Die Revisionen 1912 und 1984
Schon wenige Jahre, nachdem die erste kirchenamtliche Revision 1892 erschienen ist, wurden Rufe nach einer weiterführenden Überarbeitung laut. Das Ergebnis: Die Revision 1912 und ein langer Weg über mehrere Teilrevisionen hin zur dritten kirchenamtlichen Revision 1984.
Die Revisionen der Lutherbibel 1912 und 1984
Mit der ersten kirchenamtlichen Revision 1892 wurde zwar nach langer Zeit wieder eine einheitliche Textfassung der Lutherbibel erstellt, aber vielen gingen die Anpassungen an die Sprache ihrer Zeit nicht weit genug.
1. Konservativ und langlebig – die Revision von 1912
Die Revisionsgeschichte des 20. Jahrhunderts steht ganz im Zeichen der Modernisierung des Textes – wenngleich die zweite kirchenamtliche Revision von 1912 diese Tendenz zunächst kaum erkennen lässt.
Bereits 1905, also nur 13 Jahre nach Abschluss der ersten Revision, klagt die Sächsische Haupt-Bibelgesellschaft darüber, dass die Eingriffe in den Text nicht ausreichend gewesen seien. Die Kritikpunkte sind indes dieselben wie schon nach der „Probebibel“ 1883: Die Lutherbibel enthalte zu viele Archaismen und die Orthografie entspreche nicht dem Standard. Besonders der zweite Punkt wurde als schwerwiegend anerkannt, da mit Einführung des Dudens im Deutschen Reich erstmals eine verbindliche Rechtschreibung galt, die in den Schulen gelehrt wurde. Dass ausgerechnet die Lutherbibel davon abwich, erschwerte ihren Stand in den Bildungsanstalten. Nach dem einheitlichen Beschluss der Bibelgesellschaften stimmte 1906 schließlich auch die Deutsche Evangelische Kirchenkonferenz einer erneuten Revision zu, beschloss aber ein schonendes und bewahrendes Vorgehen.[1] Eine Kommission von theologischen Sachverständigen wurde einberufen, die bis 1910 sämtliche biblischen Bücher überarbeitete. 1912 erfolgte die Annahme des Textes durch die Kirchenkonferenz mit dem Untertitel: „Neu durchgesehen nach dem vom Deutschen Ev. Kirchenausschuß genehmigten Text“. [...]
Allein die Geschwindigkeit, mit der die Überarbeitungen durchgeführt wurden – effektiv kaum mehr als zwei Jahre –, zeigt, dass die Bearbeiter weder philologisch noch kommunikativ eine »neue« Lutherbibel anstrebten, sondern das Vorhaben eine durch und durch konservative Ausrichtung hatte. Die Lutherbibel von 1912 auf das Ergebnis einer „schulmeisterlichen Revision“ zu reduzieren, wie es der spätere Bearbeiter Fritz Tschirch tat, greift dennoch zu kurz. Gerade in den folgenden, durch zahlreiche Teilrevisionen geprägten Jahrzehnten erwies sich der Text als besonders beständig und genießt in konservativen Kreisen bis heute Anerkennung. Wenngleich aus der gottesdienstlichen Praxis verdrängt, werden nach wie vor Ausgaben der 1912er-Fassung verkauft.
Die außergewöhnlich lange Lebensdauer ist sicherlich auf verschiedene Faktoren zurückzuführen: Zum einen ist es die letzte Ausgabe, die den textus receptus zugrundelegt, die im 16. und 17. Jahrhundert am weitesten verbreiteten Textgestalt des griechischen Neuen Testaments. Vereinzelten konservativ lutherischen Gruppierungen gilt er daher als authentischer „Bibeltext der Reformatoren“, worin mitunter auch eine ablehnende Haltung gegenüber der modernen Textkritik in der heutigen Theologie zum Ausdruck kommt. Zum anderen sind es besondere Ausgaben, die gerade für ältere Bibelleserinnen und -leser bis heute von Bedeutung sind, wie zum Beispiel die Jubiläumsbibel von 1912, die zum 100-jährigen Jubiläum der „Privilegierten Württembergischen Bibelanstalt“ herausgegeben wurde und den Text mit „erklärenden Anmerkungen“ versah. Bis zum Anfang unseres Jahrhunderts wurde diese Ausgabe in Frakturschrift immer wieder nachgedruckt.[2]
Ein weiterer Grund für den anhaltenden Gebrauch mag die heutige Gemeinfreiheit des Textes sein. Nachdem das Urheberrecht an der Fassung erloschen ist, sind für eine wie auch immer geartete Wiedergabe oder Verbreitung heutzutage keine Lizenzgebühren mehr fällig. So findet sich der Text auf zahlreichen Online-Plattformen, in kostenlosen E-Book-Versionen und gedruckt in verschiedenen eigenständigen Bearbeitungen.
2. Wunsch und Not einer modernen Lutherbibel
Obwohl sich die Revision von 1912 als langlebig erwies, war das Ergebnis seinerzeit für alle, die sich eine sprachlich moderne Lutherbibel wünschten, unbefriedigend. Bemerkenswerterweise waren es wieder die Bibelgesellschaften, welche die Initiative ergriffen und nun – während sie im 19. Jahrhundert nicht eben durch großen Modernisierungswillen aufgefallen waren – das Ergebnis von 1912 als zu antiquiert rügten. Außerdem sorgte man sich, dass die Lutherbibel ihren Charakter als Volksbibel verlieren könnte. Schon nach neun Jahren einigten sich die Bibelgesellschaften deshalb bei einem gemeinsamen Treffen auf eine weitere Überarbeitung, die ausdrücklich „eine zeitgemäße Erneuerung der alten Lutherbibel“[3] zum Ziel hatte.
3. Die Grundsätze der Bearbeitung
Dass sich diese dritte kirchenamtliche Revision über 60 Jahre und etliche Teilrevisionen hinziehen würde, war zu diesem Zeitpunkt nicht im Mindesten absehbar, im Gegenteil: 1927 schließt sich auch die Evangelische Kirche dem Vorhaben an und beauftragt Bearbeiter, sodass von einem zügigen Fortgang der Revision auszugehen war. Gemeinsam formulierte man bis 1928 Grundsätze für das Revisionsvorhaben, die bis zum Abschluss der Revision 1984 Bestand haben sollten. Darunter fiel die Verpflichtung auf zuverlässige textkritische Ausgaben der Grundtexte, die Korrektur von Fehlern und ein „stärkere[r] Anschluss an den Text von 1545“.[4] Das ursprüngliche Bestreben einer modernen Sprachgestalt fand dagegen nur als drittletzter Punkt Eingang in die Liste und beschränkte sich einmal mehr auf die Beseitigung offensichtlich veralteter Formen. „Der Ersatz ist möglichst aus Luthers Bibelsprache zu nehmen.“[5] [...]
Die Arbeiten gingen nur mühsam voran. Nach zehn Jahren wird 1937 ein „Probetestament“ (Neues Testament und Psalmen) fertiggestellt. Eine breite Debatte in der kirchlichen Öffentlichkeit kommt aber nicht in Gang, denn der Druck wird ab 1938 nur einem kleinen Kreis von Geistlichen zugänglich gemacht. Die inhaltliche Diskussion erfolgt über direkte Rückmeldungen, durch Publikationen in kirchlichen Medien und Stellungnahmen kirchlicher Gremien, ist aber alles in allem kleinteilig und ohne einen klaren Zeitplan: Die Bearbeiter warten auf Reaktionen, erörtern diese, nehmen gegebenenfalls Änderungen vor und führen die Revisionsarbeit von Altem Testament und Apokryphen unter diesen Gesichtspunkten fort.
Der Vorsitzende der Revisionskommission Georg Burghart beschreibt im Rückblick das Echo für das Neue Testament als weitgehend positiv, während die Psalmen als zu konservativ kritisiert werden.[6] Grund für die insgesamt dennoch geringe Resonanz ist aber zweifellos die angespannte politische Lage kurz vor Kriegsausbruch. Mit Beginn des Zweiten Weltkrieges laufen die weiteren Revisionsarbeiten auch nur noch auf Sparflamme.
4. Vereinzelte Probedrucke nach Kriegsende
Über die Arbeiten während der Kriegsjahre lässt sich wenig mit Sicherheit sagen. Burghart und zwei Bearbeiter trieben die Arbeiten beharrlich, wenn auch in kleinem Rahmen voran. Zu Kriegsende lagen jedenfalls auch die alttestamentlichen Schriften in einer überarbeiteten Form vor. Das Licht der Öffentlichkeit erblickt diese bis auf die Apokryphen vollständig revidierte Bibel aber nie. Zwei Manuskripte werden hergestellt: eines für die Bibelgesellschaften und eines für die Kirchenleitung. Das der Kirchenleitung verschwindet in den Wirren der Nachkriegszeit. Das Exemplar der Bibelgesellschaften bleibt unversehrt und bildet die Grundlage für weitere Nacharbeiten. Es sollte aber noch bis 1949 dauern, bis tatsächlich ein neuer Probedruck des Neuen Testaments veröffentlicht wird. Für die anderen Bibelteile folgen solche Probedrucke erst 1955 (Altes Testament) und 1956 (Apokryphen).[7] Wie das Probetestament von 1949 aufgenommen wurde, ist ebenso unbekannt wie die Umstände seiner Verbreitung. Bekannt ist allerdings das Fazit des Rats der EKD. Der beschließt 1951, dass keines der bisherigen Probetestamente annehmbar sei und die Revision in neuer Form fortgesetzt werden müsse. Die anschließende Bildung einer neuen Kommission ist allein schon deshalb notwendig, weil alle Mitarbeiter der vorherigen bis auf Burghart zu diesem Zeitpunkt bereits verstorben waren.[8]
5. Teilrevisionen 1956, 1964 und 1970
Der Rat der EKD beruft daraufhin eine neue Gruppe an Überarbeitern, um die Revision des Neuen Testaments zu Ende zu führen. Nach ersten Verzögerungen durch interne Konflikte schreiten die Arbeiten zügig voran und können bereits 1955 abgeschlossen werden. Für die Prüfung des Textes durch die Gliedkirchen wird die Frist von einem Jahr festgesetzt. Das Ergebnis findet schließlich 1956 die Zustimmung der Evangelischen Landeskirchen und kann damit als »Erstes Teilergebnis der dritten kirchenamtlichen Revision« betrachtet werden. Von weiten Teilen der Pfarrerschaft und der Kirchengemeinden wird es allerdings als zu konservativ empfunden. [...]
Unmittelbar danach beschließt der Rat der EKD auch die Revision des Alten Testaments auf der Grundlage des zuvor hergestellten Probedrucks. Es wird eine neue Kommission berufen, deren Beteiligte Anpassungen an den aktuellen Sprachgebrauch deutlich offener gegenüberstehen. Die Teilrevision des Alten Testaments markiert damit eine Zäsur: Sprachliche Modernisierung wird Teil der Agenda der Revision. Untrennbar mit dieser Entwicklung verbunden ist die Aufnahme des Kölner Germanisten Fritz Tschirch in das Gremium, der vehement dafür plädiert, nicht nur vereinzelte unverständliche oder missverständliche Ausdrücke auszutauschen, sondern auch die Satzkonstruktionen denen des 20. Jahrhunderts anzupassen. Das betrifft vor allem die Verbstellung im Satz, die bei Luther noch nicht klar geregelt war. Auch in Nebensätzen setzt er das Verb häufig an den Anfang, sodass zumindest für den modernen Leser der Eindruck einer Inversion entsteht. Dass diese Eigenheit in der Satzstellung der Sprache Luthers ihren charakteristischen Rhythmus verleiht, sahen zwar auch die Mitarbeiter der damaligen Revisionskommission. Dennoch plädierten sie vielfach für die Verschiebung des Verbs an das Nebensatzende. Zweifellos handelte es sich dabei um die massivsten Eingriffe seit Beginn der Revisionsgeschichte. Als Argument führte Tschirch Überarbeitungen an, die Luther selbst durchgeführt und bei denen er die Verbstellung in diesem Sinne angepasst hatte.[9]
Theologisch auffällig ist darüber hinaus die Zunahme an Konjekturen, das heißt die Anpassung der Übersetzung an den vermuteten Originalwortlaut des hebräischen Textes, der jedoch keinen klaren Anhalt in der Textüberlieferung hat. Dass diese Praxis mit den einst gefassten Grundsätzen kollidiert, wurde schon zu Beginn der Revisionsarbeiten 1930 kritisiert, war aber in der Exegese der Zeit ein beliebtes Mittel zur Herstellung inhaltlicher Kohärenz.
Das Ergebnis wird Anfang 1964 vom Rat der EKD bestätigt. Obwohl in der Folge die Lutherbibel mit revidiertem Alten und Neuen Testament erscheint, wird das Ganze nicht als abgeschlossenes Projekt angesehen. Die sprachliche Kluft zwischen beiden Teilen ist zu groß. Auch wenn die EKD zunächst eine Nachrevision des Neuen Testaments ablehnt, gibt man der Forderung schließlich 1969 statt: Immerhin ergab eine Umfrage, dass sich 14 von 16 Landeskirchen eine erneute Revision wünschten. Zuvor hatten sich auch die Bibelgesellschaften und verschiedene Sprachwissenschaftler – darunter einmal mehr Fritz Tschirch[10] – für eine Modernisierung des 1956er Neuen Testaments stark gemacht.
Das Drängen war nicht unbegründet. Denn die einstige Sorge, die Lutherbibel könne ihren Status als Volksbibel verlieren, erwies sich mit der konservativen NT-Revision von 1956 als Tatsache: Zunehmend griffen Pfarrer und kirchliche Mitarbeiter auf neuere Übersetzungen zurück, um biblische Texte den Lesern oder Zuhörern näherzubringen. So zum Beispiel die Übersetzungen von Hermann Menge und Hans Bruns und ab Mitte der 1960er Jahre die von Jörg Zink, deren Beliebtheit das damalige Defizit an kommunikativ zugänglicheren Bibelübersetzungen deutlich macht.
Zunächst aber wird die Revision der Apokryphen fertiggestellt, deren Veröffentlichung 1970 ohne größere Beachtung vonstattengeht. Die Arbeiten wurden von der bestehenden Kommission für das Alte Testament durchgeführt und sollten ursprünglich von den Erfahrungen der AT-Revision profitieren. Mit dem Beschluss der Nachrevision wurde sie aber eher zu einem Test für das nachfolgende Neue Testament. Und so wurde das Bestreben um eine sprachliche Modernisierung in den Apokryphen noch sehr viel deutlicher umgesetzt als im Alten Testament. Man hätte also durchaus vorgewarnt sein können.
6. Das „Luther-NT“ von 1975
Mit Abschluss der Arbeiten am Neuen Testament 1975 erreichen die Modernisierungsbestrebungen ihren Höhepunkt – und lösen einen Sturm des Protests aus. Die Arbeiten waren unter derselben Agenda vorgenommen worden wie bei Altem Testament und Apokryphen und führten zu bislang nie da gewesenen, massiven Änderungen des Luthertextes: Altmodische Ausdrücke wurden beseitigt, die Satzstellung angepasst und fast durchgängig der Konjunktiv getilgt. Maßgeblich war dabei eine lebendige gehobene Umgangssprache der Gegenwart. Nachdem der Text zunächst von Kirchenkonferenz und Rat der EKD bestätigt wurde, veröffentlichte die Deutsche Bibelstiftung 1976 das neue Teilstück einzeln als „Luther-NT“ und machte es einer breiten Öffentlichkeit zugänglich. [...]
Im Einleitungstext heißt es nicht ganz ohne Stolz: „Das Neue Testament Martin Luthers wird hier zum erstenmal in der erneuerten sprachlichen Form vorgelegt, die es durch die Revision 1975 erhalten hat.“ Die Reaktionen sind heftig und reichen weit über die kirchliche Öffentlichkeit hinaus: So spricht Walter Jens, der zuvor selbst eine Modernisierung des Luthertextes gefordert hatte, vom „Mord an Luther“ und einem sprachlich gänzlich misslungenen Resultat. Jens kritisiert vor allem den Wechsel zwischen nach wie vor enthaltenen Archaismen, saloppen Wendungen und „Formulierungen, die eher nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch klingen als nach dem Evangelium“.[11]
Viele weitere Autoren stimmen ihm zu.[12] Außerdem wird theologische Kritik laut: So unterstellt etwa Herbert Goltzen den Bearbeitern »tendenziöse Korrektur«, indem unbequeme Begriffe gestrichen oder umgedeutet würden.[13] Die Gemüter der traditionellen Leser erregte vor allem die rigorose Anpassung zentraler Bibelstellen ohne Rücksicht auf ihre Verankerung im kollektiven Frömmigkeitsgedächtnis. Das prominenteste Beispiel dafür stammt aus Matthäus 5,15. Wo es zuvor hieß: „Man zündet auch nicht ein Licht an und setzt es unter einen Scheffel“, machte man nun aus dem betreffenden Gefäß einen „Eimer“. Die spöttische Rede vom „Eimer-Testament“ machte bald die Runde.
In der Folge sahen zwei Landeskirchen davon ab, den Text für den Gebrauch zu empfehlen, ebenso die Evangelische Kirche Österreichs. Der Bund der Evangelischen Kirchen in der DDR behielt sich eine endgültige Entscheidung vor. Bis 1977 folgten eilige Änderungen an den Textstellen, die besonderen Anstoß erregt hatten. Die Korrigenda-Liste umfasst 125 Stellen, die in den nachfolgenden Drucken zurückgenommen wurden, ohne dass eigens auf diese hingewiesen wurde.[14]
Zu einer breiteren Akzeptanz führten diese Korrekturen aber nicht – ebenso wenig wie die vom Rat der EKD geforderte Erprobung und Sammlung von Erfahrungsberichten durch die Landeskirchen. Dass das „Luther-NT“ auch bei jüngeren Lesern nicht den erhofften Rückhalt fand, ist auch darauf zurückzuführen, dass zu diesem Zeitpunkt moderne Übersetzungen fest in der Lektüre deutschsprachiger Christinnen und Christen verankert waren. So erschien bereits 1968 mit der Erstausgabe des Neuen Testaments der heutigen »Gute Nachricht Bibel«[15] eine kommunikative Übersetzung, die auch interkonfessionell ihren Einsatz fand.
So stand die Revision von 1975 zweifellos vor einer Krux: Weder wird sie dem Anspruch der traditionsbewussten Leserschaft gerecht, noch kann sie die wachsende Beliebtheit „moderner“ Bibelübersetzungen aufhalten oder sich gar selbst in diese einreihen. Dabei darf diese Fassung des Neuen Testaments bis heute als die „kommunikativste“ Lutherbibel seit 1545 angesehen werden, die zudem auf dem wissenschaftlichen Stand ihrer Zeit war. Gleichzeitig führte die vielfache Ablehnung des Textes dazu, dass in den Kirchen drei Varianten des Neuen Testaments nebeneinander in Benutzung waren: die konservative Fassung von 1956, das „Luther-NT“ von 1975 und vereinzelt immer noch die Revision von 1912.[16]
7. Der Abschluss der dritten kirchenamtlichen Revision 1984
Der fehlende Rückhalt sowohl in den Kirchenleitungen als auch unter den Gläubigen zwingt die EKD dazu, 1981 eine neuerliche Revision des Neuen Testaments zu beschließen, welche die „Treue gegenüber Luthers Sprache“ als gleichberechtigtes Kriterium neben die Verständlichkeit stellt. Es folgt eine intensive Nacharbeit, die 1984 abgeschlossen ist und als „Revision 1984" vom Rat der EKD angenommen wird: „Der Rat heißt den Text der Revision des Neuen Testaments der Lutherbibel gut. Er sieht in der Lutherbibel (Fassung der Revision des Alten Testaments von 1964 und der Revision des Neuen Testaments von 1984) den in der Evangelischen Kirche maßgeblichen Text in Gottesdienst, Unterricht und Seelsorge.“ [17] [...]
Damit findet die dritte kirchenamtliche Revision ihren späten Abschluss. Ergänzt wird sie 1999 nur durch Anpassungen gemäß der Rechtschreibreform von 1996, die man zum Anlass nimmt, einige wenige begriffliche Korrekturen vorzunehmen. So wird der Ausdruck „Weib“ im Alten Testament an den meisten Stellen durch die neutrale, dem Grundtext entsprechende Bezeichnung „Frau“ ersetzt, wie es im Neuen Testament bereits 1975 geschehen war. Insgesamt ändert sich die Textgestalt dadurch aber so wenig, dass ausdrücklich nicht von einer Revision die Rede ist, sondern von einer »durchgesehenen Ausgabe in neuer Rechtschreibung«. Der Revisionsgeschichte des 20. Jahrhunderts, die wie nie zuvor geprägt war von einem Ringen zwischen sprachlicher Modernisierung und Luthertreue, wird damit ein Schlusspunkt gesetzt.
Der Beitrag wurde dem Artikel „Von der Reformationszeit bis 2017. Die Revisionsgeschichte der Lutherbibel
Fußnoten
(1) Vgl. Klaus Dietrich Fricke: Die Fortsetzung der Revisionsarbeit von 1870 bis 1956. In: Die Geschichte der Lutherbibelrevision von 1850 bis 1984, Stuttgart 2001, 149–187, S. 153.
(2) Erst im Sommer 2015 erschien in Kooperation zwischen dem Verlag der Lutherischen Buchhandlung und der Deutschen Bibelgesellschaft ein Nachdruck der Originalausgabe der »Jubiläumsbibel« in lateinischer Schrift.
(3) August Nebe, Johannes Herrmann, Gerhard Kittel: Einführung in die revidierten Teile der Lutherbibel von 1926. In: Die Geschichte der Lutherbibelrevision von 1850 bis 1984, Stuttgart 2001, 343–350, S. 343.
(4) Georg Burghart: Die Revisionsgrundsätze von 1928. In: Die Geschichte der Lutherbibelrevision von 1850 bis 1984, Stuttgart 2001, S. 352.
(5) Ebd.
(6) Vgl. Klaus Dietrich Fricke: Die Fortsetzung der Revisionsarbeit von 1870 bis 1956. In: Die Geschichte der Lutherbibelrevision von 1850 bis 1984, Stuttgart 2001, 149–187, S. 167.
(7) Ebd., S. 171.
(8) Vgl. ebd., S. 172–173.
(9) Vgl. Fritz Tschirch: Die Sprache der Bibelübersetzung Luthers heute. In: Die Bibel in der Welt Bd. 6. Stuttgart 1963, S. 32–77.
(10) Fritz Tschirch: Die Frage einer Nachrevision des Neuen Testaments von 1956. In: Die Bibel in der Welt Bd. 12. Stuttgart 1969, S. 44–70.
(11) DIE ZEIT , Hamburg, 17. Dezember 1976.
(12) Eine ausführliche Sammlung der Reaktionen bietet der Band: Verrat an Luther? Bilanz einer Bibelrevision, hrsg. v. Siegfried Meurer. Die Bibel in der Welt Bd. 17. Stuttgart 1977.
(13) Oldenburger Sonntagsblatt, 27. Februar 1977. Als Beispiele nennt er die Änderung von „Bischöfen“ in „Verwalter“ (Philipper 1,1) und „Hirten“ (Apostelgeschichte 20,28) und die Tilgung des Begriffs „Fleisch“, etwa in Johannes 1,14.
(14) Das hatte den paradoxen Effekt, dass nicht jedes „Eimer-Testament“ den „Eimer“ in Matthäus 5,15 überhaupt noch enthielt. Die Nachdrucke ab 1977 setzen das Licht wieder unter den „Scheffel“.
(15) Der Titel lautete damals: Gute Nachricht für Sie. NT 68. Stuttgart 1968.
(16) Die Evangelische Landeskirche in Kurhessen-Waldeck etwa gibt ein eigenes Gutachten in Auftrag, das die Causa „Luther-NT“ auf 80 Seiten darlegt und dazu führt, dass die Landeskirche weiterhin das Neue Testament von 1956 für den Gebrauch empfiehlt.
(17) Zitiert nach: Ernst Lippold: Die Revision des Neuen Testaments der Lutherbibel 1981–1984. In: Die Geschichte der Lutherbibelrevision von 1850 bis 1984, Stuttgart 2001, 229–252, S. 230–231.