Deutsche Bibelgesellschaft

Verlobung

Macht die Verbindung zwischen Mann und Frau rechtsgültig, ohne dass diese bereits zusammenleben.

Versprechen bzw. Vereinbarung zum Eingehen der Ehe. Durch die Verlobung wurde in biblischer Zeit die Verbindung zwischen Mann und Frau rechtsgültig, ohne dass sie bereits zusammenlebten. Wie die Ehe konnte sie nur durch eine Scheidungsurkunde gelöst werden.
Das wesentliche Element dieses Rechtsakts war die Bezahlung der Brautgabe. Im alten Orient war es üblich, dass der Vater die Braut für seinen Sohn bestimmte (vgl. 1. Mose/Genesis 38,6). Der Ehevertrag, in dem die Höhe des Brautpreises festgesetzt wurde, wurde zwischen den Vätern des Brautpaares abgeschlossen. Bis zur Hochzeit lebte die Verlobte weiterhin bei ihrer Familie.
Die Dauer der Verlobungszeit war rechtlich weder festgelegt noch allgemein verbindlich. Die eheliche Gemeinschaft wurde erst nach der Heimholung der Braut durch den Bräutigam (also nach der Hochzeit) aufgenommen.
Für Verlobte galten dieselben Treuegebote wie für Verheiratete (vgl. 5. Mose/Deuteronomium 22,23-24), deshalb hatte eine Verlobte, die untreu war, dieselbe Strafe zu erwarten wie eine Ehebrecherin. Maria, die Mutter von Jesus, musste demnach aufgrund ihrer Schwangerschaft während der Verlobungszeit als Ehebrecherin angesehen werden. Josef hätte das Recht gehabt, sie anzuklagen, was für sie möglicherweise das Todesurteil bedeutet hätte (vgl. 5. Mose/Deuteronomium 22,20-21).


(Quelle: ​BasisBibel. Das Neue Testament und die Psalmen, © 2012 Deutsche Bibelgesellschaft, Stuttgart)

Deutsche Bibelgesellschaftv.4.25.2
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