Aussonderung von Freistädten als Asyl
1Wenn der Herr, dein Gott, die Völker ausgerottet hat, deren Land dir der Herr, dein Gott, geben wird, dass du es einnimmst und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2sollst du dir drei Städte aussondern im Lande, das dir der Herr, dein Gott, geben wird, es einzunehmen. 3Und du sollst den Weg dahin herrichten und das Gebiet deines Landes, das dir der Herr, dein Gott, zu eigen geben wird, in drei Bezirke teilen, damit dahin fliehen kann, wer einen Totschlag getan hat.
4Und in diesem Fall soll ein Totschläger, der dahin flieht, am Leben bleiben: Wenn jemand seinen Nächsten erschlägt, nicht vorsätzlich, und hat vorher keinen Hass gegen ihn gehabt, 5etwa wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald ginge, Holz zu hauen, und seine Hand holte mit der Axt aus, das Holz abzuhauen, und das Eisen löse sich vom Stiel und träfe seinen Nächsten, sodass er stirbt: der soll in eine dieser Städte fliehen, damit er am Leben bleibt; 6auf dass nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage in der Hitze seines Zornes und ihn einhole, weil der Weg so weit ist, und ihn totschlage, wo er doch nicht des Todes schuldig ist, weil er vorher keinen Hass gegen ihn gehabt hat. 7Darum gebiete ich dir, dass du drei Städte aussonderst.
8Und wenn der Herr, dein Gott, dein Gebiet erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und dir alles Land gibt, das er zugesagt hat, deinen Vätern zu geben – 9wenn du dieses ganze Gebot halten wirst, dass du danach tust, das ich dir heute gebiete, dass du den Herrn, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang –, so sollst du noch drei Städte zu diesen dreien hinzutun, 10auf dass nicht unschuldiges Blut in deinem Lande vergossen werde, das dir der Herr, dein Gott, zum Erbe gibt, und so Blutschuld auf dich komme.
11Wenn aber jemand Hass trägt gegen seinen Nächsten und lauert auf ihn und macht sich über ihn her und schlägt ihn tot und flieht in eine dieser Städte, 12so sollen die Ältesten seiner Stadt hinschicken und ihn von da holen lassen und ihn in die Hände des Bluträchers geben, dass er sterbe. 13Deine Augen sollen ihn nicht schonen, und du sollst das unschuldig vergossene Blut aus Israel wegtun, dass dir’s wohlgehe.
Gegen falsches Zeugnis
14Du sollst deines Nächsten Grenze, die die Vorfahren festgesetzt haben, nicht verrücken in deinem Erbteil, das du erbst, im Lande, das dir der Herr, dein Gott, gibt, es einzunehmen.
15Es soll kein einzelner Zeuge gegen jemand auftreten wegen irgendeiner Missetat oder Sünde, was für eine Sünde es auch sei, die man tun kann, sondern durch zweier oder dreier Zeugen Mund soll eine Sache gültig sein.
16Wenn ein frevelhafter Zeuge gegen jemand auftritt, um ihn einer Übertretung zu beschuldigen, 17so sollen die beiden Männer, die den Streit miteinander haben, vor den Herrn treten, vor die Priester und Richter, die zu jener Zeit sein werden, 18und die Richter sollen gründlich nachforschen. Und wenn der Zeuge ein falscher Zeuge ist und ein falsches Zeugnis wider seinen Bruder gegeben hat, 19dann sollt ihr mit ihm tun, wie er gedachte, seinem Bruder zu tun, damit du das Böse aus deiner Mitte wegtust, 20auf dass die andern aufhorchen, sich fürchten und hinfort nicht mehr solche bösen Dinge tun in deiner Mitte. 21Dein Auge soll ihn nicht schonen: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß.