letzten Abschnitt unter pädagogischen Fragen noch einmal eingehen.

2. Die Nomenklatur und Bewertung in offiziellen Schriften der Religionsgemeinschaften

Mit der Zunahme gemeinsamer Gebetsveranstaltungen in kommunalen Zusammenkünften wurde auch von offizieller Seite vermehrt die Frage nach den unterschiedlichen Formen bzw. Formaten und ihrer Bewertung gestellt.

2.1. Stellungnahmen evangelischer Repräsentanten

Als eine der ersten und eine der nachhaltigsten Differenzierungen kann eine Stellungnahme der Hochschule Neuendettelsau bezeichnet werden. Dort wurde 1991 zunächst zwischen einem Gaststatus und gemeinsamer Verantwortung bei Gebetsveranstaltungen unterschieden sowie insbesondere die Differenzierung zwischen interreligiösen und multireligiösen Gebeten eingeführt. Während das Wort interreligiös gemeinsame, übergreifende Formulierungen auf den Begriff brachte, wurde mit multireligiös ein Format bezeichnet, in dem ein Neben- und Miteinander von Gebeten nach der je eigenen Tradition ermöglicht wurde, die andächtiges Zuhören auf den anderen, aber eben kein dezidiertes gemeinsames Beten vorsah. Eine Kommission der bayerischen Landeskirche veröffentlichte die Stellungnahme 1992 und befürwortete nur die multireligiöse, nicht aber die interreligiöse Variante, da letztere die Unterschiede zwischen den Gemeinschaften zu relativieren drohen. Diese Begrifflichkeit wurde bis heute immer wieder in offiziellen Stellungnahmen aufgenommen, die Bewertung konnte jedoch divergieren.

Mehr als zehn Jahre später veröffentlichte die Liturgische Konferenz der EKD 2006 eine Differenzierung von vier unterschiedlichen Bezeichnungen, die ähnlich wie die von 1992 primär für gemeindlichen Veranstaltungen bestimmt war (Liturgische Konferenz, 2006, 28-33):

  • „Liturgische Gastfreundschaft“ mit einer klaren Struktur, die eine einzelne Gemeinschaft bestimmt und die anderen in der Rolle von Gästen belässt,
  • „multireligiöse Feiern“, in denen „nebeneinander und hintereinander“ von den verschiedenen Religionsgruppen Gebete gesprochen werden und die anderen respektvoll bzw. andächtig zugegen sind,
  • „interreligiöse Feiern“, in denen gemeinsame Formulierungen entwickelt werden,
  • „religiöse Feiern für alle“, bei denen die Schule oder Kommune als neutraler Veranstalter deutlich wird und die sich auf aktuelle Situationen oder allgemeine Lebensfragen beziehen.

Während die bayerische Veröffentlichung aus den 1990er-Jahren interreligiöse Feiern noch dezidiert ablehnte, schloss die Liturgische Konferenz gemeinsam Formulierung z.B. nach längeren gemeinsamen Erfahrungen einer Gruppe nicht aus. Beim gemeinsamen inneren Hören auf Gott und „Annäherung an Gott im Modus des Fragens“ (Liturgische Konferenz, 2006, 59) könne interreligiös vorgegangen werden; bei Klagen und Bitten sei bezogen auf Gott interreligiöses Vorgehen denkbar, in der direkten Ansprache Gottes aber sei multireligiöses Vorgehen vorzuziehen, beim Lobpreis Gottes und Bekenntnis sei die Trennung sogar erforderlich.

In einem Aufsatz übertrug Jochen Arnold (2006) diese Überlegungen noch im selben Jahr auf die Schule. Dabei machte er zunächst mögliche fließende Übergänge und Optionen für gemeinsame Texte bei Klage und Bitte deutlich. Am Ende des Textes hält er aber dann deutlich restriktiver fest, dass insbesondere bei schulischen Feiern „in der Regel“ auf eine klare Zuordnung zu achten sei (Arnold, 2006, 60). Auch eine Kommission der Hannoverschen Landeskirche schloss sich an die generelle Differenzierung an, widersprach jedoch noch deutlicher jeder Ermöglichung der genannten interreligiösen Optionen (gemeinsame Formulierungen bei Fragen und Klagen) für die Schule. Im Gegensatz zu den vorangehenden Bewertungen wurden diese als „theologisch nicht möglich“ eingestuft (Landeskirchenamt, 2007, 20). Nach dieser Schrift waren also gemeinsame Gebetsformulierungen in der Schule generell nicht statthaft.

Insgesamt muss festgehalten werden, dass die theologischen Meinungen dazu auf evangelischer Seite bis heute auseinandergehen, wobei tendenziell Gesprächskreisen mit langen Erfahrungen und intensivem Austausch zu Gemeinsamkeiten und Grenzen die Möglichkeit interreligiöser Formulierungen zugestanden wird.

2.2. Exkurs zu weiteren Sichtweisen interreligiösen Betens

Kritiker an der strengen Unterscheidung von inter- und multireligiösen Feiern machen gelten, dass hier eine Abstraktion vorgenommen werde, die der Realität oftmals nicht entspreche. So wird z.B. ein Graubereich deutlich, wenn eine Gläubige oder ein Gläubiger das Gebet einer anderen Religion hört, selbst beginnt zu beten und dabei die Formulierungen der anderen innerlich aufnimmt. Darüber hinaus sei auch das Gewicht gemeinsamer Erfahrungen stärker zu berücksichtigen.

Arnulf von Scheliha sieht Möglichkeiten für interreligiöses Beten nach gemeinsamen Prozessen und gemeinsamen Lebenserfahrungen (Scheliha, 2004, 92f.). Martin Bauschke geht an diesem Punkt noch weiter und plädiert für „abrahamisches Beten“ (Bauschke, 2006, 203-206). Dazu gebe es schon gute Erfahrungen in „Krankenhäuser[n], Gefängnisse[n] und [bei] Trauerfeiern“ (Bauschke, 2006, 203-206) sowie natürlich in Dialoggruppen. Eine alternative Begrifflichkeit schlägt Hans-Martin Barth (2010) im Rückgriff auf Peter Bouteneff mit der Rede von integrativem Beten vor. Eine eigene Terminologie entwickelte Brigitte Müller (2008) mit den Bezeichnungen religionsumspannend, religionsübergreifend und religionsverbindend. All diese Variationen setzten sich nicht durch.

Systematisch-theologische Hintergrunddarstellungen finden sich in vielen Sammelbänden, wobei vonseiten katholischer Theologinnen und Theologen insbesondere auf das Vaticanum II und Varianten eines inklusivistischen Religionsverständnisses verwiesen wird (Holzapfel-Knoll/Leimgruber, 2009, 15-20, dort auch zum Gebetsverständnis der abrahamischen Religionen). Evangelischerseits ist das Bild heterogener, eine präzise, vergleichsweise offene Erörterung findet sich bei Reinhold Bernhardt (2011, 11-23).

2.3. Stellungnahme katholischer Repräsentanten und ein ökumenisches Kommissionspapier

In einer Veröffentlichung der katholischen Deutschen Bischofskonferenz (DBK) wurde 2003 das Vorbild der Weltgebetstreffen in Assisi hervorgehoben, die Johannes Paul II. initiiert hatte. Wie in Assisi 1986 sah die Deutsche Bischofskonferenz die Möglichkeit, in Anwesenheit aller die Gebete der jeweiligen Religionen zu Wort kommen zu lassen. Auch hier wurde die Bezeichnung multireligiös für diese Variante aufgenommen, während interreligiöse Feiern mit gemeinsamen Formulierungen abgelehnt wurden. In der Terminologie wurde des Weiteren von einem Gastgebermodell und einem Teammodell geredet. In beiden Fällen würden alle Religionsgemeinschaften beteiligt. Während im ersten Fall aber eine einzelne Religionsgemeinschaft einlade und die Verantwortung trage, werde im zweiten Fall Einladung und Organisation vom Team getragen (Deutsche Bischofskonferenz, 2003, 27). Die Arbeitshilfe selbst richtete sich zwar primär an Gemeinden, sah jedoch auch entsprechende Möglichkeiten für die Schule.

Dagegen richtete sich von konservativer Seite Widerstand. Der Kölner Kardinal Meisner verbot für die kirchlichen Schulen in seiner Diözese Feiern, bei denen unterschiedliche Religionen ihre Gebete vor aller Ohren vortrugen. Als Grund wurde die Gefahr der Verwirrung der Kinder und Jugendlichen genannt. „Das ist ... für Kinder nicht zumutbar. Da der Glaube von Kindern und Jugendlichen noch nicht als vollständig entfaltet anzusehen ist, besteht hier Anlass zur Sorge, dass die für das Verständnis von multireligiösen Feiern notwendige Differenzierung nicht ausreichend gegeben ist. ... [Es drohe]... für Kinder und Jugendliche ... die Gefahr einer Verwirrung ... Daher sollen im Erzbistum Köln keine multireligiösen Feiern für Schülerinnen und Schüler an Schulen stattfinden“ (Pressestelle des Erzbistums Köln, 2006a, 2). Nur Grußworte in einem allgemeinschulischen Rahmen und Brauchtumsveranstaltungen seien gemeinsam möglich, dezidiert Religiöses sei räumlich zu trennen.

Im Hintergrund spiegelte sich hier auch Kritik am Gebetstreffen des Papstes 1986. Tatsächlich gelang es konservativen Kreisen, den Vorstoß von Johannes Paul II. wieder einzuschränken: Folgetreffen in Assisi verzichteten auf das Beten der unterschiedlichen Gemeinschaften in ein und demselben Raum.

Diese Entwicklung wirkte sich auch auf den deutschen Kontext aus. In einer Neuauflage der Arbeitshilfe der Deutschen Bischofskonferenz kam es 2008 zu einem Rückzug gegenüber den vorangehenden Positionen. War in der Erstauflage 2003 auch in der Überschrift noch von „multireligiösen Feiern“ die Rede gewesen, so wurde der Titel 2008 in „Gebet bei Treffen ...“ geändert. Dementsprechend plädiert diese Neuauflage dann auch im Text für die „zurückhaltendere[...] Bezeichnung ‚religiöse Begegnung’, eventuell auch ‚Gebetstreffen der Religionen’“. Als Begründung wird angeführt: „Dies ist der Pluralität der Glaubensvorstellungen angemessener und weckt keine irreführenden Vorstellungen“ (Deutsche Bischofskonferenz, 2008, 33). Ganz konkret wird auch für die Schulen der Gastfreundschaft im Gebet eine Absage erteilt. „Bei besonderen Anlässen [...] können die Glaubensgemeinschaften an getrennten Orten ihren jeweiligen Gottesdienst feiern; anschließend kann im Rahmen einer Begegnung in der Schule ein kurzes Grußwort eines Vertreters bzw. einer Vertreterin der jeweiligen Glaubensgemeinschaft erfolgen“ (Deutsche Bischofskonferenz, 2008, 40). Damit hatten sich die konservativen Kreise vorläufig durchgesetzt. In unterschiedlichen, auch konservativeren Bistümern wurde diese Einschränkung jedoch nicht berücksichtigt und eine offenere Praxis befürwortet. So zitierte ein Heft des durchaus traditionell orientierten Bistums Paderborn nur die weitergehenden Passagen und hielt fest, der Begriff „Gottesdienst“ sei zwar unpassend, aber man dürfe durchaus von „christlich-muslimische[n] Feiern“ oder „muslimisch-christliche[n] Feier[n]“ sprechen. Gegenüber der restriktiven Formulierung der Deutschen Bischofskonferenz von 2008 ist 2012 in Paderborn von „Miteinander statt Nebeneinander“ gerade auch in der Schule die Rede (Erzbischöfliches Generalvikariat Paderborn, 2012, 10).

Die erste Verbindung der katholischen und evangelischen Terminologie wurde von den Landeskirchen und Bistümern Baden-Württembergs erarbeitet. Dort wurden Klärungen einer Arbeitsgruppe der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) aufgenommen, die allerdings bislang nicht veröffentlicht sind. Die Handreichung wurde für alle Schularten ausgearbeitet und nahm grundlegend die Formulierungen der Liturgischen Konferenz von 2006 auf, verband sie aber mit dem katholischerseits geprägten Begriff des Teammodells. Wie in den katholischen Verlautbarungen wurden nun auch in der Kategorie „liturgische Gastfreundschaft“ Grußworte ausdrücklich erwähnt.

  • „Liturgische Gastfreundschaft[.] Als Gast beim Gebet dabei sein“ (Bischöfliches Ordinariat Rottenburg, 2018, 11). In dieser Version lädt eine Gemeinschaft z.B. aufgrund eines ihrer Feste ein, die anderen Religionen werden begrüßt und sprechen selbst Grußworte.
  • „Teammodell: Multireligiöse Feier – nebeneinander beten“ (Bischöfliches Ordinariat Rottenburg, 2018, 11). In diesem Fall steuern die unterschiedlichen Traditionen je ihre Gebetsvarianten bei, die Urheber sind dabei klar erkennbar, es wird nebeneinander gebetet; die jeweils anderen hören dabei schweigend zu. Dies bietet sich bei Einschulungsgottesdiensten, Schulabschlussandachten, aber eventuell auch Trauerfeiern oder Friedensgebeten an.
  • „Interreligiöse Feier – miteinander feiern[.] Zusammen beten; gemeinsam ein Gebet sprechen“ (Bischöfliches Ordinariat Rottenburg, 2018, 12). Im Schlusssatz lehnen die Autoren diese Form des gemeinsam formulierten und verantworteten Gebets für die Schule ab. Vorangehend wird jedoch für Momente großer emotionaler Betroffenheit wie bei einem Terroranschlag und in Kenntnis von Unterschieden und Gemeinsamkeiten die Möglichkeit dieser Variante erwogen.
  • „Schulveranstaltungen mit religiösen Elementen[.] Gebete oder religiöse Elemente beitragen“ (Bischöfliches Ordinariat Rottenburg, 2018, 12). In diese Kategorie fallen Veranstaltungen mit eher weltlicher Ausrichtung, die in der Regel die Schulleitung verantwortet. Dies kann Jubiläen, aber auch Traueranlässe betreffen. Die Religionsgemeinschaften steuern hier nacheinander neben anderen Gruppen ihren Beitrag zur Gesamtveranstaltung bei (Bischöfliches Ordinariat Rottenburg, 2018, 11f.; alle Kursive wie Original, dort zum Teil auch Fettdruck).

In den letzten Jahren variiert die Terminologie nur noch geringfügig, die generelle Unterscheidung von vier Veranstaltungstypen bei Beteiligung unterschiedlicher Religionen kann inzwischen als etabliert gelten.

2.4. Stellungnahme von Vertretern anderer Religionsgemeinschaften

Bislang gibt es keine offiziellen Stellungnahmen anderer Religionsgemeinschaften in Deutschland zu entsprechenden Veranstaltungen an Schulen. Allerdings haben sich gelegentlich hochrangige Vertreter in Sammelbänden oder anderen Artikeln zu Wort gemeldet. Dies betrifft insbesondere muslimische und jüdische Repräsentanten. Ein Band aus dem Jahr 2007 von Franz Brendle für den Runden Tisch der Religionen in Deutschland nimmt neben zwei recht allgemeinen Äußerungen eines Buddhisten und Bahai auch je einen Artikel eines Muslims und eines Juden auf, die sich auch zu religiösen Schulfeiern äußern. Im selben Jahr gibt es Stellungnahmen in der Jüdischen Allgemeinen. Zehn Jahre später finden sich Äußerungen in Heften religionspädagogischer Zentren aus Hessen und Bayern. Damit ist das Feld mit Schulbezügen schon weitgehend erschöpft. Dieser Mangel lässt sich auch darauf zurückführen, dass in den anderen Religionsgemeinschaften die Decke theologisch versierten Fachpersonals vergleichsweise dünn ist und/oder offensichtlich von übergeordneten Gremien dieser Gemeinschaften hier kein weiterer Bedarf zur Klarstellung gesehen wird. Dies lässt sich durchaus positiv beurteilen, da offenbar gegenüber den Verlautbarungen der evangelischen und katholischen Kirche kein dringender Klarstellungsbedarf gesehen wird. Zugleich bleibt so vor Ort Raum, die regional gewachsenen Optionen auszugestalten.

Im Folgenden sind exemplarisch einige Beispiele muslimischer und jüdischer Statements aufgeführt:

Aufseiten des Islam ist zunächst festzuhalten, dass der Koran selbst von einem gemeinsamen Gott der abrahamischen Religionen ausgeht (Sure 29,46). Sure 3,61 kann unter Liberalen dabei sogar als Aufforderung zum gemeinsamen Gebet verstanden werden. Dafür bietet sich weniger das formal und inhaltlich festgelegte Pflichtgebet (Salat) als vielmehr das freie Gebet (Du’a) an. Vor diesem Hintergrund stellen gemeinsame Gebetsveranstaltungen für viele muslimische Vertreterinnen und Vertreter kein Problem dar.

Bekir Alboga, langjähriger Referatsleiter für interreligiöse und interkulturelle Angelegenheiten bei DİTİB und zwischenzeitlich deren Generalsekretär, nimmt die Möglichkeit des Du’a auf. Er verweist auf Sure 5,48; in deren Sinne gehe es nicht um Synkretismus, sondern um Frieden. Auch im Gegensatz zu konservativen christlichen Kreisen deutet er an, dass der Verzicht auf den Begriff Schulgottesdienst oder Gebet wenig hilfreich sei (Alboga, 2007, 49). Die Absage an gemeinsame Gebete für den Frieden (wie oben bei Kardinal Meisner) sei unverständlich (Alboga, 2007, 46).

Moussa Al-Hassan Diaw und Bülent Ucar (Prof. für islamische Theologie) versprechen sich in einem neueren Band des RPZ Heilsbronn (2017) von gemeinsamen Gebeten eine integrative Wirkung.

Aufseiten des Judentums ist zunächst auf ein allgemeines Papier amerikanischer Rabbiner hinzuweisen. In Dabru Emet heißt es: „Jews and Christians worship the same God.“ (ICJS, 2016). Damit ist wie im Vaticanum II (und einigen evangelischen Stellungnahmen) eine Basis für gemeinsame Gebetsveranstaltungen gelegt. Konkrete Äußerungen zu Schulfeiern sind hier jedoch noch rarer gesät als bei Musliminnen Muslimen. Daher wird hier auf zwei Zeitungsartikel zurückgegriffen.

Henry Brandt, vormaliger Landesrabbiner und damaliger jüdischer Präsident des Koordinierungsrates der Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit in Deutschland, äußert sich in der Jüdischen Allgemeinen vom 04.01.2007. Für ihn gehören besondere Anlässe und ein gemeinsamer Prozess der Erarbeitung zu den Grundvoraussetzungen. Damit will er einerseits deutlich machen, dass solche Feiern nicht zum Normalfall werden, und andererseits sicherstellen, dass Verletzungen vorgebeugt wird und dennoch aus dem Erbe der Traditionen geschöpft werden kann. Bei allen Unterschieden verbinde doch das Wissen um den einen Schöpfer, aber auch die Erkenntnis der Grenzen dieses Wissens. Dabei sieht er es durchaus als Möglichkeit an, gemeinsame Formulierungen zu wählen. Räumlich getrennte Veranstaltungen seien dagegen unangebracht: „Damit wird zu Verstehen gegeben, dass ein gemeinsames Beten nicht möglich sei. Mir erscheint das als eine Verengung des G’ttesverständnisses. Denn hier werden unsere innergesellschaftlichen Ausgrenzungen widergespiegelt. Darin vermute ich einen Anflug von Heuchelei, Arroganz, Besserwisserei und Hybris“ (Brandt, 2007b, 52).

Im Gegensatz dazu steht ein Statement von Andreas Nachama (damals Professor, derzeit Vorsitzender der Allgemeinen Rabbinerkonferenz) in demselben Blatt. „Toleranz bedeutet nicht die Vermischung verschiedener Religionen. [...] Wir sollten getrennte Gottesdienste feiern, aber gemeinsam für eine bessere Welt handeln“ (Nachama, 2007, n.p.). Im Gegensatz zu Brandt schließt er sich dabei ausdrücklich der kritischen Äußerung Kardinal Meisners an. Da er sich seit 2015 im Berliner multireligiösen house of one engagiert, mag sich diese Einstellung inzwischen differenziert haben.

Konkrete Äußerungen von Repräsentantinnen und Repräsentanten anderer Religionsgemeinschaften zu gemeinsamen Schulgebeten lassen sich nach bisheriger Recherche nicht finden. Generell lässt sich festhalten, dass die Unterscheidungslinien in den Beurteilungen quer zu den Religionsgemeinschaften liegen, das heißt, dass sehr konservative Kräfte aller Religionen gemeinsame Gebete in der Regel ablehnen, während vergleichsweise liberale (um diesen Begriff hier zu nutzen) auch im Blick auf die jeweiligen Heiligen Schriften gemeinsame Gebetsveranstaltungen eher befürworten.

3. Material und pädagogische Überlegungen

Material mit Ideen, Konzepten und unterschiedlich ausgearbeiteten Varianten von multireligiösen Schulgottesdiensten ist inzwischen reichhaltig zu finden (z.B. thematisch vielfältig Holzapfel-Knoll/Leimgruber, 2009, 23-80; 81-94; mit der Gegenüberstellung von zwei Modellen Barkowski/Burkhardt/Weidinger, 2017, 35-45, zu unterschiedlichen Schularten und diversen Anlässen Bischöfliches Ordinariat Rottenburg, 2018, 17-63, mit zwei Beispielen zu Trauerfeiern Arnold, 2015, 420-432). Sorgfältige Einleitungen machen dabei deutlich, warum an welchem Ort mit wem gemeinsam zu welchem Anlass gefeiert wird. So kann z.B. der Status als Gast deutlich gemacht oder ein bewusst neutraler Ort erklärt werden; durch klare Unterscheidungen, wer wann etwas sagt, kann Ängsten vor Vereinnahmungen gewehrt werden.

Zugleich bleibt bei der Übernahme von Materialien wie auch bei offiziellen Veröffentlichungen eine sorgfältige Prüfung weiterhin nötig. Wenn z.B. in einem Heft des Bistums Paderborn ein Bild mit Gottes Händen (!) zur Andacht gehört (Erzbischöfliches Generalvikariat, 2012, 15;26), ist zu bedenken, dass Juden und Muslime jegliche Gottesdarstellungen ablehnen, um die Brüskierung der anderen zu vermeiden. Genaue Klärungen und Absprachen im Team bleiben daher auch angesichts fertig ausgearbeiteter Vorlagen immer grundlegend für einen gelungenen Prozess.

Neben ihren Funktionen für die Schulgemeinschaft sind multi- oder interreligiöse Schulgebete auch in mehrfacher Hinsicht im Blick auf die unterrichtliche Arbeit zu begrüßen. Angesichts einer Schülerschaft, die immer weniger mit religiösen Vollzügen in Berührung kommt, wird nicht nur rezeptiv, sondern vielerorts auch durch aktive Beteiligung erst ein tieferes Kennenlernen von liturgischen Formen ermöglicht. In einem gemeinsamen Unterrichtsgespräch kann auch bedacht werden, „mit welcher Haltung mitgefeiert werden soll, wenn gerade der tragende Grund dieser Religion nicht geteilt wird.“ (Tautz, 2007, 372). Neben Möglichkeiten zur Beobachtung der entsprechenden Rituale können die jeweiligen Anlässe motivieren, sich auch grundsätzliche existentielle Fragen zu stellen (bei Trauerfällen wie bei Dankgottesdiensten) und hier gegenüber unterschiedlichen religiösen Formaten Position zu beziehen. Wenn Schülerinnen und Schüler an den Erarbeitungsprozessen beteiligt werden, lernen sie eigene und fremde Grenzen zum Anderen kennen, aber auch Gemeinsamkeiten und Brücken zu anderen Vorstellungen zu nutzen. Schließlich kommen sie je nach regionaler Ausgestaltung auch in Kontakt mit lokalen geistlichen Größen. Unterschiedliche Religionenerschließungsmodi interreligiösen Lernens (→ interreligiöses Lernen) können dabei zum Tragen kommen (Meyer, 2019, 175-177).

Im Unterricht selbst bietet es sich von zwei Seiten her an, Bezugsmöglichkeiten zu nutzen. Zum einen geben Ansätze der performativen Religionspädagogik (→ performative Religionspädagogik) Impulse, sich sowohl experimentell wie reflektiv mit verbalen und leiblichen Vollzügen religiöser Praxis auseinanderzusetzen. Auf diese Weise wird auch bei religionsferneren Schülerinnen und Schüler ein Verständnis für liturgisches Vorgehen angebahnt. „Dabei werden im Religionsunterricht die Binnen- und Teilnahmeperspektive der Selbstinterpretation und des Vollzugs einer Religion und die Außen- und Beobachtungsperspektive des distanzierten Nachdenkens über Religion miteinander verschränkt.“ (Dressler, 2015, → performativer Religionsunterricht).

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, vorgreifend oder in der Nacharbeit Bezüge zu weiteren interreligiösen Themen herzustellen. Insbesondere ermöglicht der vorgängige Blick auf muslimische, jüdische, buddhistische usw. Rituale (in Filmen oder auf Fotos) religionsvergleichende Reflexionen wie auch existentielle Impulse für vertiefende Gespräche. Die damit oft einhergehenden Fremdheitserfahrungen (und zum Teil Ängste) können in einem Erarbeitungs- respektiven Gesprächsprozess produktiv im Unterricht aufgearbeitet werden (Meyer, 2019, 271-287). Die Verschränkung von multireligiösen Schulfeiern und interreligiösem Lernen im normalen Unterrichtsgeschehen ist bisher jedoch noch kaum didaktisch aufgearbeitet.

Als Fazit ist festzuhalten, dass angesichts der sehr unterschiedlichen örtlichen Bedingungen, die regionalen Möglichkeiten mit Vorsicht zu eruieren sind, sich hier aber vielfältige Chancen für das Zusammenleben in der Schule wie für den konkreten Religionsunterricht ergeben können.

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