Deutsche Bibelgesellschaft

Steuern (AT)

(erstellt: Januar 2019)

Permanenter Link zum Artikel: https://bibelwissenschaft.de/stichwort/30490/

Abgaben

Das Steuerrecht moderner Staaten ist so differenziert, dass ein Heer von Steuerberaterinnen und Steuerberatern gut davon leben kann, den Steuerpflichtigen unterstützend beiseite zu stehen. Ganz so kompliziert war das antike Abgabenwesen nicht. Aber man darf es in seiner Vielfalt auch nicht unterschätzen. Vor allem ist immer darauf zu achten, ob es neben den staatlichen Abgaben auch solche an den oder die Tempel gab. Generell gilt, dass viele Abgaben nicht in Geld, sondern in Produkten entrichtet wurden. Und für uns am wenigsten selbstverständlich ist die Tatsache, dass ein Großteil dessen, was die Menschen dem Staat oder den Tempeln schuldeten, weder in Geld noch in Naturalien, sondern in Arbeitsleistungen, also so genannter Fronarbeit, erbracht wurde. Dieses wichtige Feld von Leistungen wird im Folgenden aber weitgehend ausgeblendet bleiben (→ Arbeit; → Fron).

1. Die Königszeit in Israel und Juda

Vor allem für die frühe, vermutlich aber für die gesamte Königszeit der kleinen Reiche von Israel und Juda gilt, dass menschliche Arbeitsleistungen die wichtigste Form waren, in der die Menschen ihre Pflichten für den Staat erfüllten. Die Listen der obersten Beamten → Davids und → Salomos enthalten keinen Finanz-, wohl aber jeweils einen Fronminister (2Sam 20,24; 1Kön 4,6; → Verwaltung), was relevant ist, auch wenn die Listen vielleicht erst in der mittleren Königszeit formuliert wurden. Hinzu kommt aus der späten Königszeit Judas das Siegel eines Fronministers (WSS No. 20; HAE II/2 No. 17.13; Abbildung). Erst aus der späten Königszeit ab dem letzten Drittel des 8. Jh.s v. Chr. stammen erste Hinweise auf staatliche Steuern. Von einem der letzten Könige des Nordreichs Israel heißt es, dass er einen fälligen Tribut dadurch aufbringt, dass er von jedem freien Bürger eine Kopfsteuer von 50 Silberschekeln eintreibt (2Kön 15,20; → Menahem). Ob hinter dieser Sondersteuer ein regelmäßiges Abgabensystem steht, ist der knappen Notiz nicht zu entnehmen. Anders liegt es bei einer Sondersteuer, die der vorletzte judäische König → Jojakim dadurch eintreibt, dass er jeden einzelnen „einschätzen“ lässt (2Kön 23,35). Dabei handelt es sich um keine Kopfsteuer, sondern eine Steuer, die an der Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen orientiert ist. Ohne ein bereits eingespieltes System ließe sich eine solche Sonderabgabe kaum erheben. Auf ein festes System weisen auch die so genannten fiskalischen Bullen aus der zweiten Hälfte des 7. Jh.s, aber noch vor Jojakim, hin (HAE II/2 No. 30.11-17). Sie enthalten alle eine Jahreszahl, nämlich das Regierungsjahr eines Königs, und bis auf zwei auch einen Ortsnamen. Dieser belegt, dass die Abgaben ortsweise an den Staat abgeführt wurden. Dass ein Siegel mit einer Jahreszahl geschnitten wird, lohnt sich nur, wenn es öfter zum Einsatz kommt, was auf ein recht dichtes Abgabensystem schließen lässt.

Neben diesen Hinweisen auf Abgaben an den König stehen Aussagen, die von einem → Zehnten an den Tempel sprechen. Zu erwähnen ist das Gelübde → Jakobs, den Zehnten an den Tempel von → Bethel abzuführen (Gen 28,20-22), aber auch die Neuregelung des Zehnten an das Jerusalemer Heiligtum in Dtn 14,22-29. Allerdings steht daneben auch die Vorstellung, der König könne den Zehnten fordern (1Sam 8,15). Auf ein systematisches Abgabewesen wird man daraus kaum schließen können. Aber natürlich gilt für die Religion des alten Israel das, was praktisch in allen Formen des Kontakts mit den jenseitigen Mächten erwartet wird: Man erscheint „nicht mit leeren Händen“ vor der Gottheit (Ex 23,15; Dtn 16,16). Unsicher ist, ob aus den zwei Notizen, die einen Kasten am Tempel erwähnen, in den freiwillige Gaben (in Silber) eingelegt werden (2Kön 12,1-17; 2Kön 22,3-7), auf ein regelmäßiges Abgabewesen zu schließen ist (so Schaper 2000, 104-106). Denn weder die Historizität der Nachrichten noch der Schluss von den Notizen auf eine Silbereinschmelzstelle am Tempel sind gesichert.

2. Die Epoche der persischen Vorherrschaft

Nach dem Ende der Eigenstaatlichkeit Israels und Judas und der Epoche der babylonischen Vorherrschaft, über die uns keine relevanten Nachrichten überliefert sind, ergibt sich mit der persischen Herrschaft über Juda ein klareres Bild. Mit der Wiedererrichtung des Tempels in Jerusalem, der 515 v. Chr. geweiht wird, entsteht erneut ein System religiös motivierter Abgaben an den Tempel. Neh 10,33 erwähnt jährlich einen Drittelschekel als Tempelsteuer. Wie er sich zu dem Halbschekel, der nach Ex 30,11-16 zu entrichten ist, verhält, ist nicht richtig deutlich. Diese Tempelsteuer dient der Aufrechterhaltung des Kults, die so nach dem Ende des einheimischen Königtums gewährleistet wird. Hinzu kommen weitere Leistungen in Naturalien (vgl. Neh 10,35-40; Neh 13,5) – darunter der Zehnte (Mal 3,6-12; Neh 12,44; Neh 13,12) und die → Erstlinge (Num 18,8-19) – sowie die erwarteten freiwilligen Gaben (vgl. die üppigen Spenden nach Neh 7,69-71).

Neu in der Zeit Judas als persische Provinz ist die umfängliche Steuer, die an den König, d.h. das persische Reich, abzuführen ist. In Neh 5,4 heißt sie undifferenziert „die Steuer des Königs“ (מִדָּה middāh). Ob das näherhin eine Abgabe auf vom König verliehenes Land ist – das dabei stehende „unsere Felder und unsere Weinberge“ sowie zwei epigraphische Belege aus Baktrien und → Elephantine weisen in diese Richtung (Fried, 158-160) – ist nicht unumstritten. Der Oberbegriff מִדָּה middāh steht in anderem Kontext zwar an erster Stelle, wird aber von zwei weiteren Termini gefolgt. Auf aramäisch heißt die Aufzählung מִנְדָּה mindāh / מִדָּה middāh, בְּלוֹ bəlô und הֲלָךְ hǎlākh (Esr 4,13; Esr 7,24; in Esr 4,20 auf judäische Könige zurückprojiziert). Die Termini sind vergleichbar mit akkadisch ma(n)dattu, biltu und ilku. Während מִדָּה middāh ein allgemeiner Begriff für Steuer ist (s.o. zu Neh 5,4), lassen sich בְּלוֹ bəlô (biltu) am ehesten als Kopfsteuer und הֲלָךְ hǎlākh (ilku) als Grundsteuer spezifizieren (Schaper 2000, 149; Altmann 2016, 231f). Nach dem unter Darius I. (522-486 v. Chr.) eingeführten Steuersystem, das bis in hellenistische Zeit in Kraft blieb (Altmann 2016, 90), mussten die Steuern in Silber entrichtet werden. Um dieses aufzubringen und gesammelt weiterzuleiten, bedurfte es einer Sammel- und Einschmelzstelle. Lange Zeit war man sich sicher, dass dafür vor allem der Jerusalemer Tempel in Frage kommt, zumal in Sach 11,13 ein „Schmelzer“ am Tempel erwähnt wird (Schaper 1995). Seit den Ausgrabungen des in der Nähe von Jerusalem gelegenen → Ramat-Rahel wird aber immer wahrscheinlicher, dass dies der entscheidende Ort zur Sammlung und Weitergabe der Steuerpflicht der Provinz Jehud war (Lipschits u.a.; Altmann 2016, 182).

Zu den Abgaben an Tempel und König kommen solche an den örtlichen Statthalter. Dass dieser in der Lage ist, Fronarbeit anzuordnen, zeigt das Beispiel der Organisation des Wiederaufbaus der Stadtmauer von Jerusalem unter → Nehemia (Neh 3). Wahrscheinlich ist das nur dort vielfach belegte Wort פֶּלֶךְ pælækh ein Fachausdruck für Fronarbeit (Demsky; Altmann 2016, 247). Daneben erwähnt der Ich-Bericht Nehemias eine Abgabe, die wörtlich „Brot des Statthalters“ heißt (Neh 5,14-19). Es handelt sich wohl um eine Abgabe in Naturalien, deren Wert mit 40 Schekel angegeben wird (vgl. die Analyse des Abschnitts in Altmann 2016, 270-287).

Die Zusammenschau zeigt, dass die judäische Bevölkerung in der Perserzeit einer erheblichen Belastung durch Steuern an den Tempel, den König und den → Statthalter ausgesetzt war (Altmann 2014). Dass die Steuerlast unter den Gründen für den mit großer Not abgewendeten Volksaufstand zur Zeit der Statthalterschaft Nehemias Mitte des 5. Jh.s v. Chr. genannt wird (Neh 5,4), verwundert auf diesem Hintergrund nicht.

3. Die hellenistischen Reiche

Die Eroberung des Orients durch das Heer → Alexanders und die Bildung hellenistischer Reiche nach seinem Tod ändert an der hohen Belastung durch Steuern nichts. Dagegen wird die Organisation der Steuererhebung völlig neu geordnet. Das Ptolemäerreich, das zunächst während des 3. Jh.s v. Chr. die Vorherrschaft über Juda ausübt, wird weitgehend zentral von Alexandria aus verwaltet. Neu eingeführt wird die Steuerpacht, die an den Meistbietenden vergeben wird. → Josephus berichtet im 12. Buch seiner Jüdischen Altertümer im dort eingebauten so genannten Tobiadenroman, wie die Familie der → Tobiaden die Steuerpacht erkauft und dadurch zu Macht und Reichtum gelangt (Josephus, Antiquitates XII 157-222).

Der Übergang zur seleukidischen Vorherrschaft ab 200 v. Chr. ändert nichts an der hohen Belastung der judäischen Bevölkerung. Das System der Steuerpacht bleibt weiter im Gebrauch (Josephus, Antiquitates XII 155). Josephus erwähnt einen Erlass des → Seleukiden Antiochos III. aus dem Jahr 200 v. Chr., der drei Steuerarten aufzählt: Kopfsteuer, Abgabe für die Krone und „die übrigen Abgaben“ (Jos. Ant. XII 142). Die in 2Makk 3 überlieferte, legendarisch eingefärbte Heliodorepisode belegt den hohen Finanzbedarf der Seleukiden, der sie nicht einmal davor zurückschrecken lässt, die Schätze der heiligen Tempel anzugreifen. Einem späteren Schreiben Demetrios’ I. aus dem Jahr 152 v. Chr. ist zu entnehmen, dass der Anteil des Königs an der Ernte im dritten Teil der Saatfrucht und der Hälfte der Baumfrüchte bestand (1Makk 10,30). Der Aufstand der → Makkabäer, der schließlich zur Bildung des letzten selbständigen jüdischen Staates bis zur Gründung des modernen Staates Israel im Jahr 1948 führt, wird wahrscheinlich unter anderem auch durch die hohe Steuerbelastung der Bevölkerung ausgelöst (vergleiche – wenn auch einseitig zugespitzt – Honigman, bes. 308-310.321-361). Dass im Jahr 142 v. Chr. der Hohepriester → Simon die jüdische Unabhängigkeit von den Seleukiden besiegelt, bezeichnet Josephus als die Befreiung „vom Joch der Makedonier“, die darin besteht, dass das Volk „denselben keinerlei Abgaben mehr zu zahlen hatte“. „Freiheit und Steuerlosigkeit“ sind synonyme Begriffe (Jos. Ant. XIII 213).

Literaturverzeichnis

1. Lexikonartikel

  • Biblisch-historisches Handwörterbuch, Göttingen 1962-1979.
  • Theologische Realenzyklopädie, Berlin / New York 1977-2004.
  • Neues Bibel-Lexikon, Zürich u.a. 1991-2001.
  • The Anchor Bible Dictionary, New York 1992.
  • Handbuch theologischer Grundbegriffe zum Alten und Neuen Testament, Darmstadt 2006.
  • Sozialgeschichtliches Wörterbuch zur Bibel, Gütersloh 2009.

2. Weitere Literatur

  • Altmann, Peter, 2014, Tithes for the Clergy and Taxes for the King. State and Temple Contributions in Nehemiah, CBQ 76, 215-229.
  • Altmann, Peter, 2016, Economics in Persian-Period Biblical Texts. Their Interactions with Economic Developments in the Persian Period and Earlier Biblical Traditions (FAT 109), Tübingen.
  • Demsky, Aaron, 1983, Pelekh in Nehemiah 3, IEJ 33, 242-244.
  • Fried, Lisbeth S., 2015, Exploitation of Depopulated Land in Achaemenid Judah, in: M.L. Miller u.a. (Hgg.), The Economy of Ancient Judah in Its Historical Context, Winona Lake, 151-164.
  • Honigman, Sylvie, 2014, Tales of High Priests and Taxes. The Books of the Maccabees and the Judean Rebellion against Antiochos IV, Oakland.
  • Lipschits, Oded / Gadot, Yuval / Arubas, Benjamin / Oeming, Manfred, 2011, Palace and Village, Paradise and Oblivion. Unraveling the Riddles of Ramat Raḥel, Near Eastern Archaeology 74, 2-49.
  • Schaper, Joachim, 1995, The Jerusalem Temple as an Instrument of the Achaemenid Fiscal Administration, VT 45, 528-539.
  • Schaper, Joachim, 2000, Priester und Leviten im achämenidischen Juda. Studien zur Kult- und Sozialgeschichte Israels in persischer Zeit (FAT 31), Tübingen.

PDF-Archiv

Alle Fassungen dieses Artikels ab Oktober 2017 als PDF-Archiv zum Download:

Abbildungen

Unser besonderer Dank gilt allen Personen und Institutionen, die für WiBiLex Abbildungen zur Verfügung gestellt bzw. deren Verwendung in WiBiLex gestattet haben, insbesondere der Stiftung BIBEL+ORIENT (Freiburg/Schweiz) und ihrem Präsidenten Othmar Keel.

VG Wort Zählmarke
Deutsche Bibelgesellschaftv.4.26.9
Folgen Sie uns auf: