1Und der erste Tag des siebenten Monats soll bei euch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr da tun – es ist euer Drommetentag – 2und sollt Brandopfer tun zum süßen Geruch dem Herrn: einen jungen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl; 3dazu ihr Speisopfer: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder, 4und ein Zehntel auf ein jegliches Lamm der sieben Lämmer; 5auch einen Ziegenbock zum Sündopfer, euch zu versöhnen – 6außer dem Brandopfer des Monats und seinem Speisopfer und außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer, wie es recht ist –, zum süßen Geruch. Das ist ein Opfer dem Herrn.
7Der zehnte Tag dieses siebenten Monats soll bei euch auch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; und sollt eure Leiber kasteien und keine Arbeit da tun, 8sondern Brandopfer dem Herrn zum süßen Geruch opfern: einen jungen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl; 9mit ihren Speisopfern: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder, 10und ein Zehntel je zu einem der sieben Lämmer; 11dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, – außer dem Sündopfer der Versöhnung und dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer.
12Der fünfzehnte Tag des siebenten Monats soll bei euch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr an dem tun und sollt dem Herrn sieben Tage feiern 13und sollt dem Herrn Brandopfer tun zum Opfer des süßen Geruchs dem Herrn: dreizehn junge Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl; 14samt ihrem Speisopfer: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, je zu einem der dreizehn Farren, zwei Zehntel je zu einem der zwei Widder, 15und ein Zehntel je zu einem der vierzehn Lämmer; 16dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, – außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 17Am zweiten Tage: zwölf junge Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl; 18mit ihrem Speisopfer und Trankopfer zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 19dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, – außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 20Am dritten Tage: elf Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl; 21mit ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 22dazu einen Bock zum Sündopfer, – außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 23Am vierten Tage: zehn Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl; 24samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 25dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, – außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 26Am fünften Tage: neun Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl; 27samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 28dazu einen Bock zum Sündopfer, – außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 29Am sechsten Tage: acht Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl; 30samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 31dazu einen Bock zum Sündopfer, – außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 32Am siebenten Tage: sieben Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl; 33samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 34dazu einen Bock zum Sündopfer, – außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 35Am achten soll der Tag der Versammlung sein; keine Dienstarbeit sollt ihr da tun 36und sollt Brandopfer opfern zum Opfer des süßen Geruchs dem Herrn: einen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl; 37samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu dem Farren, zu dem Widder und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 38dazu einen Bock zum Sündopfer, – außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 39Solches sollt ihr dem Herrn tun auf eure Feste, außerdem, was ihr gelobt und freiwillig gebt zu Brandopfern, Speisopfern, Trankopfern und Dankopfern.