Deutsche Bibelgesellschaft

Luther, Martin (AT)

(1483-1546)

(erstellt: Januar 2008)

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1. Luther und die hebräische Sprache

1.1. Ad fontes – „zu den Quellen“

Als sich Martin Luther 1501 an der Universität Erfurt immatrikulierte und mit dem philosophischen Grundstudium begann, war der Humanismus auch an dieser Universität präsent; nicht nur die Dekane sämtlicher Bursen, der mittelalterlichen „Studentenwohnheime“, standen um 1500 dem Humanismus nahe, es gab auch ein umfangreiches freiwilliges Lehrangebot zu klassischen Autoren. Luther, der bereits im September 1502 die Bakkalaureats- und im Dezember 1504 die Magisterprüfung bestand, dürfte in dieser Zeit die Grundanliegen des Humanismus kennen gelernt haben (vgl. Brecht 1, 48-53). Insbesondere dessen Forderung „ad fontes“ („zurück zu den Quellen“) und die damit intendierte Rückbesinnung auf die klassischen Sprachen fand bei Luther Resonanz. Dabei legten die Humanisten nicht nur auf eine Besserung der Wissenschaftssprache Latein durch eine Orientierung an den klassischen Autoren großen Wert, sie schätzten die Trilinguität, also die Einbindung der „heiligen Sprachen“ Hebräisch, Griechisch und Latein. Dass Luther gerade dieses Anliegen teilte, kommt beispielsweise in seinem 1524 „An die Ratherren aller Städte deutsches Lands“ gerichteten Schreiben eindrücklich zum Ausdruck: „Denn Gott hat seyne schrifft nicht umb sonst alleyn ynn die zwo sprachen schreiben lassen, das allte testament ynn die Ebreische, das new ynn die Kriechische. Welche nu Gott nicht veracht, sondern zu seynem wort erwelet hat fur allen andern, sollen auch wyr die selben fur allen andern ehren.“ (WA 15, 37.18-22). Daher heiße „auch die Ebreische sprach heylig“ (ebd., 37.27-38.1) und um „die schrifft aus zulegen und zu handeln fur sich hyn und zu streytten widder die yrrigen eynfürer der schrifft“ sei, so Luther nachdrücklich, das Erlernen der Sprachen – und damit die Einrichtung von Schulen – unabdingbar (ebd., 40.18f.).

1.2. Luthers Hebräischkenntnisse

Luther, der am 17. Juli 1505 in das Schwarze Kloster der Erfurter Augustinereremiten eingetreten war, begann nach Ablauf des Probejahrs, der Ablegung der Gelübde und der Priesterweihe am 3. April 1507 wohl zum Sommersemester 1507 mit dem Theologiestudium. Schon während seiner Mönchszeit interessierte sich Luther für das Hebräische. Bereits kurz nach dem Erscheinen besorgte er sich das 1506 von Johannes Reuchlin verfasste grundlegende Werk „De rudimentis hebraicis“, das eine Grammatik mit einem Wörterbuch verband und die Möglichkeit zum Selbststudium des Hebräischen eröffnete (vgl. Luther, Biblia 3, 43*). Luther arbeitete im Folgenden die Rudimenta systematisch durch und erwarb auch ein 1512 von Reuchlin zum besseren Erlernen des Stoffs herausgegebenes Büchlein (Septem psalmi poenitentiales) mit dem hebräischen Text der sieben Bußpsalmen, denen die lateinische Übersetzung und grammatikalische Erklärungen beigegeben waren.

Luther war im Sommer 1511 endgültig nach Wittenberg gewechselt und im Oktober 1512 zum Doktor der Theologie promoviert worden; nun konnte er von Johann von Staupitz die Wittenberger Bibelprofessur übernehmen, deren Besetzung den Augustinereremiten oblag. Die erste von ihm gehaltene Vorlesung beschäftigte sich mit den Psalmen (vgl. 2.). Grundlage seiner Ausführungen war ein von ihm für die Studierenden veranlasster Druck des Vulgata-Textes mit breitem Rand und weiten Zeilenabständen; nur sehr vereinzelt verwies Luther auf den hebräischen Grundtext – noch waren seine Hebräischkenntnisse nicht ausreichend.

Als ihm sein Ordensbruder Johann Lang eine Ausgabe des hebräischen Psalters schenkte, die Konrad Pellikan im November 1516 in Basel besorgt hatte und der eine hebräische Grammatik von Wolfgang Capito (Institutiuncula in Hebraeam) beigedruckt war, nahm Luther dies zum Anlass, sich nun noch eingehender und systematischer mit der hebräischen Sprache zu befassen – vor allem seine Zeit auf der Wartburg 1521/2 sollte ihm hierzu Gelegenheit bieten (vgl. Schreiner, 63). Doch obwohl Luther noch zwei weitere hebräische Grammatiken besaß („Sefer diqduq“ von Mosche Qimchi, 1519 erschienen, und „Hebraicae Institutiones“ von Capito, 1518 erschienen), hatte er den Wunsch, auch Unterricht in der hebräischen Sprache zu erhalten (vgl. Schreiner, 64 und Lewin, 10), da er aufgrund seines weitgehend autodidaktischen Studiums noch immer Defizite empfand. Seine Kenntnisse waren nie so vollkommen, dass er die Übersetzungsarbeit ohne fremde Hilfe hätte bewerkstelligen (siehe 3.) oder gar eigenständig hebräische Schriften hätte lesen können: Als ihm 1525 ein hebräisches Buch mit der Bitte zugesandt wurde, eine Inhaltsangabe zu erstellen, bekannte er, hierzu nicht in der Lage zu sein (vgl. Lewin, 10).

Bekannt ist, dass Luther mindestens zwei vollständige hebräische Bibelausgaben besaß: eine 1494 in Brescia gedruckt Ausgabe in Quart-Format sowie eine – nicht erhaltene – „grosse Hebreische Bibel“ (WA DB 11/2, XX). Im Sommer 1518 veranlasste er, dass für die Universität Wittenberg eine zweibändige hebräische Bibelausgabe angeschafft wurde; 1520 besorgte Johann Lang im Auftrag Luthers eine weitere Ausgabe (vgl. Schreiner, 63f.).

1.3. Luthers Wertschätzung der hebräischen Sprache

Luther äußerte mehrfach seine Hochschätzung der hebräischen Sprache. Besonders deutlich kommt dies in Äußerungen Luthers bei Tisch vom Anfang der dreißiger Jahre zum Ausdruck: „Die ebräische Sprache ist die allerbeste und reichste in Worten, und rein, bettelt nicht, hat ihre eigene Farbe. […] Wenn ich jünger wäre, so wollte ich diese Sprache lernen, denn ohne sie kann man die h. Schrift nimmermehr recht verstehen. Denn das neue Testament, obs wol griechisch geschrieben ist, doch ist es voll von Ebraismis und ebräischer Art zu reden. Darum haben sie recht gesagt: Die Ebräer trinken aus der Bornquelle; die Griechen aber aus den Wässerlin, die aus der Quelle fließen; die Lateinischen aber aus der Pfützen.“ (WA TR 1, 524.21f., 525,15-20, vgl. auch WA TR 6, Nr. 6805). Luther hob die Schönheit dieser Sprache hervor (WA TR 1, Nr. 467), lobte ihre „Eigentümlichkeiten und Feinheiten“ (Bornkamm, Luther, 33) und betonte in seiner Vorrede zur Psalmenausgabe von 1524: „Es ist die Ebreische sprache so reiche, das keyne sprach sie mag gnugsam erlangen. Denn sie hat viel wörter die da, singen, loben, preysen, ehren, frewen, betrüben etc. heyssen, da wyr kaum eynes haben. Und sonderlich ynn göttlichen heyligen sachen ist sie reich mit worten, das sie wol zehen namen hat, da sie Gott mit nennet, wo wyr nicht mehr haben denn das eynige wort, Gott“ (WA DB 10/1, 94.2-7). Die Übersetzung vom Hebräischen ins Deutsche sei so schwierig, „tanquam si philomela cuculum cogatur, deserta elegantissima melodia, unisonam illius vocem detestans, imitari.“ („als wenn die Nachtigall gezwungen würde, den Kuckuck nachzuahmen, und so ihre schönste Melodie aufgäbe zugunsten von dessen verwünschter Eintönigkeit“ – WA Br 4, 484.17f.) – so Luther gegenüber Wenzelslaus Link Mitte 1528.

Unterstrichen wird die Bedeutung, die Luther dem Hebräischen beimaß, dadurch, dass er sich im Rahmen der Universitätsreform ab 1517 dafür einsetzte, an der Universität Wittenberg einen Hebräischlehrer anzustellen. Im Oktober 1518 nahm der vom Judentum zum Christentum konvertierte Johann Böschenstein auf Luthers Empfehlung hin diese Position ein (vgl. WA Br 1, 210.46ff.). Zwar wurden seine Sprachkenntnisse anerkannt, doch ihm wurde vorgeworfen, nicht nur langweilig und in einer allein an philologischen Fragen interessierten Weise, sondern auch wie ein Jude zu lehren – so Luther in einem Brief an seinen Freund Lang vom 13. April 1519 („ille noster Bossenstein, nomine christianus, re vera iudaeissimus“ [„unser Bossenstein ist zwar dem Namen nach Christ, in Wahrheit aber noch ganz jüdisch“] – WA Br 1, 368.12f.). Böschenstein wurde entlassen. Doch auch sein Nachfolger konnte sich nicht lange halten: Ende 1519 hatte sich der zum Christentum konvertierte spanische Jude Matthäus Adriani beworben, der bis dahin in Löwen gewirkt hatte, und wurde zum 30. April 1520 eingestellt (vgl. WA Br 1, 551.4-9 und Schreiner, 59). Doch schon im Herbst 1520 kritisierte er Luthers Verständnis des Evangeliums und wurde daraufhin entlassen („Sed et mihi factus est hostis, causans, quod docuerim opera bona nihil valere, sed solam fidem“ [„Aber er wurde mir auch aus dem Grund zum Feind, weil ich gelehrt hatte, die guten Werke seien nichts Wert, sondern allein der Glaube.“] – WA Br 2, 211.52f., vgl. auch ebd., 192.41-44). Erst mit Matthäus Aurogallus (= Goldhahn) gelang eine dauerhafte Besetzung der Stelle; er wirkte von 1521 bis 1543 an der Seite Luthers und wurde ihm bei der Übersetzung des Alten Testaments ein unverzichtbarer Ratgeber.

2. Luthers Vorlesungstätigkeit

2.1. Die alttestamentlichen Vorlesungen

Seit Antritt der Professur der „Lectura in Biblia“ im August 1513 gehörte zu Luthers wichtigsten Aufgaben die Durchführung von Vorlesungen. Mit einigen längeren besonderen Umständen – Wartburg! – oder Krankheiten geschuldeten Unterbrechungen stand Luther regelmäßig bis November 1545 auf dem Katheder. Auffallend ist dabei, dass Luther zum einen ausschließlich Vorlesungen zu biblischen-exegetischen Themen hielt und zum anderen dabei das Alte Testament eindeutig bevorzugte – dies mag im Übrigen auch damit zusammenhängen, dass er im Hinblick auf seinen Kollegen, den Gräzisten Philipp Melanchthon, seine eigenen hebräischen Sprachkenntnisse besser einschätzte als seine griechischen. Nur vier der insgesamt 32 Jahre seiner Wirksamkeit waren neutestamentlichen Büchern gewidmet; die längste Vorlesung erstreckte sich über zehn Jahre und behandelte das Buch → Genesis. Dass Luther seine Tätigkeit mit dem → Psalter begann, kann nicht überraschen, war ihm dieser doch vom klösterlichen Stundengebet her wohl vertraut und das ihn „infolge der Geladenheit mit geistlichem Affekt […] am unmittelbarsten ansprechende[.] biblische[.] Buch“ (Ebeling, 46).

2.2. Sensus litteralis – „der wörtliche Sinn“

Die Anlage der ersten Vorlesungen folgte noch ganz der scholastischen Tradition. Luther glossierte zunächst den Text in kurzer Form zweifach: zum einen diktierte er den Studenten einzelne Worterklärungen, die zwischen die Zeilen des Drucks geschrieben wurden (Interlinearglossen), zum anderen bot er ausführlichere Erklärungen, die auf dem Rand notiert wurden (Marginal- oder Randglossen). Zuletzt trug Luther zusammenhängende Erklärungen ausgewählter Stellen vor. Diese Scholien wurden auf separate Bögen geschrieben. Bis zur Hebräerbrief-Vorlesung 1517/8 hat Luther dieses Schema beibehalten, dann ging er dazu über, die Texte kontinuierlich auszulegen.

Auch im Blick auf die traditionelle Auslegungsmethode ergab sich bei Luther ein sukzessiver Wandel: Hatte er anfangs nach dem vertrauten Schema des vierfachen Schriftsinns zunächst nach dem buchstäblichen (wörtlichen) Sinn gefragt, dann den tropologischen (moralischen) Sinn erhoben, der die Bedeutung eines Textes im Blick auf den Lebenswandel der Menschen erschließen sollte, schließlich den allegorischen, den auf die Kirche bezogenen Sinn herausgestellt und endlich den anagogischen Sinn betrachtet, der Aspekte hinsichtlich der endzeitlichen Bedeutung darlegen sollte (→ Bibelauslegung, Epochen der christlichen), so wurde seine Haltung zu diesem Zugang zu den biblischen Texten zunehmend kritisch. Zwar wurde ein Text auf diese Weise sehr intensiv ausgelegt, doch zugleich waren willkürlichen Interpretationen Tür und Tor geöffnet. Luther, der von Anfang an in seinen Auslegungen besonderen Wert auf den buchstäblichen und den moralischen Sinn legte und die beiden anderen zurücktreten ließ, erkannte auch infolge seiner Augustinstudien, dass der biblische Text exklusiv durch den buchstäblichen Sinn erschlossen werden kann. Ab der Römerbriefvorlesung 1515/6 traten daher die anderen Deutungen zurück; seine neue Vorgehensweise wird in der zweiten Psalmen-Vorlesung auf den Punkt gebracht: „Sed primo grammatica videamus, verum ea Theologica.“ („Zuerst wollen wir das Philologische betrachten, dieses ist das wahrlich Theologische“ – WA 5, 27.8).

Exkurs: Die Auslegungen von Teilen des Alten Testaments

Von etwa August 1513 bis Ostern 1515 trug Luther die „Dictata super Psalterium“ vor, zu denen Luthers Vorarbeiten beinahe vollständig erhalten blieben (WA 55; vgl. auch WA 3). Die folgenden drei Vorlesungen waren neutestamentlichen Büchern gewidmet: Römerbrief (1515/1516, WA 56), Galaterbrief (Oktober 1516 bis März 1517, WA 57; vgl. hierzu auch den 1519 herausgegebenen Druck „In epistolam Pauli ad Galatas M.Lutheri commentarius“ [WA 2, 443-618]) und Hebräerbrief (April 1517 bis März 1518, WA 57/3, 3-238). Anschließend wandte sich Luther erneut dem Psalter zu; zwischen 1518 und 1521 setzt er unter dem bescheidenen Titel „Operationes in psalmos“ zu einer erneuten Auslegung dieses Buches an, wobei er nunmehr verstärkt hebraistische Hilfsmittel einsetzte (WA 5, vgl. Neuedition AWA 2). Diese Vorlesung musste Luther am 29. März 1521 bei der Auslegung von Psalm 22 abbrechen, da er auf kaiserlichen Befehl auf dem Reichstag in Worms zu erscheinen hatte. Diese Auslegungen – Ps 22 konnte auf der Wartburg abgeschlossen werden – erschienen von 1519 bis 1521 auch in einzelnen Lieferungen im Druck.

Die vielfältigen Herausforderungen im Anschluss an die Wartburgzeit hatten zur Folge, dass Luther keine Vorlesungen an der Universität anbot, vielmehr trug er 1523/1524 im Augustinerkloster vor einem kleinen Kreis von Bekannten und Mönchen eine Auslegung des Buches Deuteronomium vor (Druckfassung aufgrund von Luthers Manuskript 1525 unter dem Titel „Deuteronomion Mosi cum annotationibus“, WA 14, 497-744; vgl. WA 59, 189-191). Erst im Mai 1524 nahm Luther seine öffentliche Vorlesungstätigkeit mit einem Kolleg über die Kleinen Propheten wieder auf, das ihn bis zum Sommer 1526 beschäftigen sollte (in Nachschriften erhalten, WA 13). Es folgten bis zum November 1526 Darlegungen zum Prediger Salomon (gedruckt 1532, WA 20, 9-203). Eine geplante Vorlesung zum Propheten Jesaja konnte Luther wohl nicht halten. Eine Erkrankung zwang ihn zur Ruhe, dann wurde die Universität Wittenberg wegen der Pest nach Jena verlagert. Luther blieb in Wittenberg und las vor einem kleinen Kreis über den 1. Johannesbrief (August bis November 1527, WA 20, 599-801, WA 48, 314-323). Drei kürzere neutestamentliche Vorlesungen folgten: Titusbrief (November/Dezember 1527, WA 25, 6-69, WA 48, 305-312), Philemonbrief (Dezember 1527, WA 25, 69-78) und 1. Timotheusbrief (Januar bis März 1528, WA 26, 4-120).

Im Anschluss daran – die Pest war um die Jahreswende 1528 abgeklungen – nahm er seinen ursprünglichen Plan wieder auf und beschäftigte sich vom Mai 1528 bis zum Februar 1530 in 150 Kollegstunden (Raeder, 256) mit dem Propheten Jesaja (WA 25, 87-401, WA 31/2, 1-585, WA 59, 385-388). Vom März 1530 bis zum Juni 1531 – unterbrochen durch den Aufenthalt auf der Coburg während des Augsburger Reichstags von 1530 – legte Luther das Hohelied Salomons aus (gedruckt 1539, WA 31/2, 586-769), ehe er sich letztmals ein neutestamentliches Buch vornahm: vom Juli bis Dezember 1531 beschäftigte er sich zum zweiten Mal mit dem Galaterbrief (gedruckt 1535, WA 40/1, WA 40/2, 1-184).

Zehn Jahre nach Beendigung seiner zweiten Psalmenvorlesung wandte sich Luther zum dritten Mal diesem Stoff zu. Zwischen März 1532 und Mai 1535 legte er ausgewählte Psalmen aus (Pss 2, 51, 45 [WA 40/2, 193-610], Pss 120-134 [gedruckt 1540, WA 40/3, 9-475], Ps 90 [gedruckt 1541, WA 40/3, 484-594]). Im Anschluss daran begann Luther die längste seiner alttestamentlichen Vorlesungen: bis 1545, also bis kurz vor seinen Tod, widmete er sich dem Buch Genesis (WA 42-44, vgl. WA 59, 389-401), wobei er allerdings einige kleinere Vorlesungen einschob, so in der Weihnachtszeit 1543/4 über Jes 9,1-6 (gedruckt 1546, WA 40/3, 597-682) oder in der Passions- und Osterzeit 1544 über Jes 53 (gedruckt 1550, WA 40/3, 685-746).

3. Luthers Rezeption älterer Bibelauslegungen

3.1. Luthers Rezeption christlicher Auslegungen

Luther verstand sich dezidiert als Ausleger der Heiligen Schrift. Daher liegen von ihm auch keine Kommentare zu autoritativen Schriften des Mittelalters wie beispielsweise den Sentenzen des Petrus Lombardus (gest. 1160) vor. Gleichwohl kannte Luther natürlich diese Schriften – zumal er den genannten Sentenzenkommentar, das wichtigste theologische Lehrbuch des Mittelalters, 1509/10 in einem Kolleg zu erklären hatte – und nutzte sie bei seiner Suche nach dem Kern der biblischen Botschaft intensiv. Gleichzeitig zog er weitere Schriften wie insbesondere die des Augustin (gest. 430) heran. Im Blick auf die Auslegung der alttestamentlichen Bücher sind speziell die Schriften von Nikolaus von Lyra (gest. ca. 1349) wichtig, von dem Luther zwei Werke nutzte: „Postillae perpetuae in vetus et novum testamentum“ und „Contra perfidiam Iudaeorum“. Luther schätzte Nikolaus von Lyra als guten Kenner des Hebräischen und sorgfältigen – auch die rabbinische Literatur mit einbeziehenden – Erklärer des Alten Testaments; häufig stützte sich Luther bei seinen Hinweisen auf die jüdische Exegese auf die genannten Schriften des Nikolaus von Lyra. Als zweiter Gewährsmann ist Paulus von Burgos (gest. 1435) anzuführen, der – rabbinisch vorgebildet – 1390 vom Judentum zum Christentum konvertierte und ein Buch zur Widerlegung der Juden schrieb („Dialogus qui vocatur Scrutinium scripturarum libris duobus contra perfidiam Iudaeorum“, 1434) sowie Ergänzungen zu den Schriften des Nicolaus von Lyra verfasste. Wichtig für die Arbeit an den alttestamentlichen Texten waren Luther zudem die beiden bereits genannten Schriften Reuchlins (vgl. 1.2) sowie ein von dem Humanisten Faber Stapulensis (gest. 1536) 1509 herausgegebenes Werk „Quincuplex Psalterium“, das fünf verschiedene Psalterübersetzungen bot.

3.2. Luthers Ablehnung der jüdisch-rabbinischen Exegese

Von jüdischen Autoren kannte und nutzte Luther die Werke von Rabbi Schelomo Jizchaqi, genannt Raschi (1040-1105), der Kommentare zu fast allen Büchern der Hebräischen Bibel und zum Talmud verfasst hatte. Allerdings wandte sich Luther von wenigen Ausnahmen abgesehen, wo er historische oder philologische Bemerkungen adaptierte, scharf gegen die jüdische Auslegung. Bereits in der ersten Psalmenvorlesung polemisierte er gegen die Rabbinen (WA 55/1, 6.258.7) und warf ihnen mit zunehmendem Alter nicht nur vor, die Juden hätten das Hebräische nicht rein erhalten und die Sprache verdorben (WA 13, 97.29f., 614.34-36, WA 20, 338f., WA DB 8, 30.32f.; vgl. Lewin, 56), sondern sie verfälschten sogar ganz bewusst die Schrift: „Ad hunc modum fere ubique Rabini depravant sententiam scripturae.“ („Auf diese Weise verunstalten die Rabbinen den Sinn der Schrift fast überall” – WA 42, 218.19f., vgl. WA 53, 637.4-6, WA 54, 93.22).

In der anlässlich der Psalmenrevision von 1531 entstandenen, 1533 publizierten Schrift „Summarien vber die Psalmen, vnd Vrsache des Dolmetschens“ gibt Luther auch Einblick in seine Auseinandersetzung mit dem rabbinischen Verständnis einzelner Textpassagen (vgl. WA 38, 8-69). Aufgrund seiner theologischen Position wandte er sich zumeist gegen die Rabbinen, da deren Interpretation den Zugang zum Verständnis der Heilsbotschaft verhindere und die Christusbotschaft des Alten Testaments verdunkele.

Der rabbinischen Auslegung sei nicht zu trauen (WA DB 8, 30.33f.; vgl. auch WA 43, 389.20-22), sie sei voll von Lügen und Teufelswerk (WA 14, 174f.; Lewin, 53), deshalb sei sie zu verdammen (WA 54, 30.19-26; 92.25-31; 100.24f.). In seiner Vorrede auf das Buch Ezechiel schrieb Luther 1541: Die Juden „zureissen vnd zu martern die Schrifft in jren auslegungen, wie die vnfletigen Sewe einen Lustgarten zuwülen vnd vmbkeren“ (WA DB 11/1, 394,11-13).

In seiner Genesis-Vorlesung bot Luther zahllose Bezüge zur jüdischen Exegese; er zeigte damit nicht nur, dass er z.B. Raschi zur Kenntnis genommen hatte, sondern er suchte auch, die jüdische Sichtweise zu widerlegen und als nicht dem Text gemäß zu entlarven. Für Luther war von seiner dogmatischen Vorentscheidung her eindeutig, dass bereits in der Schöpfungsgeschichte der dreieinige Gott am Werk war; jüdische Auslegungen, die dies leugneten, stießen auf Luthers völliges Unverständnis (vgl. WA 59, 705.12-20; WA 42, 8.21-29; 10.11-24; 44.13-16). Ebenso selbstverständlich war ihm (vgl. 4.1), dass die Messianität Jesu im Alten Testament bezeugt sei; ablehnende jüdische Ansichten wies er daher schroff zurück (vgl. WA Tr 4, 4795). Berichtet wird von einem Streitgespräch Luthers mit drei gelehrten Juden, die wegen Luthers Hebräischkenntnissen hofften, eine Verständigung mit ihm herbeiführen zu können; allerdings war es ihnen mit Verweis auf die rabbinische Tradition nicht möglich, die von Luther vorgetragene Exegese messianischer Stellen nachzuvollziehen (vgl. WA Tr 4, 5026, vgl. auch ebd., 4795, WA 53, 461.28-462.5).

Luther kritisierte ausdrücklich, dass viele christliche Ausleger zu sehr an den rabbinischen Darlegungen hingen, beispielsweise seien bei Hebraisten wie Sebastian Münster „die Rabinen […] etwo zu mechtig, das sie auch der ‚Analogia des glaubens’ gefeilet, der Rabinen glose zu viel nach gehenget haben“; ja, sogar er selbst sei „jrer translation etwa zu viel gefolget (WA 53, 647.29-32). Dass Luther auch die Kabbala zurückwies, ist nicht verwunderlich, obgleich einige Humanisten, z.B. Reuchlin, sich voll Interesse diesen Spekulationen zugewandt hatten (vgl. z.B. WA 53, 513.20-514.8 und die Schrift „Vom Schem Haphoras und vom Geschlecht Christi“ [ebd., 573-648]).

Luthers anfängliche Offenheit für die „Hebraica veritas“ wich einer zunehmenden Angst vor einer zu massiven Beeinflussung der christlichen Exegeten durch jüdische Sichtweisen. Über seiner Auslegungsarbeit wurde seine „Verachtung und Haß gegen die Rabbinen“ geschürt, er „betrachtete sie als seine Feinde, weil sie ‚Mose kreuzigten’ und sich aus falschem Eigendünkel wie Türken und Papisten von Christus und den Propheten nicht zur Buße rufen ließen.“ (Brecht 3, 330f.).

Luther akzeptierte allein seine Auslegung als mit dem Text vereinbar, daher mussten Gespräche mit Juden scheitern, musste die jüdische Schriftauslegung zurückgewiesen werden, musste erwartet werden, dass die Juden ihre Sichtweise bei einer entsprechenden Erläuterung zugunsten des christlichen Verständnisses aufgeben. Als dies nicht eintrat, bezichtigte Luther die Juden „böswilliger Unaufrichtigkeit“ (ebd., 348) und forderte, die verderblichen jüdischen Anschauungen von den Christen fernzuhalten, damit Letztere nicht vom Glauben abgebracht und womöglich zur Konversion zum Judentum verleitet würden.

Diese Furcht erklärt zum Teil, warum Luther in seinen späten Schriften so vehement gegen die Juden auftrat. Im Unterschied zu 1523, als er für eine gesellschaftliche Integration der Juden plädierte, auch wenn nur zu erhoffen sei, dass einige wenige bei freundlicher Behandlung und sorgsamer Unterweisung zum Christentum finden würden („Das Jhesus Christus eyn geborner Jude sey“, WA 11, 314-336, vgl. bes. WA 11, 315.14-24), forderte er 1545 die Landesherrn auf, gegen die Juden vorzugehen. Dass die Juden – im Verbund mit „allen ungleubigen, Türken, Heiden, […] Ketzer und Rotten“ (WA 45, 615.2f., vgl. auch WA 30/I, 192.10f. u.ö.) – gegen das wieder neu entdeckte Evangelium anrennen, muss unterbunden werden (vgl. 7.). Daher sollten die Synagogen und Häuser der Juden zerstört, ihre Gebetbücher konfisziert, den Rabbinen die Lehre verboten und der Wucher untersagt werden; die Juden sollten mit Flegel, Axt und Karst – Hacke – „ir brot […] im schweis der nasen“ verdienen (vgl. WA 53, 523.1-526.6, Zitat: ebd., 525.32, 526,1). Die gesamte Struktur der jüdischen Gemeinschaft sollte demnach zerstört werden, damit sie nicht gegen das Evangelium wirken kann und vielleicht Einzelne doch den Weg zu Christus finden können.

4. Hermeneutische Grundlagen von Luthers Zugang zum Alten Testament

4.1. Christologische Auslegung des Alten Testaments

Luthers grundsätzliche Haltung zum Alten Testament tritt zu Beginn seiner Auslegung von 2Sam 23,1-7 besonders eindrücklich hervor: „Ursache ist die, Wir Christen haben den synn und verstand der Biblia, weil wir das Newe Testament, das ist Jhesum Christum haben, welcher im alten Testament verheissen und hernach komen, mit sich das liecht und verstand der schrifft bracht hat, wie er spricht Joh. 5.[46]“ (WA 54, 29.3-6).

Deutlich wird in dieser Äußerung zunächst, dass Luther das Alte vom Neuen Testament her liest. Das Neue Testament gibt den Interpretationsschlüssel für die ganze Heilige Schrift vor, das heißt, das Alte Testament wird nicht aus sich selbst heraus interpretiert, sondern in einen Gesamtzusammenhang mit dem Neuen Testament gestellt. Sodann wird im obigen Zitat das Auslegungsprinzip der ganzen Schrift, der zentrale hermeneutische Zugang, deutlich: „was Christum treibet“. Jesus Christus ist in Luthers Theologie die entscheidende Größe – „solus Christus“ –, ihn findet er auch im Alten Testament. Jesus Christus ist der im Alten Testament angekündigte Messias (vgl. WA 11, 316.5-325.15; vgl. Jer 33,17-26: WA 53, 469-476; Hag 2,6-9: WA 53, 476-492, bes. 480.18f.; Dan 4,29: WA 53, 492-511). An der Deutung der messianischen Stellen im Alten Testament auf Jesus Christus kann es keinen Dissens geben! Diese unerschütterliche Überzeugung Luthers begegnet in zahllosen Äußerungen: „Denn das Heubtstück mus war sein, das die alte heilige Schrifft auff Messia und unsern glauben gehe und zeuge, Wer sie dahin nicht verstehet, der kan sie nicht haben“ (WA 53, 647.7-9). In der Vorrede zur Druckfassung von Predigten über das Buch Genesis heißt es: „TOta scriptura eo tendit, ut Christum nobis proponat cognoscendum, hic universae Scripturae scopus est, per hunc demum nobis ad patrem aditus paratur.“ („Die ganze Schrift enthält dies, dass Christus uns zur Erkenntnis vorgesetzt wird; dies ist das durchgängige Ziel der Schrift, durch den uns endlich der Zugang zum Vater verschafft werden soll.“ – WA 24, 16.2-4). Jesus selbst habe dies bestätigt, wie Joh 5,46 unzweifelhaft zeige: „Wenn ihr Mose glaubet, so glaubet ihr auch mir; denn er hat von mir geschrieben.“ Insbesondere seien die von Luther hochgeschätzten Psalmen ganz selbstverständlich auf Christus hin zu deuten. So fügte Luther dem für seine Vorlesung von 1513 veranlassten Separatdruck der Psalmen eine Vorrede bei, die die Überschrift trug: „PRAEFATIO IHESV CHRISTI filii dei et domini nostri in Psalterium DAVID“ (“Vorrede Jesu Christi, des Sohnes Gottes und unseres Herrn, im Psalm Davids” – WA 55/1, 6,1-3). In der Vorrede auf den Psalter schrieb Luther 1528: „Und solt [der Psalter] allein des halben theur vnd lieb sein, das von Christus sterben vnd auffersten, so klerlich verheisset, vnd sein reich vnd der gantzen Christenheit stand vnd wesen furbildet, das es wol mocht ein kleine Biblia heissen“ (WA DB 10/1, 98.20-22).

Die christologische Interpretation war für Luther – unter anderem mit Verweis auf Joh 5,39 – vorausgesetzt, ein abweichendes Verständnis konnte es nur in begründeten Ausnahmefällen geben: „Omnis prophetia et omnis propheta / de Christo domino debet intelligi / nisi ubi manifestis uerbis appareat de alio loqui.“ („Jede Prophetie und jeder Prophet muss von dem Herrn Christus her verstanden werden, außer wenn es eindeutig ist, dass die offenbaren Worte [offenkundige Wortbedeutung] von etwas anderem sprechen.“ – WA 55/1, 6.25, 8.1). Daraus ergibt sich für Luther zwingend, dass allein die Christologie ein zutreffendes und rechtes Verständnis des Alten Testaments eröffnen könne (vgl. WA 54, 29.3-10).

Über eine weitere Weichenstellung im Blick auf das Verständnis des Alten Testaments gibt Luthers 1523 in seiner dem Druck der Pentateuch-Übersetzung vorangestellten, bereits auf das ganze Alte Testament blickenden Vorrede Aufschluss. Zurückgewiesen wird von ihm die von einigen vertretene Meinung, das Alte Testament sei allein dem jüdischen Volk gegeben, die Christen hätten „gnug am newen testament“ (WA DB 8, 10.3f.). Dem hielt Luther entgegen, im Neuen Testament selbst werde auf das Alte verwiesen; zudem stamme Christus aus dem Geschlecht Davids. Daraus müsse gelernt werden, „die schrifft des alten testaments nicht zuuerachten, sondern mit allem vleys zu lesen“ (ebd., 10.12f.).

4.2. Das Alte Testament – vornehmlich Gesetz

Das Alte Testament biete aber nicht nur Hinweise auf Christus, sondern ist nach Luther „eyn gesetz buch […], das do leret was man thun vnd lassen sol, vnd daneben anzeyget exempel vnd geschichte wie solch gesetze gehalten oder vbertretten sind“, während das neue „eyn Euangeli odder gnade buch“ sei (ebd., 12.9-12). Allerdings: wie es im Neuen Testament auch Gesetze gebe, die anzeigten, wie ein Christenmensch leben solle, so finde sich im Alten Testament „neben den gesetzen, etliche verheyssung vnd gnaden spruche“ (ebd., 12.16f.). Das nach Luther in drei Arten vorliegende Gesetz – Bezug auf zeitliche bzw. weltliche Güter, auf den äußeren Gottesdienst und auf Glauben und Liebe –, diene dazu, die Sünde zu offenbaren, eine Aufgabe, die auch im Neuen Testament vielfach genannt werde.

Mit Christus freilich sei das Gesetz an sein Ende gekommen: „Moses ampt horet drynnen auff, das es nicht mehr durch die zehen gepot die sund starck macht, vnd die sund nicht mehr des tods stachel ist, Denn durch die gnade Christi, das hertz nu gut worden vnd dem gesetz hold ist“ (ebd., 24.23-26). Dass sein Amt ein Ende haben werde, habe Mose bereits selbst angekündigt: „Einen Propheten wie mich wird dir der HERR, dein Gott, erwecken aus dir und aus deinen Brüdern; dem sollt ihr gehorchen.“ (Dtn 18,15). Aus Mose seien wie aus einem Brunnen alle Weisheit und aller Verstand gequollen, auch alles, was die Propheten wussten. Das Gesetz des Mose bedürfe daher keiner Vervollkommnung und wer es – wie das gesamte Alte Testament – „wol vnd sicher deutten“ wolle, dem gab Luther den Rat: „So nym Christum fur dich, denn das ist der man, dem es alles vnd gantz vnd gar gilt“ (ebd., 28.32f.). Das Alte Testament ist also stets – von Christus her – gesamtbiblisch zu interpretieren.

Für Luther brachte die „Christusoffenbarung […] die Erfüllung der alttestamentlichen Offenbarung und zugleich die grundlegende Überbietung der bisherigen Geschichte Gottes mit seinem Volk.“ (Stolle, 333). Damit freilich kommt es zu „einer weitgehenden Ablösung Israels durch die christliche Kirche“ (ebd.). Luther sah den Mosebund und die Erwählung Israels als zeitlich begrenzt: „Gott spricht, Moses Bund solle nicht ewig sein, sondern zu Messias zeiten auffhören“ (WA 50, 330.6f.). Gott habe in der Kirche einen ewigen Bund errichtet, der im Übrigen bereits zur Zeit des Israelbundes präsent gewesen sei. Aufgrund dieser heilsgeschichtlichen Schau konnte Luther dem Judentum nur noch innerhalb des Christentums eine Zukunft zugestehen; eine „eigenständige jüdische Identität außerhalb der Christenheit [… wollte er] nicht gelten lassen“ (Stolle, 347).

5. Luther als Übersetzer des Alten Testaments

5.1. Voraussetzungen für Luthers Übersetzungsarbeit

Luthers epochale, ihn sein ganzes Leben beschäftigende Übersetzung der Bibel, war seiner „ungewöhnliche[n] Hochschätzung der Bibel als des zentralen und fundamentalen Wortes Gottes“ (Beutel, 258) geschuldet. Durch seine Übersetzung wollte Luther allen Menschen einen Zugang zum Wort Gottes ermöglichen, damit niemand mehr von der Auslegung der Kirche abhängig ist, sondern sich selbst ein Urteil bilden kann.

Nachdem Luther auf der Wartburg in wenigen Wochen das Neue Testament aus dem Urtext übersetzt hatte und dieses dann im September 1522 im Druck vorlag, machte er sich umgehend an die Übersetzung des Alten Testaments. Seiner Arbeit legte er dabei neben der ihm vertrauten Vulgata vor allem den hebräischen Urtext zugrunde, wobei er wohl die oben (1.2) genannten hebräischen Bibelausgaben benutzte. Mittelalterliche und zeitgenössische Übersetzungen dürften insbesondere bei schwierigen Textstellen eingesehen worden sein, ohne dass jedoch von einer Abhängigkeit geredet werden könnte. Die vorhandenen Bibelausgaben boten Anregungen bei der Suche nach der jeweils dem Urtext angemessensten deutschen Formulierung; Übereinstimmungen mit anderen Übersetzungen dürften mit der durch Predigt und Liturgie vorhandenen guten Kenntnis der Texte zu erklären sein.

Exkurs: Ältere Bibelübersetzungen

In Straßburg hatte 1466 der Drucker Johann Mentelin eine freilich nur schwer verständliche deutsche Bibelausgabe herausgebracht, die auf einen ca. 100 Jahre zuvor im Raum Nürnberg entstandenen Text zurückging. Diese Mentelin’sche Ausgabe fand bis 1518 immerhin 13 zum Teil dann deutlich verbesserte Nachdrucke; unter anderem bot eine 1475 von dem Augsburger Drucker Günter Zainer gebotene Fassung eine tief greifende Revision des Textes (vgl. Luther, Biblia 3, 34*–38* und Martin Luther und die Reformation, 284f.). An zeitgenössischen Ausgaben kannte Luther die 1527 in Worms erschienene Prophetenübersetzung der Täufer Ludwig Hetzer und Hans Denck (vgl. Notiz zu Hos 10,14: „Vide hetzer“ [„Siehe Hetzer“ – WA DB 2, 156]) sowie die zwischen 1524 und 1529 entstandene Zürcher Bibel.

5.2. Die Übersetzung als Gemeinschaftsarbeit

Hatte Luther das Neue Testament in einer ersten Fassung weitgehend allein übersetzt und erst in der dem Druck vorausgehenden Überarbeitung Philipp Melanchthon hinzugezogen, so war die Übersetzung des Alten Testaments von Anfang an eine Gemeinschaftsarbeit. Es bedurfte des Zusammenwirkens der Wittenberger Theologen, um die gewaltige Aufgabe schließlich in zwölf Jahren bewältigen zu können (vgl. WA DB 5, 1.25); neben Melanchthon war vor allem der oben genannte Hebraist Matthäus Aurogallus an der Überarbeitung von Luthers Entwurfsfassungen beteiligt. 1531 wurde eine Kommission gebildet, der die Revision des Bibeltextes oblag; sie bereitete beispielsweise ab 1534 die Herausgabe der ersten Vollbibel vor und führte von 1539 bis 1541 eine umfassende Revision durch. Dieser Kommission gehörten Melanchthon, Aurogallus, Caspar Cruciger, Justus Jonas und Johannes Bugenhagen an. Die von Georg Rörer angefertigten Protokolle der Besprechungen sind teilweise erhalten und geben einen guten Einblick, wie um das Verständnis des Textes und die angemessene Wortwahl gerungen wurde (vgl. WA DB 3 und 4). Durch das Zusammenwirken dieser Männer gewann die Allgemeinverständlichkeit der Übersetzung auch dadurch, dass diese aus ganz verschiedenen Regionen Deutschlands stammten.

5.3. Die Sprache der Lutherbibel

Durch die Übersetzung der Heiligen Schrift gab Luther wesentliche Impulse zu einer Vereinheitlichung der deutschen Sprache, so dass seinem „Bibeldeutsch“ auch im Blick auf die Sprachgeschichte zentrale Bedeutung zukommt. Die Sprache von Luthers Übersetzung orientierte sich maßgeblich an der sächsischen Kanzleisprache, die in Deutschland bereits als Verständigungssprache diente. „Nullam certram linguam Germanice habeo, sed communem, ut me intelligere possint ex superiori et inferiori Germania. Ich rede nach der Sechsischen cantzley, quam imitantur omnes duces et reges Germaniae; alle reichstette, fürsten höfe schreiben nach der Sechsischen cantzeleien vnser churfürsten. Ideo est communissima lingua Germaniae.“ („Ich habe im Deutschen keine bestimmte Sprache, sondern gebrauche die allgemeine Sprache, so dass mich alle in Ober- und Niederdeutschland verstehen können. Ich rede nach der sächsischen Kanzlei, der alle Fürsten und Könige in Deutschland nachfolgen; alle Reichsstädte und Fürstenhöfe schreiben nach der sächsischen und unseres Kurfürsten Kanzlei. Darum ist es die allgemeinste deutsche Sprache.“ – WA Tr 2, 639.28-640.2 [2758b]). Zugleich suchte Luther dem „gemeinen man auff dem marckt […] auff das maul [zu] sehen“, um eine möglichst aussagekräftige und allgemeinverständliche Übertragung des Textes mit überlandschaftlicher Geltung zu bekommen (WA 30/2, 637.20f.).

„Wie denn alle Schulmeister leren, das nicht der sinn den worten, sondern die wort dem sinn dienen und folgen sollen“ – auf der Basis dieser allgemeinen Regel fußte Luthers Arbeit als Übersetzer (WA 38, 11.15-17), die darüber hinaus von drei Leitlinien gekennzeichnet war: „1. Freiheit vom Buchstaben des Grundtextes im Streben nach bestmöglichem Deutsch; 2. Bindung an den Buchstaben, wenn es die Sache erfordert; 3. In allem aber gilt es, die Sache des Textes selbst möglichst deutlich auszudrücken.“ (Raeder, 276). Die Übersetzung sollte also nicht sklavisch am Urtext kleben, sonst wäre ein wirkliches Verständnis im Deutschen nicht möglich, zumal die hebräische Sprache eine Reihe von Besonderheiten und Eigenheiten aufweist, die im Deutschen nicht ohne Weiteres nachvollzogen werden können. Beispielsweise sei „Linguae Hebraea […] refertissima figuris et tropis vnd hat vil uocabel “ („die hebräische Sprache [sei] aufs gedrängteste voll von Redefiguren und bildlichen Wendungen“ – WA Tr 5, 61.11f.). Andererseits ergab sich auch die Notwendigkeit, eine etwas sperrige Formulierung im Deutschen beizubehalten, wenn nur durch sie der eigentliche Sinn des Textes zum Ausdruck gebracht werden konnte. Im Blick auf Punkt 3 ist insbesondere die „Verchristlichung“ des Alten Testaments herauszustellen; Heinrich Bornkamm stellte fest, dieser Prozess sei „kaum beschreibbar“, doch habe Luther „beim Deuten und Übersetzen dem Alten Testament das Evangelium gleichsam in die Blutbahn gespritzt, daß es sich darin fast von selbst und bis in die feinsten Verästelungen verbreitet.“ (Bornkamm, Luther, 185). Entscheidend war für Luther, dass jede Übersetzung nicht allein philologischen Maßstäben, sondern auch dem theologischen Textverständnis genügen musste.

Anschaulich wird die von den Übersetzern im Laufe ihrer Arbeit gewonnene Ausdruckskraft im Blick auf die Verständlichkeit und Anschaulichkeit des Textes bei einem Vergleich der 1517, 1524 und 1534/1545 publizierten Fassungen der Bußpsalmen. Eine Synopse von Ps 130,1-5 macht dies deutlich – die Fassung von 1984 ist beigefügt, zeigt sie doch eindrücklich, wie wenige Veränderungen der Text letztlich seit Luther gefunden hat (vgl. Luther, Biblia, 47*):

1517: (1) O Gott, tzu dyr hab ich geschryen von den tyffen, o got, erhore mein geschrey. (2) Ach das deine oren achtnehmen wolten auff das geschrey meines bittens. (3) Szo du wilt achthaben auff die sunde, O mein got, O gott, wer kan dan besteen? (4) Dan ist doch nur bey dir allein vorgebung, darumb bistu auch allein tzufurchten. (5) Ich hab gottis gewartet, und mein seel hat gewartet, und auff seyn wort hab ich gebeytet. (WA 1, 206.12-21)

1524: (1) AVs der tieffen, Ruffe ich HERR zu dyr. (2) HERR höre meyne stym, Las deyne oren mercken auff die stym meynes flehens. (3) So du willt acht haben auff missethat, HERR wer wird bestehen? (4) Denn bey dyr ist vergebung, Das man dich furchte. (5) Ich harre des HERRN, meyne seele harret, Vnd ich warte auff seyn wort. (WA DB 10/1, 540)

1531/45: (1) AVs der tieffen, Ruffe ich HERR zu dir. (2) HERR höre meine stimme, Las deine ohren mercken auff die stimme meines flehens. (3) So du wilt HERR sunde zu rechnen, HERR wer wird bestehen? (4) Denn bey dir ist die vergebung, Das man dich fürchte. (5) Ich harre des HERRN, meine seele harret, Vnd ich hoffe auff sein wort. (WA DB 10/1, 541)

1984: Aus der Tiefe rufe ich, HERR, zu dir. (2) HERR, höre meine Stimme! Lass deine Ohren merken auf die Stimme meines Flehens! (3) Wenn du, HERR, Sünden anrechnen willst – HERR, wer wird bestehen? (4) Denn bei dir ist die Vergebung, dass man dich fürchte. (5) Ich harre des HERRN, meine Seele harret, und ich hoffe auf sein Wort.

Von den Mühen der Übersetzungsarbeit berichtete Luther in seinem 1530 verfassten „Sendbrief vom Dolmetschen“: „Und ist uns wol offt begegnet, das wir viertzehnen tage, drey, vier wochen haben ein einiges wort gesu(e)cht und gefragt, habens dennoch zu weilen nicht funden“; im Buch Hiob hätten Melanchthon, Aurogallus und er „yn vier tagen zu weilen kaum drey zeilen kundten fertigen.“ (WA 30/2, 636.16-20).

In der Reihenfolge der biblischen Bücher folgte Luther der Vulgata und nicht dem hebräischen Urtext, da dieser nach einem für Christen ungewohnten Prinzip angeordnet ist (Gesetz, Propheten, Schriften); hinsichtlich des Umfangs jedoch orientiert sich Luther am hebräischen Kanon. Die Bücher → Judit, → Weisheit Salominis, → Tobias, → Jesus Sirach, → Baruch und 1./2. → Makkabäerbuch sind unter den → Apokryphen eingeordnet und einige in der → Septuaginta gebotene Texte fallen weg, so das 1. Esrabuch (LXX = 3. Esra Vulgata-Anhang; → Esra-Schriften, außerbiblische), 3./4. Makkabäerbuch, Oden und Psalmen Salomos (→ Kanon).

5.4. Die zeitliche Abfolge der Übersetzung der einzelnen Bücher

Aufgrund seines Umfangs wurde das Alte Testament in drei große Abschnitte eingeteilt, wobei die ersten beiden relativ rasch übersetzt und dann gedruckt vorgelegt werden konnten, während der dritte Teil eine übersetzungstechnisch große Herausforderung bildete; zudem verhinderten die Zeitläufe ein rasches Fortschreiten.

Noch ehe Luther sich jedeoch an die systematische Übersetzung des gesamten Alten Testaments machte, legte er 1517 eine noch vor allem auf der Vulgata beruhende Übersetzung und Auslegung der sieben Bußpsalmen vor (vgl. WA 1, 158-220). Ab 1522 wurde dann der erste Teil des Alten Testaments, der Pentateuch, von Luther und seinen Mitarbeiten übersetzt; bereits Mitte 1523 erschien dieser Teil im Druck (vgl. WA DB 2, 217-221); vorangestellt war ihm ein auf das ganze Alte Testament abzielendes Vorwort. Schon ein halbes Jahr später, im Januar 1524, lag der zweite Teil vor, der die Geschichtsbücher von → Josua bis → Ester umfasste (vgl. WA DB 2, 272-275).

Der dritte Teil, die poetischen Bücher und die Propheten, bereitete den Übersetzern vielfältige Probleme, war doch vor allem das Buch → Hiob „nicht eyn schweer buch des synnes halben, sondern alleyn der sprachen halben“ (WA DB 10/1, 4.2f.). Diesen dritten Teil in einer Ausgabe zu publizieren erwies sich als nicht praktikabel, da man fürchtete, bereits gesetzte und gedruckte Passagen könnten entwendet und von anderen Druckern veröffentlicht werden. Daher erschienen in den Folgejahren – oft aus Vorlesungen Luthers hervorgehend – Drucke der Übersetzungen einzelner Bücher oder Büchergruppen, so Anfang Oktober 1524 die poetischen Bücher (Hiob bis → Hoheslied; vgl. WA DB 2, 276-278 und WA DB 10/1). Gleichzeitig erschien im Übrigen als Auszug dieses Druckes eine erste Sonderausgabe: „Der Psalter deutsch“ (vgl. WA DB 2, 278).

In der Folgezeit kam es nur zu langsamen Fortschritten, da die Verlagerung der Universität nach Jena infolge der Pest und eine Erkrankung Luthers eine konzentrierte Arbeit unmöglich machten. Im Gefolge der Vorlesung Luthers über die kleinen Propheten erschienen 1526 mit zum Teil ausführlichen Erklärungen die Propheten → Jona und → Habakuk und im Januar 1528 → Sacharja (vgl. WA DB 11/2, XIV–XIX). Bereits im Februar 1527 hatte Luther die Übersetzung des Propheten → Jesaja begonnen, doch aufgrund der genannten äußeren Umstände sowie der nicht unerheblichen sprachlichen Schwierigkeiten konnte der Druck erst 1528 veranlasst werden. Eingeschoben wurde von Luther 1529 die Übersetzung des zu den apokryphen Schriften zählenden, griechisch abgefassten und daher leicht zu erarbeitenden Buches → Weisheit Salomonis, ehe dann 1530 das Buch → Daniel abgeschlossen und zum Druck gebracht werden konnte (vgl. WA DB 2, 484).

Luthers Absicht, während der Zeit auf der Coburg – Luther konnte aufgrund der über ihn verhängten Reichsacht nicht am Augsburger Reichstag von 1530 teilnehmen, wollte dem Geschehen aber möglichst nahe sein – die restlichen Prophetenbücher zu übersetzen, erwies sich aufgrund seines schlechten Gesundheitszustandes als nur mühsam umsetzbar. Erst Mitte Juni 1530 war die Übertragung des → Jeremia-Buches beendet und, da sich die Arbeit an Hesekiel als zu schwierig erwies, nahm sich Luther zunächst die noch fehlenden kleinen Propheten vor. Erst danach – ob noch auf der Coburg oder erst nach der auf Mitte Oktober zu terminierenden Rückkehr nach Wittenberg – erfolgte die Übersetzung des Buches → Hesekiel. Das ganze Jahr 1531 verstrich über der gründlichen Durchsicht der von Luther erarbeiten Übersetzungen, an der neben Melanchthon und Aurogallus nun auch der junge Theologe Caspar Cruciger beteiligt war. Zur Frankfurter Frühjahrsmesse 1532 erschien schließlich – mit einer Vorrede Luthers zu den Propheten versehen – eine Gesamtausgabe des dritten Teils des Alten Testaments: „Die Propheten alle Deudsch“ (vgl. WA DB 2, 512f.).

Zu Beginn des Jahres 1531 waren zudem die → Psalmen einer intensiven Durchsicht unterzogen worden und erhielten nun ihre endgültige Gestalt; publiziert wurden die Texte Anfang April 1531 unter dem Titel „Der Deudsch Psalter“, und Luther bemerkte in seinem Nachwort: Der „vorige deudsche Psalter, ist an viel orten dem Ebreischen neher, vnd dem deudschen ferner, Dieser ist dem deudschen neher, vnd dem Ebreischen ferner“ (WA DB 10/1, 590.46-48).

Noch aber war von den Apokryphen nur die → Weisheit Salomonis fertig. 1533 wurde das Buch → Jesus Sirach abgeschlossen und anschließend das 1. Makkabäerbuch (→ Makkabäerbücher), das Melanchthon übertrug; beide erschienen als Separatdrucke kurz hintereinander. Nachdem im Folgenden auch noch die übrigen Bücher übersetzt wurden – teilweise durch Justus Jonas und wiederum Melanchthon –, waren die Voraussetzungen gegeben, in Wittenberg eine Vollbibel herauszugeben. Nach einer gründlichen Revision der bisher erschienenen Übersetzungen aller Bücher des Alten Testaments durch die bewährte Kommission konnte endlich im Sommer 1534 die erste Wittenberger Vollbibel erscheinen, der Vorworte Luthers und ein reicher Bilderschmuck beigegeben waren (vgl. Luther, Biblia, 81*–83*). Sie war allerdings nicht die erste ihrer Art. Bereits 1529 hatte in Worms der Drucker Peter Schöffer unter Zusammenfügung verschiedener Übersetzungen – der Text des Neuen Testaments sowie die ersten drei Teile des Alten Testaments folgten Luthers Fassung, für die Propheten und die Apokryphen bediente er sich der Zürcher Ausgabe – eine „kombinierte“ Bibel in deutscher Sprache herausgegeben, und 1530 war eine ebenfalls aus verschiedenen Quellen zusammengefügte Bibel in Zürich verlegt worden (vgl. ebd., 76*f.). Schon vor der Wittenberger Ausgabe war die erste ganz auf Luthers Übersetzung basierende Vollbibel am 1. April 1534 in Lübeck erschienen – freilich in einer von Johannes Bugenhagen besorgten niederdeutschen Übertragung.

5.5. Die Resonanz auf die Lutherbibel

Die Bibel stieß auf große Resonanz, so dass in den Jahren 1535, 1536 und 1538/9 weitgehend unveränderte Neuauflagen erschienen. Zwischen 1539 und 1541 hat Luther mit den Wittenberger Gelehrten die gesamte Bibel nochmals überarbeitet. Das Ergebnis der Durchsicht erschien 1541 als verbesserte Version – „Auffs new zugericht“ – in der Wittenberger Werkstätte von Hans Lufft, der auch schon die vorhergehenden Ausgaben gedruckt hatte. Im Frühjahr 1545 wurde die letzte Ausgabe zu Lebzeiten Luthers herausgegeben.

Auf welch große Resonanz die Lutherbibel stieß, ist daran zu ermessen, dass bis zu Luthers Tod 1546 insgesamt 253 Ausgaben der Bibel oder einzelner Teile der Bibel in Luthers Übersetzung nachweisbar sind (vgl. WA DB 2, 201-727). Angefügt sei noch, dass die 1534 in Folioformat erschienene Bibel zwei Gulden acht Groschen und die 1545 im größeren Medianformat erschienene Vollbibel ungebunden drei Gulden kostete; zum Vergleich: das Jahresgehalt einer Dienstmagd betrug eineinhalb und das eines Schulmeisters dreidreiviertel Gulden (vgl. Martin Luther und die Reformation, 275).

5.6. Die Vorreden zu alttestamentlichen Büchern

Luthers Verständnis der einzelnen alttestamentlichen Bücher wird in den von ihm verfassten Vorreden deutlich, wobei er allerdings weder dem Pentateuch noch den historischen Büchern spezielle Vorreden beigab. Die Einleitung zu diesen ersten beiden Teilen schien ihm wohl in der Vorrede auf das ganze Alte Testament von 1523 enthalten (vgl. 4.1); für die poetischen und prophetischen Bücher legte Luther teilweise sehr ausführliche Einleitungen vor, die vor allem Verstehenshilfen bieten sollen. Herausgestellt werden die Besonderheiten der verschiedenen Bücher sowie der theologische Gehalt. Teilweise bot Luther auch ausführliche Inhaltsübersichten und Einordnungen, insbesondere der prophetischen Bücher in den Verlauf der Geschichte des jüdischen Volkes.

Aufschlussreich sind die drei Vor- und zwei Nachreden, die Luther im Laufe der Jahre für die Psalmen abfasste. Fiel der erste Text von 1524 noch relativ knapp aus – hingewiesen wird auf den Reichtum der hebräischen Sprache, und die Bedeutung des Psalters wird anhand der Wortpaare Barmherzigkeit und Wahrheit sowie Gericht und Gerechtigkeit entfaltet (vgl. WA DB 11/1, 94-96) – so zeigte ein Nachwort zur Psalmenausgabe von 1525 die Hochschätzung, die Luther dem Psalter entgegenbrachte: „Summa der psalter ist eyne rechte schule, darynne man den glauben vnd gut gewissen zu Gott, lernt, vbet vnd sterckt“ (WA DB 10/1, 588.16-18). Eine ausführliche Vorrede von 1528 machte darauf aufmerksam, dass der Psalter allen bislang benutzten Legendenbüchern bei weitem vorzuziehen sei. Der Psalter könne als „ein kleine Biblia“ bezeichnet werden, „darynn alles auffs schonest vnd kürtzest, so yn der gantzen Biblia stehet, gefasset vnd zu einem feinen Enchiridion odder handbuch gemacht vnd bereitet“ sei (WA DB 10/1, 98.20-24). Während Legenden schlichte Reden der Heiligen böten, werde im Psalter mit Gott selbst geredet, würden Lob- und Dankpsalmen die Freude, Klagepsalmen die Trauer in feine Worte kleiden. In einem Nachwort zu einem Psalterdruck von 1531 wies Luther auf die Verbesserungen in der Übersetzung hin und in einer dritten Vorrede, die er 1545 für eine von Pfalzgraf Ottheinrich in Neuburg initiierte Ausgabe verfasste, empfahl er nachdrücklich den Psalter als Gebetbuch; die „vorigen Betbücher, da fasst eitel vnchristliche lügen vnd mißbreuch“ enthalten seien, sollte man „verbieten vnd hinweg thun“ (WA DB 10/2, 155.13-17).

Luther gab in seinen Vorreden konkrete Anleitungen zum Verständnis und zur Interpretation. Dies wird auch in der Einleitung zum Buch Daniel deutlich, in der er zu einem historischen Verständnis der Visionen anleitete und allegorische Deutungen ablehnte (vgl. z.B. WA DB 11/2, 5,7-7.24). Auf die bereits erwähnte christologische Deutung der Texte verwies Luther auch wiederholt in den Vorreden. Beispielsweise heißt es über den Propheten Jeremia, er „weissagt von Christo vnd seinem Reich, sonderlich im xxiij. vnd xxxj. Cap., Da er klerlich von der Person Christi, von seinem Reich, vom newen Testament, vnd vom ende des alten Testaments weissagt.“ (WA DB 11/1, 193.7-10).

Besonders ausführlich ging Luther auf die historischen Bezüge der einzelnen Bücher ein, um den Lesern den Zugang zu den Texten zu erschließen. So führte er zu Hesekiel aus, er sei „mit dem Könige JechanJa […] ins Gefengnis zu Babel gezogen“, um „die Gefangen zu trösten, vnd wider die falschen Propheten zu Jerusalem zu weissagen“ (WA DB 11/1, 393.1f.24f.). Auch die Einleitungen zu den kleinen Propheten boten jeweils eine knappe historische Verortung und anschließend einen Abriss des Inhaltes der Bücher (vgl. z.B. Obadja WA DB 11/2, 251f. oder Sacharja WA DB 11/2, 329f.).

Neben Hinweisen zu Übersetzungsproblemen (vgl. z.B. die Vorrede zu Hiob WA 10/1, 4-6) finden sich vereinzelt auch traditionskritische Bemerkungen. Der Prophet Jesaja müsse, so Luther, „in drey teil“ geteilt werden (WA DB 11/1, 19.21). Im ersten predige er dem Volk und „strafft jr mancherley sünde“, im zweiten Teil habe „er ein sonderlichs zu thun mit dem Keiserthum zu Assyrien vnd mit dem Keiser Sanherib“ und im dritten „mit dem Keiserthum zu Babel“ (ebd., 19.23, 20.1.15). Allerdings halte Jesaja die Ordnung nicht ein, „das er ein jglichs an seinem ort, vnd mit eigenen Capiteln vnd blettern fassete, Sondern ist fast gemenget vnternander“ (ebd., 21.35-37).

Hinzuweisen ist auf die Zeitbedingtheit – und damit auch Fragwürdigkeit – von Teilen der Ausführungen Luthers. Die Vorrede zum Buch Daniel von 1541 beispielsweise weist einen Einschub mit einem pointiert antipäpstlichen Duktus auf; Luther stellte in einer ausführlichen Erklärung von Dan 11,36-12,12 den Papst als Antichrist heraus (vgl. WA DB 11/2, 50-124). Das 1541 abgefasste Vorwort zu Hesekiel spiegelt die antijüdische Polemik, die Luther in seinen späten Jahren zunehmend pflegte. Den „vngleubigen Juden“ sei, wie der Prophet geweissagt habe, „die gantze heilige Schrifft […] versiegelt vnd verschlossen, […] DEenn sie zureissen vnd zu martern die Schrifft in jren auslegungen, wie die vnfletigen Sewe einen Lustgarten zuwülen vnd vmbkeren“ (WA DB 11/1, 394, 8-13).

Die Vorreden bieten, so Bornkamm, „eine kurze Summe seiner [Luthers] ganzen Theologie“ (Bornkamm, Luthers Vorreden, 11). Dies wird besonders in der Gesamtvorrede zu allen Propheten erkennbar, die Luther der Ausgabe „Die Propheten alle Deudsch“ von 1532 voranstellte. Die Propheten sollten „mit ernst vnd nutz“ gelesen und gebraucht werden, da sie „erstlich verkündigen vnd bezeugen […] Christus Königreich“ (WA DB 11/1, 2.15f.); sodann zeigten sie „viel vnd grosse exempel vnd erfarunge an, des ersten gebotts, Und streichen dasselbige gar meisterlich aus, beide mit worten vnd exempel“ (ebd., 4.6-8). Die Botschaft der Propheten führe vor Augen, dass „es doch gar keinem wol ausgangen ist, der Gottes drewen verachtet hat“ auch wenn es Kaiser oder heilige und angesehene Leute waren (ebd., 4.23f.). Dass mehr von Strafen die Rede sei, als von Trösten und Verheißen hänge daran, dass es immer mehr Gottlose als Fromme gebe. Vor allem stellten sich die Propheten gegen die Abgötterei, damit übten sie Kritik an jenen, die „newe Gottes dienst erfunden haben, odder noch halten, on Gottes befelh vnd gebot, aus eigener andacht vnd (wie man spricht) guter meinung“ (ebd., 10.10-12). Dieser Vorhalt treffe auch die Christen, die neue Gottesdienste erfinden oder noch halten, „Denn damit richten sie gewislich jr vertrawen auff jr eigen erwelete werck, vnd nicht blos vnd lauter auff Jhesum Christi, Das heissen denn ehebrecherin bey den Propheten, die sich an jrem man Christro, nicht lassen benügen, sondern lauffen andern auch nach, als kündte Christus allein nicht helffen, on vns vnd vnser werck, oder hette er vns nicht allein erlöset, sondern wir müsten auch dazu thun“ (ebd., 10.12-17).

6. Luther als Prediger alttestamentlicher Texte

Von Luther haben sich zumeist in Nachschriften über 2.000 Predigten erhalten. Die überwiegende Zahl behandelt die altkirchlichen Epistel- und Evangelienperikopen; in Nachmittagsgottesdiensten oder an Wochentagen hielt Luther zuweilen Reihenpredigten, doch haben auch diese meistens neutestamentliche Texte als Basis. Die Zahl der alttestamentlichen Predigten tritt demgegenüber stark zurück. Ab 1523 begann Luther im Vespergottesdienst in der Stadtkirche Wittenberg eine lectio continua der fünf Bücher Mose: von Ostern 1523 bis September 1524 predigte er über → Genesis (vgl. WA 14, 95-488), von Oktober 1524 bis 1527 über → Exodus (vgl. WA 16). 1527 und 1528 wandte er sich allerdings unter Auslassung größerer Teile Leviticus zu (vgl. WA 25, 402-436), 1528 folgte dann → Numeri (vgl. WA 25, 436-517) und über das → Deuteronomium sind 18 Predigten aus dem Jahre 1529 erhalten (vgl. WA 28, 503-763). Eine größere Anzahl von Predigten hat Luther über Texte aus dem → Psalter (vgl. z.B. Predigten über Ps 72 [WA 49, 11-25,30-49] oder über Ps 110 [WA 41, 79-239]) und aus dem Propheten → Jesaja (z.B. Jes 9,5 [WA 34/2, 490-536]) gehalten; über Texte aus den anderen alttestamentlichen Büchern predigte Luther nie oder allenfalls sehr vereinzelt (z.B. Jer 23,5-8 WA 20, 547-580).

Seinem Predigtstil entsprechend konzentrierte sich Luther auch in seinen Predigten über alttestamentliche Texte auf eine Zentralaussage des Textes, die er dann entfaltete; dabei konnte er am Text entlanggehen oder das Thema in konzentrischen Kreisen aus immer wieder anderen Blickrichtungen beleuchten. Im Zentrum seiner Predigten stand wie in seinen übrigen Schriften Christus, er ist die Mitte der Schrift, von ihm und dem in ihm geoffenbarten Evangelium aus ist die Schrift zu beleuchten. Dies sei abschließend noch anhand einer Predigt vom 25. August 1525 über Ex 19,1f. veranschaulicht, die programmatisch Luthers Blick auf das Alte Testament vor Augen stellt. Luther bot in dieser Predigt „Eyn unterrichtung, wie sich die Christen yn Mosen sollen schicken“ (WA 16, 363.14).

Zunächst stellte Luther heraus, es gebe in der Bibel nur zwei Berichte darüber, wie Gott „offentliche prediget von hymel herab“ (ebd., 363.16f.) gehalten habe: in 2. Mose 19 und 20 habe „das volck Israel […] die pasunen und stym Gottes selber gehört“ (ebd., 364.14f.) und in der Apostelgeschichte werde die Pfingstpredigt überliefert (Apg 2,1f.). Die „erste prediget und leer ist das gesetz Gottis, die Ander das Euangelium“, doch kämen „Die Zwu […] nicht uber eyn, darumb mus man yhr guten verstand haben, das man sie wisse zu unterscheyden, wisse, was das gesetz sey, und was das Euangelium“ (ebd., 366.15-18). Das Gesetz Moses binde lediglich die Juden, nicht aber die Heiden. Dies jedoch würde von den Schwärmern und „rotten geystern“ nicht beachtet, sie forderten, auch Christen müssten das Gesetz Moses befolgen. Dass Mose die Heiden nicht binde, ersehe man im Text selbst, heiße es dort doch: „Ich byn der HERR dein Gott, der dich aus Egypten lande aus dem dienst haus gefurt habe“ (ebd., 373.15f.; Ex 20,1). Da Gott allein die Juden aus Ägypten geführt habe, gelte das Gesetz auch ihnen allein. Die Christen müssten es nur dann beachten, wenn es „gleych stymme mit dem newen Testament und dem natürlichen gesetz“ (ebd., 374.7f.). Dennoch sollen Christen aus drei Gründen Mose beachten:

Obwohl Mose „der Juden sachsen spiegel“ sei (ebd., 378.11) und die Gebote also für die Christen „todt und ab“ (ebd., 376.8) seien, wäre es gut, wenn sich die Herrschenden Mose zum Beispiel nähmen. Verlangten die Rottengeister unter Verweis auf die unter Christen selbstverständliche Beachtung einiger bei Mose zu findender Gebote die Einhaltung aller, so solle man darauf verweisen, dass „die natur […] die gesetz auch“ habe (ebd., 379.9f.). Was den Juden durch das Gesetz gegeben sei, hätten die Heiden „von natur eyngepflantzt“, weshalb von Letzteren nur jene Gebote Moses beachtet werden müssten, die „gleich mit der natur“ übereinstimmten (ebd., 380.10f.).

Mose sei für Christen aber auch deshalb wichtig, weil in ihm „so treffliche und tröstliche zusagunge darynnen geschrieben stehen, da mit ich meynen schwachen glauben mag stercken“ (ebd., 381.14f.). Wiederum nahm Luther Bezug auf die aktuellen Zeitereignisse. Die falschen Propheten und Rottengeister würden das Volk verführen, indem sie darauf verwiesen, in Mose rede unleugbar Gott, „darumb mus mans halten“ (ebd., 383.10). Mit dieser Argumentation hätten sie die Bauern verführt – der Bauernaufstand war am 15. Mai 1525 mit der Schlacht bei Franckenhausen äußerst blutig niedergeschlagen worden – und Not und Leid über sie und ihre Familien gebracht. Es müsse jedoch unterschieden werden: „Den Mosen und seyn volck las bey einander, es ist mit yhnen auss, gehet mich nicht an, Ich hore das wort, das mich betrifft. Wyr haben das Euangelium“ (ebd., 386.14-16).

Der dritte Grund, weshalb Mose für die Christen lesenswert bleibt, sah Luther in den „schonen exempel des glawbens, liebe und des creutzes“ (ebd., 391.7f.). Daher solle „man Mosen nicht unter den banck stecken“ (ebd., 391.16f.). Das Alte Testament werde recht verstanden, „so man die schone spruch von Christo auss den Propheten behalt und die schonen exempel wol fasset und mercket, und so wyr die gesetz nach unserm wolgefallen brauchen und nützen“ (ebd., 391.17 und 392.8-10).

7. Luthers Weltgeschichte

Eine wichtige Rolle spielte das Alte Testament auch bei Luthers Versuch, eine Chronologie der Weltgeschichte von der Schöpfung bis zu dem in unmittelbarer Nähe erwarteten Weltende zu erstellen. Als Luther 1535 mit seiner großen Genesis-Vorlesung begann (vgl. oben Exkurs: Die Auslegungen von Teilen des Alten Testaments), war ihm das 5. Kapitel mit dem Geschlechtsregister von Adam bis Noah Anlass, eine Geschichtstabelle zu beginnen, die einen Gesamtüberblick über die Weltgeschichte bot (vgl. WA 53, 22-182). Die 1541 erstmals unter dem Titel „Supputatio annorum mundi“ („Berechnung der Jahre der Welt“) zum Druck gebrachte Zeittafel – Luther lehnte den Begriff Chronik ausdrücklich ab – setzte mit einem dem Propheten Elia zugeschriebenen, eigentlich aus dem Talmud stammenden Spruch ein: „Sex milibus annorum stabit Mundus. Duobus milibus inane. Duobus milibus Lex. Duobus milibus Messiah“ (Sechs tausend Jahre existiert die Welt. Zweitausend Jahre leer. Zweitausend Jahre Gesetz. Zweitausend Jahre Messias – ebd., 22). Die der Welt gewährte Zeitpanne war aus der Schöpfung zu erheben: Gott hatte die Welt in sechs Tagen erschaffen, und da vor ihm ein Tag wie tausend Jahre ist (vgl. Ps 90,4 oder 2Petr 3,8), ergab sich für die Welt eine Dauer von sechstausend Jahren.

Hauptquelle für die Erstellung der Tabellen war die Schrift – und insbesondere das Alte Testament –, für die nachbiblische Zeit griff Luther auf einschlägige Geschichtswerke und andere, bereits publizierte Chroniken zurück.

Aus dem Alten Testament errechnete Luther das Datum der Erschaffung der Welt, indem er die in ihm mitgeteilten Stammbaum-, Lebens- und Regentschaftsdaten sorgfältig auswertete. Die zahllosen Korrekturen, Umstellungen und Streichungen in der Originalhandschrift Luthers zeigen, dass ihm die Zahlenangaben des Alten Testaments Schwierigkeiten bereiteten, da unterschiedliche Überlieferungen nicht oder nur schwer miteinander in Einklang zu bringen waren (vgl. Barr, Luther, z.B. 55f.). Letztlich gab oft genug das 2000-Jahre-Schema den Rahmen ab, in den die vorhandenen Ereignisse und erhebbaren Zahlen eingepasst wurden.

Anhand von drei Bemerkungen in der „Supputatio“ sei auch noch in aller Kürze auf das Geschichtsverständnis Luthers hingewiesen: Das Jahr 3960, auf das die Geburt Christi terminiert wird, markiert zugleich „Annus 1. Salutis“ („1. Jahr des Heils“ – WA 53, 124) und zum Jahr 4960 – zugleich „1000 Salutis“– ist vermerkt: „Finito isto Millenario solvitur nunc Satan, Et fit Episcopus Romanus Antichristus“ („Nachdem dieses Jahrtausend beendet ist, wird nun der Satan losgebunden und der römische Bischof wird zum Antichrist“ – ebd., 152). Im Blick auf seine Gegenwart notierte Luther auf der letzten Seite der Tabellen: „Hoc anno (1540) numerus annorum Mundi precise est .5500. Quare sperandus est finis mundi, Nam sextus Millenarius non complebitur“ („Dieses Jahr [1540] ist genau das Jahr 5500 der Welt. Daher ist das Ende der Welt zu erwarten, denn das sechste Jahrtausend wird nicht vollständig gemacht.“ – ebd., 171). In Aufnahme entsprechender Periodisierungen von Augustin und Bernhard von Clairveaux sah sich Luther demnach in der letzten, der dritten Epoche der Zeit des Messias: nachdem zunächst die römische Obrigkeit die junge Christengemeinde verfolgt hatte und dann Häretiker und Scheinchristen einen Angriff auf die Kirche unternahmen, war nun „die Zeit des Zerfalls von innen her gekommen“ (Oberman, Wurzeln, 140). Der Satan mobilisierte nochmals alle Kräfte und Mächte – Papisten, Ungläubige, Türken, Juden, Ketzer und Rotten (vgl. z.B. WA 40/1, 603.6-9, WA 45, 615.2f., WA 53, 572.11f.) – zu einer letzten Großoffensive, um das Evangelium und mit ihm die wahre Kirche zu Fall zu bringen. Dem gelte es zu widerstehen.

Literaturverzeichnis

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  • Biographisch-Bibliographisches Kirchenlexikon (im Internet), http://www.bautz.de/bbkl/

3. Weitere Literatur

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Abbildungsverzeichnis

  • Martin Luther (Lukas Cranach d.Ä.; 1529).
  • Das Alte und das Neue Testament als Gesetz und Evangelium (Holzschnitt von Lukas Cranach d. Ä.; 1529).

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