Das 28. Kapitel
Wiederholung der Gesetze über tägliches, Sabbat-, Neumond-, Passah- und Pfingstopfer.
1Und der Herr redete mit Mose und sprach: 2Gebiete den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Die Opfer meines Brots, welches mein Opfer des süßen Geruchs ist, sollt ihr halten zu seiner Zeit, daß ihr mir’s opfert. 3Und sprich zu ihnen: Das sind die Opfer, die ihr dem Herrn opfern sollt: jährige Lämmer, die ohne Fehl sind, täglich zwei zum täglichen Brandopfer, 4ein Lamm des Morgens, das andere gegen Abend; 5dazu ein zehntel Epha Semmelmehl zum Speisopfer, mit Öl gemengt, das gestoßen ist, ein viertel Hin. 6Das ist das tägliche Brandopfer, das ihr am Berge Sinai opfertet, zum süßen Geruch ein Feuer dem Herrn. 7Dazu sein Trankopfer je zu einem Lamm ein viertel Hin. Im Heiligtum soll man den Wein des Trankopfers opfern dem Herrn. 8Das andere Lamm sollst du gegen Abend zurichten; mit dem Speisopfer wie am Morgen und mit seinem Trankopfer sollst du es machen zum Opfer des süßen Geruchs dem Herrn.
9Am Sabbattag aber zwei jährige Lämmer ohne Fehl und zwei Zehntel Semmelmehl zum Speisopfer, mit Öl gemengt, und sein Trankopfer. 10Das ist das Brandopfer eines jeglichen Sabbats außer dem täglichen Brandopfer samt seinem Trankopfer.
11Aber des ersten Tages eurer Monate sollt ihr dem Herrn ein Brandopfer opfern: zwei junge Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl; 12und je drei Zehntel Semmelmehl zum Speisopfer, mit Öl gemengt, zu einem Farren; und zwei Zehntel Semmelmehl zum Speisopfer, mit Öl gemengt, zu dem einen Widder; 13und je ein Zehntel Semmelmehl zum Speisopfer, mit Öl gemengt, zu einem Lamm. Das ist ein Brandopfer des süßen Geruchs, ein Opfer dem Herrn. 14Und ihr Trankopfer soll sein ein halbes Hin Wein zum Farren, ein drittel Hin zum Widder, ein viertel Hin zum Lamm. Das ist das Brandopfer eines jeglichen Monats im Jahr. 15Dazu soll man einen Ziegenbock zum Sündopfer dem Herrn machen außer dem täglichen Brandopfer und seinem Trankopfer.
16Aber am vierzehnten Tage des ersten Monats ist das Passah des Herrn. 17Und am fünfzehnten Tage desselben Monats ist Fest. Sieben Tage soll man ungesäuertes Brot essen. 18Der erste Tag soll heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr an dem tun 19und sollt dem Herrn Brandopfer tun: zwei junge Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl; 20samt ihren Speisopfern: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zu einem Farren, und zwei Zehntel zu dem Widder, 21und je ein Zehntel auf ein Lamm unter den sieben Lämmern; 22dazu einen Bock zum Sündopfer, daß ihr versöhnt werdet. 23Und sollt solches tun außer dem Brandopfer am Morgen, welches das tägliche Brandopfer ist. 24Nach dieser Weise sollt ihr alle Tage, die sieben Tage lang, das Brot opfern zum Opfer des süßen Geruchs dem Herrn außer dem täglichen Brandopfer, dazu sein Trankopfer. 25Und der siebente Tag soll bei euch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr da tun.
26Und der Tag der Erstlinge, wenn ihr opfert das neue Speisopfer dem Herrn, wenn eure Wochen um sind, soll heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr da tun 27und sollt dem Herrn Brandopfer tun zum süßen Geruch: zwei junge Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer; 28samt ihrem Speisopfer: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zu einem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder, 29und je ein Zehntel zu einem Lamm der sieben Lämmer; 30und einen Ziegenbock, euch zu versöhnen. 31Dies sollt ihr tun außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer. Ohne Fehl soll’s sein, dazu ihre Trankopfer.